Copyright Ⓒ Gerhard Hess -  05.01.2014 
 
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 Der „Codex Runicus“ aus Kopenhagen wurde in Runen verfasst
und beinhaltet das „Schonische Recht“ (1300 n.0). Dazugestellt wurde das Mosaik eines deutschen Jünglings im Kuppelgewölbe des Aachener Doms
 
Zuerst einmal, was bedeutet „Heidentum“ dem Wortsinne nach ? Der Begriff leitet sich von germ. „heiðiab, was Feld / Acker / Heide bedeutet -, also das Große Draußen, das weite unbebaute, nichtstädtische, freie Gebiet. Darin kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass es sich bei Heiden um Menschen handelte, die dort, in der Freiheit der unzerstörten, ungeschändeten Natur lebten, zwangsläufig dort auch eine entsprechende Geisteshaltung pflegten. Der Freiheitsbegriff ist somit als ein wesentlicher Teil der heidnischen Grundhaltung erkannt. Heidentum ohne ausgesprochenen Freiheitswillen ist mithin undenkbar.
 
Da sich deutsch-germanisches wie auch keltisches Heidentum - nach allem was wir darüber wissen, in obrigkeitsfreien Thing-Gemeinden mit demokratischen Gauverfassungen entwickelte - welche, je nach Bedarf, zeitbegrenzte Führungen in Not- und Kriegszeiten sich erwählten - waren ihm monarchisch-terroristische Herrschaftsstrukturen ebenso unbekannt, wie jene dogmenbestimmten Denk- und Glaubensvorschriften, in die es nach den christenmönchischen Missionsattacken, im Verein mit königlich-kaiserlichen Unterjochungsabsichten, gezwungen wurde. Die freiheitlich-heidnische Urprägung des deutsch-germanischen Volkes wirkte aber - trotz Jahrhunderte andauernder christenkirchlicher Unterdrückung - in nicht wenigen Sippenstämmen fort, bis in die Neuzeit hinein. Von keinem Volksboden und von keinem Menschentypus sind so viele Freiheitsimpulse ausgegangen wie vom deutschen („deutsch“ wird hier in des Wortes Ursinn und nicht im nationalstaatlichen verstanden). Die würdelose römische Sklavenhaltergesellschaft wurde von Germanen in einem viele Generationen umspannenden Opfergang zunichte gemacht. Ebenso sind den romkirchlichen Terrorstrukturen durch deutsche „Protestanten“ ihre Grenzen aufgezeigt worden. Mit seiner Idee von der inneren „Freiheit eines Christenmenschen“ hat Martin Luther den Norden Europas zumindest reformierend ein gutes Stück befreiend beflügelt. Die mittelalterlichen deutschen demokratischen, von den Zünften getragenen Städteverfassungen waren vorbildlich, sie beschränkten und beschnitten Kaiserrechte. Auch der neuzeitliche deutsche Sozialismus bewirkte entscheidend die Befreiung und Besserstellung der Werktätigen im Ringen mit den kapitalistischen Weltmächten. Die zahlreichen Bürger- und Bauernerhebungen im Deutschen Reich, zur Rückgewinnung ihrer heidnischen Urrechte, richteten sich gegen die Privilegien der christlichen Patrizier und des Klerus. Vom altsächsischen „Stellinga-Aufstand“ (841-843) bis zu den „Bauernkriegen“ (15.-17. Jh.) reicht die Kette der berechtigten Empörungen. Die grundlegende Abneigung bis Hass auf das Papsttum, mit seinen schmarotzenden, schröpfenden, geldgierigen Vertretern im Reich, war ihr gemeinsames Anliegen.
 
Wer wie die eingeborenen gallogermanischen Heiden in der freiheitlichen Natur lebt, lebt aus eigener Kraft, nach eigenem Willen, nach den Gesetzen einer uneingezäunten und trotzdem aber wohlgeregelten Wildheit. Nur in der Enge und überstarken gegenseitigen Abhängigkeit, wie sie ein dichtes Zusammenleben der Menschen mit sich bringt, ist Obrigkeitsdenken, Unterordnung, jeglicher Zwang - auch der der geistigen, religiösen, weltanschaulichen Bevormundung - möglich. Unter den freiheitlich gesinnten Bewohnern des weiten Germaniens, mit seinen dichten zusammenhängenden Waldgebieten, den endlos erscheinenden Weidelandschaften, Mooren und Sumpfgebieten, vermochte der von oben nach unten diktierte neue Glaube an einen herrischen, fremden Wüstengott keinen Fuß zu fassen. Die dortigen Menschen lebten noch Jahrhunderte nach den Missionierungs- und Be- bzw. Verkehrungsvorstößen landfremder, kreuzschwingender und weihrauchumdunsteter Kuttenträger nach ihren eigenen altväterlich-altmütterlichen Weltverständnissen.
 
Der Christianismus brachte ganz wesensbedingt eine unterwürfige, knechtische Haltung in die Seelen seiner Anhänger, denen von der Art ihres Götzendienstes bis zur Haltung gegenüber der weltlichen Obrigkeit ein primär devotes Auftreten anempfohlen wurde. Man könnte sagen, dass mit zunehmendem Eingang des Christentums in das deutsche Wesen die Rücken der Menschen immer krummer wurden. Insbesondere ist es bedrückend für uns Heutige in der Rückschau beobachten zu müssen, wie die freien, stolzen, starken, seelengesunden keltischen und germanischen Frauen sich allmählich zu Menschen zweiter Klasse, zu erbärmlichen angeblich „erbsündenbedeckten“ Kreaturen hinabmindern ließen. Schauen wir über diese Verfallszeit hinweg und zurück in die eigenbestimmte vorjudäochristianische Urgesellschaft, so erstreckt sich vor unserem inneren Auge das Bild eines geradlinigen, edlen, in sich selbst ruhenden Volksgeistes. So war Heidentum allezeit ein Stück Eigenartigkeit, Urwüchsigkeit und Selbstständigkeit -, dem besten Wortsinne nach, in allen dreien der genannten Begrifflichkeiten.
 
So ist es nicht zum Verwundern, sondern vielmehr in einem höheren Sinne stimmig - mit Sicherheit nicht „zufällig“ - dass das germ. Wort für „Art“ den gleichen Klang aufweist. Die Schön-heit, oder Arg-heit bedeutet die schöne oder die arge Art. Der germ. Begriff „heit“, got. haidus“, ahd. heit, altnord. „heitr / heiðr“ meint die „Art / Wesen / Weise / Ehre / Rang“. Aus gleicher Wortwurzel entstand ahd. „heitar“, altnord. „heiðr“ der Bedeutung „glänzend / klar / heiter“. Da von der Sprachwissenschaft diese beiden Begriffe mit altind. „ketú“ = „ Helligkeit / Licht / Bild / Gestalt“ verglichen werden, was indogerm. „koitus“ = „Glanz“ voraussetzt, darf gefolgert werden, dass im Begriff für die Art unterschwellig etwas wie Glanz, Klarheit und Frohsinn mitschwang, also in erster Linie die Gute Art gemeint war. (Wolfram Euler, „Sprache und Herkunft der Germanen“, 2009, S.95) Das Heidentum, die Heiden-heit hat ganz entschieden auch etwas mit Art-heit, Artigkeit, also aber auch mit heiterer, glanzvoll-klarer Eigenartigkeit zu tun. So nähern wir uns sprachgeschichtlich dem Verständnis, warum man vom „lachenden“, sündhaft-frohgemuten Heidentum redete und warum die frühen christlichen Fanatiker die Heiterkeit verdammten und warum sie sich vor dem „heidnischen Lachen“ gefürchtet haben. Der deutsch-germanisch-keltische Heide war und ist ein Mensch, der sich und seiner heiteren Geartetheit treu und bewusst geblieben ist. Hinzu kommt, dass der Begriff „Heidenspaß“ auch dem Umstand entstammen dürfte, dass der Christianismus immer in der eschatologischen Erwartung des baldigen Weltendes vor sich hin düsterte (was Jeschua/Jesus irrigerweise prophezeit hatte). Nicht nachlassende Endzeiterwartung und Ernsthaftigkeit, eingedenk des dazugehörenden fürchterlichen Strafgerichtes gegen die Sünder, wurden gepredigt. Freudlosigkeit war eine christliche Tugend, die Ablehnung von Spiel, Sexualität, Tanz, Humor galten als löblich. Die Heiden allein kannten die ausgelassene Freude am Leben, und so sprach man sehr abfällig vom „Heidenspaß“ als einem Zeichen heidnischer Dummheit, Kenntnislosigkeit (der zu erwartenden schlimmen Dinge, der Verbrennung der „Unkraut“-Heiden) und Oberflächlichkeit. Doch wie elementar - auch ohne den Sermon christlicher Minusseelen - der Frohsinn zum dt. Altheidentum passte, geht aus dem sprachgeschichtlichen Umstand hervor, dass unser Wort für Frohsinn abgeleitet ist von der heidnischen Verehrung der solaren Vegetationsgottheit „Frô“ (Herr), welcher in die innigste Beziehung zur sexuellen Freude und Fruchtbarkeit gesetzt wurde. So könnte man überspitzt sagen, dass die Freude zum heidnischen Gottesdienst gehörte.
 
Der Begriff „Heiðr“ war im Norden auch ein Mädchennamen, beispielsweise die Tochter des weisen mythischen Königs Gylfi von Schweden und ein Schildmädchen im Heere Harald Hilðetands, auch noch die zauberkundige Riesetochter im Hyndlulioð 31 und die Wahrsagerinnen und Zauberinnen (völur und seiðkonar), die in König Fróðis Geschichte, die Örvaroddssaga und dem Lanðnâmabôk S. 133 vorkommen, und endlich die Zauberfrau die mit ihrer Genossin Hamglaun den Friðthif verfolgte, so dass der Name fast ein Appellativum für sagenhafte weise Frauen zu sein scheint. Allein die erste Zauberin lehrt uns Völuspa kennen und hier klärt es sich auf, warum sie Heiðr heißt. (Quelle: R. v. Liliencron und K. Müllenhof, „Zur Runenlehre“, 1852)
 
Damit ist der Grundanspruch des Heidentums bereits hinreichend ausgedrückt: es bedeutet Freiheitsgesinnung und Treue zu sich selbst.
 
Letzteres sollte im ganzheitlich tiefsten Sinne verstanden werden, das heißt, als ein tätiges Bekenntnis zum Bewahrungswillen in Bezug auf geistig-seelische und nicht weniger auch die körperlichen Eigenheiten ! Im theologischen Sinne gehört die Ahnenverehrung zu den Grundelementen heidnischen Gottesdienstes. Und auch unter diesem Betrachtungswinkel bleibt den wahren, artigen Heiden keine Wahl, hinsichtlich ihres Frommseinwollens: Kein Heide, der den vollen Anspruch seiner Zunft bewahren will, kann und darf ein Ahnenverächter sein. Das geistige sowie körperliche Erbgut jener Vorfahren zu schützen und zu fördern, welche in der Ahnenreihe Hand in Hand von urfernsten Zeiten bis auf den heutigen Tag verkettet blieben, das ist die vornehmste Ehre und Pflicht des deutsch-germanisch-keltischen Heiden, auch in der Jetztzeit. Wer anderes verkündet, steht echtem Heidentum - entsprechend dem ursprünglichen Wortsinne - eher fern als nahe. Wie könnte einer seine Stammureltern ehrlich ehren, der ihre Art verachtet durch Wort oder Tat ?! Wie könnte auch einer seinen Ahnen treu sein, der nicht auf ihre niedergeschriebene runische Gottesbotschaft hören mag ?! Allein dort, wo harmonisch ohne Widerspruch sich Freiheitswillen und Ahnendienst verbindet, besitzt wahre Heidenheit eine Pflegestätte.
 
Aus dem Gesagten ergibt sich unabdingbar, unverrückbar, dass sich der Heide als Kettenglied begreift. Er ist niemals allein auf sich gestellt, sondern lebt aus einem nicht endenden geistigen Blutstrom wie von einer unversiegbaren Quelle. Bezeichnend und erhellend ist die alte germanisch-heidische Vorstellung von einem unzerreißbaren Seelenband, aus welchem im Verlaufe der Zeiten, die folgenden und abwechselnden Geschlechter ihre Lebenskräfte beziehen. Weniger an eine Einzelseele wurde geglaubt, als vielmehr an eine Sippenseele im Sinne eines starken Kraftstranges, aus dem der Einzelmensch seine Energie bezieht und von der er lediglich eine Faser sei. Deshalb ist die Idee des Gemeinnutzes, der vor dem Eigennutz zu stehen hat, eine urgermanisch-heidnische Überzeugung.
 
Diese vorgetragene Zusammenschau solcher Erkenntnisse über das Wesen des Heidentums befähigen uns zur treffsicheren Beurteilung welche Personen und welche Gedankenimpulse unserer Geschichte zu uns gehören, also in dem genannten Traditionsrahmen zu finden sind. Jegliche germanisch-keltische Empörer-, Ketzer-, oder Rebellenbewegung, die das größere Ganze wieder heil machen wollte, wurde aus „unserem“ Geiste gespeist. Unwesentlich ist dabei, wie sie sich selbst einschätzten, ob echt heidnisch, synkretistisch oder gar scheinchristlich. Auf die Gleichartigkeit der urwüchsigen Seelenregungen kommt es an, und nicht auf deren jeweilige Benennungen und Begrifflichkeiten im wechselnden Zeitenlauf ! So ist der deutsche Martin Luther, der eine nordische Befreiungsbewegung gegen die dogmatisch-päpstliche Bevormundung auslöste, bei tieferer Betrachtung, eine ganz und gar heidnische Erscheinung. „Los von Rom“ und hin zu einem selbstbewussten Gottesverhältnis, so lautete der Weckruf dieses Mannes; er gehört von seiner Wesenhaftigkeit zum Heidentum, so widersprüchlich diese Aussage auf den ersten flüchtigen Blick auch wirken mag. Jeder Aufbruch, der aus eigenem Seelengrunde schöpft, speist sich aus eigenartigem und mithin aus heidnischem Urstrom. Die großen Denker, sei es ein Leibnitz, ein v. Goethe, Schiller, Hegel, Fichte, Schopenhauer, Nietzsche, um nur einige zu benennen, sie stehen im Bunde der selbstbestimmten schöpferischen Geister; es sind zum Gutteil nicht nur ihre konkreten Aussagen weitgehend als heidnisch einzustufen, sondern darüber hinaus - in einem höheren Sinne - ist ihr gesamtes persönliches Erscheinungsbild urartig, also heidnisch. Eine der stärksten heidnischsten Erscheinungen der Neuzeit erhoffte, erlebte und erlitt unsere Nation im 20. Jahrhundert, obwohl gerade ihr Initiator ein ausgesprochener Gegner jeder Art von „Germanentümelei“ war. Seine Bewegung schien zunächst sämtliche Bedingungen der deutsch-germanischen Heidenhaftigkeit ins Leben zu erwecken: Befreiungswillen („Liberalität“), Gemeinsinn („Sozialismus“), Volksbezogenheit („Demokratismus“), Ahnenehrung („Traditionalismus“). Entsprechend groß war die Enttäuschung nachdem diese hoffnungsvolle, breite Volksbewegung in einem Krieg und in einem Meer von Blut untergegangen war. Was der damaligen auch deutschen, aber nur scheindeutschen Gegenbewegung, dem Kommunismus, gänzlich mangelte, waren zuvorderst der echte Freiheitswillen, denn die großteils auch fremdvölkischen Protagonisten dieser Parteiung verkündeten „ahnungslosen“ Internationalismus, sowie Unterordnungswilligkeit gegenüber einem neuen diktatorisch dirigierten angeblichen „Vaterland aller Werktätigen“, der asiatischen Sowjetunion. Deutschland sollte nach dem Willen dieser Leute als eine deren Teilregionen („Sowjetrepubliken“) im Sowjet-Imperium aufgehen. Zwar trat diese Idee als unchristlich, areligiös, antiklerikal und „freisinnig“ (kulturbolschewistisch) auf, doch auch nihilistisch, chaotisch, inhuman - ja bekenntnisfroh massenmörderisch (Lew Trozki) - von Anbeginn. Ihr Postulat des „Klassenkampfes“, der „Weltrevolution“ auch ihr geflügeltes Wort: „...und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein“, sowie ihr signifikanter Gestus der geballten Schlägerfaust, wirkten so überzogen aggressiv, dass von einem echten Gemeinsinn nicht die Rede sein konnte. Folgerichtig kam es unter marxistisch-bolschewistischen Regie zu den gigantischsten Massenmorden der neueren Geschichte („Gulag“). Obwohl also antichristlich, mithin scheinbar heidnisch, gehört somit der marxistische Kommunismus nicht in den deutsch-heidnischen Traditionsstrang hinein; auszunehmen sind bei dieser Beurteilung jedoch solche Einzelpersonen, welche nicht reibungslos der ideologisch festgelegten Parteilinie folgten.
 
Andere sozialrevolutionäre oder freigeistige bürgerliche oder ritterlich-adelige Frauen und Männer der Geschichte liegen hingegen in Gänze auf „unserer“ Linie: ob nun ein Hoyer von Mansfeld, der als kaiserlicher Feldhauptmann den Papst gefangen nahm, ein protestantischer Georg von Frundsberg („Vater der Landsknechte“), oder ob geistige Streiter wie die hervorragenden Humanisten Ereasmus von Rotterdam und der Philosoph, Jurist, Diplomat und erste deutsche Hebraist Johannes Reuchlin, bis zu den hochgeistigen neuzeitlichen Verächtern des Christentums v. Goethe, Schiller, Nietzsche -, ob der sozialreformerische Viehhirte Hans Böhm („Pfeifer von Niklashausen“)  , ob ein Florian Geyer und Thomas Müntzer, die herrenrechtlicher Willkür trotzten, oder ob ein streitfroher Dichter wie Ulrich von Hutten, der mit karikierender Feder die romhörigen Reichsfeinde aufs Korn nahm, Andreas Hofer, der dem französischen Unterdrücker Napoleon I. entgegen trat -, sie alle eint das weite umschlingende Band der genannten heidnischen Merkmale und Wertmesser.
 
Das alles überstrahlende heidnische Vorbild aber ist und bleibt uns - den freiheitlich-heidnischen Deutschen - der Sachsenherzog Widukind aus Wildeshausen („Wigaldinghus“) - ein Spross des Adelsgeschlechtes der „Odonen“ (späteren Ottonen) - der in jenen tragischen Sturmzeiten 777 bis 785 den Widerstand gegen den fränkisch-päpstlichen Vergewaltigungswillen betrieb. Dass - nach Armin dem Cherusker (17 v.0 -  21 n.0) - dieser zweite große Freiheitskämpfer ein Odone war, gilt uns als berechtigte Vermutung, dass sich auch diese nordwestgermanische Sippe alsOdingi(s) verstanden, also der „Od“-Gottheit ergeben waren bzw. ihrer Kult-Gilde angehörten, deren Glaubenskanon im runischenODING-FUÞARK in unserer Zeit seine Decodierung erlebte („ODING-Wizzod“, 1993). In diesem Sinne darf sich jeder heutige GOD-ler als ein Geistgenosse und Seelenverwandter des Widukind erachten.
 
Nach Ausweis der „Fränkischen Reichsannalen“ hatte 782 im „Blutbad von Verden (an der Aller)“ der rachsüchtige „Sachsenschlächter“ König Karl 4.500 gefangene sächsische Führer und Vornehme ermorden lassen, weil er den verantwortlichen Aufstandsführer Widukind nicht zu ergreifen vermochte. Drei Jahre später konnte dann Karl die vollzogene Taufe des Widukind - zu Weihnachten 785 - als Erfolgsbericht dem Papst nach Rom melden, der sofort einen dreitägigen Triumphgottesdienst in allen christlichen Kirchen anordnete. Im darauffolgenden Frühjahr wurde Widukind, der notgedrungen die Taufe als einen Selbstopfergang über sich hatte ergehen lassen (damit seine Sippe von den Franken nicht ausgerottet würde), zur lebenslänglichen Klosterhaft auf der Bodenseeinsel Reichenau verbracht, wo Karl seinen gefährlichen Feind - mit 12 weiteren sächsisch-heidnischen Freiheitskämpfern - höchstpersönlich einlieferte. Auf Seite 4 (B 2) des „Reichenauer Verbrüderungsbuches“ erscheint in einer 825 angelegten Konventsliste an 48. Stelle „Uuituchind“, mit Titel „mon(achus“). Bald nach 825 ist er nach 40jähriger Haft an einem 12. Dezember verstorben. Der erzwungene Mönch Widukind im Reichenauer Konvent hat zwar 786 die Profess (Ordensgelübte) abgelegt, lebte danach, unter der höhnischen Bezeichnung „Dominator“ (Herrscher), noch mindestens bis zum Jahre 825, ohne eine geistliche Weihe zu erhalten. Er ist aus dem Konvent in einer solchen Art ausgeschieden, dass die Reichenauer Mönche ihren unglücklichen ehemaligen Mitbruder aus ihrem Gedenken ausgeschlossen haben. Daraus geht hervor, Widukind unterwarf sich bis zu seinem Tod dem ihm aufgenötigten Christenglauben nicht ! Die beiden engen Vertrauensmänner und Berater Kaiser Karls, die Reichenauer Äbte Waldo (786-806) und Heito (Hatto) I. (806-823), waren die Gefängniswärter Herzog Widukinds. (Prof. Dr. Gerd Althoff, „Der Sachsenherzog Widukind als Mönch auf der Reichenau. Hypothesen über das Schicksal Widukinds“, 1988)
 
Der sächsische Freiheitsheld Widukind ist uns deshalb historisch wichtig, weil Neuheidentum ohne offensiv geführte Auseinadersetzug mit dem Christianismus undenkbar ist. Der christianische Angriff hat einstmals das Altheidentum zerstört, nicht allein mittels einer Serie von Gewaltakten gegen seine Träger durch Massentötungen und gezielten Morden an einzelnen seiner herausragenden Vertreter. So ist im sog. „Blutgericht zu Cannstatt“ (746) der heidnisch-allamannische Adel ausgelöscht worden und mit dem „Blutgericht zu Verden“ (782) die sächsische heidnische Führungsschicht. Immer hat das getarnt aus dem Hintergrund agierende Klerikertum den staatlichen Gewaltmaßnahmen zum Ansporn und zur Legitimation verholfen -, wer für diese judäochristliche Kirche mordete, um ihr den Weg freizuräumen und neue „Schäflein“ unter den Hirtenstab Roms zu zwingen, tat es als „gottgefälliges Werk“, so lautete die Verkündigung der andererseits so sittenrichterlichen Heuchler. Auch ist das Heidentum durch die unehrlich vorgetragene Predigt von der angeblich intellektuellen Überlegenheit einer judäo-biblischen Moralität sowie griechisch-hellenistischen Bildungsgütern überwunden worden. Wer Heidentum heute vertreten will, kommt nicht umhin, zum argumentativen Verteidigungs- und Gegenangriff überzugehen. In Wahrheit es mit der biblischen Sittlichkeit nicht weit her und die griechisch-römischen Bildungsgüter bescherten uns heidnische Denker. 
 
Lasst uns also, liebe heidnische Gefährten, begabt mit diesem reichen Schatz aus der lebendigen Vergangenheit unseres Volkes - und im ehrenden Gedenken an unsere heidnischen Zeugnisgeber („Märtyrer“) - uns weitersteigern und tapferen Herzens der Zukunft entgegenschreiten. Wir waren, wir sind und wir werden sein, so Ihr nur wollt. An uns darf die Jahrtausende alte Kette nicht zerreißen -; tue jeder seine frohe historische Pflicht ! 
 
Bild: Seite aus dem „Codex Runicus“, einem 202-seitigen Kodex des 13. Jh. Er wurde in skandinavischen Runen verfasst und beinhaltet das älteste erhaltene skandinavische Landrecht, das Schonische (Skånske lov).