20. August 2015                 
 
 
 
MÄDCHEN-MÖRDER ISMET H.

Ein grausamer Mörder in Freiheit lebt,
an seinen Händen die Blutschuld klebt,
er hat eines Kindes Körper zerfetzt,
durchschnitt ihm die Kehle zu allerletzt.

Hat erst seine schäbige Lust gestillt,
die junge Frederike war nicht gewillt.
Elfmal stieß das Messer in ihren Leib,
am Wegrand starb das kindhafte Weib.

Der Unhold Ismet stand vor Gericht,
doch verurteilt wurde der Mörder nicht.
Weil die Untat nicht zu beweisen sei,
lebt die Bestie unter den Menschen frei.

Die Schuldbeweise waren sehr klar,
sprach man ihn frei weil er Türke war ?
Wie weit gilt bis zum getürkten Rand,
der Asylanten-Bonus in diesem Land ?

Da er die Gier nicht beherrschen möcht‘,
hat er ein Jungfrauen-Leben gelöscht.
Geschlachtet wurde sie wie ein Vieh,
der Täter erfreut sich der Amnestie.

Nach dreißig Jahren ist‘s nun so weit,
jetzt wäre es Zeit für Gerechtigkeit !
Die DNA-Muster erweisen es klar,
dass Ismet der triebhafte Täter war.

Doch die deutsche Justitia ist kurios,
reglos legt sie die Hände in ihren Schoß,
Mörder zu strafen fällt ihr oft schwer,
die Steuersünder gefallen ihr mehr !

 
 
Der als Asylant nach Deutschland gekommene Türke Ismet H. vergewaltigte und ermordete die 17-jährige jungfräuliche Schülerin Frederike von Möhlmann, die er im Auto mitgenommen hatte, am Abend des 4. November 1981 in einem Waldstück bei Hambühren (Lkr. Celle). Das tut zwar nichts zur Sache, doch kurios ist bereits die Begründung, mit welcher der Mann Asylantenstatus erhielt. Er kam als Asylbewerber nach Deutschland, weil er sich, wie er angab, durch Großgrundbesitzer in seinem osttürkischen Herkunftsland unterdrückt gefühlt habe. Nach der Schändung metzelte der 22-jährige das Mädchen mit 11 Messerstichen nieder und schnitt dann der Sterbenden die Kehle bis auf die Halswirbelsäule durch. Obwohl die Polizei den Täter dingfest machen konnte und die Beweislast erdrückend war, wurde der Mann vom Gericht freigesprochen.
 
Die damals schon hinreichenden Verdachtsmomente waren: Reifenspuren seines BMW 1602 am Tatort, an der Kleidung Frederikes, auch an ihrer Unterwäsche, fanden sich drei Fasertypen, die in Farbe, Form, Querschnitt, Durchmesser und Material mit den Textilien in Ismets Wagen (über dem Teppichboden lagen dort Teile eines Läufers mit orientalischem Muster) übereinstimmten. Auch Fasern von den Sitzfellen sowie von Sitzkissen auf der Beifahrerseite, der Rückenlehne und des Kopfstützenfells wurden am Pullover, an der Hose und der Unterwäsche der Getöteten gefunden. Die „ungewöhnliche Kombination von 7 verschiedenen Faserspuren“, die es ausgeschlossen erscheinen lasse, „dass zur Tatzeit im Celler Bereich ein anderes Fahrzeug existierte, das eine völlig identische Textilausstattung wie das des Angeklagten aufwies“, hätte für eine Verurteilung bereits ausreichen müssen. Zudem hatte der Mann kein Alibi für die Tatzeit. Zuerst behauptete der Türke am Abend des 4. November sei er zu Hause gewesen. Dafür benannte er Verwandte und einen Nachbarn als Zeugen, die zu Besuch gewesen seien. Allerdings verweigerten die Verwandten später vor Gericht die Aussage, und der Nachbar wusste nichts von einem Besuch am 4. November. Zudem scheiterte der Versuch von Ismets Bruder, einen weiteren Nachbarn zu der Aussage zu bewegen, er habe das Auto an jenem Novemberabend gegen 20 Uhr vor dem Haus stehen gesehen. Der Rechtsanwalt des jetzt 56-jährigen Mädchenmörders, ist der prominente Anwalt Dr. Matthias Waldraff, der erfolgreich beantragt hat, die Klage des Opfer-Vaters abzuweisen. - Jetzt - 34 Jahre später - ist durch moderne Untersuchungsmethoden seine Täterschaft mittels des DNA-Beweises (Sperma an der Binde des Mädels) eindeutig erbracht worden, doch die Justiz sagt, ihr wären die Hände gebunden. Das ist ein unfassbarer Skandal ! Oft und oft gab es hierzulande Wiederaufnahmeverfahren bei sich neu ergebenden Beweislagen ! Der Mörder lebt weiterhin unangefochten in Freiheit.
 
 
Pressetext: „Der Täter hatte die 17-Jährige entsetzlich zugerichtet. Das Mädchen war vergewaltigt worden, bei der Obduktion der Leiche stellten die Rechtsmediziner eine frische Defloration fest. Danach muss der Täter mit einem wahrscheinlich zweischneidigen Messer auf sein Opfer eingestochen haben: zweimal in die Brust durch den Herzbeutel bis in die Herzkammer und die Lunge hinein; siebenmal in die Hüfte, wobei Bauchdecke, Leber und Nieren durchstoßen wurden. Zweimal drang das Messer durch den linken Arm des Mädchens, das sich nach Meinung der Rechtsmediziner verzweifelt gewehrt hat. Schließlich muss der Mann der Sterbenden die Kehle durchgeschnitten haben. Der Hals war bis zur Wirbelsäule durchtrennt, eine tiefe, klaffende Wunde von 22 Zentimeter Länge reichte von einem Ohr zum anderen. … Die Spuren deuteten darauf hin, dass das Mädchen sich gerade wieder anzog, als der Täter zustach. Es hatte ohne Schuhe zu fliehen versucht. An den Sohlen seiner Strümpfe klebte frischer Schmutz. … Wie es zu der Tat gekommen war, ist bis heute ungewiss. Wahrscheinlich traf die Schülerin der 11. Klasse des Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasiums in Celle mit dem Täter zusammen, als sie in den Abendstunden als Anhalterin in sein Auto stieg. Denn bis 19.30 Uhr hatte sie noch an einer Chorprobe der Stadtkantorei teilgenommen und war anschließend mit einem anderen Mädchen mitgegangen, von dem sie sich 20 Pfennige zum Telefonieren lieh. Danach wollte sie sich auf den Heimweg machen. … Frederike sei ein zurückhaltendes, verträumtes Mädchen gewesen, sagten damals Zeugen aus. Sexuelle Beziehungen seien für sie noch nicht infrage gekommen. Das habe sie sich für den Mann ihres Leben aufsparen wollen. Mit der Mutter und der älteren Schwester habe sie oft über das Trampen gesprochen. Sie habe nur in Autos mit Celler Kennzeichen einsteigen wollen. Mit Ausländern wollte sie grundsätzlich nicht mitfahren, auch nicht mit mehreren Männern. Sollte ein Fahrer anzüglich werden, wollte sie versuchen, ihn durch Reden von seinem Vorhaben abzubringen.“
 
Bild: Vater v. Möhlmann mit dem Foto seines geschändeten und ermordeten Mädchens. Er will nicht hinnehmen, dass der Mörder frei herumläuft. Sollten alle juristischen Versuche fehlschlagen, sagt der Vater: „Dann gehe ich zum Bundestag und zum Justizminister. Da schreibe ich gar nicht hin, da stehe ich einfach vor der Tür. Wenn das nicht gelingt, gehe ich nach Brüssel. Ich brauche einfach Unterstützung von der Öffentlichkeit. Das kann so nicht weitergehen".
 
 

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Eine in Rechtssachen kompetente Netzseite informiert (27.08.2015)
 
„Zweimal bestrafen geht nicht...
 
Warum also verhaftet man den Mann nicht ? Der Grund, warum der Tatverdächtige Ismet H. nicht hinter Gittern sitzt: Er musste 1983 aus Mangel an Beweisen freigelassen werden. Jetzt, da er durch den Gentest überführt ist, kann man ihn aber kein zweites Mal anklagen. So lautet eine grundlegende juristische Regel, die sich auf altes römisches Recht stützt: „Ne bis in idem“ – nicht zweimal für dasselbe ! Zu finden im Artikel 103 unseres Grundgesetzes. In diesem Fall steht also ein unerschütterlicher Rechtsgrundsatz der Verurteilung eines niederträchtigen Mörders im Wege.“
 
 
 
Was an dieser Darstellung ungereimt erscheinen muss ist:
 
1.) Der Mann ist nie bestraft worden, im Gegenteil, er ist ja freigesprochen worden.
 
2.) Zumindest bei vermuteten sog. NS-Tätern hat man vom genannten Rechtsgrundsatz bisher nichts vernommen. Das ist höchst seltsam, gelten die sog. Rechtsgrundsätze also doch nicht für alle, sind vor dem Gesetz NICHT alle gleich ?
 
Man denke nur an den Fall des Iwan/John Demjanjuk, welcher wiederholt angeklagt worden ist. 1986/7 in Israel angeklagt, 1988 zum Tode verurteilt, 7 Jahren Haft, 1993 freigesprochen, 2001 in den USA angeklagt, Ermittlungen in Polen 2007 eingestellt, nach Abschiebung 2009 in Deutschland erneut angeklagt, 2011 Verurteilung, es wurde Revision beantragt, 2012 starb der 91-jährige.
 
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Es gibt einen ähnlich gelagerten Fall, den der ermordeten Andrea Butzelar, von 1993. Der Mann - Werner P. - der die junge Mutter ermordete wurde mangels Beweisen freigesprochen, wurde noch obendrein mit einer hohen „Schadensersatzsumme“ von 80.000 DM „belohnt“. Jahre später, als DNA-Tests möglich wurden, stand fest: Er war es doch. Allerdings waren in diesem Fall die Indizien nie so klar wie im Verfahren des Ismet H., dessen Täterschaft durch 7 verschiedene Faser-Analysen so gut wie sicher war. Fest steht jedoch, der antiquierte Rechtsgrundsatz, aus einer völlig anderen Zeit herrührend, verhinderte auch in diesem Fall die Mörderbestrafung. Die neuzeitliche DNA-Analyse macht die definitive Tätererkennung neuerdings Jahre nach der Tat erst möglich, dem müsste Rechnung getragen werden und NUR versehentlich freigesprochene Täter erneut zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein klares Versäumnis des Gesetzgebers (bisher verhinderten das die Sozialdemokraten) - der Strafgesetze den neuen Gegebenheiten anzupassen hat - liegt hier vor.
 
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Andere Länder, darunter England, Finnland, Norwegen, Schweden und Österreich, haben ihre Gesetze mit dem Aufkommen der DNA-Analyse entsprechend geändert. Allein in Deutschland ist ein entsprechendes Reformvorhaben bereits einmal versandet. Ich verstehe nicht, warum Herr Heiko Maas (SPD) so wenig Interesse daran zeigt, ein Gesetz, welches nicht mehr ganz zeitgemäß ist, an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen. In anderen zivilisierten Ländern ist das schon vor Jahren passiert. Wieso sollte es der Rechtssicherheit dienen, wenn ein durch DNA-Tests bestätigter Mörder straffrei bleibt ? Im umgekehrten Fall, wenn jemand im Nachhinein durch DNA-Tests entlastet werden würde, würde man doch wohl auch nicht der Rechtssicherheit wegen an dem ursprünglichen Fehlurteil festhalten !
 
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Ein Mörder muss [doch nicht] zittern
 
 
Siegt die Gerechtigkeit doch noch ? Der Fall Frederike muss neu aufgerollt werden …
 
Recht und Gerechtigkeit. Dass sich zwischen diesen Wörtern ein unendlicher Abgrund auftun kann, hat er wie kaum ein anderer erfahren müssen: Hans von Möhlmann ist der Vater der 1981 in einem Waldstück bei Hambühren (Landkreis Celle) grausam ermordeten Schülerin Frederike. Bereits zwei Mal wurde der spektakuläre Fall auch vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt, doch noch immer läuft der mutmaßliche Mörder Ismet H. frei herum. Seit 40 Jahren genießt er sein Leben in Freiheit, während sein dahingemetzeltes Opfer auf dem Friedhof liegt. Möglicherweise kann sich der Täter jedoch nicht mehr lange in Sicherheit wiegen. Die Chancen stehen gut, dass der Fall jetzt doch noch einmal vor Gericht muss. Denn nach einer Gesetzesänderung soll Mordverdächtigen künftig erneut der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Bisher war das so nicht möglich [Verhinderung durch die SPD].
 
Kein Wunsch nach Rache beim Vater
 
Das Schicksal der 17-jährigen Frederike von Möhlmann trug entscheidend zu der Gesetzesänderung bei, sagt auch Dr. Wolfram Schädler, Bundesanwalt a.D., Opferanwalt für Nebenklage und Täter-Opfer-Ausgleich. Der Top-Jurist vertritt Hans von Möhlmann vor Gericht: „Zu 70 Prozent wird es zu einem neuen Prozess kommen“, so Schädler. Jahrezehntelang hatte Frederikes Vater genau dafür gekämpft, Petitionen eingereicht, mit Politikern diskutiert und gestritten. Der einst große stattliche Mann hat darüber seine Gesundheit verloren. Doch seine Stimme ist weiterhin fest: „Mein Wunsch ist nicht Rache, aber bevor ich bald sterbe, will ich, dass der Mörder bestraft wird.“ Es war der Abend des 4. November 1981, als Frederike auf ihren Mörder getroffen sein muss. Nach der Chorprobe der Stadtkantorei von Celle, die gegen 19:30 Uhr endete, machte sich das Mädchen mit den aschblonden Haaren auf den Heimweg ins acht Kilometer entfernte Hambühren. Sie lieh sich 20 Pfennig zum Telefonieren, wollte vermutlich zu Hause anrufen, damit sie jemand abholt. Der Bus verkehrte zu dieser Uhrzeit nicht mehr. Vielleicht hatte sie niemanden erreicht, jedenfalls entschied Frederike sich offenbar, das kurze Stück per Anhalter zu fahren. Zwei Groschen fand die Polizei später in der Nähe ihrer Leiche. Zwei Mal hatte der perverse Täter ihr das Messer durch die linke Brust bis ins Herz und in die Lunge gestoßen, 15 und 17 Zentimeter tief. Er wollte ganz sicher sein, dass das Mädchen wirklich stirbt … Sieben Mal traf er in die rechte Hüfte, durchstieß dabei Niere, Leber und die Bauchdecke. Dann trennte der Mörder Frederike die Kehle durch. „Die Schnittverletzung von Ohrläppchen zu Ohrläppchen reicht bis zur Wirbelsäule“, heißt es in dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 1. Juli 1982 gegen Ismet H.
 
Der Täter war schnell ermittelt
 
Der damals 22 Jahre alte türkische Einwanderer [der unkorrekt vorgab, in der Türkei verfolgt worden zu sein] war sehr schnell der Hauptverdächtige. Zu ihm führten die Ermittler Reifenspuren im Waldboden. Profil und Spurweite entsprachen denen eines BMW 1602 – der gleiche Autotyp, den H. fuhr. Die Beamten nahmen Faserproben von einem Teppich, der in seinem Auto lag, von den Baumwollsitzkissen, Sitz- und Kopfstützenfellen – sie stimmten mit den Spuren an Frederikes Kleidung und Unterwäsche überein. Für das Landgericht Lüneburg war der Fall geklärt: Ismet H. wurde wegen des Sexualmordes an Frederike zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wieder auf – die Faserproben reichten den obersten Richtern allein nicht - und sprach den Verurteilten frei. Ismet H. war zwar auch die nächsten Jahrzehnte der Hauptverdächtige in dem Mordfall – doch er blieb auf freiem Fuß. Und weder Justiz noch Polizei und Hans von Möhlmann konnten daran etwas ändern: „Ich bin daran fast irre geworden“, erzählt er heute. Erst 2012 tauchten wegen der besseren technischen Möglichkeiten DNS-Spuren auf. Der damalige niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hatte die Behörden angewiesen, diese Spuren auszuwerten, nachdem Frederikes Vater sich mehrfach an ihn gewandt hatte. Die DNS-Spuren bewiesen: Ismet H. ist doch der Täter. Zweifel? Ausgeschlossen! Das Problem: Strafrechtlich konnte der Mann nach dem Freispruch nicht mehr belangt werden. Bis zur Gesetzesänderung von Bundestag und Bundesrat …
 
Beim ersten Prozess gegen den Mörder seiner Tochter war Hans von Möhlmann nicht dabei. Er hatte einen Zusammenbruch erlitten, lag in Lüneburg im Krankenhaus, ließ sich später selbst in eine psychiatrische Klinik einweisen und lernte dort eine Frau mit einem ähnlichen Schicksal kennen: Marianne Bachmeier wurde 1981 bekannt, weil sie eine Pistole ins Gericht schmuggelte und den mutmaßlichen Mörder ihres Kindes erschoss. In seiner Klinik, erzählt von Möhlmann, sei die Mutter damals psychiatrisch begutachtet worden. Für ihn selbst sei das niemals eine Option gewesen, auch wenn ihm Bekannte geraten hätten, sich doch eine Waffe zuzulegen. „Ich will nur alles für mein Kind getan haben, bevor ich selbst gehen muss“, erzählt der 78-Jährige. „Auch wenn ich weiß, dass es meine Tochter nicht wieder lebendig macht …“ (RT - „stadtlichter online“ - NordMagazine Verlag)
 
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Hans von Möhlmann, der Vater des ermordeten Mädchens, ist im Alter von 79 Jahren im Juli 2022 gestorben, er hat die von ihm gesuchte Gerechtigkeit für sein geschändetes und geköpftes Kind im sog. „Rechtsstaat BRD“ nicht mehr erleben können.
 
DER MÖRDER ISMET H., DER EIN JUNGFRÄULCHES MÄDEL GENOTZÜCHTIGT HAT, IHM DANACH DIE KEHLE DURCHSCHNITT UND VON EINEM BRD-GERICHT FREIGESPROCHEN WURDE, LÄUFT NACH WIE VOR FREI HERUM !