13.10.2021
Agisterstein im Osning - September 2021
 
DER AGISTERSTEIN
 
 
 Das ist ein deutscher Andachts-Ort,
ich denk‘ mir all‘ die Dome fort,
kein Kirchturm ist so alt und fein,
wie jener vom Agisterstein.
 
Den hat der Herrgott selbst gebaut,
von dessen Stauf er niederschaut,
mit dem geheimnisvollen Schmelz,
auf jeder Falte dort im Fels.
 
Hier stand der Volksheld Widukind,
auf Sachsens Freiheit brav gesinnt,
hier ging auch Frankenkönig Karl,
der kristlich-grauenhafte Jarl.
 
Hier wechselte er manches Wort
mit Sachsen, vor dem Sachsenmord.
Hier trat er in Verhandlung ein;
längst war geplant der Sachsen Pein.
 
Viertausendfünfhundert an einem Tag,
so wie der Mönche Wahn es mag:
„Mission - lebendig oder tot !“ -,
die Aller floss vom Blutstrom rot.
 
Agisterstein heißt Schreckensstein,
hier harrten Heiden ganz allein,
in Einsamkeit mit ihrem Gott
und mörderischem Kristen-Spott.
 
Denn das ist zweifellos wohl klar,
was dieser heilige Kultplatz war.
Den prägte Karl, mit Raub und Mord,
zum Heiden-Tötungs-Schreckensort.
 
Hier an dem Heiden-Templum gut,
schwoll auf der Kristen Hass und Wut,
hier wurd‘ gefoltert und gehängt,
hinabgestürzt, verbrannt, gesängt.
 
Der Kristen-Meute Totentanz
wand man dem Krist zum Siegeskranz,
denn Heidenmord ward hoch geehrt,
galt mehr als frommes Leben wert.
 
Die Fränkischen Reichsannalen der damaligen Zeit des 8. Jahrhunderts berichten von der sächsischen Eresburg-Eroberung (Obermarsberg) mit der Zerstörung des dortigen Allsäulen-Standbildes, das man Irmensul nannte. Danach marschierte das fränkische Invasionsheer weiter Richtung Norden, machte Halt am Bollerborn bei Altenbeken, ca. 15 km vom sog. Externstein entfernt. Es ist unmöglich, annehmen zu wollen, dass König Karl das imposante Heiligtum, mit seinem Gestirnbeobachtungstempel im zweiten Felsen, nicht besucht haben könnte. Im Gegenteil, die Annalen berichten, dass Karl in diesem Raum mit sächsischen Verhandlungspartnern zusammengekommen sei, um sogar einen ersten Vertrag mit ihnen zu schließen. Das kann nur am sog. Externstein geschehen sein, denn Verträge pflegen geheiligt zu werden, was in aller Regel an Kultstätten zu geschehen hat. Der Christen-König Karl wird dem Heiligtum selbst die unmittelbare Ehre nicht gegeben haben, aber im Weichbild der Stätte müssen die Besprechungen vorgenommen worden sein. Der hier abgeschlossene erste Vertrag hatte keinen Bestand, weil die einfachen Landsassen aufstanden, um den sich abzeichnenden Glaubenszwänge einer fremden Religion, mit ihren fremdländischen Mönchen und  deren fremde Sprache, entgegenzutreten. Wann die fränkischen Zerstörungen an den Kulträumen des sog. Externsteines vorgenommen wurden, lässt sich denken, nämlich sehr zeitnah zu dem ersten Eintreffen des Frankenheeres und den es begleitenden fanatischen Mönchen, die unbedingt auf einem weiteren Triumpherlebnis, der Niederlegung eines „Teufelsaltares“ bestanden haben werden. Die diversen Sprengungen an den Gipfelkammern der Weihesteine wurden hinlänglich nachgewiesen. Wenn wir Heutigen vor der Kulisse der hohen Sandsteintürme stehen, dürfen wir mit voller Berechtigung im Geiste die Gestalt des Königs Karls, angetan mit weitschwingendem rotem Herrschermantel, umringt von seinen Satrapen, den Würdenträgern, Militärs und den scheinheilig-bieder, in einfache braune Leinengewänder gehüllte, einher huschenden Mönchen. Die Paderborner Blutgesetze Karls sprechen für sich. Sie sind mit Blut geschrieben, fasst jeder Satz verordnete eine Todesstrafe. Wer dem Glauben seiner Eltern weiter anhing, „soll des Todes sterben“. Wir dürfen davon ausgehen, dass - ähnlich wie nach Weltkrieg II. die Sieger über das deutsche Volk herfielen - und es zu tausenden von „regulären“ oder außerordentlichen „Bestrafungen“ in Form von Todesurteilen kam - so auch die verchristlichten Franken die heidnischen Sachsen ihre Willkürmacht in ungezählten Todesurteilen spüren ließen. Nicht wenige werden dort vorgenommen worden sein, wo die christlichen Häscher und Henker auf den verteufelten Heidenkult hinweisen konnten. Naheliegend ist es, dass die Verurteilten aus den Höhenkammern der Türme zu Tode hinabgestürzt worden sind. Das Vorstellungsbild von blutigen Haufen zerschlagener Menschen am Fuße der Steine ist mit Sicherheit keine irreale Vision. Daraus erklärt sich der älteste Name der altheiligen Stätte „Agisterstein“, was in der alten Sprache Schreckensstein bedeutet.
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Die karolingischen Blutgesetze vom Jahre 782, als Vorbilder für die Umerziehung und Kriminalisierung einer Nation, mit dem Zweck ihre Identität zu zerstören:

1. Die Kirche Christi soll nicht geringere Ehre haben sondern größere und hervorragendere als die heidnischen Heiligtümer.
2. Mit dem Tode wird bestraft, wenn jemand die heilige vierzehntägige Fastenzeit des Christentums verschmäht und Fleisch isst.
3. Mit dem Tode wird bestraft, wenn jemand fürderhin sich versteckt und es verschmäht zur Taufe zu kommen und ein Heide bleiben will.
4. Mit dem Tode wird bestraft, wenn sich jemand gegen die Christen verschwört.
5. Jede Gemeinde hat der Kirche einen Hof und zwei Hufen Land auf 120 Menschen zu schenken.
6. Durch die Gnade Christi ist es beschlossen, dass von allen Abgaben an den Staat der zehnte Teil an die Kirchen und den Pfarrer gegeben werden muss.
7. Nach den Geboten Gottes ist der zehnte Teil des Vermögens und des Einkommens aller an die Kirche und Pfarrer abzugeben.
8. Wer bei Quellen, Bäumen oder in Hainen seine Andacht verrichtet oder nach der Sitte der Heiden Opfer darbringt und zur Ehre der Dämonen isst, wird bestraft.
9. Heidnische Weissager und Priester sind den christlichen Kirchen und Geistlichen auszuliefern.
10. Niemandem ist es erlaubt, Entäußerungen seines Erbes vorzunehmen außer an die Kirche und den König.
11. Alle Kinder sind innerhalb eines Jahres zu taufen. Wer es nicht tut, wird bestraft.
12. Vor allen Strafen, auch der Todesstrafe ist geschützt, wer in eine Kirche flieht, dem christlichen Priester beichtet und Buße tut.