ONKELCHEN MIT NINACHEN
 
„Ninachen -, Du süßer Fratz,
komm’ zum Onkel, kriegst 'nen Schmatz !
Uiiiii -, wie Du gewachsen bist,
wieder mal in kurzer Frist !
 
Als ich Dich vor einem Jahr,
damals beim Geburtstag sah,
wollten wir noch Bilder tauschen,
heute bist Du fast ein Frauchen.
 
Und siehe da, was seh’ ich sitzen ?
Diese beiden süßen Spitzen -,
ach, wie niedlich, Donnerlittchen,
Du bekommst ja kleine Tittchen.
 
Darf ich einmal daran fühlen ?
Du wirst Dich schon nicht verkühlen.
Schaue frei Dir unters Hemdchen,
bis zum Ri-, Ra-, Rüschen-Rändchen.
 
Gell Nina, Du genierst Dich nicht,
wenn Dein Onkelchen so spricht ?
Kenn’ Dich doch seit Baby-Tagen,
musste Dich auf’s Töpfchen tragen !
 
Zog Dein Höschen aus und an,
ein Onkelchen ist gar kein Mann -,
bist ja fast mein eig’nes Kind,
Du weißt genau wie eng wir sind.
 
Hast Du denn schon unten Härchen,
an Deinem Bi-, Ba-, Butzebärchen ?
Darf ich diese auch mal seh’n,
um die Entwicklung zu versteh’n ?
 
Du weißt es ja, ich sorge mich
und bin auch immer da für Dich !
Wenn Du Kummer hast und Leid,
bin ich stets für Dich bereit !
 
Was ich Dir noch sagen wollte,
bei mir wohnte Witwe Bolte,
diese ist nun weggezogen -;
Dir, Ninachen, bin ich gewogen !
 
Ich bin ein ,Grüner' und modern,
wir haben Kinder-Sex so gern -;
wir fordern ,Weg frei für Perverse' -,
sind das nicht vernünft'ge Verse ?!"
 
PS: „Die Grünen“ forderten Kindersex soll straffrei sein !
 
Der Satz, an dem sich die Aufregung in der so genannten „Pädophilie-Debatte“ entzündet steht auf Seite 33 im Wahlprogramm der Alternativen-Grünen-Initiativen Liste (AGIL) in Göttingen aus dem Jahr 1981. „Verantwortlich im Sinne des Presserechts“  für das Programm zeichnete der damalige Stadtratskandidat und heutige Spitzenmann der Grünen, Jürgen Trittin. Der Satz lautet: „Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, dass nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder der Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses unter Strafe stehen.“  Im Klartext bedeutete die Forderung: Sex mit jugendlichen Schutzbefohlenen und sogar Kindern unter 14 Jahren sollte generell erlaubt werden, es sei denn, die erwachsene Person würde Druck ausüben oder gar mit Gewalt drohen. Eine bedeutungslose Einschränkung, die vor Gericht kaum von Belang sein dürfte. Denn wie lassen sich psychischer Druck oder Drohungen nachweisen ?! Dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wären vom Gesetzgeber keine echten Grenzen mehr gesetzt.
 
Beispiel: 09.10.2013 - Focus - online - Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Büroleiter des Gießener Wahlkreisbüros des Grünen Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs einen Haftbefehl erwirkt. Der dringende Tatverdacht: Im Zeitraum 2007-2013 schwerer sexueller Missbrach von Kindern zwischen 6 bis 12 Jahren in mehr als 163 Fällen, indem er sie vorher mit Drogen gefügig machte. Der Mann sitzt für seine Partei im Kreistag und übt mehrere kommunalpolitische Funktionen aus. Koenigs setzt sich für die Belange von Kindern ein und sitzt auch im Vorstand des Kinderhilfswerkes UNICEF.