22.03.2023

https://www.youtube.com/watch?v=WFy2CYCCJ94 = Diskussion zum Fall Florian Teichtmeister. Von 2019 bis 2023 war er Ensemblemitglied am Wiener Burgtheater.

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KINDERPORNOGRAFIE

Wer sich Kinderpornografie erfreut,
vor dem Schweinkram sich nicht scheut,
gilt als schwer-kranker Lumpenhund,
so lautet der Verständigen Befund.

Uns sei das Gesunde nur gepriesen,
das dem Menschen von Natur gewiesen,
wer schon unreif-grüne Früchte pflückt,
ist in tiefsten Sinnen schlimm verrückt.

Kein Täter argumentiere ungeniert,
dass er Kinderpornos nur konsumiert,
er befeuert doch seine Lieferanten,
die ihm den Porno-Schmutz zusandten.

So mancher feine Künstler-Fratz,
schützt seinen Dreck-Dateien-„Schatz“
in seines Computers Porno-Gruft,
der Scheißkerl ist ganz klar ein Schuft.

Doch fragt man sich warum der Staat
für die Netzsauberkeit zu wenig tat ?
Vielerorts ist die Staatsmacht über-fleißig,
bei Pornos agiert sie Gebisslos-beißig !

Am 13.01.2023 wurde bekannt, dass der Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes pornografischer Darstellungen von Minderjährigen angeklagt wurde. Der Prozess sollte am 08.02.2023 vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien beginnen, wurde aber aufgrund einer „akuten Erkrankung“ des Angeklagten verschoben. Beim aufgefundenen Material handelt es sich um mehrere Datenträger mit etwa 58.000 Dateien, die im Zuge einer Durchsuchung von Teichtmeisters Wohnung von der Polizei sichergestellt wurden. Die Ermittler fanden keine Hinweise, dass Teichtmeister Daten weitergegeben habe, er soll jedoch auch selbst Fotos von Minderjährigen gemacht und zu Collagen mit pornografischen Sprechblasen arrangiert haben, etwa bei Dreharbeiten. Anfang Oktober 2021 wurde Dieter Pochlatko, der Produzent von Serviam – Ich will dienen, von der Anwältin der Eltern einer minderjährigen Darstellerin über ein Foto informiert, das Teichtmeister gemacht habe, und aufgefordert zu veranlassen, dass sich Teichtmeister der Schauspielerin nicht mehr nähert. Laut Anwalt Michael Rami, der Teichtmeister medienrechtlich vertritt, werde sich sein Mandant im bevorstehenden Verfahren schuldig bekennen. Das Burgtheater entließ Teichtmeister am 13. Jänner 2023 mit sofortiger Wirkung. Auch der ORF stellte die Ausstrahlung von Filmen mit ihm ein. Österreichische Medien, darunter die Kronen Zeitung und Der Standard, berichteten bereits im September 2021 über den Fall, ohne Teichtmeister namentlich zu nennen. Seine damalige Lebensgefährtin, gegen die Teichtmeister gewalttätig gewesen sein soll, hatte ihn bei der Polizei angezeigt. Teichtmeister soll sich daraufhin in Therapie begeben haben. Ungeachtet der im Raum stehenden Vorwürfe wurde Teichtmeister weiterhin mit Hauptrollen besetzt und war einer der meistbeschäftigten Schauspieler am Burgtheater.

https://www.youtube.com/watch?v=WxmNZqrSjQk =

SEXUELLE GEWALT GEGEN KINDER: Missbrauch massiv gestiegen

https://www.youtube.com/shorts/94M97UfuSEA =

Carsten Stahl - Steuerhinterzieher werden härter bestraft als Kinderschänder!

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 Kinderpornografie: Die Politik diskutiert - „Alles ja nicht so schlimm !“

10.03.23 – „Sogenannte Kinderpornografie: Gesetzesverschärfung soll korrigiert werden.“ (von Robert Bongen und Daniel Moßbrucker): „Die Verbreitung von Kindesmissbrauchs-Darstellungen ist seit Juli 2021 auch strafrechtlich ein Verbrechen. Allerdings ist nun das eingetreten, was Fachleute prognostiziert hatten: Ein enormer Anstieg der Verfahren - und viele davon haben offenbar gar keinen pädokriminellen Hintergrund. Nun soll der Paragraf wieder abgemildert werden. Es war eine hitzige Debatte im Sommer 2020: Nach den aufsehenerregenden Missbrauchsfällen von Lügde, Bergisch-Gladbach und zuletzt Münster war der Ruf nach schärferen Strafen laut geworden. Vor allem BILD machte Stimmung und trieb die Politik vor sich her. So forderte die damalige CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, sexueller Kindesmissbrauch müsse immer als Verbrechen eingestuft werden. Der damalige CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak ergänzte, dass der Besitz von Missbrauchsdarstellungen „stets ein Verbrechen ist“, besonders leichte Fälle gebe es nicht. Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach sich zwar erst gegen eine Verschärfung aus, ruderte dann aber zurück und legte einen umso schärferen Entwurf vor. Neben dem Paragrafen 176 im Strafgesetzbuch, der sexuelle Handlungen an Kindern mit Körperkontakt unter Strafe stellt, wurde auch der Paragraf 184b verschärft, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte ahndet. Beide Tatbestände wurden von Vergehens- zu Verbrechenstatbeständen hochgestuft. Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr [also wieder nur lächerlich geringe Strafen !]. In einer Anhörung von Fachleuchten hagelte es seinerzeit Kritik: Die Sachverständigen prophezeiten insbesondere beim Paragrafen 184b eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden, wenn es keine Ausnahmen für minder schwere Fälle mehr gebe. Trotzdem stimmten am Ende die Fraktionen von SPD und Union für die Verschärfung, die seit Juli 2021 gilt. BILD jubelte damals in großen Lettern: „Nach BILD-Forderung: Neue Knallhart-Strafen für Kinderschänder. Schon ein Video reicht“. Nun bahnt sich eine Rolle rückwärts an: Die Ampel-Fraktionen wollen das Gesetz zum Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte korrigieren. Man wolle „rasch eine Gesetzesänderung“, so Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, gegenüber ,Panorama‘. ,Es wäre gut, wenn Minister Buschmann zeitnah einen Vorschlag vorlegt, den wir dann zügig beraten werden.‘ Im November hatte sich bereits die Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen, den entsprechenden Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch abzumildern oder um sogenannte minder schwere Fälle zu ergänzen. Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab sich zurückhaltend. Man nehme die Bedenken gegen die aktuelle Regelung ,sehr ernst‘ und prüfe ,gesetzgeberischen Handlungsbedarf‘. Dem Vernehmen nach sieht das Justizministerium aber die SPD in der Pflicht, die Verschärfung mittels einer Gesetzesinitiative direkt im Bundestag zu korrigieren, schließlich habe die damalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Pläne erarbeiten lassen.“