27.02.2024
Vergewaltiger werden nicht abgeschoben >> https://www.youtube.com/shorts/3NO3gdB5F0
Zur erbärmlichen, niederen bestial-männlichen Lust ermordete Mädchen.
ZWEI AUFGABEN
Wer den heiligen Trost der Welt zerstört,
wer ein Mädchen schändet und tötet,
gehört ins schwärzeste Moor versenkt,
der gehört zu den Bestien und Kröten.
Wer solche Unholde am Leben erhält,
muss wahnsinnig sein, ist am Kranken,
der hat Gottes Ordnung nicht kapiert,
versteht nicht die Pflichten zum Danken.
Das köstliche Leben gibt jeglichem Mensch
zwei Aufgaben mit auf die Sonnen-Stege,
das Gesunde zu schirmen, all-überall
und dem Schändling versperren die Wege.
Hinweg, hinweg aus der Sonne Strahl
räumten Helden die Ottern und Drachen,
möglichst vor dämmrigem Morgengrau‘n,
bevor noch die Mägd‘lein erwachen.
Doch heut' ist unser Land von Tätern voll,
es quillt über von Strichern und Strolchen,
die streifen umher wie Hyänen-Pulks,
Mädels zu missbrauchen und dolchen.
Wer sich aus Lustgier zum Mörder macht,
dem gebührt keine Rast hinter Gittern,
der sollte beseitigt werden wie Schmutz,
dass durch ihn keine Opfer mehr zittern.
So lange er schwelt, der Nachsichts-Wahn,
man Schänder und Schinder verschont,
so lange ist unser Land nimmer frei,
da Satan schon im Gesetzbuch thront.
Den Deutschen wurde nach dem Überfall der fünf größten Weltmächte und deren Weltkriegsinszenierung, ein scheindemokratisches Regierungssystem übergestülpt in dem das Hauptmoment einer echten Volksherrschaft, nämlich die Volksabstimmung, zum Zwecke der selbstbestimmten Steuerung, verunmöglicht wurde. So sind folgerichtig die großen Entscheidungen einer direkten Einflussnahme des Volkes, über dessen Köpfe hinweg, zu dessen Nachteil vollzogen worden. Dazu gehören die Abschaffung der Todesstrafe, die Länder-Strukturierung der BRD, die Dezentralisierung der Staatsordnung, die Einführung der Euro-Währung, die deutsche Haftung für Fremdschulden, die Ausbeutung durch den undemokratischen Brüsseler EU-Überstaat, die unkontrollierte Verschwendung deutschen Steuergeldes in alle Welt, die Abschaffung der Verteidigungsbereitschaft (Bundeswehr), die zwangsmäßige Masseneinbürgerung fremder Kulturen innerhalb deutscher Grenzen, die Abschaffung von Grenzkontrollen, der Genderismus, mit Infragestellung der geschlechtlichen und familiären Natürlichkeiten. Nicht wenige dieser Fehlsteuerungen haben dazu beigetragen, das die die seit siebentausend Jahren intakte mitteleuropäisch-deutsche Lebenskontinuität unmittelbar vor dem Kollaps zu stehen scheint. Nicht wenige Beobachter haben den Eindruck, dass die Grünen und Teilen der Sozialdemokraten und der Union von US-amerikanischen Diensten zur endgültigen Zersetzung der BRD verpflichet wurden. Die Gretchenfrage: „Wem nutzt es ?“, beantwortet sich damit selbst.
Dass im Zuge der nationalen Entwürdigung Deutschlands, durch die Weltkriegssieger und ihrer inländischen Nutznießer, auch die persönliche Entwertung und Entwürdigung der deutschen Mädchen und Frauen zur Planerfüllung gehören würde, ist ersichtlich und schlägt sich seit langem in der gesetzgeberischen und juristischen Scheinrechtssprechung - zum Nachteil der Frauensicherheit - nieder. Sich „verständnisvoll“ auf die Seite der Unholde zu stellen und vom „humanen Strafvollzug“ zu salbadern, ist ein Merkmal spätkapitalistischer Übersättigung, Senilität und Dekadenz. Die Todesstrafe ist das Mindeste was eine der Gerechtigkeit verpflichtete moralische Gesellschaft den armen, gefolterten und ums Leben gebrachten kindlichen Opfern schuldig ist! Wer sich gegen die geheiligten Gesetze der menschlichen Gemeinschaft vergeht, indem er blühendes Leben ruiniert, dem gegenüber hat die Gesellschaft jedes Recht und die Pflicht ihn aus der Gesellschaft so zu vertilgen, dass er niemehr Gelegenheit bekommt, seine satanisch-geisteskranken Bedürfnisse, zum Nachteil aller Schutzwürdigen und Schutzbedürftigen auszuleben, und Haftkosten für die Gesellschaft darf er erst recht keine verursachen. Dass ein Täter mit den besprochenen abnormen Charaktereigenschaften im sog. Strafvollzug ein luxeriöses Dasein genießen darf, in dem ihm sogar sexuelle Freuden gewährt werden, stellt eine unerträglich grauenerregende, ja teuflische Verhöhnung seiner Opfer sowie seiner Hinterbliebenen dar. Verzeihen, Empathie, Verständnis, so artikuliert sich die Resignation vor dem Bösen, das es tapfer und mutig zu bekämpfen und als Phänomen möglichst auszurotten gilt.
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27.02.2024 - NIUS-Autor Phillippe Fischer: Die meisten Strafen für schwere Sexualdelikte liegen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Über drei Viertel der Verurteilten erhalten bewährungsfähige Freiheitsstrafen. Die Orientierung an der gesetzlichen Mindeststrafe und regionale Gewohnheiten beeinflussen die Bemessungspraxis erheblich.
Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung wirft Licht auf eine Justizpraxis, die in der Öffentlichkeit für Unverständnis sorgt: Ein Großteil der Täter erhält Strafen, die weit unter dem möglichen Strafmaß liegen. Das fanden drei Wissenschaftler aus Leipzig und Köln heraus und veröffentlichten ihre Studie in der kriminalpolitischen Zeitschrift (Ausgabe 1/24). Die umfassende Analyse der sogenannten „Strafzumessungspraxis“ bei Sexualdelikten offenbart eine beunruhigende Tendenz: Fast ausschließlich werden Strafen aus dem untersten Drittel des Strafrahmens verhängt. Dieses Muster lässt sich quer durch verschiedene Gerichtsbezirke beobachten und zeugt von einer tief verankerten Zurückhaltung gegenüber strengeren Strafen. In Fällen sexueller Übergriffe lagen rund 88 Prozent der verhängten Freiheitsstrafen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens (bis zu 24 Monate). Bei Verurteilungen nach § 177 Abs. 5 StGB (Der Täter wendet Gewalt an oder droht) wurden sogar mindestens 98,21 Prozent der Strafen im untersten Strafrahmendrittel verhängt. Auch bei Vergewaltigungen entfielen mindestens 90,74 Prozent der Freiheitsstrafen auf das unterste Drittel des Strafrahmens für den Regelfall.
Täter werden bei sexuellen Übergriffen verhältnismäßig oft mild verurteilt.
Regionale Unterschiede und die Rolle der Mindeststrafe. Interessanterweise zeigen sich signifikante regionale Unterschiede in der Strafzumessung. In manchen Bundesländern fallen die Strafen deutlich höher aus als in anderen. Zudem spielen gesetzliche Mindeststrafen eine zentrale Rolle bei der Urteilsfindung, oft als Ausgangspunkt für die Strafbemessung. Zwischen Rechtssprechung und Empfinden von Gerechtigkeit. In der Bevölkerung hat sich das Verständnis gegenüber Sexualstraftaten jedoch in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert. Die Justiz wird dieser Entwicklung nicht gerecht: Selbst in Fällen der Vergewaltigung wurden noch 45 Prozent der Täter so verurteilt, dass eine Bewährung möglich ist. Dieses Missverhältnis zwischen juristischer Praxis und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung fordert ein Umdenken in der Justiz. Über Strafzumessung wird in der Ausbildung kaum gesprochen Die Forscher haben auch Lösungsvorschläge parat: Man könnte Kommissionen etablieren, die bundesweit Empfehlungen für das Strafmaß ausgeben. Doch diese tiefgreifenden Reformen brauchen Zeit. Schon jetzt benötige man ein Umdenken in der Justiz für die angemessene Ahndung von Straftaten. Außerdem schreiben die Wissenschaftler: „Wir zweifeln nicht daran, dass die Mehrheit der Richterinnen und Richter über die Strafzumessung mit Bedacht entscheidet und grundsätzlich sensibel gegenüber dem Leid der Opfer ist. Aber die Untersuchung hat gezeigt, dass die Verhängung milder Strafen im Bereich der Sexualdelikte Ausdruck einer gefestigten, seit vielen Jahren bestehenden Praxis ist. Für Staatsanwälte und Richter, die neu in den Justizdienst eintreten, ist – auch weil die Strafzumessung in der juristischen Ausbildung nur eine untergeordnete Rolle spielt – die tradierte Praxis in ihrem jeweiligen Gerichtsbezirk nachvollziehbarerweise die maßgebliche Richtschnur für die Strafmaßentscheidung. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass sich gerade in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten ein erheblicher Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein vollzogen hat. Es ist daher zu wünschen, dass das heutige Verständnis von der Bedeutung sexueller Autonomie und von der Schwere des Eingriffs, den eine sexuelle Nötigung für das Opfer bedeutet, auch in der gerichtlichen Strafzumessungspraxis angemessen reflektiert wird.“
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28.02.2024 NIUS - Nur ein heutiger Fall unter Hunderttausenden: Eine einsame Hütte am Feld: Hier stach ein Nordafrikaner zwei Mädchen (17) nieder, weil sie die Handtaschen nicht rausrückten. Auch Tage nach der Tat zeugen noch Blutspuren von der schrecklichen Attacke. Hier, in einer einsamen Hütte an einem Feldweg in Erkrath in Nordrhein-Westfalen, hat ein Nordafrikaner in der Nacht auf Sonntag zwei Mädchen (17) niedergestochen, weil sie ihm ihre Handtaschen nicht geben wollten. Eines der Mädchen wurde dabei lebensgefährlich verletzt. NIUS berichtete.
Immer noch zeugen Blutspuren von der schrecklichen Tat. Doch was ist das für ein Ort, an dem ein derart grausames Verbrechen passieren kann, ohne dass jemand etwas bemerkt und eingreift? Ein Ort, wo Hase und Igel sich gute Nacht sagen. Vor Ort wird klar: Hier ist es in der Nacht stockdunkel. Keine Laterne oder andere Beleuchtung, die der halboffenen Hütte Licht spendet. Ein, zwei Wohnhäuser liegen in Sichtweite, ansonsten ist die Hütte ziemlich genau das, was man mit „Wo Hase und Igel sich gute Nacht sagen“ umschreibt. Eine Anwohnerin erzählt, dass junge Leute sich hier öfter treffen und Musik hören, da es sonst in der Gegend keinen Treffpunkt für junge Leute gibt. Ab und zu kommen Spaziergänger oder Fahrradfahrer vorbei, unterhalten sich über die Tat, deren Spuren immer noch sichtbar sind. Neben Blutflecken auf dem Boden und den abgewetzten Holzbänken zeugen auch Reifenspuren im Gras davon, dass in jener Nacht zahlreiche Rettungskräfte sowie Polizei vor Ort waren. Der Mann verletzte beide Mädchen schwer, eines schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Brutal niedergestochen wegen einer Handtasche
Es war in der Nacht auf Sonntag gegen 2:50 Uhr, als der Mann, der laut Polizei zwischen 15 und 22 Jahre alt war und nordafrikanisch aussah, an die beiden Mädchen herantrat. Wie die Rheinische Post berichtet, sollen die beiden gerade von einer Party gekommen sein, und auf dem Weg nach Hause einen Zwischenstopp in der kleinen Hütte gemacht haben. Der Nordafrikaner forderte die beiden auf, ihm ihre Handtaschen zu geben. Als die 17-Jährigen das verweigerten, stach der Mann auf sie ein. Beide Mädchen wurden schwer verletzt, eins schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Ein zweiter Mann soll ebenfalls dabei gewesen sein, er hielt sich im Hintergrund. Die beiden flüchteten mit mindestens einer Handtasche in einem silbergrauen Coupé. Die Opfer wählten noch selbst den Notruf. Die Polizei sucht Zeugen. Wegen der schweren Verletzungen ermittelt die Mordkommission. Der Mann, der das Blutbad angerichtet hat, ist immer noch flüchtig. Unglaublich: Der WDR ließ in einer ersten Täterbeschreibung eine Angabe der Polizei weg, die maßgeblich zu dessen Erfassung beitragen könnte, nämlich dessen nordafrikanisches Aussehen. Erst mit einer späteren Korrektur wurde dieses wichtige Detail ergänzt. Inzwischen sind erste Zeugenhinweise bei der Polizei eingegangen. Aus ermittlungstaktischen Gründen wird aber bislang nichts an die Öffentlichkeit gegeben.
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