Motto: Wer jeden Drecksack leben lässt, der produziert nur Menschen-Pest !
 
Grauenvoller Lustmord an der chinesischen Studentin Yangjie Li
- Pressefoto LS -
 
 
PRO TODESSTRAFE !
 
Wer nur aus Lust ein Leben löscht,
dess‘ Leben soll man löschen !
Der hat den Tod verdient, am Strang,
als Mörderlebens letzter Gang.
 
Wer solche Bestien leben lässt,
der ist von Gott verlassen,
der schützt die guten Bürger nicht,
der hält kein wahres Volksgericht.
 
Das Volk will, dass man Mörder straft,
mit konsequenten Strafen.
Es hilft kein frommes Papperlapapp,
nur Sühnetod hält Bestien ab !
 
Die Todesstrafe müsste droh’n,
wenn Untermenschen drohen,
es hat sein Lebensrecht verspielt,
wer sich an Menschlichkeit nicht hielt.
 
Wer sich am Lebensglück vergreift,
den müsst‘ der Tod ergreifen,
Irrsinn und Schmutz muss aus der Welt,
damit sie nicht ins Chaos fällt.
 
Zum Sexgier-Wahnsinn ließ sich treiben
Sebastian F., im kranken Trieb.
Nachsicht für Lustmord gibt es nie !
Sein Opfer war die Yangjie Li.
 
„Hat er aber gemordet, so muss er sterben.“ – Immanuel Kant in „Metaphysik der Sitten“
 
Die chinesische Studentin Yangjie Li ist am 11. Mai 2016 in Dessau Opfer eines grausamen Verbrechens geworden. Die 25-Jährige wurde von einem Pärchen ins Haus gelockt, von dem längst als gewalttätig bekannten Täter genotzüchtigt, sexuell missbraucht, grausam gequält und zum Sterben liegen gelassen. Ihre Leiche wurde unweit des Tatorts im Freien liegend gefunden. Man sieht entsetzt, was die heutige allgegenwärtige Überbetonung der Sexualität in den Medien und im Porno-Internet an triebhaften Verwerfungen mit sich bringen kann ! Kommt dann Müßiggang hinzu, ist der Schritt zur unfassbaren Grenzüberschreitung von labilen Charakteren schnell getan. Die täglichen Nachrichtenmeldungen zeigen es auf. Für den zur Tatzeit 20-jährigen Sebastian F. forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe, die das Gericht bestätigte. Die Verurteilten müssen den Eltern des Opfers 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen; das ist neu, dass Mörder Wiedergutmachungen an Angehörige ihrer Opfer zahlen sollen. Für die vom Täter sexuell und emotionell abhängige gleichalte Ex-Verlobte - die schon Mutter dreier Kinder ist - erhielt eine Jugendstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten. „Angesichts der Gegenwehr des Opfers war den beiden Angeklagten bewusst, dass die Frau Hilfe holen und sie eine Strafe für ihre Handlungen erwarten würde“, wurde ausgeführt. „Also fassten sie den Plan, sie zu ermorden.“ Das ist wohl nicht richtig ! Ob die Verlobte einem solchen „Plan“ tatsächlich zustimmte, bleibt mehr als  fraglich. Sie war glaubhaft während der Misshandlungen des Opfers nicht anwesend, sondern bei ihren Kindern im Stockwerk darüber. Einer Tötung hätte sie - aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur - nie zugestimmt. Sie selbst war dem rabiaten Triebtäter und Vater ihres Kindes gegenüber relativ hilflos in einer Art Schockstarre. Die notwendige Kraft, sich daraus zu lösen und Hilfe herbeizurufen fand sie nicht und hat sich auch damit zutiefst schuldig gemacht. Aber man bedenke die Tragik dieses völlig überforderten jungen Menschen, ein 20jähriges „Kind“ das schon drei Geburten hinter sich hat, für zwei Kinder zu sorgen hatte und in der Angst um Partner- bzw. Liebesverlust lebte .... Der männliche abartige Täter war allein die treibende Kraft zur Untat. Die Beiden sollen die schwer verletzte Studentin zunächst drei Stunden in der leer stehenden Wohnung liegen gelassen haben, offenbar weil sie dachten, die Chinesin sterbe bald. Die glaubhaftere Version lautet, der Täter hätte seine Verlobte erst dann wieder in die untere Wohnung gerufen, als die Studentin bereits tot war. Anschließend, in der Nacht zum 12. Mai, sollen Sebastian F. und Xenia I. ihr Opfer an einer Stelle hinter einem Seitengebäude des Hauses versteckt haben, die schwer einsehbar ist. Der 21-jährigen Mitangeklagten sei zugute zu halten, dass sie Scham und Reue zeigte. Für die Staatsanwältin ist klar: „Beide sind gemeinsam an der Vergewaltigung beteiligt gewesen, beide haben den Tatentschluss getroffen, sie sind arbeitsteilig vorgegangen.“ Sie hätten der Sterbenden keine Hilfe zuteil werden lassen, um die Tat zu verdecken. Der Angeklagte habe die Tat initiiert und den überwiegenden Teil der Brutalität ausgeübt. Es sei ihm um Sex gegangen. Die Chinesin, die sich sofort gegen die Überwältigung kraftvoll und äußerst heftig zur Wehr setzte, muss qualvoll gestorben sei. Sie hatte „massivste Verletzungen“, darunter gebrochene Rippen, Hämatome und Wunden am Kopf und am gesamten Körper. Obwohl über den Fall unglaublich viel geschrieben wurde, fehlen - wohl aus Rücksicht gegenüber dem Opfer - alle Einzelheiten, wie es zu dem schaurigen Exzess kam, wie sich eine geplante Vergewaltigung zur blutigen Folter- und Mordtat steigern konnte ?
 
Der Täter Sebastian F. ist ein Psychopath, der viel früher bereits in eine geschlossene Anstalt oder in ein strenges Erziehungsheim gehört hätte. Wegen seiner Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung ist er als Heranwachsender psychologisch behandelt worden, auch eine gerichtliche Zwangseinweisung in die Psychiatrie habe es gegeben. Offenbar nicht dauerhaft genug ! Ein psychiatrischer Gutachter hat den Angeklagten als „außergewöhnlich empathielosen Menschen“ und äußerst gefühlskalt charakterisiert. Sebastian F. zeige keine Schuldgefühle, Scham oder Reue, erklärte Spezialist Bernd Langer vor dem Landgericht in Dessau. Bei Sebastian F. habe es schon seit dem frühesten Kindesalter eine Aufmerksamkeitshyperaktiviätsstörung in Verbindung mit gestörtem Sozialverhalten gegeben. „Er biss, kratzte und schlug Kinder.“ Es gab mehrere Klinikaufenthalte, zuletzt 2012. Gefühlskalt, nach Dominanz strebend, mit Hang zum Sadismus - so hat ein Psychiater den 21-Jährigen beschrieben. Der Psychologe bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung - seine Wahrnehmung, sein Denken und Fühlen weiche von dem anderer Menschen ab. Auch die Sexualität des Angeklagten sei gestört. Es habe z.B. den Vorwurf gegeben, dass der Angeklagte als etwa 14-Jähriger ein anderes Kind innerhalb der Familie sexuell missbraucht haben soll. Zum dissozialen Verhalten hätten Grausamkeiten, Wutausbrüche und Ungehorsam gehört. Als Kind sei er in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden. Einen Schulabschluss habe der Angeklagte nicht, nach zehn Schuljahren habe er ein Abgangszeugnis der achten Klasse erhalten, zwei Klassen habe er wiederholt. Anschließend habe er Ausbildungsvorbereitungen abgebrochen, er habe sich nicht dauerhaft einfügen können, sei ausfallend geworden. Gegen den Beschuldigten waren bisher 40 andere Strafverfahren anhängig, unter anderem wegen Brandstiftungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Vergewaltigungen. Man fragt sich, warum in unserem heutigen Deutschland ein solcher Junge Sozialleistungen vom Staat erhält, keiner geregelten Arbeit nachgehen muss, keine Kontrolle erfährt und deshalb seine übersteigerte Geschlechtsgier ungedämpft schreckliche Entladungen sucht. Derartige tickende männliche Zeitbomben gehören in Erziehungslagern zur täglichen Arbeit angehalten, damit die Bevölkerung geschützt ist. Der Staat macht sich im hohen Maße mitschuldig, dass er derartige gefährliche, junge, kraftstrotzende, abnormale, aggressive Männer sich selbst in ihrem nichtsnutzigen Gammelleben überlässt.
 
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Die Chinesen machen es besser !
 
Die Chinesen machen es besser, sie verurteilten die Mörder der deutschen Familie Pfrang zum Tode. - 14.07.2000 - Peking - Ein Richter des Mittleren Volksgerichtes in Nanjing verkündete das Strafmaß am Freitag nach einer einstündigen Sitzung. Binnen zehn Tagen können die vier Verurteilten Berufung einlegen. In dem Fall müsste das Oberste Gericht der Provinz entscheiden. Das Todesurteil muss dann vom Obersten Volksgericht Chinas bestätigt werden. - 19.05.2000 - Welt N24 - Grausam erstachen vier chinesische Bauern in Nanking eine deutsche Familie. Seit gestern stehen sie vor Gericht. Stockend, in abgehackten Sätzen und im schwer verständlichen Dialekt seines bäuerlichen Heimatorts Shuyang, antwortet der 18-jährige Liu Guangyuan auf die Fragen des Staatsanwalts: „Wie oft hast du zugestochen ?“ 30 Mal habe er auf den Deutschen Jürgen Pfrang eingestochen, sagt Liu, fünf bis sechs Mal auf dessen Frau Petra und zwei bis drei Mal auf die Tochter. Im großen Verhandlungssaal des Mittleren Volksgerichts in der ostchinesischen Provinzhauptstadt Nanking schaudern die Zuhörer bei diesen Worten. Es ist das erste Mal, dass bei einem Mordprozess in China Pekinger Korrespondenten zugelassen sind, und auch deutsche und andere ausländische Einwohner der Fünf-Millionen Stadt Nanking dürfen sich unter die Beobachter mischen. Der 50-jährige Richter Shen Weiya hat den größten holzgetäfelten Saal 1, in dem 500 Personen Platz finden, kurzfristig bereitstellen lassen. Die Prozessordnung - keine Fragen, keine Handys, keine Fotos - wird auch auf Englisch verteilt. Mit dem öffentlichen Prozess gegen vier 18- bis 23-jährige vagabundierende Bauern, deren Verbrechen einen Schock unter den Ausländern in China ausgelöst hat, geht die Volksrepublik in die Offensive. Die grausame Ermordung des Daimler-Chrysler-Managers, seiner 39-jährigen Frau Petra, der 14 Jahre alten Tochter Sandra und dem zwölfjährigen Thorsten, wird von vielen in Nanking nicht als eine tragische Verkettung aus Sorglosigkeit, Schlamperei, Zufällen und Panik akzeptiert. Immer wieder werden verschiedene Verschwörungstheorien laut geäußert. Wurde der seit 1997 in der Nachbarstadt Yangzhou arbeitende Manager aus dem deutsch-chinesischen Joint Venture für Überlandbusse nicht doch Opfer eines Auftragsmords gedungener Mörder ? Freunde Pfrangs berichten, dass dieser noch kurz vor seinem Tod über unglaubliche Zustände geklagt haben soll, über Know-how-Abfluss und miese Geschäfte, bei denen der chinesische Mehrheitspartner von Yaxing-Benz aufblühte, während der deutsche aus den roten Zahlen nicht mehr herauskam. „Er litt in seinen letzten Wochen unter akuten Magenschmerzen aus Stress über seine Firma“, erzählen sie. Richter Shen Weiya und die Pekinger Führung, die den Prozess in Nanking beobachten lässt, haben sich entschlossen solchen Gerüchten und dem katastrophalen Eindruck, dass China für Ausländer nicht mehr sicher ist, durch bisher unbekannten Mut zur Öffentlichkeit, entgegenzutreten. Neben den Journalisten hat der Richter daher auch eine Nebenklage der deutschen Verwandten von Petra Pfrang zugelassen. Diese glauben nicht an einen Einbruchsmord: Nichts wurde entwendet, die angeblichen Täter seien viel zu rasch erwischt worden. Pfrang sei merkwürdigerweise kurz vor einer wichtigen Betriebssitzung seiner Firma umgebracht worden, und aus seinem Laptop seien Daten verwunden gewesen. Niemand hat die Schreie der Familie gehört, denn das Schlafzimmerfenster führt auf den See hinaus. Als beim Überfall auf die beiden Erwachsenen auch noch eines der beiden Messer zerbrach, flippte der Anführer Zhong aus. Dann begann das schaurigste Kapitel der unvorstellbaren Mordtat. Die beiden Kinder kamen zu dieser Zeit aus ihren Zimmern. Die drei Bauern stürzten sich auf sie, brachten sie um, rannten danach wieder ins Schlafzimmer, wo die Eltern offenbar noch lebten und stachen weiter auf diese ein. Erst als sie dann vom Fenster aus überall Sicherheitskräfte rund um das Haus sahen und auch ihren erwischten Anführer, gaben sie auf. „Warum hast du auf alle immer wieder eingestochen ?“ fragt der Anwalt die Angeklagten auf der Suche nach Hinweisen, ob sie im Auftrage handelten. Aus dem 18-jährigen Liu bricht es plötzlich heraus: „Tounao hunluan“, stammelt er, nichts habe er sich überlegen können, nur noch reagiert. „Mir war nur noch wirr im Kopf.“ Liu, der jüngste, aber kräftigste der vier Täter, war am frühen Morgen des 2. April als Letzter vom leeren Nebentrakt des Doppelhauses über das Dachsims ins Schlafzimmer der Pfrangs im zweiten Stock geklettert. Das Aluminiumschiebefenster war nicht verschließbar. „Die Pfrangs fühlten sich doch sicher“, sagt ein Nachbar. Liu und seine Kumpane waren noch keine zwei Minuten im Zimmer, als Pfrang, der mit seiner Frau unten fernsah, verdächtige Geräusche hörte und die Treppe hochkam. „Er sah mich, ich sah ihn“, erinnert sich Liu im Gericht. Der Deutsche schrie. Liu hätte ihn darauf umklammert. Seine drei Kumpane stürzten aus dem Bad, wo sie sich versteckt hatten. Gemeinsam fielen sie über Pfrang her. Scheinbar harmlos wirken die Täter, als sie gestern, von jeweils zwei Polizisten eskortiert, vor vier Anklagepulte mit Mikrofon gestellt werden. Die vier Bauern, aus dem 270 Kilometer von Nanking entfernten Armutskreis Shuyang, kennen sich schon seit Grundschulzeiten. Der Prozess, der von den Behörden und Zeitungen nur der „Mordfall 4.2“, dem zweiten Tag im April, genannt wird, ist ein Musterprozess. Zwei Richter und eine Richterin führen den Vorsitz und haben für jeden Täter die beiden gesetzlich erlaubten Verteidiger bestellt. Für den Staatsanwalt ist alles eindeutig. Unterstützt von einer Computersimulation mit Fotos, die den Tatort, den Einbruch und die Lage der Opfer zeigen, verliest er die Anklage auf gemeinschaftlichen Raubmord, bei dem die Täter am Tatort erwischt wurden. Bemerkenswert sei die „außergewöhnliche Brutalität und die schwer wiegenden Folgen“ der Tat, die eine ausländische Familie traf. Alle haben gestanden, abwechselnd mit ihren zwei Messern auf die Familie eingestochen zu haben, brutal, panisch und dilettantisch. 45 Stichwunden zählten die Gerichtsmediziner bei Jürgen Pfrang, 80 bei seiner Frau, 31 bei der Tochter und 59 beim Sohn Thorsten. Wahrscheinlich wären die vier Bauern schon hingerichtet worden, wenn die deutsche Nebenklage die chinesische Justiz nicht zwingen würde, zwischen Haupttäter und Beteiligten zu unterscheiden.
 
26.09.2000 - Die Todesstrafe ist erfolgt, die Mörder wurden erschossen. Die vier jungen Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren waren am 1. April in das Haus des deutschen Daimler-Chrysler-Managers in Nanking eingebrochen. Als der 50-jährige Jürgen Pfrang sie stellte, erstachen sie ihn, seine 39-jährige Frau Petra sowie die beiden 12 und 14 Jahre alten Kinder Torsten Oliver und Sandra Melanie. Die Familie stammte aus Weil im Schönbuch im Kreis Böblingen in Baden-Württemberg. Die Täter wurden Mitte Juli nach einem zweitägigen Prozess im Mai wegen Raubmordes zum Tode verurteilt. Sie waren geständig. Die Bundesregierung hatte gebeten, die Todesstrafe in lebenslange Haft umzuwandeln. Chinas Außenministerium hatte sich die Fremdeinmischung verbeten. Die Strafe folge chinesischem Recht und sei erfolgt
 
„im Interesse des Schutzes von Chinesen und Ausländern in China“.