23.08.2022

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Abb. 1 = Nebenstedt I - Abb. 2 = ähnliche Brakteaten-Prägung

 

WODAN ODER WOLF ?

Die Runeninschrift auf dem Brakteaten „Nebenstedt I“ (Hannover) wird gewöhnlich gliaugiRu iurnRl übersetzt (Düwel 2001). Das erste „u“ ist gewendet, das zweite gestürzt und das „r“ auch. Die Punktierung des „n“ zeigt an, dass die Lesung nicht sicher ist. Klaus Düwel hat 1977 die Lesungsgeschichte und Interpretation dieser Inschrift dargelegt, wobei es ihm in erster Linie auf das letzte Zeichen ankam, das 1889 „verloren ging“. Bedeutsamer ist, was sich daraus für die Lesung des drittletzten Zeichens ergibt. Einige Runologen sahen darin ein „g“. Bugge nahm 1893, ein „n“ an. Düwel bemerkte, das Zeichen könne „nicht mit letzter Sicherheit bestimmt werden”, plädierte aber eher für ein „n”. Jedenfalls hat das Zeichen zwei kreuzende Schrägstriche, gleicht also weit mehr einem „g“ als einem „n“. Düwel ging auf die Begründung für Bugges Deutung nicht weiter ein, sondern schloss sich ihr an. Sie beruht aber auf Gegebenheiten, die im Grunde seit Edith Marolds Aufsatz „Thor weihe diese Runen” von 1974 hinfällig sind. Diese Formel ist auf zwei dänischen Runensteinen der Wikingerzeit belegt, während auf einem dritten das Denkmal selbst Objekt ist und ein schwedischer Stein die Formel ohne Objekt bietet. Sie diente offenbar dem Schutz der Runensteine. Die Runen-Formel kehrt außerdem zu einem Stabreimvers erweitert in der sog Canterbury-Formel einer englischen Handschrift wieder: „Thor weihe dich, der Thursen Herr”, wo sie einem Wundfieberdämon gilt (und Thor zum Riesen-Bezwinger bzw. Thursen-König gemacht wird. Hierbei handelt es sich wohl um eine Art Exorzismus. Weitere literarische Zeugnisse sind beizubringen: Bei Snorri weiht Thor mit seinem Hammer den Scheiterhaufen Balders und Nannas und an anderer Stelle die Überreste seiner zuvor verzehrten Böcke, die daraufhin wieder lebendig werden. Im Thrymlied soll der als Braut verkleidete Thor selbst „geweiht“ werden: „Bringt den Hammer, die Braut zu weihn ! Legt Mjöllnir der Maid in den Schoß ! Mit der Hand der Var weiht uns zusammen.” (nach Genzmer, Strophe 30) Das Verb „vígja“ ist in diesen Zeugnissen also in sehr verschiedenen Funktionen belegt.

Marold kam in ihrer Begutachtung zu dem Ergebnis, man könne „in der Weihefunktion Thors, die uns skandinavische Zeugnisse des 10. bis 13. Jahrhunderts belegen, nicht mehr einen alten Zug im Bild des germanischen Donnergottes sehen, sondern eine historische Entfaltung der spätheidnischen Religion, gegründet auf der Entsprechung von Thor und Christus und Hammer und Kreuz und auf dem Vorbild der christlichen Weihepraxis”. „Vígja“ hätte dabei die Bedeutung von christlichen Weiheformen angnommen. Diese Sichtweise ist falsch, denn der mit dem Hammer weihende Thor ist bereits im bronzezeitlichen Felsbild von Vitlyke/Bohuslän dargestellt worden. Allerdings übernahm Marold die auf Bugge zurückgehende Deutung der Brakteaten-Inschrift unbesehen und war daher zu der Annahme gezwungen, „dass ein religiöser Wandel stattgefunden habe, der zu diesem Phänomen der Runenweihe durch Thor geführt hat“. Der wirkliche Sachverhalt ist aber der, dass Bugges Lesung von dieser Runenweihe inspiriert war. Die Runenweihe auf dem Brakteaten soll also ein Anachronismus sein, meinen manche Fachleute. Folglich wäre auch die fragwürdige Lesung „n“ aufzugeben und zu der Lesung „g“ zurückzukehren. Die Heranziehung der späteren Überlieferung ist für die Deutung solcher Inschriften sicher unerlässlich, weil sie für sich genommen kaum verständlich werden. Aber man darf dabei nicht unbeeinflusste Traditionen annehmen, sondern muss auch mit fortschreitender Entwicklung und externen Einflüssen und auch Brüchen rechnen, was es schwermachen dürfte, echte Konstanten zu erkennen.

Geschichte hat stattgefunden und damit auch keineswegs nur oberflächliche Veränderung. So ist es auch riskant, in „glïaugiR“ (Glanzauge) einen Gott zu erkennen. Diese Lesung und die Deutung „han med de lysende Øine” gehen ebenfalls auf Bugges Behandlung der Inschrift aus dem Jahre 1893 zurück. Er verglich altnordisch eine „ygr“ und „Báleygr“, und er sah schon, dass sich diese Benennung auf das Brakteaten-Bild beziehen ließe, nämlich Ein Männlein mit großem, kreisrundem Auge, in dem er aufgrund der angenommenen Weiheformel Gott Thor erkennen wollte. 1970 erblickte Detlev Ellmers in dieser Benennung „eine genaue Entsprechung zu dem im 13. Jh. auf Island überlieferten Odins-Beinamen „Baleygr” und wollte deswegen nun auf dem Brakteaten Odin selbst erkennen.

Düwel wendete sich 1977 gegen diesen zu kurzen Schluss: „Odin heißt auch Bileygr also „der Schwachsichtige“ (dem ein Auge fehlt). Wir wissen nicht, wie weit die Erfordernisse der Stabreim-Dichtung auch die Erfindung neuer Namen mit sich gebracht haben könnte, gerade in Grimnismál (Str. 47), wo, neben etlichen anderen, diese beiden Odins-Namen nebeneinander vorkommen. 2001 folgte Düwel dann den gut begründeten Brakteaten-Deutungen von Karl Hauck, der auf ihnen zumeist Wodan/Odin erkennen wollte, so auch hier. Daher führte er nun „Nebenstedt I“ im Abschnitt „Der göttliche Runenmeister” S. 47ff. an (mit Abb. 6b) und erklärte:

„Der dargestellte Gott spricht und weiht unter einem seiner Namen GlīaugiR (literarisch ist der Odinsname Báleygr ,der Flammenäugige’ überliefert) die Runen, die er selbst gefunden hat und darum schriftmächtig beherrscht” (S. 49). Auch die anderen in diesem Abschnitt angeführten Brakteaten lassen, mit nur wenig Gewalt, auf einen „göttlichen” Runenmeister schließen. Ihre Inschriften stützen die wodanistischen Brakteaten-Deutungen. Das erste Beispiel dafür soll der Brakteat „Sievern-A“ mit der von Wolfgang Krauses Interpretation zu „runoR writu“ wie auf dem Stein von Järsberg zu ergänzen wäre. Das erscheint als eine „Offenbarungsformel des Gottes Odin”, der damit „seine Verfügung über die Macht der Schrift dokumentiert”. In Järsberg ist es ein erilaR (Runenmeister), der diese Formel gebraucht. Die Ich-Formel kann sich folglich auf einen Gott oder Menschen beziehen. Bei Düwel ist der betreffende Abschnitt mit „Irdische Runenmeister?” überschrieben. Allerdings, die altnordische Überlieferung spräche zunächst eher dafür, meint ein Fachmann, „Glühauge” auf Thor zu beziehen. So bemerkt Snorri zu seinem Kampf mit der Midgardschlange: „Man kann mit Recht sagen, dass niemand etwas wirklich Furchtbares gesehen hat, der es nicht mit ansah, wie Thors Augen der Schlange entgegensprühten und die Schlange von unten her ihn anstierte und Gift ausblies” (Diederichs 1987, 157). Das wird von einem bekannten Bild inspiriert sein. Im Thrymlied erschrickt der Riese vor dem Blick des verkleideten Gottes: „Wie furchtbar sind Freyjas Augen! Wie Feuer flammt es aus Freyjas Blick!” (nach Genzmer, Str. 27). Aber feurige Augen kommen in der altnordischen Überlieferung noch öfters vor, bei Ungeheuern und Helden, und so ist es auch riskant, dabei nur an Götter zu denken, statt die ganze Palette der Verwendungen dieses Motivs zu berücksichtigen.

Und das dargestellte Brakteaten-Männlein ist nicht nur „eine Männerfigur mit überdimensioniertem Auge” (Düwel 2001: 47): Das verschwiege alle anderen Charakteristika, weil sie gar nicht zu einem Gott passen (und auch nicht zu einer Runenweihe). Es ist ja nackt, sein Mund weit geöffnet, die rechte Hand umfasst das Kinn, die linke bedeckt die Scham. Mit dieser Gestik dürfte eine höchst irdische Notlage bezeichnet sein, so drastisch, dass es schwer zu begreifen ist, wie man darin je einen Gott erkennen und mehr als ein Jahrhundert daran festhalten konnte. Diese Signalisierung einer Notlage engt aber die Wahlmöglichkeiten für „Glühauge” ein - und lässt daran denken, wie im Völundlied die Königin vor dem Blick des Helden erschrickt: „Seine Augen gleichen dem gleißenden Wurm” (nach Genzmer, Str. 17). Das signalisiert hier die drachengleiche Wut des seines Hortes beraubten und versklavten Meisterschmieds, der daraufhin auch noch gelähmt wird. Und so könnte auch hier statt der Wut Wodans oder Thors ohnmächtige Wut gemeint sein, die der Not entspringt. Alles weitere hängt von der Deutung der folgenden Zeichensequenz ab.

Die Alternative zu Bugges Deutung ist, „uïurgR“ als eine „glïaugiR“ analoge Personenbezeichnung aufzufassen. Und dazu kann man auf dem Brakteaten „Seeland II“ „hariuha haitika: farauisa“ vergleichen, wo zwei analoge und auch lautähnliche Benennungen aufeinanderfolgen. Das legt also die Annahme eines Kompositums „uï urgR“ nahe. Für das Erstglied kann Bugges Zurückführung auf „wīh-“ beibehalten werden. Mit der Lesung auch des zweiten „u“ als [„w“] ergibt sich [„-wrgR“], womit das zweite Glied unschwer zu „wargaR“ ergänzt werden kann - um die Ergänzung von Vokalen kommt man ja bei keinem Deutungsversuch herum, und „glïaugiRu“ vor dem Männlein ist so groß geschrieben, dass für die Fortsetzung hinter ihm nur sehr wenig Platz blieb: Das erklärt diese Verkürzung. Von einem dritten Wort fand gerade noch der erste Buchstabe „l“ Platz. Das germanische „wargaz“ ist zuerst um 470 latinisiert als „uargus“ in einem Brief des Bischofs Apollinaris Sidonius von Clermont belegt, mit der Erklärung „hoc enim nomine indigenas latrunculos nuncupant“ (Jacoby 1974, 31). Es hat sich zu einem überaus negativ aufgeladenen Wort entwickelt, wie die christliche Stabreimdichtung zeigt: Im altsächsischen Heliand ist Judas, der sich selbst erhängt, ein „uuarg an uurgil“, im ahd. Muspilli der Antichrist der „uuarch“, und im altenglischen Beowulf Grendel, der Nachfahre Kains, ein „heorowearh hetelic“. Dagegen wird in „Maxims II“ der „Warg“ schroff dem Weisen gegenübergestellt und ist nichts als ein Verbrecher. Ein Belegt ist „vargr í véum“ schon am Beginn der Völsungasaga: „Da kam es aus, dass Sigi den Knecht erschlagen und den Ermordeten versteckt hatte, und man nannte ihn Wolf an der Weihestätte, und er durfte jetzt nicht in der Heimat bleiben bei seinem Vater”. Es handelt sich also um eine brandmarkende Metapher, bei der „vargr“ eher die Bedeutung „Unhold” als „Räuber” oder die nur nordische Bedeutung „Wolf” haben dürfte. Der Sinn ist daher nicht der gleiche, aber ein Zusammenhang wird zwischen diesen Wortverbindungen wohl schon bestehen. Und „vé“ hat in beiden Fällen steigernde Funktion, den schlimmstmöglichen „vargr“ bezeichnend. Auch diese zweite Benennung lässt sich auf das Brakteaten-Bild beziehen, obwohl sie in eine Richtung führt, die dem oben angestellten Vergleich mit „Völ“ und genau entgegengesetzt ist. Auch „Tempelräuber” kann aber die dargestellte Notlage erklären, als Folge des Verbrechens, so dass die Wut ohnmächtig bleiben wird. Und darüber hinaus legt es eine Deutung für die acht das Männlein umgebenden und vollkommen seinem Auge gleichenden Kreise nahe: Goldmünzen, die das geraubte Gut veranschaulichen, während der Räuber zumindest seiner Kleidung beraubt ist, vielleicht auch der Nahrung: Soll er etwa inmitten des Goldes erfrieren und/oder verhungern? Aber womöglich signalisiert die linke Hand nicht Schamgefühl, sondern einen noch empfindlicheren Verlust: „Qui fanum effregerit, et ibi aliqid de sacris tulerit, ducitur ad mare, et in sabulo, quod accessus maris operire solet, finduntur aures eius, et castratur, et immolatur diis, quorum templa uiolauit“ (Additamentum 11 de honore templorum zu der nur in einem Druck von 1557 erhaltenen Lex Frisionum). Wenn diese Bestimmung so zu verstehen wäre, dass der offenbar auch entkleidete Tempelräuber nicht getötet, sondern vom Blutverlust geschwächt der Flut – und damit „den Göttern” - überlassen wurde, wäre die Strafe ähnlicher. Aber das Ohr des Männleins ist jedenfalls nicht gespalten. Der Brakteat „Nebenstedt I“ steuert also tatsächlich etwas zu unserem Bild von der Religion des Nordens in der Völkerwanderungszeit bei, aber sozusagen im Negativ.

Wie passt nun diese Deutung von Bild und Beischrift zu dem, was wir von den Brakteaten wirklich wissen? Sie beginnen mit Imitationen „römisch. Goldmedaillons des 4. Jhs., die als kaiserliche Ehrenzeichen ausgegeben wurden” (Düwel 2001, und sind so erst einmal Zeugnisse für die nachhaltige Wirkung dieser Vorbilder und damit auch für das Bild, das sich die Stämme im hohen Norden vom röm. Kaiser machten. Und man darf annehmen, dass auch die kaiserliche Vergabepraxis imitiert wurde. Es soll nicht bestritten werden, dass auf den Brakteaten ein Gott wie Tyr vorkommen kann und daher auch Odin zu erwarten wäre. Odin tritt in den Brakteaten-Ikonographien unzweideutig auf. Und man sollte schon damit rechnen, dass auch germanisierte Kaiserbilder noch als Kaiserbilder aufgefasst sein könnten. Auf dem Brakteaten „Nebenstedt I“ tritt jedoch an die Stelle des Kaisers ein Schurke, der Tempelgold geraubt hat und dafür leiden muss. Gemeinsam ist ihnen der Goldbezug, aber ein stärkerer Kontrast ist nicht denkbar. Ein so ungewöhnliches Motiv kann auch erklären, warum hier die Inschrift das Bild erläutert. Ohne sie könnten wir den Sinn des Bildes auch gar nicht erkennen. Und ein solches Motiv lässt sich als apotropäisch verstehen, vergleichbar mit dem auf Brakteaten öfters belegten ‚Formelwort’ „alu“, dessen apotropäische Funktion „alu dem Missetäter” am Ende der Inschrift auf der Steinplatte von Eggja (Düwel 2001: 41) erweist. Stattdessen erscheinen hier der Missetäter und sein Schicksal selbst. Das dem goldhütenden Drachen vergleichbare „Verschlingungsungeheuer” (Hauck) der zahlreichen D-Brakteaten könnte die gleiche Funktion haben, indem es die Verschlingung des Missetäters - und nicht die Odins - veranschaulicht. Der leidende Schurke dürfte damit ein in die Brakteaten-Ikonologie und - Phraseologie passendes Motiv sein. Zugrunde liegt „Glühauge Tempelräuber - l” und dem Bild vielleicht eine Sage, die von Goldgier und ihrer Bestrafung handelte wie später das Völundlied, das Alte Atlilied und der Waltharius. Darin kann man auch eine Konstante fassen, die über die Völkerwanderungszeit hinausreicht:

Goldgier war natürlich auch bei den noch lange heidnischen Germanen im Norden verwerflich, und der Waltharius unterscheidet sich von den altnordischen Liedern nicht in diesem Punkt, sondern vor allem im Verzicht auf ein Rachemotiv. Die Rückkehr zur Lesung „g“ führt also nicht nur zu einer neuen Deutung der Inschrift und des Bildes, sondern ergibt auch eine auf den Brakteaten, nach Meinung eines Runologen, bisher nicht vermutete Bildfunktion. Der Brakteat „Nebenstedt I“ bezeugte, nach diesem Runologen, weder Thors Runenweihe (Bugge) noch eine Runenweihe Wodans (Ellmers, Hauck und Düwel), sondern bietet das Schreckbild eines „Warg“ (Unholdes), das die Folgen der Goldgier ausmalt. Die Deutung der Brakteatenbilder und -Inschriften bleibt freilich natürlich ein riskantes Geschäft an der Grenze unserer Verständnismöglichkeiten. Es bleibt daher notwendig, sie weiterhin nüchtern und allzeit kritisch zu betrachten.