VOM RECHT AUF TOD

Wer des Menschen Blut vergießt,
ist kein Mensch mehr, ist ein Biest.
Wer Menschen tötet, ist zu töten,
die Todesstrafe ist von Nöten !

Zumindest in den schweren Fällen,
echter, schlimmer Mordgesellen.
Finale Strafe müsst’ dann sein,
kurz und schmerzlos, ohne Pein.

Die Guillotine trennt den Kopf,
der Henker drückt auf einen Knopf
oder krümmt nur einen Finger,
dieses wirkt' auch nie geringer.

Ob Erschießen -, ob Erhängen,
an dicken oder dünnen Strängen,
oder das Grillen auf dem Stuhle -,
es gibt so manche Tötungsschule.

Sie alle wirken sehr verlässlich,
auf ihre Weise, wenn auch grässlich;
der Gedanke dran macht bänglich,
ärger doch scheint „lebenslänglich“ !

Der Tod ist schmerzlich aber kurz,
ein Fall, ein Knall, ein dunkler Sturz,
viel bitterer ist das „ewige“ Sitzen,
im Knast zu frieren und zu schwitzen.

Drum gilt nunmehr als letzter Knüller,
der schnelle Tod als Wunscherfüller.
Das ist der Knackis frommer Wille,
die Sehnsucht nach der Todespille.

Besser gilt ein End’ mit Schrecken,
als endlos langes Doch-Verrecken.
So wichtig wie das täglich’ Brot
ist des Menschen Recht auf Tod !

 
Wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes sitzt der Belgier Frank Van Den Bleeken seit 30 Jahren im Gefängnis. Es gewährte ihm nun ein Gericht das Recht auf Sterbehilfe. Das Urteil hat unerwartete Folgen. »

September 2014 - Mehrere belgische Langzeit-Gefangene haben infolge des jüngsten Urteils eines belgischen Berufungsgerichts den Tod statt jahrzehntelanger Freiheitsstrafe beantragt. Es gibt mittlerweile 15 entsprechende Anträge von Strafgefangenen, sagte der Vorsitzende der Ärztekommission für Sterbehilfe, Wim Distelmans der belgischen Zeitung „De Standaard“. Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012. Seit dem Frühjahr ist Belgien weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe bekommen. Erlaubt ist aktive Sterbehilfe in Europa auch in Holland und Luxemburg.