03.03.2023
Antidemokratische Zumutungen !
„Zwei Jahre auf Bewährung“ nach Mädchen-Vergewaltigungen durch nichtdeutsche Täter ist zum Standart-Urteil in der BRD avanciert.
Ein junger Afghane hat im Januar 2022 ein 11-jähriges Mädchen in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) unter einem Vorwand in den Schlossgarten gelockt und dort vergewaltigt. Ende des vergangenen Monats wurde der Täter im Rahmen einer nicht-öffentlichen Verhandlung schuldig gesprochen. Das Urteil: 2 Jahre auf Bewährung - ins Gefängnis muss der Vergewaltiger nicht! Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, somit ist dieses nun rechtskräftig. Der als unbegleiteter Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland eingereiste Mann bleibt somit auf freiem Fuß! Durch derlei milde Strafen wirkt der Rechtsstaat zunehmend zahnlos, eine Abschreckung geht von einer Bewährungsstrafe für eine nachgewiesene Vergewaltigung jedenfalls nicht aus. Wir fordern, das volle zur Verfügung stehende Strafmaß auszuschöpfen. Nur so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Dass es für eine wirkungsvolle Abschreckung höchste Zeit ist, zeigt der Würge-Mordfall von Mitte Juni 2022 an der 17-jährigen Tabitha aus Asperg, Tatverdächtiger stammt aus Syrien.
03.02.2023 - Ein Syrer vergewaltigt ein Mädchen und bekommt dafür keine Haftstrafe, so lautet das Signal für alle potentiellen Vergewaltiger in diesem Land. Das verantwortungslose Gericht stellt damit zweifelhafte Integrationsbemühungen über die Frauenehre und ebenso über das legitime Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit. Seine lächerliche Strafe sind 3.000 Euro. Man könnte folgern, für 3.000 Euro kann man in Deutschland ein Mädchen entjungfern.
Im Juli 2022 vergewaltigte ein 30-jähriger Syrer, der vorgab betrunken gewesen zu sein, ein 15-jähriges Mädel in Osnabrück. An diesem Freitag fiel das Urteil: Bewährung ! Die Begründung des Gerichts: Der Mann sei auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden, was grundlos, frei, lediglich erhofft werden kann. Und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmerzensgeld, so das Gericht. Die Vergewaltigung stellte das Gericht zweifelsfrei fest. Dennoch kommt der Mann ohne echte Strafe, mit einer „Bewährung“ und etwas Schmerzensgeld für das Opfer davon. Darüber berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Seine durchsichtige Schutzbehauptung, „es war das erste Mal, dass ich Alkoholgetrunken habe“, dürfte eigentlich kein Gewicht haben. „Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“, argumentiert seine Verteidigerin. Fakt ist, dass der Syrer auf dem Heimweg von einer Diskothek auf das Mädchen traf, welches auf dem Weg zu ihrem Freund war. In der Möserstraße fragte er sie nach einer Zigarette, rauchte diese und unterhielt sich mit ihr, soweit es seine Sprachkenntnisse zuließen. Später drückte er sie gegen eine Wand, fummelte an ihr herum und ließ auch nicht von ihr ab, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete. Unter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich. Offenbar drang der Syrer mit den Fingern in sie ein, denn das Gericht sprach von einer „Vergewaltigung im unteren Bereich“. Die unüberbietbar geradezu blödsinnige Pseudofrage wurde gestellt: „Warum genau er das tat, das bleibt bis heute offen.“ Warum kommt es zu derlei Taten aus Sex-Gier, das muss weißgott nicht erst gefragt werden, eben aus aufsteigendem Sex-Trieb, den der Täter nicht unter Kontrolle hatte.
Im Prozess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jährigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte. Auch deswegen wurde der 30-Jährige schließlich „verurteilt“ [es darf gelacht werden !] - allerdings eben nur zu einer Bewährungsstrafe. „Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, sagte das Gericht am Amtsgericht nach dem Urteil. Für den Angeklagten spreche, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Er ist also bereits kriminell aufgefallen und was seine vorgebliche Angetrunkenheit anbelangt, kann man sie glauben oder auch nicht. Die Intensität der Vergewaltigung sei, aus rein rechtlicher Sicht, zudem „am unteren Rand“ gewesen. Schlussendlich hob der Richter noch einen anderen Aspekt hervor. Der 2015 aus Syrien geflüchtete Mann könne eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen. [Er könnte es, wenn er nur wollte, aber ob er will, ist völlig offen !] „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“ [Richterliches Wunschdenken führt zu einem Fantasie-Urteil.] Das alles bewahrte den 30-Jährigen vor dem Gefängnis. Stattdessen läuft er ab sofort drei Jahre auf Bewährung, darf sich seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das Mädchen irgendwo sehen sollte. Zudem muss er ein lächerlich geringes 3.000 Euro Schmerzensgeld an die 15-Jährige abführen. Auch das sei, laut zynischem Richterspruch, positiv für das Opfer zu sehen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“ Als ginge es hier „nur“ um das vergewaltigte Kind !“ Es geht, angesichts der nicht endenden Kette gleichgelagerter Fälle sexueller Übergriffe nichtdeutscher junger Männer in Deutschland, um eine endliche juristische Abschreckung, damit das Leben in der BRD wieder sicherer werden kann !
Die Anwältin des Opfers, Martina Goldkamp-Abraham, aus Osnabrück meinte: „Ich konnte wegen eines privaten Trauerfalls nicht an der Urteilsverkündung teilnehmen, habe mir aber davon berichten lassen. Sagen wir mal so: „Ich war schon erstaunt, muss mir aber das schriftliche Urteil noch ansehen, um mir eine abschließende Meinung bilden zu können. Aber klar ist: Nicht umsonst habe ich, wie übrigens auch die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Eine solche Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, der Täter wäre im Gefängnis gelandet. Meine Forderung habe ich ja gerade genannt. Aber das Gesetz lässt es eben nicht zu, dass ich als Nebenklägerin Rechtsmittel gegen das Strafmaß einlege. Das kann nur die Staatsanwaltschaft. Von deren Entscheidung sind wir jetzt erst einmal abhängig.“ Hinsichtlich einer möglichen Neuauflage der Gerichtsverhandlung, mit der Chance auf eine höhere Verurteilung, erklärt Frau Goldkamp-Abraham: „Zu Ungunsten des Angeklagten spricht natürlich, dass es hier um zwei Taten ging. Zum einen die Vergewaltigung und zum anderen, dass er ihr Marihuana angeboten hat. Außerdem war meine Mandantin ein reines Zufallsopfer.“ Man fragte die Anwältin „wie hat Ihre Mandantin darauf reagiert, dass ihr Vergewaltiger nicht ins Gefängnis muss?“ Sie antwortet: „Sie ist natürlich durch die Tat traumatisiert und erst einmal erleichtert, dass er verurteilt wurde und die Tat gestanden hat. Und der Täter hat ja auch Bewährungsauflagen bekommen, unter anderem ein Annäherungsverbot. Das gibt ihr Schutz, weil sie weiß, wenn der Mann sich nicht daran hält, kann sie sofort reagieren. Der „Migrationshintergrund des Täters“ spielt für das Opfer offenbar keine Rolle: „Als Nebenklagevertreterin habe ich nur ein Ziel: das Opfer zu schützen und im Interesse meiner Mandantin zu handeln. Für das Mädchen war es enorm wichtig, dass ihr geglaubt wird, dass sie überrumpelt wurde und nicht als Provokateurin der Tat dasteht und dass er ein Geständnis ablegt. Das haben wir erreicht. Da aber einige Randumstände der Tat strittig waren, musste meine Mandantin trotzdem aussagen. Sie wollte unbedingt vor ihm aussagen, das war sehr mutig. Und sie ist erleichtert, dass sie das geschafft hat.“ Man fragt: „Nun hat die Tat aus zwei Gründen bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Täter ist ein Flüchtling aus Syrien und die Strafe wirkt sehr milde. Wie stehen Sie und Ihre Mandantin dazu?“ Die Anwältin entgegnet: „Für die Justiz spielt bei einem Urteil die Generalprävention eine wesentliche Rolle, potenzielle Täter sollen abgeschreckt werden. Für ein Opfer spielt das keine Rolle. Meine Mandantin wollte ein Geständnis, eine Verurteilung und vor dem Täter geschützt werden. Und was die Nationalität des Mannes betrifft: Auch das spielt für sie keine Rolle, ihr Freund hat auch einen Migrationshintergrund.“
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03.08.2023 Focus - „Vollintegrierter Mohammad aus Afghanistan“ - Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichtes gab Mohammad M. zu, fünf jungen Frauen belästigt und befummelt zu haben, eine von ihnen vergewaltigte er. Dennoch darf der 23-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Ein Grund des Richters: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, so Verteidiger Christian Reiser zur „Bild“. Der zweite Anwalt Jörg Meyer: „Er ist im Prinzip voll integriert.“ 2015 kam der Mann nach Deutschland, machte seinen Hauptschulabschluss mit 1,0 und absolvierte darauf eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Er arbeitete bei einem örtlichen Heizungsbauer und spielte bei einem Fußballverein. Doch wenn er trank, war er ein anderer Mensch. Am 13. April 2019 küsste und befummelte er ein Mädchen unter der Kleidung auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofes, erst als sie ihn wegdrückte, hörte er auf. Er setzte sich dann zu einem anderen Mädchen, 16 Jahre alt, auch diese wies ihn mehrfach zurück. Sie vergewaltigte der damals 19-Jährige. Im Herbst desselben Jahres forderte er von einer Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, wurde er aggressiv und die Frau gab nach. Im Winter 2021 betatschte er eine Bekannte in seiner Wohnung, die gleiche Frau bedrängte und küsste er im Winter 2021 nochmal. Anfang 2022 berührte er eine betrunkene Bekannte, die bei ihm schlief, mehrfach mit seinem Penis. Eines der Opfer litt über Jahre an den Erfahrungen und musste in Therapie. Erst Jahre später traute sie sich, Mohammad M. anzuzeigen. Nachdem er im Januar 2023 von einem Heimat-Besuch in Afghanistan zurückkehrte, wurde er am Flughafen München festgenommen und saß seitdem in U-Haft. Vergewaltigungsopfer nahm Entschuldigung nicht an. Die sechs Monate, die er dort verbrachte, stimmten den Richter neben dem umfassenden Geständnis gnädig. Ein Opfer bestätigte zudem, dass er nüchtern ein ganz anderer Mensch sei. Mohammad A. schlug einen Täter-Opfer-Ausgleich von 2500 Euro vor und bekam eine Strafe von 22 Monaten auf Bewährung. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol haben. Sein Anwalt erklärte dazu: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“ Das Vergewaltigungsopfer hat die Zahlung übrigens zurückgewiesen und die Entschuldigung nicht angenommen.
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Abgeschobener Vergewaltiger zurück im Land - Fall Baram S. macht sprachlos >> https://www.youtube.com/shorts/rctn-dH-Avg
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VERFALL DES EHR-BEGRIFFS
Die Ehrlosigkeit wurde zum Prinzip
das allein von Deutschland übrig blieb.
Die Frauenehre gilt nichts mehr,
wenig gilt heut‘ Geschlechtsverkehr ?
Und wird er mit Gewalt genossen,
von den speziellen Brunft-Genossen,
dann ist er - laut Gerichtsurteil -
den Tätern für dreitausend Euro feil.
Die Summe zahlt so mancher Scheich,
für eine „Nummer“ prompt und gleich.
Und zahlt ein Asylant den „Liebeslohn“,
ja, wovon blecht er ihn denn schon ?
Er zahlt ihn von der Deutschen Geld,
das er vom Staatshaushalt erhält,
der ihn umsorgt, umhätschelt, lieb,
sei er ein Sex-Monster, Mörder, Dieb.
Der Staat ist lieb zu seinen Söhnen,
egal, ob sie ihn schlimm verhöhnen,
oft auch ihr „Alla Hu akbar“ schreien,
ob sie im dunklen Mittelalter seien.
Ehrlos benehmen sich auch Bürger,
die sich nicht wehren, all der Würger.
Die unverdrossen jene wählen,
die sie mit Asylantismus quälen.