Frauenmord
ein Kavaliersdelikt ?
 
Ist Mord ein Kavaliersdelikt,
wenn eine Frau ermordet ward ?
Wie kriminell die Justiz tickt,
zeigt ihre neudeutsch-kranke Art.

Bei Frauenmord passiert nie viel,
paar Jährlein nur, dann ist es gut,
das ist im höchsten Maß' skurril
und macht zur neuen Untat Mut.

Die „gute Führung“ kommt dazu,
der Täter gibt sich höflich, nett,
so kommt er aus dem Knast im Nu,
der Mord ist abgehakt komplett.

Dann sind die Täter wieder frei,
und drehen gern ein neues Ding;
wer meint, dass das in Ordnung sei,
dem gilt Gerechtigkeit gering.

Entschuldigt wird ein Täter meist,
durch Drogen, Angst und Alkohol
und ein „Gutachter“ noch beweist,
zur Tatzeit war ihm nicht ganz wohl.

D'rum gilt es nie als echter Mord,
ein „Totschlag“ war es eben „nur“.
So wiederholt sich’s immerfort,
als deutscher Richter Signatur.

Rechtsstaat nennt sich das System,
das Frauenmörder laufen lässt
und ihre Opfer - höchst extrem -
beraubt der Toten-Würde Rest.

Die Wertmissachtung ist gar krass,
vor einem ausgelöschten Leben.
Was führt dazu, ist’s Frauenhass,
dass Richter Frauenmord vergeben ?
Bild: Das Opfer + der Täter
 
Wieder ist der Mörder an einer jungen Frau nicht angemessen zur Verantwortung gezogen worden. Es klingt immer wieder wie ein Schlag ins Gesicht des Volkes, wenn diese volksfremden Richter ihr Urteil „im Namen des Volkes“ zu verkünden wagen. Der bestialische Mord an der 23-jährigen Alexandra Wehrmann durch den 24-jährigen Patrick S. hat das seltsame Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich unter Vorsitz von Richter Gronewold, mit einer Verurteilung von

sieben Jahren und neun Monaten

Haft geahndet. Nur Sieben Jahre für die unbegründbare Auslöschung eines gesamten Frauenlebens ! Der Vater des Opfers, Ernst-August Wehrmann, sagte zurecht: „Durch das Urteil und die Prozessführung haben wir unseren Glauben an die Justiz verloren.“ Der Rechtsmediziner Friedrich Ast sagte aus, er habe noch nie einen Fall erlebt, bei dem so viel Sand im Körper eines Opfers war; bis in den Magen und feine Verästelungen der Lunge war er vorgedrungen. Der Sand müsse Alexandra gewaltsam in den Mund gestopft worden sein, als sie noch bei Bewusstsein war, wohl um sie am Hilfeschreien zu hindern. Der grausame Lustmord ist vom Gericht

als minderschwerer „Totschlag“ verharmlost

worden. Die Psychologiestudentin Alexandra nahm im Sommer 2013 auf Juist einen Ferienjob als Verkäuferin in einer Bäckerei an. Wenige Wochen zuvor war auch Patrick S. auf die Insel gekommen, er arbeitete als Aushilfskellner. Die beiden kannten sich, Patrick S. kaufte in der Bäckerei ein. In der Nacht zum 25. Juli lernten sie sich in einer Disco etwas näher kennen. Patrick S. war betrunken. Spät in der Nacht gingen die beiden aus der Disco an den Strand. Die Schutzbehauptungen des Mörders sind irrelevant, Fakt ist, dass er Alexandra gewürgt, ihr eine Masse Sand in den Mund gepresst hat und sie schließlich mit einem Tuch strangulierte. Dann zog er das Opfer aus, vergrub die Kleidung und persönliche Gegenstände, ebenso die Leiche mit entwürdigend extrem gespreizten Beinen. Der psychiatrische Sachverständige Wolfgang Trabert kam zum Ergebnis, dass der Mörder bei der Tat „affektiv aufgeladen und in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt“ gewesen sei. Skandalöses Ergebnis: „vermindert schuldfähig“.
Der Mörder setzte am nächsten Tag eiskalt den Notruf bei der Polizei ab, nachdem die Kolleginnen des Opfers nachfragten, weil sie Alexandra vermissten. Der Mann war bei dem Telefonat mit der Polizei höflich ohne Ende, sprach ein geschliffenes Deutsch, da gab es kein Stottern. Am Ende sagte er zynisch: „Wir machen uns große Sorgen“. Wie gefährlich aber dieser Täter auf Dauer ist, geht aus der Erkenntnis hervor, dass Patrick S. im Jahre 2011 eine Prostituierte in Dortmund ohne erkennbaren Grund geschlagen hatte, auch bei seiner früheren Freundin kam es vor, dass er ihr  gewaltsam an den Hals griff. Wie lange wird es dauen, bis man von der nächsten Untat dieses Mannes hören muss ?!
Deutsche Richter sind nicht selten Helfeshelfer zum Wiederholungsmord und damit ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft.
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Zuschrift von Vera am 26.07.2014:

Hallo -, nicht nur wenn es um Frauenmorde geht wird viel zu lasch geurteilt, und das schon seit langem. Mein Neffe wurde 1995 erstochen, und obwohl der Täter [ein Pakistani] schon einmal 20 Jahre vorher einen Mord in Tateinheit mit einer Vergewaltigung begangen hatte, wurde er nur wegen Totschlag zu 9 Jahren Haft verurteilt. Obwohl ihm ein absoluter Tötungswille bescheinigt wurde, war es angeblich kein Mord, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte das er das Messer in seinem Ärmel versteckt hatte. - Viele Grüße Vera