04.02.2022
Syrischer Mädchenmörder
 
Asylanten und Richterinnen
 
Wenn ich von neuen Opfern lese,
im Weltnetz oder den Gazetten:
„Totschlag, Lustmord, Notzucht“
der syrischen Asyl-Kadetten,
seh‘ ich im Geiste ihr Gesichtchen,
das blasierte, überheblich-glatte,
der Richterin im Amtsgerichte,
das sie so von Natur aus hatte.
 
Als Dienerin des Systems-Merkel,
verpasste sie ‘ne saftige Strafe.
Gar teuer sind die Asylanten,
drum scheert Justita ihre Schafe.
Der Grund für die Gerichts-Attacke,
zwei Sätze nur die ich geschieben,
mit denen ich vor Syrern warnte
und dabei ist es auch geblieben.
 
Ich habe leider Recht behalten,
meine Sorgen war‘n begründet.
Was Frau Merkel uns gewerkelt,
ins grauenhafte Unheil mündet.
Wenn ich von Syrer-Morden höre,
gedenk‘ ich der Gerichts-Methoden,
die Vernunft mundtot zu machen,
so geht sie um, mit Antipoden.
 
„In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.“ - (jüdischer Schriftsteller Kurt Tucholsky (1890-1935).
 
Die 16-jährige Manuela K. wurde von einem syrischen Asylanten (20), namens Yazan A. in Österreich auf grausame, entwürdigende, ja bestialische Weise umgebracht. Manuelas Mutter fand im Anton-Wodica-Park ihr totes Kind. In Wien-Neustadt stand der Killer vor Gericht. Yazan stritt alles ab und erfand Märchen zur Entschuldigung. Yazan A. war schon vor der Tat kein unbeschriebenes Blatt. Medienberichten zufolge war Yazan A. bereits amtsbekannt, zudem ein Verfahren zur Aberkennungs des Asylstatus anhängig. Bereits in den Jahren 2017 und 2018 verurteilte ihn laut „Krone“ ein Gericht wegen Körperverletzungen zu Geldstrafen. Abgeschoben konnte er vorher nicht, weil, wie es in der Presse hieß, „unsere Gesetze einfach weltfremd sind. Das junge Mädchen könnte noch leben würden kriminelle Asylwerber auch in Kriegsgebiete abgeschoben werden. So leistet der Staat und die Gesellschaft Beihilfe zum Mord.“ Im Nachlauf waren immer grausamere Details bekannt geworden, denn Yazan A. soll Manuela aus Eifersucht nicht nur mit einem Gürtel erdrosselt haben, sondern er soll ihre Leiche auch noch geschändet haben, ehe er sie in einem Laubhafen im Wodica-Park in Wiener-Neustadt verscharrte. Die Anklageschrift unterstellte, dass er mit der Toten noch vaginalen Verkehr hatte und auf ihre Leiche ejakulierte, „Wochenblick“ berichtete im Herbst 2021 über die ekligen Details des Falles. Das Erstgericht sah seine Schuld als erwiesen an, nach stundenlanger Beratung folgte das Urteil der Geschworenen: 15 Jahre Haft mit folgender Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der beigezogene Gutachter hatte im zum Auftakt des Prozesses eine „Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen“ attestiert.
 
Näheres zum Vorkommnis hier: