Die kosmisch-göttliche Urkraft ist für den Germanen das OD
 
DAS GEBOT
 
Das Wort GEBOT sagt uns: GEBE-OD !
Altdeutsch, angelsächsisch gibot und gebod,
meint: Das Gebot führt alleine zum Od,
sei‘s aus irdischer Not, oder sei es im Tod.
 
Das Od ist die Urkraft, man nennt sie Gott,
sie ist Ying und Yan, ist Hü wie auch Hott.
Sie bremst uns aus und macht wieder flott,
sie regiert das Weltmaß, ob Lob oder Spott.
 
Das Gebot zum Od, ein urdeutsches Wort,
das leugnet kein klügelnder Denker fort.
Es ist der Gesittung germanischer Hort,
wir steh‘n mit dem Ordal im Tempel vor Ort.
 
Ordal heißt Ur-Teil und Ur-Sprung zugleich,
deutsche Ur-Worte machen uns einsichtsreich.
Wie erscheint das GEBOT im Gebote-Vergleich ?
Vor ihm wirken andere Gebote nur bleich !
 
Zehn Bibel-Gebote die brauchen wir nicht,
ein einziges Ur-Gebot bringt uns das Licht.
Das GEBOT zum OD allen Segen verspricht,
so lehrt uns das ODING im Runen-Bericht !
 
Der germanische Begriff „Gebot“ ist ein sich selbst erklärendes Wort, mit dem bittenden oder auffordernden Sinn: „Geb‘-Ot/Od“, also „gebe Glück, Gut, Weihe, Segen, Reichtum“; (ahd. gibot, niederl. gebod, altengl. gebod). Die germanische Religion hat den Begriff Od ins Transzendente bzw. Numinose überhöht, also zum Begriff für das Kosmisch-Göttliche erhoben, was sich u.a. im eddischen Gott Od ausdrückt, nach Jan de Vries einer religionsgeschichtlichen Vorform des Wodinaz-Wodin-Odin. Der germanische Seelen-Geist-Gott ist das Gute - seelich Reichmachende - schlechthin. Das Gebot galt ersichtlich im Ur-Sinne als Heils-Weisung und wurde späterhin dafür verwendet, um die unterschiedlichen Heilsweisungen oder Herren-Befehle zu deklarieren, in der kirchlichen Art und Weise der orientalischen und hebräischen „10 Gebote“. Wer die altgläubige Dimension der moralischen sonnentheologischen - wohl weitgehend naturreligiösen und naturgesetzlichen - Od-Vorstellung als Verhaltenskodex verinnerlicht hat, bedurfte/bedarf keiner fremdkirchlichen Gebots-Gesetze ! Dem langt der Verhaltensmaßstab: „Was Du nicht willst, das man Dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu !“ - Der von Gerhard Hess im Jahre 1982 wiederentdeckte ca. 2.000-jährige sakralkalendarischer Ur-Runen-Kodex, den er im Jahre 1993 unter dem Buchtitel „ODING-Wizzod“ (Bedeutung: Od-Runisches-Gottesgesetz) veröffentlichte, ist ein gemeinfreies Allod, also gesamtgermanisch-gallisches Besitztum. Das von ihm vorgestellte Od-Ing versteht sich sprachlich als ältestes germanisches Literaturzeugnis, ebenso als wahrhaft „Heilige-Schrift“ -, in diesem Sinne als Emmanation des kosmisch-urkraftlich-göttlichen Od. Nach germanischem Verständnismuster ist das runische Oding auch ein Odal, ein Gottesurteil und die göttliche Beurteilung, in Form des Od-Gebots für jeden gläubigen Germanen bis zum heutigen Tag. Denn nur für jene Abtrünnigen, die sich dem Bibel-Gott und seinen mönchisch-scholastischen „Dunkelmännern“ unterworfen haben, haben die urdeutschen Gesetze der Selbstbestimmung aufgehört gültig zu sein. Noch eine Erklärung zum Ordal: Eine Glosse im „Sachsenspiegel“ nennt den altjuristischen Begriff „Gottesurteil“ das „godis ordil“. Das Wort Ordal kommt von „or-deal“ (althochdeutsch ordel) und bedeutet so viel wie „Ur-Teil“ oder auch „Ur-Sprung“. Zwar wird das Wort Ordal im Allgemeinen synonym für Gottesurteil benutzt. Allerdings erklären die Rechtshistoriker, dass die Bezeichnung Ordal im Grunde schon immer dann korrekt angewendet werde, wenn Menschen ein „Vertrauen in das Recht“ hätten, ganz gleich, in welcher Form es in ihrem jeweiligen sozialen Kontext gefunden werde, und dies könne auch ohne jegliche traditionelle Gottesvorstellung geschehen.