Pauschalisierende Stigmatisierungen und Verurteilungen sind nicht korrekt und unangebracht, beim Geschehen der Morde durch Ausländer, sind es oft gerade „Zuwanderer“ oder „Asylanten“ welche der Polizei wichtige Hinweise zur Aufklärung oder zur Erfassung der Täter liefern. So auch wieder geschehen im Falle des Messermörders von Würzburg und der umgebrachten deutschen Leonie aus Tulln/Wien. Aber auch muss in diesem Zusammenhang aufgezeigt werden dürfen, dass von muslimischer Seite die bösartigsten Pauschalisierungen betrieben werden. Beispiel: In Köln, in der Innenkuppel der Ditib-Zentralmoschee, steht die 2. Koran-Sure, Vers 286: „Du [Allah] bist unser Schutzherr, verhilf uns zum Sieg über die Ungläubigen [gemeint sind alle Nichtmuslime].“ Wir Deutsche sollen also „besiegt“ werden ! Daraus spricht nicht der Geist eines friedlichen Islam, der auf demokratischen Grundlagen und dem deutschen Grundgesetz  basiert.
 
Abdirahman J. auf seinem islamisch-frommen Dschihad -
Erfolg: Drei ermordete deutsche Frauen u. viele Verletzte
 
OHNE SCHULDBEWUSSTSEIN !
 
Ja: „Es gibt auch deutsche Täter !“
Was will dieser Blödsinn sagen ?
Dass wir deshab dulden müssen,
auch fremde Täter zu ertragen ?
 
Was sind das für „Menschenrechte“,
von denen die Gazetten schreien,
die Deutschland dazu zwingen wollen,
sich der „Integration“ zu weihen ?
 
Woher nur kommen solche Zwänge,
die den Wahnsinn uns diktieren,
Vergewaltiger, Räuber, Mörder
aus fernem Land zu importieren ?
 
Notzüchtiger und Messermörder
wachsen auch im Abendlande,
doch die begreifen ihre Taten,
ganz normal, als Menschenschande !
 
In einem scheiden sich die Täter,
die Europärer von Muslimen,
wenn sie Unzucht-Mord begingen,
gleichgültig was sie nachher mimen:
 
Ohne Schuldbewusstsein stehen
Muslime vor Gerichtes Schranken,
denn für Mord an einem Christen
wird „Gott Allah“ sich bedanken.
 
Völlig unabhängig vom wahren, schwierig zu ergründenden, semantischen Sinn der Koran-Suren, verbreiten die gesamten Schriften Mohammeds eine geistige Atmosphäre die dem unstudierten Moslem den Christenhass - und er identifiziert weiße Europäer traditionell-automatisch mit Christen - ins Gemüt pflanzt. Die Tat, auch den Mord an einem Christen, einer Christin, muss ihm in jedem Fall minder strafwürdig erscheinen. Auch jeglicher Mord aus Sexualgier muss sich für einen Muslimen, im Nachhinein - bei Besinnung auf seine Bluttat - sogar zu einer Art heroischem Muslimentum einfärben, so, dass ein echtes Schuldgefühl gar nicht aufkommen kann, sucht doch jeder Täter nach Gründen für eine Schuldminimierung. Ein normaler europäischer Mörder ist sich der Verwerflichkeit seiner Tat, vor seinem geglaubten oder nichtgeglaubten Christengott, sicher. Ein muslimischer Täter kann - zumindest - dieser Tatverwerflichkeit vor den Augen Allahs, ganz und gar nicht sicher sein. Im Gegenteil, er wird auf Allahs Gutheißung zu spekulieren bemüht sein. Suren-Texte von der Art wie, „schlagt die Christen wo ihr sie trefft !“ und ähnlichen, klingen wie allzu verführerische Legitimationen für islamische Gewalttäter-Neigungen. Für Gott zu morden gilt im Islam in jedem Falle als eine hochwürdige Tat ! Wenn Menschen-Gruppen beieinanderwohnen, von denen die einen bei Mord zum Nachteil der anderen Gruppe Schuldgefühle entwickeln, die anderen aber Schuldgefühle, aufgrund ihrer kulturbedingten Indoktrinationen, nicht oder nur bedingt entwickeln können, sind in einer solchen multiethnischen und multireligiösen Gesellschaft die größten soziale Unruhen und Verwerfungen vorprogrammiert. Das müsste auch eine Frau Merkel wissen, die unserem Mitteleuropa diese katastrophalen Zustände beschert hat -, eine Person, die zwar als Physikerin rechnen können muss, aber ihre sozialhistorische Inkompetenz über viele Regierungsjahre unter Beweis stellte, hätte niemals so lange autokratisch regieren dürfen; jetzt ist der angerichtete Schaden kaum wieder zu beheben. Wer die Weltgeschichte studiert hat, wer sie einigermaßen kennt und dazu die Aussprüche etlicher der heutigen Politiker in Rechnung setzt, dem drängen sich gewisse Vergleiche geradezu auf: Die Indianer hat man vor ihrer quasi Ausrottung mit „Feuerwasser“ besoffen und gefügig gemacht, bei den Deutschen versucht man das Gleiche durch die Schnapsidee von den „Universellen Menschenrechten“, die es allen Völken der Welt erlauben würde, die Heimat der Deutschen zu besetzen. Und Deutsche die sich dagegen zumindet verbal zur Wehr setzen, werden an den Pranger des Rassismus und des Nazitums gestellt. Aber das Recht auf Selbsterhaltung steht allemal weit über jedem anderen der sogenannten Rechte, auch denen aus den modernen linksideologischen Konstruktionen.
 
 
Kulturbonus für einen Ehrenmörder ?
 
 
05.02.2013: Der 22 Jahre alte Afghane (mit dt. Pass) Isa Sh. ermordete - aus rassistischen Gründen - durch mehrere Messerstiche seine schwangere, blonde 22-jährige deutsche Freundin, eine lebenslustige Rechtsanwaltsgehilfin, am Eingang zu deren Wohnhaus. Weil das werdende fremdrassige Kind nicht in das islamische Glaubenskonstrukt der asiatischen Familie des Mörders passte. Er wurde zu einer „lebenslangen Freiheitsstrafe“ verurteilt, was in der BRD lächerliche 15 Jahre bedeutet. Der Richter verzichtete darauf, eine „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen, da der junge Mann „im Charakter noch ungefestigt sei“. Die Presse fragte sich rhetorisch: „Nehmen Gerichte zu viel Rücksicht auf kulturelle Einflüsse ?“ Der Stiefvater des Mädchens, der Amerikaner Fred S.: „Ich bin wirklich enttäuscht.“ Dass der Mörder seiner Stieftochter Jolin zwar vom Wiesbadener Landgericht „lebenslang“ bekam, aber die Chance auf vorzeitige Entlassung hat, empört ihn und seine Frau Anouschka S. sehr. „Nach 15 Jahren ist er wieder raus. Bei mir in Amerika heißt lebenslang, du verrottest da drin.“ Der Grund für den Doppelmord von Mutter und Kind, weil sie von ihm schwanger war und nicht abtreiben wollte. Er leugnet die Tat zwar hartnäckig, wurde aber aufgrund der vorliegenden Indizien verurteilt. Rechtsanwalt Rolf Vogel führte kurioserweise als Entlastung an, Isa habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. Demnach: „Ein Kulturbonus also für Muslime und Migranten ? Darf jemand, der aus einer streng patriarchalischen Familie stammt, milder gestraft morden als ein Christ oder Atheist ? „Wir empfinden das Urteil als unglaublich“, sagt Myria Böhmecke. Sie ist bei der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ Referentin für das Thema „Gewalt im Namen der Ehre“. [Alle diese Kommentatoren übersehen - unbewusst oder bewusst - dass es sich bei diesen Untaten um Rassenehre-Morde handelt.] Auch die Kölner Juristin Brigitta Biehl vom Verein „Peri“ war über das Urteil und vor allem die Begründung überrascht. „Selbstverständlich ist es schwierig, in solch einem Umfeld aufzuwachsen. Ich möchte nicht in der Haut solcher Menschen stecken“, sagt die Juristin. Isa Sh. habe aber „22 Jahre lang die Möglichkeit gehabt, für sich ein den hiesigen Verhältnissen angemessenes Wertesystem zu entwickeln.“ Auch sei er als Student der Fachhochschule in Rüsselsheim keinesfalls ungebildet oder vom Leben abgeschottet. Und für fatal hält der Verein Peri („Die gute Fee“), der Frauen und Männer mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration unterstützen will, das Urteil noch aus einem anderen Grund: „Eine Gerichtsentscheidung sollte auch generalpräventiv wirken“, sagt Brigitta Biehl. „Wie soll sie das in diesem Fall ?“ Zeugen hatten ausgesagt, dem Studenten sei es um seine Karriere gegangen und um die Ehre seiner Familie. Diese hätte eine Verbindung mit einer Nicht-Afghanin nie gebilligt. Also traf Isa Sh. seine hübsche Freundin heimlich, aber nicht nur kurz und als flüchtige Sex-Beziehung, sondern mehr als zwei Jahre lang. Als sie ihm eine Schwangerschaft gestand, begann er zu toben. Er habe „voll psycho“ reagiert, berichtete eine Freundin der Toten vor Gericht. Habe gesagt, „der Fleischklumpen muss verschwinden“, wenn es sein muss, trete er ihr das Kind aus dem Bauch. Sie hingegen freute sich nach anfänglichem Zögern und schlug ihm vor, das Kind ganz allein großzuziehen. Das soll Isa Sh. noch viel weniger gefallen haben, denn dann hätte er nicht mal auf dessen - nach seinen Vorstellungen natürlich islamische - Erziehung einwirken können. Also erstach er die junge Frau und ermordete damit auch das Kind. Weil nie eine Tatwaffe gefunden wurde, war das Gericht auf Indizien wie die Handydaten und die Zeugenaussage eines Mithäftlings angewiesen. Myria Böhmecke von „Terre des Femmes“ hat kein Verständnis dafür, dass der familiäre Hintergrund eines jungen Mannes, der angeblich ein „guter, gehorsamer Sohn“ sein wollte, als Entlastung vor Gericht gelten kann. „Ein Mord muss als Mord bestraft werden, unabhängig von der Herkunft des Täters“, sagt sie. Der Deutsch-Afghane habe die Tat von langer Hand geplant, sich ein falsches Alibi zu verschaffen versucht. Er studiere und müsse sich als in Deutschland Aufgewachsener an den hiesigen Wertvorstellungen orientieren. Dass sich Gerichte dennoch deutlich milder zeigen, weil sie bei solchen Morden der Familienehre wegen kulturelle Faktoren als Entlastung benennen, habe zum Glück nachgelassen. „In der Vergangenheit hatten wir das leider häufiger.“ - Das Bundeskriminalamt schätzt in einer Studie, dass jährlich in Deutschland rund ein Dutzend „Ehrenmorde“ verübt werden – über Jahre hinweg in nahezu gleichbleibender Zahl. Aufschlussreich: Das Ehrmotiv spielte in den Urteilsbegründungen oft kaum eine Rolle - ganz so, als scheuten sich Richter davor, das Wort „Ehre“ offen in ihre Betrachtungen aufzunehmen. Indirekt ist die Ehre - wie in Wiesbaden - aber dennoch mit im Gerichtssaal. „Zusammenfassend kann man sagen, dass die Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insgesamt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt.“ Der Bundesgerichtshof hatte 2004 ausgeführt, dass „Ehrenmorde“ grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe. Bei ausländischen Tätern könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen, aber nur, wenn der Täter noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt sei, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst sei. Dennoch, so ergab die Studie, legen Gerichte diese Ausnahme sehr großzügig aus: Nur etwas mehr als ein Drittel der verurteilten „Ehrenmörder“ wurden tatsächlich auch wegen Mordes verurteilt. 14.01.2021 - Mit einem langen Messer wartete der türkischstämmige Alim K. (24) auf einem dunklen Parkplatz in Hamm auf seine Ex-Freundin Juvy-Ann F. (22) und rammte der Wehrlosen 76 Mal die Klinge in den Körper, trennte ihr dann mit tiefen Schnitten fast den Kopf ab – damit tötete er auch sein Kind in ihrem Bauch. Alim K. hat die Leiche unter einem Laubhaufen verscharrt. 06.07.2021 stand der Killer in Hamm/Dortmund vor Gericht, wo er sich hilflos und weinerlich gab. Die Anklage am Landgericht Dortmund lautete irrwitzigerweise nicht auf Mord, sonderen nur auf Totschlag und Vergewaltigung. Schon vorher hatte der Vorbestrafte das hübsche Mädchen bedroht und misshandelt, schnitt ihr nach BILD-Informationen aus gekränkter Eitelkeit sogar die Haare ab. Die Eltern der getöteten Frau berichteten, dass der Täter ihre Tochter ständig kontrollierte und misshandelte und sie „alle paar Wochen mit Verletzungen“ zu ihnen gekommen war. Staatsanwältin Svenja Hanneforth (31): „Die Beziehung war geprägt vom Bestreben, sie zu kontrollieren.“ 06.08.2021 - Zwei in Berlin lebende Afghanen, von 22 u. 25 Jahren, haben offensichtlich ihre 34-jährige Schwester am 13.07.2021 ermordet und die Leiche bei Donauwörth vergraben. Als der immer gleiche Grund wurde von den Tätern angeben, die Frau hätte nicht ihren afghanischen „Moralvorstellungen“ entsprochen, was von Justiz und Medien aktuell als „gekränktes Ehrgefühl“ deffiert wird. Die Ermordete lebte geschieden mit zwei Kindern im Alter von 9 und 13 Jahren. Die Ermittler stießen am 05.08. auf eine Frauenleiche. Die polizeiliche Erkenntnis gegen die beiden Brüder gründet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem auf Auswertung von Videoaufnahmen der Überwachungskameras eines Berliner Fernbahnhofes, von Funkzellendaten sowie auf Aussagen von Zeugen. „Morde im Namen der vermeintlichen Ehre sorgten bereits in der Vergangenheit deutschlandweit für Aufsehen. So wurde etwa im Februar 2005 die 23-jährige Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin-Tempelhof von ihrem Bruder mit drei Kopfschüssen getötet. Etwas mehr als ein Jahr später wird der zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alte Todesschütze zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Gewalt im Namen einer traditionellen „Ehre“ erfahren Mädchen und Frauen in allen Teilen der islamischen Welt; ob auch andere Religionskulturen dazu neigen, blieb bisher absolut unbekannt.
 
 
Allahu akbar“
 
 
Auch der Mörder des 58-jährigen Familienvaters und Hamburger Taxifahrers, den er im Jahr 2010 mit drei Kopfschüssen ohne jede Vorwarnung in den Hinterkopf ermordete, gab an, dass er, der drogensüchtigen 24-jährigen Islamist Rilwan C. aus Sri Lanka, von Allah den Mordbefehl an dem ihm völlig unbekannten Peter L. erhalten habe. Wörtlich: „Allah hat geschossen“ und die Stimme in seinem Kopf sagte zu ihm: „Drück ab, drück ab !“ Den Tatort wählte er, weil er dort zur Schule gegangen war. Bevor er flüchtete nahm er dem Toten den Geldbeutel mit 70 Euro ab. Der schmächtige Rilwan trug während des Prozesses einen schwarzen Kinnbart nach Art islamischer Gläubiger sowie ein langes weißes Gewand. Dutzend Bekannte und Kollegen des Ermordeten machten ihrer Wut vor dem Hamburger Strafjustizgebäude Luft und führten Plakate mit sich, auf denen geschrieben stand: „Wie viele Opfer noch ?“, „Peter - einer von uns“ sowie „Erstochen, erschossen, vergewaltigt - wer schützt, Herr Senator ?“ Er neige zu Aggressivität und unkontrolliertem Verhalten, sagte der Richter. So rammte er in einer Einrichtung einem Mitbewohner eine Schere in den Bauch. Der Täter galt im Prozess als „schuldunfähig“ und kam in die Psychiatrie. Ein über das Mittelmeer und Italien gekommener farbiger islamischer Somalier reiste am 06.05.2015 nach Deutschland ein. Seit dem 04.09.2019 war die Ausländerbehörde Würzburg für ihn zuständig. Der mittlerweile 24-jährige Mann begann am Freitagnachmittag des 25.06.2021 in einem Würzburger Kaufhaus auf ihm unbekannte Menschen einzustechen. Derartiges ist zwar nicht neu, im Gegenteil, es ist seit dem Jahr 2015, als Unions-Kanzlerin A. Merkel aus angeblich „humanitären Gründen“, die Grenzöffnungen vornehmen ließ, wiederholt geschehen. „Humanitiär“ gegenüber dem ihr anvertrauten deutschen Volk war diese Politik auf keinen Fall. Zurück zur neuerlichen „Asylanten“-Tat von Würzburg. Eine bedeutende Tageszeitung schrieb: Abdirahman J. stach neun Frauen nieder. Er soll gezielt  auf Frauen losgeganen sein. Ermordet wurden Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren. Die 82-jährige Rentnerin war unter den Angegriffenen und bezahlte es mit ihrem Leben. Einem 11-jährigen Mädchen und einem 16-Jährigem wurden schwerste Verletzungen zugefügt, wie man las. Der Täter griff darüber hinaus eine 26 Jahre alte Frau an, die man ebenfalls auf der Straße liegend fand. Der Zustand einer 39-Jährigen, die der Somalier attackierte, war lebensbedrohlich, jedoch mit Glück, am Sonntag wieder stabil. Auch ein kleiner Junge ist verletzt worden, sein Vater wurde getötet, hörte man, was sich später nicht bestätigte. Immer wieder schrie der Mann während seiner Mordattacken den arabisch-islamischen Kampfruf „Allahu Akhbar“ (deutsch: „Gott ist groß”). Nach den Angriffen im Kaufhaus, wo er die Verkäuferin mit etlichen Messerhieben erstach, die ihm das gewünschte Messer ausgehändigt hatte, lief der Täter in eine nahegelegene Bank und attackierte eine 73-jährige Passantin, die mit ihrem Sohn unterwegs war. Er stach 13 Mal auf sie ein und verfehlte die Hauptschlagader am Hals nur um 2 mm. Mindestens zwei weitere lebensgefährlich verletzte Frauen rangen um ihr Leben. Insgesamt verletzte der Messerstecher weitere sechs Menschen. Der „Asylant“ fiel bereits im Jahr 2015 durch einem Messerstreit auf, welcher Schnittverletzungen bei beiden Kontrahenten zurückließ. Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Er lebte 2015-2019 in Sachsen und geriet schon dort ins Visier der Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelte gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. Bereits am 12. und 13.01.2021 bedrohte und beleidigte der Somalier in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen mit seinem Messer. Am 14.06.2021 setzte sich der Somalier unvermittelt auf den Beifahrersitz eines ihm unbekannten Würzburgers, ohne mit ihm zu reden. Nach polizeilichem Hilferuf ließ das Ordnungsamt Würzburg den Mann in eine psychiatrische Klinik einweisen, die er am folgenden Tag auf eigenen Wunsch wieder verließ. Der Somalier hat drei Deutsche ermordet und weitere mindestens sechs Schwerverletzte hinterlassen. Mit einem Schuss ins Bein konnte schließlich der Mehrfachmörder, der sein Tatmesser noch immer in der Hand hielt und weiterhin versuchte, Passanten niederzustechen, zu Fall gebracht werden. Nach seiner Festnahme sagte der Somalier: „Allahu akbar. Ich habe meinen persönlichen Dschihad verwirklicht.“ Wie von Seiten der Staatsanwaltschaft mittlerweile zu hören war, sei die Motivation des Dreifachmörders noch immer unklar und er gelte als „schuldunfähig“.
 
Wir erinnern uns, am 29.07.2019 hatte im Frankfurter Hauptbahnhof gegen 9.50 Uhr ein farbiger islamischer Eritreer, gleicher Rasse wie Somalier (Nachbarstaaten in Nordostafrika), einen ihm völlig fremden achtjährigen deutschen Jungen vor den herannahenden „ICE“ gestoßen, nachdem er vorher dessen Mutter vergeblich versuchte, ebenso umzubringen. Während die Mutter sich retten konnte, wurde ihr Kind vom Zug erfasst und verstarb noch vor Ort. Der 40-jährige Nordafrikaner hatte es unternommen, einen dritten Menschen auf die Gleise zu stoßen, diese Person konnte sich aber in Sicherheit bringen. Der schnellfüßige Mörder rannte nach seinem Kindermord davon, konnte aber von Passanten eingeholt und der Polizei übergeben werden. Am 02.11.2020 tötete der radikale mazedonische Islamist Kujtim Fejzulai in der Wiener Innenstadt vier Menschen, eine Münchnerin war unter den Opfern. Die Spur der Ermittler führte auch nach Deutschland. Sein Kumpel Blinor S., aus Osnabrück, war mit dem Attentäter in Kontakt und soll von seinen islamischen Mordplänen gewusst haben. Am 07.07.2021 wurde seine Wohnung von einer Anti-Terroreinheit der GSG 9 durchsucht. Der 20-jährige „niedersächsische Islamist“, eigentlich kosovarischer Staatsangehöriger, gehört zu einer Gruppe radikaler Muslime, die sich in einem geheimen Gebetsraum in Osnabrück-Schinkel trafen. Auch unterhielt er enge Kontakte zu einer Terror-Gruppe tadschikischer „Flüchtlinge“ in NRW, die sich derzeit wegen Anschlagsplänen und Mordkomplotten hierzulande vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verantworten müssen. Gemeinsam übten die Islamisten, dem NRW-Staatsschutz zufolge, bei Paintball-Events im westfälischen Rheine Ende 2018 bis Anfang 2019 den Häuserkampf für den Dschihad. Danach postete Blinor S. ein Foto von bärtigen Männern in Kampfmontur, die zu allem bereit schienen. Mit Paintballgewehren in der Hand stellte Blinor S. den Tauhid-Finger nach oben. Das Zeichen wird inzwischen oft auch vom „IS“ verwendet. Der Organisator des Events postete in die Runde: Die „Kuffar kaputt machen“. Mit „Kuffar“ sind die nach islamischem Verständnis „Ungläubigen“ gemeint, also alle wir christlichen oder nichtchristlichen Europäer.
 
Fast zur gleichen Zeit wie die Morde in Würzburg, ist in der Nacht zum 26.06.2021, in Wien das in Nürnberg geborene deutschstämmige 13-jährige Mädchen Leonie W., wohnhaft im österreichischen Tulln, erwürgt und angelehnt am Baum eines Grünstreifens abgelegt worden. Das Mädchen, das freiwillig einem 16-jährigen Afghanen (23.07.: Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass auch dieser Täter mindestens 20 Jahre alt sei) in das Drogennest der Täter gefolgt ist, wurde dort unter Drogen gesetzt und wiederholt massiv missbraucht. Sie wies zahlreiche Blutergüsse auf, muss also gefoltert worden sein. Das Mädel ist u.a. mit mindestens 11 in einem Getränk aufgelösten Ecstasy-Tabletten gefügig gemacht worden. Einer der Täter sprach einem kurdischen Bekannten gegenüber von einer „eskalierten Sex-Nacht“. Dabei soll, laut „Oe24“, seine Berichterstattung so plastisch-grausam gewesen sein, dass der Zuhörer die Polizei gerufen habe. Das Opfer hatte sehr starke Hämatome am Hals, auf der Brust, besonders aber an Händen und Füßen, was nahelegt, dass sie sich im Verlauf ihrer über Stunden währenden Notzüchtigung, durch mindestens drei oder vier Afghanen, extrem zur Wehr gesetzt haben muss. Ihr wurden, während einer der Täter auf ihrem Thorax saß oder kniete, offensichtlich gewaltsam die Beine gespreizt und die Hände längere Zeit kraftvoll festgehalten. Bei seiner Festnahme in der Nähe einer Skate-Anlage verzehrte der 16-jährige Dealer seelenruhig eine Pizza. Die Tat geschah in einer Wohnung in welcher mindestens sechs oder mehr Afghanen zeitweilig zusammen wohnten. Als Täter wurden die mit Drogen handelnde afghanischen „Asylanten“ erkannt, ein 16-, 18-, 22-/23- und 23/25-jähriger der sich nach dem Bekanntwerden des Mordes, nach Italien abgesetzt hat (genannt: „der Boxer“). Alle der seit 2015 nach Österreich gelangten Afghanen dealten (auch der 16-jährige, frischeste Zuzügling) und sind in der Vergangenheit bereits wegen Rauschgiftdelikten verurteilt worden. Der 16-Jährige Täter ist erst am 07.04.2021 über die angeblichgeschlossene Balkanroute nach Österreich eingereist, über die Masche sog. „Familienzusammenführung“. Damals befanden sich die östlichen Bundesländer Österreichs in einem Lockdown und die Österreicher konnten nur äußerst erschwert das Land verlassen. In den Nachrichten hieß es nach den ersten Einvernahmen: „Die Verdächtigen zeigen bisher wenig Einsicht, Reue oder irgendwelche Emotionen, nur, dass das Mädchen freiwilig in ihre Wohnung gekommen sei. Bei „Asylwerbern“, ebenso wie in der BRD, bot und bieten die integrationshysterischen Regierungen, so hieß es in einer empörten Stimme aus Österreich, hingegen „wahre Integrationsteppiche“ an, mit Debatten über legale Migrationswege, Dolmetschern und Ausbildungsmaßnahmen.
 
 
„Doch nur ein Mädchen“
 
 
Einer der vielen Überfälle auf Wiener Frauen wurde am 02.04.2016 bekannt, als eine 21-jährige Studentin von drei jungen „Asylwerber“-Afghanen brutal vergewaltigt wurde. Die Gruppenvergewaltigung verübten sie kurz vor 1.00 Uhr. Ihr Opfer war gemeinsam mit einer Freundin in der Stadt am Bahnhof Praterstern unterwegs, um am Bankomat Geld abzubeheben und das öffentliche WC aufzusuchen. Dorthin wurde sie offenbar von zwei 16-Jährigen und dem 17-Jährigen verfolgt. Die Frau schloss die WC-Tür, verriegelte sie jedoch nicht. Einer der Männer packte die Studentin und hielt sie fest, während die beiden anderen nacheinander die Frau vergewaltigten. Die Burschen gingen dabei brutal vor, sie drückten die Frau mit dem Oberkörper zu Boden, schlugen ihren Kopf auch mehrmals gegen die WC-Schüssel. Das Opfer versuchte vergeblich, sich zu wehren. Die Angreifer hielten ihr auch Mund und Nase zu, sodass sie nicht um Hilfe rufen konnte. Nach der Tat flüchteten die Afghanen. „Als die Freundin der Studentin kurz danach nachschaute, fand sie die junge Frau in der Toilette am Boden liegend“, die junge Freundin rannte hinaus und rief um Hilfe, mehrere Passanten wurden auf die Flüchtenden aufmerksam und verständigten die Polizei. Im „Kurier“-Bericht heißt es weiter: „Erst im Jänner wurde eine 18-Jährige in der Praterhauptallee von einem Afghanen vergewaltigt. Mitarbeiter einer Security-Firma halfen damals der Frau und hielten den 21-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. … Im März wollte ein 16-jähriger Asylwerber aus Libyen in einem Kellerabteil in der Leopoldstadt zwei junge Frauen vergewaltigen. Ein Opfer konnte davonlaufen und die Polizei verständigen, die Beamten schritten rechtzeitig ein.“ Am 31.10.2019 ist eine 14-jährige Schülerin aus Ulm, die auf einem Halloween-Fest angeheitert war, von fünf „Asylbewerbern“ (Afghanistan, Iran, Irak) überredet, mit ihnen zur Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg zu fahren. Dort sollen sie das Mädchen gezwungen haben, eine blaue Flüssigkeit mit einem Betäubungsmittel (Amphetamin) zu trinken. Sie schlief daraufhin auf einem Sofa ein, worauf sich die die vier Männer, zwischen 15 und 27 Jahren, abwechselnd an ihr vergingen. Als sie aufwachte, zwangen ihr die Vergewaltiger eine Ecstasy-Tablette hinein. Dann ging der Missbrauch weiter. Am 07.04.2021 beging ein 43-jähriger afghanischer Ehemannem in Graz in den Morgenstunden einen Messermord an seiner 38-jährigen afghanischen Ehefrau, Er gab an, in der Wohnung auf seine Ehefrau eingestochen zu haben, hieß es seitens der Landespolizeidirektion Steiermark. Er stellte sich selbst. Die vier Kinder des Paares waren zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause, sondern in der Schule. Der Mann, der sich angeblich an nichts erinnern kann, ist mit seiner Familie im Jahr 2015 nach Österreich gekommen und lebt seither als Asylberechtigter.
 
Am 11.05.2018 wurde in einer Wohnanlage von Wien-Döbling ein 7-jähriges Mädchen vermisst. Als die Männer der städtischen Müllabfuhr die großen, schwarzen Tonnen leeren wollten, wurde man zufällig fündig: Aus einem Plastiksack ragten zwei Beinchen. Schließlich ist ein 16-jähriger tschetschenischer Nachbarsjunge als Täter ermittelt worden. Er hat aus „allgemeiner Wut“ die Siebenjährige in den Duschraum der elterlichen Wohnung gelockt und ihr mit einem gezahnten Brotmesser den Kopf fast vollständig abgetrennt. Das alles erzählte der junge Mann bei der Vernahme „ohne Regung, ohne jegliche Emotion“, er gab an, das getötete Mädchen täte ihm nicht leid, möglicherweise nur dessen Mutter. Der Mörder lebt seit seinem zweiten Lebensjahr in Österreich. Bei einem Vorfall in Wiener Neustadt tötete ein mehrfach straffälliger „Asylbewerber“ ebenfalls ein Mädchen. Der Syrer Yazan A. ermordete in der Nacht auf 13.01.2019 Manuela A. in der Innenstadt. Nach dem jüngsten Fall erkläre die Mutter des damaligen Opfers nun, dass die Politik zwar viel ankündige, aber nichts umsetze„Wenn es um Asylwerber geht, bringt man immer die Menschenrechte ins Spiel. Was ist aber mit dem Menschenrecht auf Leben, das Leben unserer Töchter ?“ Die Liste schlimmer Taten von afghanischen „Asylanten“ in Mitteleuropa ist nicht kurz ! Beim Mordfall der jungen Maria Ladenburger, vom 16.10.2016 in Freiburg/Breisgau, war der Täter ein Hussein Khavari, der Ende 2015 als „Flüchtling“ aus Afghanistan, über Griechenland (wo er einen fast tödlich ausgegangenen Raubüberfall auf eine junge Frau beging), in die Bundesrepublik hereinkam und hier als angeblich „Minderjähriger-Alleinreisender“ aufwendig versorgt wurde. Er hat die Maria im wahrsten Wortsinne bestialisch überfallen, sie vom Fahrrad gerissen, wölfisch an Intimbereichen zerbissen, vergewaltigt und zum Sterben im nahen Flüsschen liegen lassen. In Wi.-Erbenheim hat der 22-jährigen afghanische „Flüchtling“ Ali Bashar eine 11-jährige Deutsche wiederholt genotzüchtigt, zusammen mit einem 14-jährigen Afghanen, welcher die Elfjährige, zusammen mit dem strafunmündigen Bruder von Ali Bashar, ebenso zweimal vergewaltigte und sexuell schwer missbrauchte. Einige Zeit darauf, am 22.05.2018, hat Ali das jüdische Mädchen Susanna aus Mainz nach Vergewaltigung erwürgt. Auch er war im Oktober 2015 als Flüchtling über die Balkanroute nach Deutschland gekommen und hatte um Asyl ersucht. Die Anträge von ihm und mehreren Familienmitgliedern, wurden abgelehnt, trotzdem durften die Iraker in der Bundesrepublik verbleiben; schließlich kam es zur Mordtat. Danach gelang es Ali B. und dessen Familie, problemlos mit gefälschten Papiere in den Nordirak zurück zu fliehen. Er hat ein Leben ausgelöscht, das in seinen Augen „keinen Wert“ gehabt habe. Die in einem Loch verscharrte Leiche des Mädchens wurde zwei Wochen nach der Tat, am 6. Juni, in einem Wiesbadener Gewerbegebiet gefunden. Seine spätere Richterin führte aus: „Opfer kann jedes Mädchen werden, das Herrn Bashar gefällt.“ Dass er Unlust auf Arbeit und Integration geäußert habe, zur Durchsetzung seiner Interessen hoch manipulativ und empathielos vorgehe, verstärke das Risiko für Straftaten allgemein. Die Anklagen gegen den jungen Asiaten bezogen sich weiterhin auf schweren Raub, Körperverletzung und Nötigung. Ein absolut unverständliches Verhalten von Gästen die auf Kosten des Gastgeberlandes, ohne dafür arbeiten zu müssen - eine vorzügliche Rundumversorgung erhalten ! Ali Bashar hatte, mit einem unbekannten Mittäter, einen Wiesbadener Mann in ein Gebüsch gezerrt, ihn geschlagen, gewürgt und ausgeraubt. „Herr Bashar hat letztendlich in Deutschland gelernt, dass er Regeln nicht einhalten muss und Straftaten folgenlos bleiben. Das hat er selbst mehrfach formuliert.“ Das Verbrechen sei an Abscheulichkeit kaum zu überbieten, Anzeichen von Reue, Mitgefühl oder Reflexion dessen, was Bashar getan hat, wären bis dato nicht erkennbar: „Er hat ein Leben ausgelöscht, das in seinen Augen keinen Wert hatte.“ Gegenüber der Gutachterin äußerte er: „Ich habe doch nur ein Mädchen getötet !“  In der ihn prägenden Herkunftskultur dieses jungen Mannes gelten Mädchenmorde ersichtlich doch eher als so etwas wie eine Bagatelle, was wir Westeuropäer ganz entschieden nicht akzeptieren können und als grundverkehrtes, pervertiertes Denken nachdrücklich verurteilen müssen.
 
Tattag war der 12.07.2020, in Wien, als ein Austro-Türken-Trio (einer hat türkische Staatsbürgerschaft) eine 39-jährige Kindergartenpädagogin und Hobby-Model bis zur Bewusstlosigkeit missbrauchten und fast zu Tode vergewaltigt haben. Täter sind ein ehemaliger 29-jähriger Fußballprofi, ein 34-jähriger Arbeitsloser und ein 39-jähriger Maler. Es war schon hell draußen, als das durch Alkohol und Drogen stimulierte Quartett beschloss, privat noch weiter zu feiern. Mit einem Taxi ging es in die Wohnung des Malers. Dort fielen die Männer sofort über ihr Opfer her, zogen sie aus, begrapschten sie und schossen Fotos mit den Smartphones. Ein grausames Martyrium begann, bei dem sich die Männer offensichtlich dabei gefielen, ihr Opfer zu foltern, denn sie drangen sogar mit Schraubenzieher und einer Zange in sie ein. Sie ließen auch nicht von ihr ab, als die junge Frau, die zu diesem Zeitpunkt bereits komplett unfähig war, Widerstand zu leisten, im Genitalbereich stark zu bluten begann. Alle drei vergewaltigten ihr Opfer mehrfach. Die Kindergärtnerin war völlig widerstandsunfähig, konnte keine Gegenwehr mehr leisten. Obwohl verwundet und stark blutend, ließen der Kicker und seine Freunde nicht von ihr ab. Gegen Mittag ging der Wohnungsinhaber duschen, der Arbeitslose soll die weggetretene Kindergärtnerin derweil im Intimbereich schwer verletzt haben. Immer und immer wieder - so der Anklagevorwurf - hat das Trio die bereits stark blutende Österreicherin missbraucht. Schließlich - so der Vorwurf - soll das Trio die blutende Frau in die Dusche geschleppt haben, wo sie der Kicker gewaschen und neuerlich missbraucht haben soll. Nach anderer Aussage, soll sie sich selbst irgendwie, irgendwann ins Bad gerettet haben, aber die Sex-Bestien verfolgten ihr Opfer „und hörten nicht auf mit ihren elenden Machenschaften“. Unter der Dusche kam die Frau schließlich wieder zu sich und stammelte: „Ich kann nicht mehr“, doch der Arbeitslose verspürte - laut Anklage - keine Gnade, kam ins Bad, schloss die Türe hinter sich ab und missbrauchte das auf dem Badezimmerboden liegende Opfer erneut brutal. Die Frau rief kurz vor 16 Uhr ihre Mutter an, der Kicker bekam Wind davon und verließ kurzzeitig die Wohnung. Schließlich verfrachte man die Wienerin gegen 14.30 Uhr in einen Mietwagen. Einzig der Kicker kümmerte sich ums Opfer, das sich, gestützt von ihm, zu einem Altpapiercontainer schleppte, um einen Karton zu suchen, um den Mietwagen nicht zu stark mit Blut zu verunreinigen. Sie verlor fast zwei Liter. Der Profikicker fuhr mit der Wienerin zu deren Wohnung, verfrachtete sie schließlich ins Bett. Verzweifelt wurde versucht die Blutung zu stoppen und da ließ der Kicker schon wieder die Hose runter. Das Opfer flehte um Gnade, der Fußballprofi ließ von ihm ab. Die Mutter verständigte sofort die Rettung, binnen sechs Minuten waren Rettung und Polizei in der Opferwohnung. Die Pädagogin wurde ins Hietzinger Spital gebracht, untersucht und sofort in den OP-Saal gebracht. Dabei wurde die klaffende Wunde genäht, dann bekam die Frau, wegen des hohen Blutverlustes, Blutkonserven. Daraufhin wurden zahlreiche Gutachten (gynäkologisch, toxikologisch, psychiatrisch beim Opfer, psychiatrisch-kriminologisch beim 34-Jährigen) erstellt, ein Sachverständigter meinte: „Durch dieses Ereignis ist diese Frau nachhaltig und fulminant aus ihrer Lebensbahn geworfen worden.“ Die Pädagogin ist seither in Behandlung. Die stundenlange Qualen, Vergewaltigungen, Erniedrigungen, Verletzungen im Unterleib, die der Staatsanwalt mit den „unsäglichen Verstümmelungen“ vergleicht, die man von Dritte-Welt-Ländern kenne. Die 29-Jährige wird nie die „normale“ Geburt ihres Babys erleben, so sie eines bekommen kann“. Nur eine Notoperation habe der „ausgebluteten“ Frau das Leben gerettet, „kurze Zeit später wäre sie gestorben“, sagte am 16.06.2021 der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Laut Anklage war der 29-Jährigen ein Mix aus Alkohol und Drogen verabreicht worden, sodass sie bewusstlos wurde. Stundenlang sollen sie die drei Angeklagten daraufhin missbraucht haben. „Die Frau wurde durch dieses Ereignis nachhaltig und fulminant aus ihrer Lebensbahn geworfen“, sagte der Ankläger. Der Prozess war am 10.07.2021 noch nicht abgeschlossen. Nach dem Messermord in den Morgenstunden des 07.04.2021 in Graz hat der 43-jährige afghanische Ehemann des 38-jährigen afghanischen Opfers gestanden, in der Wohnung auf seine Ehefrau eingestochen zu haben, hieß es seitens der Landespolizeidirektion Steiermark. Er stellte sich selbst. Die vier Kinder des Paares waren zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause, sondern in der Schule. Der Mann, der sich angeblich an nichts erinnern kann, ist mit seiner Familie im Jahr 2015 nach Österreich gekommen und lebt seither als Asylberechtigter. 10.08.2021 – „Gießen/Langenhagen – Vergewaltiger bekommt erneut „Bewährung“. Als Jugendlicher floh er aus Afghanistan, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort. 1. Fall - September 2018, Langenhagen (Niedersachsen):Über soziale Medien lernt der damals 20-Jährige ein Mädchen (11) kennen. Bei mehreren Treffen missbraucht er das lernbehinderte Kind schwer, reicht es an zwei afghanische Komplizen weiter. Die widerlichen Taten flogen erst auf, als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte - Anzeige, Prozess im Februar 2020. „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, so der Richter am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel milde aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal als freier Mann. Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen! 2. Fall - Januar 2020, ein Dorf bei Gießen (Hessen): Laut „Gießener Allgemeine“ schlich sich Khodai R. in das Kinderzimmer eines schlafenden Mädchens (13), fasste es im Intimbereich an. Wieder ein fassungslos machendes Urteil: Am 28.07.2021 verurteilte Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft -drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“. Schon wieder! Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet. Aber warum wurde der Asylbewerber nicht abgeschoben? Denn nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden. Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden endlich aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.“ - 10.08.2021 - Mehr als ungewöhnlich ist der Prozess, der am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden hat. Ein 36-jähriger Nigerianer hat seiner Frau einen Tag nach der Hochzeit die Augenlider abgebissen. Der Anklage zufolge würgte der Mann seine 30-jährige Frau so lange, bis dieser die Augäpfel hervortraten. Dann biss er in beide Augäpfel, ehe er ihr die Lider abbiss und der Frau noch mit einer Glasscherbe in den Kopf stach. Die 30-jährige erlitt ein schweres Halswirbelsäulentrauma, eine Luxationsfaktur des fünften und sechsten Halswirbels sowie schwerste Verletzungen an beiden Augen. Zur Verhandlung, zu der sie als Zeugin geladen war, erschien die Frau mit einer sie vor dem gleißenden Tageslicht schützenden dunklen Sonnenbrille. Man konstruiert die Möglichkeit, der Afrikaner könnte zur Tatzeit unter dem Einfluss einer halluzinogenen psychotropen Substanz gestanden sein. Der Mann zeigte sich geständig. 15.09.2021 - Ein 28-jähriger Täter aus Somalia hat offenbar den Doppelmord zweier Somalierinnen zu verantworten. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Dabei traten weitere grausame Details ans Tageslicht. Er gab zu, am Montag, dem 13.09., zwei Frauen in einem Gemeindbau am Belgradplatz, in Wien-Favoriten umgebracht zu haben. Zunächst soll er seine Ex-Frau während eines Streits um SMS-Nachrichten erstochen haben und anschließend eine Bekannte, die hinzukam. Nachdem der Somalier die zwei Frauen getötet hatte, soll er einen 36-jährigen Mann per SMS kontaktiert haben, um sich mit ihm vor der Wohnung zu treffen. Auch diesen Mann plante der Somalier zu töten. Der 36-Jährige flüchtete unversehrt und verständigte die Polizei. Die vierjährige Tochter des Verdächtigen, die zum Tatzeitpunkt im Kindergarten war, wird unterdessen in einem Krisenzentrum der Wiener Kinder- und Jugendhilfe von Sozialpädagoginnen betreut. Der Mörder kam im Juni 2014 nach Österreich und war laut Ermittlerkreisen asylberechtigt. Am 15.01.2021 hatte er eine „traditionelle Zeremonie“ abgehalten, der die Eltern des Paares per Videoschaltung beiwohnten. Am nächsten Morgen, nach der Hochzeitsnacht, kam es zur blutigen Attacke. Amtsbekannt war der Asylant seit Anbeginn, aufgrund von versäumten Zahlungen. Nicht nur das: Gegen den Mann gab es bereits 9 Anzeigen und 3 wegen Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauchs einer geistig behinderten Person.
 
Der mindeste Respekt vor fremden Frauen geht - was aus zahllosen Gesten und Aussagen einer Majorität dieser jugendlichen Zuwanderergruppe, mit ihrem Macho-Gehabe, hervorgeht - fast völlig ab. Aus einem galgenhumorigen Reflex heraus, dürfen wir, an die deutsche Kanzlerin gewandt, der wir alle diese Morde zu verdanken haben, sagen: „Danke Frau Merkel, für diese Bereicherung unserer Kultur durch diese Ihre Gäste !“ Die islamischen Terrorattentate haben mittlerweile eine breite Blutbahn durch Westeuropa geschlagen. Am 21.01.2019 sind der 32-jährigen Ehefrau eines 36-jährigen Mazedoniers auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Tulln mit einem Dolch „zehn Stiche in den Oberkörper und Brustbereich“ und ein weiterer Stich in den Kopf zugefügt worden. Sie starb an Ort und Stelle. Nach der Bluttat wurde bekannt, dass gegen den Mazedonier ein aufrechtes Betretungsverbot bestand. Seitens der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde bestätigt, dass der Mann schon 2017 wegen fortgesetzter Gewaltausübung verurteilt worden war. Er ist kontinuierlich und bis zuletzt betreut worden, den letzten Kontakt mit der Familie habe es fast unmittelbar vor der Mordtat gegeben. Doch mangelnde Sprachkenntnisse seien der Grund gewesen, warum der Täter nur sporadisch am Anti-Gewalt-Training teilgenommen habe. In Wien gab es am 02.11.2020 den islamischen Amoklauf, der vier Personen das Leben kostete und 23 weiteren teils schwerste Verletzungen einbrachte. Der Täter war der 20-jährige mazedonische Kujtim Fejzulai, ein fanatischer Sympathisant des „Islamischen Staates“. Das von Frau A. Merkel verursachte Problem besteht für die geamte deutsch-mitteleuropäische Heimatregion. Seitens der Freiheitlichen Partei Österreichs heißt es nun durch Michael Schnedlitz: Bei der Beurteilung, wer nicht willkommen ist, müsse klar sein: „Wer den Schutz unserer Bevölkerung, vor allem der Frauen und Mädchen, gefährdet; wer Leben nimmt, der hat das Recht auf Schutz und das Recht bei uns zu bleiben verwirkt.“ Man dürfe keinen Krieg und keine Gewalt in eine friedliche Gesellschaft bringen. Und: „Wer halb Kabul aufnimmt, rettet nicht Kabul, sondern provoziert Zustände wie in Kabul. Unsere Frauen und Kinder sollten sich zu jeder Uhrzeit frei und sicher bewegen können - ohne Angst vor Gewalt, Vergewaltigung oder gar Mord.“ Frau Dr. med. univ. Dagmar Belakowitsch von der FPÖ sagte am 30.06.2021: „Die Schutzsuchenden haben es soweit gebracht, dass unsere Frauen und Mädchen schutzlos geworden sind !“ In ihrem archaisch-rassebestimmten Denken vergewaltigen solche Männer zuweilen eine Europäerin, um die perverse Genugtuung zu verspüren, symbolisch damit die europäische Rasse insgesamt zu demütigen und im Missbrauchsakt ihre „mannhafte“ Überlegenheit über die schwächere westliche Rasse auszudrücken. Derartige Anweisungen und Aufrufe sind von mehreren muslimischen Führern bekannt geworden. Wie zweifelhaft der gesamte Asylantismus zu bewerten ist, wird anhand des empörenden Umstandes bewusst, dass der mehrfach vorbestrafte 18-jährige afghanische Vergewaltiger und wahrscheinlicherweise auch Mörder, vom österreichischen Gastland, seit seinem dortigen Erscheinen, eine Sozialhilfeleistung von um 56.000 Euro erhielt. - Die österreichische Partei der Freiheitlichen, FPÖ, hielt im Parlament am 08.07.2021 eine schweigende Gedenkminute für das getötete Mädchen Leonie ab, indem sie sich zur Ehre der Ermordeten von ihren Sitzen erhoben. Zur Schande der österreichischen Parteienwelt verweigerten diesen Ehrendient alle anderen Parteien, sie blieben auf ihren Hintern hocken, um damit indirekt zu bekunden, wie gleichgültig ihnen der tragische Vergewaltigungstod eines Landeskindes ist ! Am 20.07.2021 erlitt eine 17-Jährige, die im 5. Monat schwanger war, in Graz (Bezirk Geidorf) einen Messermord. Der Tat verdächtigt wird ein 19-Jähriger, welcher zunächst bestritt, etwas mit dem Tod der jungen Frau zu tun zu haben. Bekannte und Freunde der 17-Jährigen hatten gegen 19 Uhr bei der Polizei Alarm geschlagen, nachdem die junge Frau weder zur Arbeit erschienen war, noch sonst telefonisch erreichbar war. Als die Feuerwehr über ein Fenster in die Wohnung einstieg und die Beamten Nachschau hielten, machten sie den schockierenden Fund: Auf dem Bett lag der leblose Körper des Mädchens. Der Leichnam weist eindeutige Schnitt- und Stichverletzungen auf. „Morde an Frauen können auch „Femizide“ sein, was ausdrücken soll, dass hinter diesen Morden oft keine individuellen, sondern gesamtgesellschaftliche Probleme wie etwa die Abwertung von Frauen und patriarchale Rollenbilder stehen. 09.08.2021 -Im Zusammenhang mit der Ermordung der Berliner afghanischen Asylantin Maryam H. durch ihre beiden Brüder (Seyed (22) u. Sayed H. (25) erklärt die Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach: „In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das ist keine Ehrenmord, das ist ein Femizid.“
 
01.07.2021 - Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) weist Schuldzuweisungen nach dem Mord an einer 13-Jährigen zurück (Causa Leonie, von 4 Afghanen bis zum Tod genotzüchtigt): „Diese Opfer-Täter-Umkehr hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Ich war selbst Strafrichterin und schuld sind alleine die Täter, die derzeit unter Hochdruck von der Polizei ausgeforscht werden", sagt Edtstadler nach einem Runden Tisch mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Frauen, Jugend, Psychologie und Arbeit am Donnerstag. Im Rahmen des Runden Tisches zog Edtstadler mehrere Schlüsse. „Migration verursacht Probleme", so die Ministerin, die während der Karenz von Minister-Kollegin Susanne Raab für Integrationsagenden zuständig ist. „Wir haben straffällige Asylwerber und hier sind überproportional Menschen aus Afghanistan repräsentiert, besonders dann wenn es um Sexualdelikte geht.“ Edtstadler spricht im Hinblick auf die Umstände der Tat von einem „komplexen Thema, das wir nicht von heute auf morgen lösen werden können.“ Dazu hält sie fest: „Wer in unser Land kommt und von unserer Gesellschaft Schutz will, hat unsere Gesetze und Werte zu respektieren. Wer das nicht tut und sich von unserer Kultur bedroht fühlt, der hat in diesem Land nichts verloren.“ „Es war eine barbarische Tat, die entsprechend Konsequenzen haben muss. Wir werden die Umstände jedenfalls genau analysieren, ohne etwas zu beschönigen“, so Edtstadler, die nach dem Fall auch die Justiz und die dafür zuständige Ministerin Alma Zadic (Grüne) gefordert sieht. Einer der Tatverdächtigen ist bereits drei Mal vorbestraft. Aus diesem Grund wurde ihm sein subsidiärer Schutz aberkannt, gegen diese Entscheidung hatte er aber beim Bundesverwaltungsgericht berufen. „Das Gericht unterliegt einem Beschleunigungsgebot und hätte binnen drei Monaten entscheiden sollen, ob die Entscheidung rechtskräftig ist. Das hat es aber nicht getan", sagt Edtstadler, die davon ausgeht, dass das Gericht die Aberkennung bestätigt hätte. „Wenn die Entscheidung so getroffen worden wäre, wie sie getroffen hätte werden sollen, wäre er sehr wahrscheinlich abgeschoben worden“, so die Kanzleramtsministerin, die in Richtung ihrer Ministerkollegin deutliche Worte findet: „Der Ruf nach mehr Personal und Geld ist das eine, aber das andere ist, dass die Justizverwaltung und die dafür zuständige Ministerin Zadic die Dienstauficht ins Spiel bringen muss, um den Fall genau zu analysieren.“ Zu beachten gelte es auch die internationale Ebene des Mordfalles, so Edtstadler: „Heute ist die Türkei aus der Istanbulkonvention ausgetreten. Das ist ein fatales Zeichen und kann nicht geduldet werden. Hier wendet man sich bewusst von einer Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt ab.“ Sie fordert ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das auch Wirkung zeigt, schnelle Verfahren und einen Außengrenzschutz vorsieht, der auch wirke: „Hier dürfen wir uns nicht in Naivität abkehren und uns irgendwelchen Träumereien hingeben.“ Stärkere Kriminalität bei afghanischen Flüchtlingen ! Der niederländische Soziologe Ruud Koopmanns, der als einer der Experten am Runden Tisch teilnahm, plädierte dafür, nur noch jene Flüchtlinge in Europa Asyl beantragen zu lassen, die aus Anrainerstaaten wie z.B. der Türkei und der Ukraine stammen. Für die anderen Gruppen sollte nur eine Möglichkeit für entsprechende Ansuchen von außen bestehen. In den einzelnen Beiträgen wurde ein starker Fokus auf ein fehlgeleitetes islamistisches Verständnis von Frauen gelegt. Saida Keller-Messahli meinte, dass angesichts der Erziehung viele Jugendliche unfähig sein, ein gesundes Verhältnis zu Mädchen aufzubauen. Kinder würden mit Gewalt erzogen, Frauen zu schlagen sei normal. Die Frau habe zu dienen, der Mann zu herrschen.
 
Am „Runden Tisch“, des 01.07.2021, der österreichischen Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, anlässisch des Mordes an der 13-jährigen Leonie, wurden vernünftige Stimmen laut: Vorgebrachtes Zahlenmaterial des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, dokumentierte eine überproportionale Kriminalität afghanischer Flüchtlinge. Bei Inländern kommen auf 100.000 Einwohner 883 Straftaten, Afghanen kommen allein auf 4.800. Sie sind auch bei Sexualdelikten überrepräsentiert. In Deutschland sind bei Verbrechen gegen die körperliche Integrität zwischen 2017-2019 Flüchtlinge sechsmal öfters Täter gewesen als normale Inländer. In den Beiträgen wurde das falsche Frauenbild des Islams betont. Saida Keller-Messahli führte aus, dass angesichts ihrer moslemischen Erziehung viele Jugendliche unfähig sind, ein gesundes Verhältnis zu Mädchen aufzubauen. Kinder würden mit Gewalt erzogen, Frauen zu schlagen sei normal. Die Frau habe zu dienen, der Mann zu herrschen. Dagmar Belakowitsch im Fellner-Interview am 1.07.2021: „Weil es ist ja offensichtlich, dass dort Frauen keinen Wert haben und Mädchen keinen Wert haben und das war eben kein normaler Mord, schlimm genug, das war eine rituelle Massenvergewaltigung, die dieses Mädchen noch erdulden musste und dann hat man sie einfach weggeschmissen wie Müll. … Und das macht das ganze noch schlimmer, weil das in diesen Kulturkreisen offensichtlich einfach dazugehört“ - 05.07.2021 - Von Afghanen ist zwischenzeitlich ein neuer Mordfall bekannt geworden. In einer Unterkunft in Greven/Münsterland ist am Sonntagabend von einem 25-jährigen Afghanen aus Aserbaidschan ein 35-jährigen Mitbewohner erstochen und ein 43-jährigen Deutscher mit dem Messer schwer verletzt worden (liegt im Krankenhaus) und danach vom Tatort geflüchtet. Zeugen gaben an, dass der Messerstecher kurz vor dem Angriff „Allahu akbar“ gerufen habe. Er sei im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist, seit Januar 2018 lebe er in der Einrichtung, erklärte die Staatsanwaltschaft.
 
 
Schuld ist Allah oder der Teufel
 
 
Es geht nicht explizid um den Afghanen-Mordfall an dem 13-jährigen deutschösterreichischen Mädchen Leonie W. (2021)  oder der Sophia L. (2019), oder den hunderten weiterer von Muslimen umgebrachter europäischen Frauen, Mädchen und Kinder. Meiner Auffassung entsprechend, wenn es auch hart klingt, sind die Eltern und diese ganze extrem weltoffene, naive, dem von ihr glorifizierten Globalismus anhängende Kreise mitschuldig an den Morden ihrer genotzüchtigten und umgebrachten Angehörigen. Das will keiner hören, man wird sich heftig dagegen verwahren, aber die Wahrheit ist immer hart zu ertragen. Frauen die in das Auto eines unbekannten Moslems steigen, wie es Sophia L. 1919 tat, um zu trampen, oder wer die Wohnung junger dealender Afghanen besucht, steigt doch gewissermaßen in einen Tigerkäfig, er muss damit absolut rechnen, dass der Tiger gerade hungrig ist ! Das ist nicht schön und eher scheußlich, aber so ist unsere irdische Lebenswelt beschaffen. Täglich, ja stündlich, werden Frauen in der BRD und in Österreich genotzüchtigt und geschlagen, bis sie sich ohne Gegenwehr sexuell hingeben. Eine junge Frau, die das nicht ins Kalkül zieht, muss wie „grün hinter den Ohren“ erscheinen. Der schmerzhaften Wahrheit können nur wenige Menschen standhaft ins Gesicht sehen. Diese jungen Frauen sind offensichtlich nie gewarnt worden, wie verderbt, wie geil, wie mörderisch der von der Familie unbehütete Alltag „da draußen“ sein kann und in vielen tausenden Fällen Tag für Tag tatsächlich real auch ist. Das Dumme und das Böse ist mitten unter uns, wer seine Kinder davor nicht warnt macht sich schuldig. Jede Entenmutter tut es vorbildlich, sie warnt ihre Küken vor dem Habicht und vor dem Hecht. Neudeutsche Eltern meinen leider viel zu oft, dass sie das nicht mehr nötig hätten, denn sie sind ja so stolz auf ihre „Vorurteilslosigkeit“. Wie kann eine junge, verführerische Frau zu einem marokkanischen LKW-Fahrer - den sie nicht persönlich kennt - in den Wagen steigen und sich damit schutzlos dem Fahrer ausliefern, wie Sophia 1919, oder Leonie W. mit ihrem nächtlichen Wohungsbesuch ?! Hat ihr nie einer offen gesagt, wie triebhaft-brutal Männer sein können, wenn sie (noch dazu im Ausland, fern der Heimatregeln) eine leichte Sexbeute wittern ? Eine derartige Leichtsinnigkeit eines blauäugigen (naiv-vertrauensvollen) deutschen Mädels ist ganz allein erklärbar aus fehlerhaften bzw. defizitären Anleitungen im Elternhaus, ganz egal wie die Eltern jetzt lamentieren ! Die rosarote Brille, die manche Leute nicht ablegen mögen, verklärt und trübt den Blick für die weniger strahlende und eher graue-grausame Wirklichkeit. Es gibt genug junge Männer in ländlichen Bezirken Marokkos oder Afghanistans die sahen in ihrem gesamten Leben nie den nackten Oberschenkel einer Frau, es sei denn auf dem Handy. Und plötzlich sitzt ein verlockendes Geschöpfchen neben ihnen im Führerhaus des LKWs, oder auf der Wohnzimmer-Couch,noch dazu als Angehörige einer verachteten Rasse und Religion. Nach der von der Staatsanwaltschaft verlesenen Anklage tötete der Marokkaner die Studentin, um ein Sexualdelikt zu verdecken. Weil er befürchtet habe, dass die Studentin ihn anzeigen werde, habe er sie danach getötet. Der Mörder bestritt diese Anklage, er habe sich an der Frau nicht vergangen, ihr lediglich mit einem Eisen auf den Kopf geschlagen, die zuvor einen Joint (Rauschgiftprodukt) geraucht, ihn, den Mörder, geschlagen, auch seine Privatsachen im Führerhaus durchwühlt und ihn des Diebstahls bezichtigt habe. Er gab an, „der Teufel hätte ihn zum Töten überredet“. Laut der islamischen Religionslehre sind die Muslime immer schuldlos, was sie auch tun, hat allein Allah oder der Teufel zu verantworten ! Und dieses Instanzen sind von weltlich-menschlichen Gerichten ja nicht zur Verantwortung zu ziehen. Das klingt alles völlig irre und der Umstand, dass die Tramperin an Händen und Füßen gefesselte war, der Mann kurz vor dem Aufpicken der Frau diverse Frauen auf ihrem Weg zur Toilette fotografierte und onanierte, was er mit dem Handy aufzeichnete, sprechen klar für seine sexuellen Motivationen. Nach Stunden der Qual, schlug er letztendlich derart auf Sophias Schädel ein, dass er diesen ganz zertrümmerte, nachdem sie, wohl um Erbarmen flehend, am Boden liegend, nach seinem Bein gegriffen hatte. Es geschah im Mai 2019, dass zwei jungen, vertrauensseligen skandinavischen Rucksacktouristinnen - ebenfalls Multikult-Gläubige - vor laufender Kamera von vier strenggläubigen Marokkanern die Kehlen durchgeschnitten wurden, zur höheren Ehre Allahs ! Ich hätte es nicht sehen sollen, aber ich sah das Video im Netz, ich wusste vorher nicht was mich erwartete, ich hörte das Messer an der Wirbelsäule der Mädchen knirschen und das Blutgurgeln ihrer langsam durchsäbelten Kehlen. Das geht mir nicht mehr aus dem Gehör hinaus. Mit den abgetrennten Mädchenköpfen traten die frommen Männer dann wie man es mit Fußbällen tut. Bei der 13-jährigen Leonie aus Tulln ist es nicht anders, ihre Mörder, die jungen, mit Rauschgift dealenden Muslime, fühlten sich während ihrer ersten polizeilichen Einvernahmen völlig unschuldig. Ausnahmen von jeder Regel gibt es immer, aber das ist der Punkt, nach meinem Erkenntnisstand, worin sich europäische und islamische Mörder zumeist unterscheiden: Moslems fühlen sich nicht schuldig.
 
Die epochale Rede von FPÖ-Chef Herbert Kickl: