03.08.2022

Ayleen_Teufelssee.JPG

Vorbestrafter Triebtäter hat 14-jährige Ayleen ermordet, sie wurde tot, im hessischen Teufelsee treibend, gefunden.

UNAUFHÖRLICH MÄDCHENMORDE

Immer und immer, immer wieder,
Mord und Mord und Mord an Mädchen.
Im Justiz-Hirn unseres Staates
fehlen ein paar Logik-Rädchen !

Die vorbestraften Mädchen-Mörder
sind allzu oft sehr wohl Bekannte,
die aus den „Therapien“ kommen,
ein Richter doch in die Freiheit sandte.

Ein solcher Richter ist ein Mörder,
hat Beihilfe ja zum Mord geleistet.
Hunderte Mädchen könnten leben,
hätt‘ sich ein Richter nicht erdreistet.

Erkannte Triebtäter laufen lassen,
ist doch nichts als ‘ne Marotte.
Zu glauben, dass sich Triebe wandeln,
heißt die linke Dummheits-Motte.

Sie können es einfach nie begreifen
dass böse Gene Menschen prägen,
deshalb muss verantwortungsvoll
ein Richter auch Dauerhaft erwägen.

Sexmonster gehören weg gesperrt !
Jawohl, ich sag' es jedem Frager,
Bestien die lustvoll foltern und töten,
gehören bis zum Tod ins Lager.

Doch aber nicht, wie‘s heut‘ ist üblich,
mit Sekt, Kaviar und Freizeitgängen,
sondern ganz ohne Täterverwöhnung,
mit Vollzugsmaßnahmen, strengen.

Oder besser, herunter mit den Köpfen,
wer Menschen tötet darf nicht leben,
denn einen Mord aus niederen Lüsten
hat keiner Recht ihn zu vergeben !

Wär‘ das die künftige Staats-Maxime,
vorbei wär‘ der Horror all‘ der Morde.
Es würd‘ sich bedenken und still halten
die verruchte Killer-Horde !

29.03.2022 - Nach Angaben des NRW-Innenministeriums sind von den mehr als 1.143 ungeklärten Tötungsdelikten seit 1970 - 804 in die engere Auswahl für neue Ermittlungen gekommen und 323 bereits vollständig digitalisiert worden. Von diesen seien wiederum bereits 167 neu analysiert worden. Dabei hätten sich in 115 Fällen neue Ansätze ergeben.

03.08.2022 - Die BRD wird - dank einer verantwortungslosen Justiz - zunehmend zu einem Land der Mädchen- und Frauenmorde. Früher, in einer besseren Zeit, hieß „lebenslänglich“ noch lebenslänglich, heute sind Sexualmörder in wenigen Jahren wieder frei und werden mithin auf die Bürger losgelassen. Immer wieder geschehen Mädchen-Lustmorde durch bereits auffällig gewordene Täter, die, hätte man sie dauerhaft weggesperrt, kein neues Opfer hätten finden können. Mittlerweile zahllos, für einen Laienbeobachter der Mord-Sceneri, ist die Anzahl der von vorbestraften und wieder freigekommenen Tätern verursacht wurde. So war es mit Anna S., der seit drei Jahren vermissten Kinderpflegerin aus Gelsenkirchen, deren Leiche, eingemauert im Keller ihres freigelassenen Mörders, gefunden wurde. Hessen wie auch Baden-Württemberg haben ein spezielles Programm für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Nach Behördenangaben sind momentan in beiden Bundesländern jeweils mehrere Hundert Personen im KURS-Programm eingestuft. 

So ist es nun wieder mit dem bulligen Jan-Heiko P. der die 14-jährige Ayleen A. umbrachte und in den hessischen Teufelsee verbrachte. Der in Frankfurt verhaftete 29-jährige Mann hatte im Alter von 14 Jahren ein elf Jahre altes Mädchen von hinten angefallen und zu missbrauchen versucht. Daraufhin verurteilte ihn das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Wetzlar wegen sexuellen Missbrauchs und versuchter Vergewaltigung. Die Probleme des Täters sind offensichtlich, er hatte und hat mit starker Agne kaum eine Chance auf normalem Weg in Kontakt zu einem weiblichen Wesen zu gelangen. Ideelle Anreize und Vorbilder für eine geistige oder sportliche Ausrichtung vermittelt der BRD-Staat seinen Jugendlichen nicht, wie es in engagierter und vorbildlich organisierter Art und Weise der NS-Staat getan hat. Mehr als die umstrittenen Thesen, hinsichtlich „Umwelt und Klima“, wird den Kindern nicht vermittelt. Von 2007 bis 2017 war Jan-Heiko wegen des schweren Delikts im Maßregelvollzug untergebracht. Einen Großteil seiner Kíndheit und Jugend verbrachte er also in einer psychiatrischen Fachklinik und wurde dort therapiert. Seine schwer zu bändigende Gewalttätigkeit, aufgrund einer seelische Störung, war also gut bekannt. Bis zum 25.01.2022 ist er durch die „Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ (ZÜRS) des hessischen Landeskriminalamts kontrolliert worden. Wenige Monate nach Ende der Maßnahmen hat er das Mädchen Ayleen ermordet. Der Verdächtige war zehn Jahre in der Psycho-Klinik und kaum ist er frei, begeht er wiederum eine grauenhafte Tat. Wie konnte das passieren? Wie konnte es einem justiz- und polizeibekannten Sexualstraftäter offenbar gelingen, erneut zuzuschlagen, nachdem er zehn Jahre in der Psychiatrie saß und anschließend weitere fünf Jahre unter Beobachtung stand? Warum wurde er nicht als das eingestuft, was er in Wahrheit wohl ist: ein unberechenbarer, brandgefährlicher Verbrecher? Ganz offenbar haben sich die Gutachter in ihm getäuscht, so wie sie sich Hunderte Male getäuscht haben. Sie werden und werden nicht schlauer ! Unschuldige Menschen mussten deshalb leiden und nicht wenige sogar - oft unter gauenerregenden Umständen - ihr junges Leben lassen.

Natürlich begründen alle gescheiterten Gutachter ihr Versagen mit wortreichen Formulierungen, doch zwischen Theorie und Praxis liegen meistens Abgründe. In Plänen, Runderlassen oder Verordnungen können die vernünftigsten, sinnvollsten Dinge stehen. Wenn aber nur kleines Teilchen in der langen Kette guter Vorsätze ausfällt, aus welchem Grund auch immer, dann bricht die ganze schöne Theorie krachend zusammen. Dann kippt das gut Gemeinte, mit dem man Leben schützen wollte, in eine furchtbare Katastrophe: den Tod eines Menschen. Im Mordfall Ayleen steht noch nicht fest, wer wann an welcher Stelle mal wieder versagt hat und warum die Sicherheitsmechanismen zur Überwachung hochgefährlicher Sexualstraftäter ganz offensichtlich nicht funktionierten. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Freiburg steht noch am Anfang ihrer Untersuchungen. „Die ganzen Akten, aus denen hervorgeht, welcher psychiatrische Gutachter welche Einschätzung getroffen hat, liegen uns noch nicht vor“, so Staatsanwältin Martina Wilke. Ändern wird sich sowieso nichts, denn in diesem Staat geht grundsätzlich Täterschutz vor Opferschutz.

Wie Recht ich mit meiner Richter-Schelte habe beweist sich immer erneut, auch im Mordfall Ayleen: Der Sexualstraftäter Jan Heiko P. wurde nach seiner Entlassung aus der Psycho-Klinik von der Polizei engmaschig überwacht. Wegen hoher Rückfallgefahr sollte die Maßnahme unbefristet laufen, doch dagegen wehrte sich der Verbrecher juristisch. Ein Gericht gab ihm Recht - und ebnete so den Weg zum Mord an dem Mädel Ayleen. - Ayleens Mord kein Einzelfall: „Wie viele Kinder müssen noch sterben“ - Carsten Stahl bei BILD Live: „Deutschland ist ein Paradies der Kinderschänder !“

Kommentar bei Focus-online: Ein krasses Fehlurteil - leider ohne Folgen für die verantwortlichen Personen, da Richter quasi über dem Gesetzt stehen und defakto unantastbar sind. Wer auch immer das Gutachten in diesem Fall geschrieben hat braucht sich auch keine Sorgen machen. In solchen fällen sollten die Gerichte auf die Behörden hören, die sind näher dran an den Fall, kennen die Personen und deren Verhalten besser als jeder Gutachter der oft genug nur nach Aktenlage und ein paar Gesprächen urteilt. (Mein Kommentar zum Kommentar: Das stimmt nur bedingt, Richter sind nicht unabhängig, sie sind als Beamte abhängige Weisungsgebundene des Justizministeriums und handeln, im vorgegebenen Rahmen, nach dessen Vorgaben. Die übergroße Nachsicht gegenüber Kapitalverbrechern - mit Ausnahme von Steuerhinterziehern - entspricht einer linken Staatsdoktrin.)

Kommentar bei Focus-online von H. E. - 08.08.2022 - Was ist nur in diesem Staat los ? Hunderttausende, Millionen € verschleudert und am Ende ein Mord. Wer übernimmt endlich die Verantwortung, Staat, Gerichte, Gutachter, Polizei? Ich könnte mir vorstellen, auch zu einem Wutbürger zu werden. Als Eltern des Opfers in jedem Fall !

22.08.2022 - Die Ermordung der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg sorgte deutschlandweit für Aufsehen. Nun hat sich ein Familienmitglied des mutmaßlichen Täters Jan Heiko P. zu Wort gemeldet. Nun hat ein Familienmitglied schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhoben. Die „BILD“-Zeitung zitiert den nicht näher benannten Verwandten: „Er (Jan Heiko P., Anm. d. Red.) hätte nie aus der Psychiatrie kommen dürfen. Wenn er weiter seine Medikamente genommen hätte, hätte er seinen Trieb unter Kontrolle gehabt.“ Dem Bericht zufolge soll seine Mutter gar versucht haben, seinen Anwalt dazu zu bewegen, den Sohn wieder einweisen zu lassen. Der sagte gegenüber der Zeitung: „Wenn jemand einer Arbeit nachgeht und auch ansonsten unauffällig ist, rechtfertigt das keine weitere Führungsaufsicht.“ Geisteskranke gibt es, das ist nicht zu verhindern, aber die linke Justiz ist die wahre Täterin, die immer wieder Geisteskranke auf die gesunde Menschheit loslässt !