http://www.focus.de/regional/niedersachsen/gefeuerter-azubi-legt-einspruch-ein-hakenkreuz-aus-pflastersteinen-strafbefehle-fuer-bauarbeiter_id_4385516.html
 
 
HEXENJAGD + HAKENKREUZ
 
Ja, man muss darüber sprechen,
wieder gab es ein Verbrechen.
Doch nicht Diebstahl oder Mord,
Schlimmeres geschah vor Ort.
 
Hat ein Frechling doch gewagt,
dass dem Blick entgegenragt,
aus des Straßenpflasters Grunde,
unverschämte Steinzeitkunde.
 
So ein Kreuzchen mit vier Zacken,
tät er dort ins Muster packen.
Gemahnt der Kerl an Zeiten gar,
als Meinungsfreiheit unfrei war ?
 
Weil heut’ freie Rechte gelten,
muss man solche Täter schelten.
Meinungsfreiheit ist uns wichtig,
doch nur diese die auch richtig !
 
Heute gelten Freiheitsquoten,
wer das nicht glaubt wird verboten.
Wer nicht an die Freiheit glaubt,
wird der Freiheit drum beraubt.
 
Heut’ darf man fast alles sagen,
bis die Staatsanwälte tagen,
und die harten Grenzen setzen
allen die von Freiheit schwätzen.
 
Erlaubt ist was der Staat diktiert,
wer’s nicht glaubt ist angeschmiert.
Nie war’s anders in den Zeiten,
in den fern und nahen Weiten.
 
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Behanntlich ist das sog. Haken- oder Schweifkreuz ein bereits steinzeitliches Sonnensymbol, das im bronzezeitlichen Norden ebenso seinen Platz hatte wie noch in der völkerwanderungszeitlichen Sakralkunst der Germanen. Von deutschvölkischen Kreisen wurde es bereits vor Weltkrieg I. geachtet, wie auch weltweit von den unterschiedlichsten Gruppen, Religionen und Firmen als Werbezeichen gebraucht, u.a. von Coca-Cola (1925), schließlich auch von der Nationalsozialistischen Volksbewegung -, und bis heute z.B. von dem isländischen Unternehmen „Eimskipafielag Islands“, wie ich im Jahre 1985 bei meinem Besuch feststellte.
 
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Die Fokus-Pressemeldung mit Foto:
 
Hakenkreuz gepflastert: Strafbefehle für Bauarbeiter
 
Der Fall sorgte im Herbst für Aufsehen: Im frisch verlegten Pflaster der Fußgängerzone von Goslar prangte ein Hakenkreuz. Zwei Bauarbeiter sollen das verbotene NS-Symbol in der zum Unesco-Weltkulturerbe ernannten Altstadt verlegt haben. Doch ungeachtet der Beweislage zeigt nur einer Reue.
 
Weil sie im neuen Pflaster der Goslarer Fußgängerzone Hakenkreuze verlegt haben sollen, haben zwei Mitarbeiter einer niedersächsischen Baufirma Strafbefehle bekommen. Ein 49-Jähriger habe die Zahlung von 1000 Euro akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Dienstag. 23-Jähriger habe dagegen Einspruch gegen seinen Strafbefehl in Höhe von 1650 Euro eingelegt. Deswegen werde es gegen diesen Mann zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
 
Der Fall aus der tausendjährigen Kaiserstadt am Harz hatte im September 2014 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zunächst sollen beide Männer am 17. September gemeinsam ein Hakenkreuz verlegt, dieses fotografiert und anschließend entfernt haben. In der Nacht zum 20. September habe der 23-Jährige in der zum Unesco-Weltkulturerbe ernannten Altstadt im Alleingang ein weiteres Hakenkreuz verlegt und es im Straßenpflaster belassen, so die Sprecherin. 
 
Im Zuge der Ermittlungen waren auf dem Handy des Auszubildenden belastende Fotos entdeckt worden. Nach Informationen der „Goslarschen Zeitung“, die als erstes Medium über den Fall berichtet hatte, war der Auszubildende von der Baumfirma unmittelbar nach dem Vorfall fristlos entlassen worden. Von Kontakten zur rechten Szene ist nichts bekannt.