04.04.2022
Im Frühjahr 2016: Frauen und Männer demonstrieren in Berlin für eine Reform des Sexualstrafrechts. Im Juli wurde das Gesetz verabschiedet. Doch die Hoffnung, dass Vergewaltiger angemessen bestraft werden, wurde nicht erfüllt. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
 
VERGEWALTIGUNGEN
 
Vergewaltigungen gehen weiter,
doch die Medien bleiben heiter,
keiner warnt vor neuen Gästen
die das Angst-Klima verpesten.
 
Weiter kommen die Afghanen,
besonders fromme Muselmanen,
die vom Islam-Wahn besessen,
hier sexistisch Frauen stressen.
 
Sie achten keine Sitten-Grenzen,
obwohl wir ihnen Kost kredenzen.
Sie leben am Gesellschaftsrand
bei uns wie im Schlaraffenland.
 
Sie wollen nicht nur Gäste bleiben,
sondern uns Gesetze schreiben.
So wie sie im Koran erzogen,
bleiben sie bis zum Tod verbogen.
 
Der Koran lehrt uns zu hassen,
wir gelten als die Heiden-Klassen,
die es gilt zu unterjochen,
wie es Mohammed versprochen.
 
Hochachtung vor Heiden-Weibern,
mit unverhülltem Kopf und Leibern
die freisinnig zum Schauen neigen,
können Muslime nicht erzeigen.
 
Der Islam ist ganz klar politisch,
dem „Westen“ gegenüber kritisch,
er will uns sein Prinzip aufzwingen,
falls wir schlafen wird‘s gelingen !
 
Dann wird nicht nur das Weib verhüllt
und das Grundgesetz zerknüllt,
dann ist es mit der Freiheit aus
und Gäste sind die Herr'n im Haus.
 
 
04.04.2022 - Dieser Fall schockierte zumindest ganz Hamburg: Im September 2020 wurde ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark von einer Ausländer-Gruppe vergewaltigt. Ab 10. Mai müssen sich die elf jungen Männer vor dem Landgericht verantworten. Die zuständige Strafkammer habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Den Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen es ausgenutzt haben, dass die 15-Jährige aufgrund ihrer Alkoholisierung angeblich kaum noch in der Lage sei, ihren Willen zu äußern.
 
02.04.2022 - Über drei Burschen, die nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen Mittwochabend nahe des Linzer Hauptbahnhofs festgenommen worden waren, ist Freitagabend die Untersuchungshaft verhängt worden. Ein vierter Verdächtiger, der sich Freitagabend stellte, soll im Laufe des Samstags einvernommen werden. Nachdem am Freitag Warntafeln am Bahnhof aufgetaucht waren, wonach Frauen eine Kopfbedeckung tragen sollten, ermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Die vier Jugendlichen sollen Mittwochabend über eine 16-jährige Deutsche in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs hergefallen sein. Beamte der Fremdenpolizei wurden aufmerksam und gingen dazwischen. Die Täter flüchteten. Wenig später wurden drei Burschen - zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner - festgenommen. Alle drei sind bei der Polizei bereits amtsbekannt wegen "kleinerer Delikte", hieß es dort. Die U-Haft wurde Freitagabend vorerst für 14 Tage verhängt. Ein vierter Verdächtiger, ein 15-jähriger Afghane, stellte sich am Freitag bei der Polizeiinspektion Vöcklabruck, behauptete in einer ersten Reaktion aber, er habe nichts getan. Zwei gaben weiterhin an, es habe mit dem Mädchen sexuelle Kontakte "auf einvernehmlicher Basis" gegeben, der dritte schweigt, berichtete Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder am Samstag. Das Opfer habe aber alle vier Festgenommenen "eindeutig im Sinne eines Vergewaltigungsvorwurfs belastet", so Breiteneder. Man sei "weit weg vom Versuch", sondern es gehe um "wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter", stellte sie klar. Die 16-Jährige war ins Krankenhaus eingeliefert worden, bei ihrer Befragung tauchten Erinnerungslücken auf. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen Vergewaltigung liegt für Jugendliche bei bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung - etwa in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung - nach sich zieht bei bis zu siebeneinhalb Jahren. Für Erwachsene ist der Strafrahmen doppelt so hoch. Indes tauchten am Freitag am Linzer Bahnhof eigenartige Warnhinweise auf, wie die Polizei am Samstag einen Bericht des "Standard" bestätigte. Frauen wurden gewarnt, das Bahnhofsgelände allein zu betreten, man könne "ihre Sicherheit" nicht mehr "gewährleisten". Den Frauen wurde geraten, sich nicht freizügig zu kleiden und eine Kopfbedeckung zu tragen, außerdem sollten sie einen Meter Abstand halten. Die Zettel seien vom Sicherheitsdienst entfernt worden und stammten nicht von der ÖBB oder der Polizei, hieß es. Es gebe Videos von der ÖBB, die nun ausgewertet würden, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) ermittle wegen des Verdachts der Verhetzung, so die Polizei. 2020 sind in Oberösterreich laut Kriminalstatistik 142 Vergewaltigungen angezeigt worden, von denen 88 Prozent geklärt wurden. Bei der Polizei heißt es, dass der Großteil an Vergewaltigungen im privaten Umfeld verübt wird, bei den - in absoluten Zahlen vergleichsweise selteneren - Übergriffen im öffentlichen Raum, seien aber recht oft Afghanen beteiligt. Insgesamt wäre die Zahl der Straftaten, die von Afghanen begangen wurden, zwar etwas rückläufig, dennoch scheine diese relativ kleine Gruppe sehr weit vorne in der Kriminalstatistik auf. Bei den Straftaten handelt es sich vor allem um Gewalt- und Suchtmitteldelikte.
 
02.11.2021 - Strafrechtlerin zum Basler Urteil: „Vergewaltigungen werden grundsätzlich mild bestraft“ Gerichte schicken Täter selbst in schweren Fällen nur vier Jahre ins Gefängnis. Strafrechtsexpertin Anna Coninx erklärt, was sich ändern müsse. Eine 33-jährige Frau ist auf dem Heimweg von einer durchfeierten Nacht. Sie lässt sich von zwei Bekannten begleiten. Als sie sich vor ihrer Haustüre an der Elsässerstrasse in Basel verabschieden will, passiert es. Die Männer packen sie. Der jüngere vergewaltigt sie, der ältere versucht es ebenfalls, es gelingt ihm aber nicht, weil sich die Frau so stark wehrt. Er nötigt sie jedoch, ihn oral zu befriedigen. In den letzten Wochen machten Urteile über Vergewaltigungen immer wieder Schlagzeilen. So ist die Tat gemäss dem Basler Appellationsgericht abgelaufen. Es bestraft den älteren Mann zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe, wovon die Hälfte bedingt ist. Er muss also 18 Monate ins Gefängnis. Im Sommer löste die mündliche Urteilsbegründung einen Aufschrei aus, weil die Vorsitzende Richterin eine Reduktion der Strafe auf sonderbare Weise begründete. Die Frau habe „mit dem Feuer gespielt“. Inzwischen hat das Gericht die schriftliche Begründung veröffentlicht. Sie ist über 70 Seiten lang und enthält die Formulierungen, die den Aufschrei auslösten, nicht mehr. Anna Coninx ist Assistenzprofessorin für Strafrecht der Universität Luzern und hat das Urteil studiert. Sie stuft es grundsätzlich als „sorgfältig und nachvollziehbar“ ein. Und dennoch äussert sie Kritik: „Das eigentliche Problem, das exemplarisch bei diesem Fall zum Ausdruck kommt, scheint mir, dass Vergewaltigungen in der Schweiz grundsätzlich sehr milde bestraft werde. Das Basler Appellationsgericht vergleicht sein Urteil mit anderen Fällen. Erwähnt wird eine sogenannte Kettenvergewaltigung. Drei Männer entführten eine Frau, schlugen sie, würgten sie und zwangen sie, Drogen einzunehmen. Dann brachte einer der Männer sie in sein Zimmer. Die anderen warteten in der Küche. Alle drei vergewaltigten sie nacheinander. Für diese Tat hielt das Basler Strafgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen. Was das Appellationsgericht mit dem Vergleich sagen will: Der Fall der Kettenvergewaltigung ist schlimmer als der Fall von der Elsässerstrasse. Folglich ist für diesen Fall eine mildere Strafe angebracht. Für Coninx zeigt der Vergleich etwas Anderes: Dass die Rechtsprechung in den zitierten Urteilen sehr mild sei. Vier Jahre empfindet sie im Fall einer brutalen Kettenvergewaltigung, in dem das Gericht von einem erheblichen Tatverschulden spricht, nicht als gerechte Strafe. Sie sagt: „Wir müssen jetzt sehr grundlegend über unser Strafsystem nachdenken.“ Bei einer Vergewaltigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Maximal 15 Jahre sind möglich, wenn mehrere Täter beteiligt sind. „Weshalb wird der Strafrahmen in diesen Fällen nicht besser ausgeschöpft? Darüber sollten wir diskutieren“, sagt sie. Die Statistik zeigt, wie kurz die meisten Strafen dauern. Die Strafurteilsstatistik zeigt, wie lange Vergewaltiger ins Gefängnis müssen. Der Median der unbedingten Freiheitsstrafen liegt bei 4.5 Jahren. Das ist der Wert, der in der Mitte aller Urteile liegt. Nicht berücksichtigt sind dabei bedingte und teilbedingte Strafen, die also vorerst nicht oder nur teilweise abgesessen werden müssen. Diese dauern höchstens zwei beziehungsweise drei Jahre. Die Statistik zeigt: Die meisten Urteile liegen im unteren Bereich des Strafrahmens. Früher waren die Strafen in der Tendenz noch milder. Ein Grund dafür ist, dass die Gerichte strenger wurden. Sie haben damit auf einen gesellschaftlichen Wandel reagiert. Früher wurde eine Vergewaltigung eher als Kavaliersdelikt abgetan. Auch das Gesetz wurde strenger. Seit 1992 ist eine Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Aber erst seit 2004 ist das ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen also von sich aus aktiv werden, wenn sie einen Verdacht haben. Kritik richtet sich nicht gegen Gesetz, sondern die Gerichte. Der gesellschaftliche Wandel geht weiter. Derzeit läuft die Revision des Sexualstrafrechts. Das Problem der milden Strafen könne damit aber nicht gelöst werden, sagt Coninx. Dafür braucht es keine weitere Gesetzesanpassung, sondern eine Debatte über gerechtes Strafen.» Diese werde leider zu wenig geführt. Mich stört insbesondere, dass wir keine Skrupel haben, Straftäter wegen einer nicht beweisbaren Gefährlichkeit über Jahre in Verwahrung und stationärer Massnahme wegzusperren, aber kaum mehr über gerechte Strafe sprechen, sagt sie. Dabei könnten Strafen besser begründet werden und würden von den Betroffenen auch besser akzeptiert. (saw/ch media)
 
04.04.2022 - Ein indonesisches Berufungsgericht hat am Montag einen Schuldirektor wegen Vergewaltigung von mindestens 13 Schülerinnen zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof in der Stadt Bandung auf der Insel Java hob damit eine lebenslange Haftstrafe auf, die zuvor ein niederrangigeres Gericht gegen den Leiter eines islamischen Internats verhängt hatte. Die Berufung hatte die Staatsanwaltschaft eingelegt - sie wollte eine härtere Bestrafung des Mannes. Das Gericht ordnete außerdem an, dass sein Vermögen eingezogen und zur Entschädigung seiner Opfer im Alter von 14 bis 20 Jahren verwendet wird. Der Mann war im vergangenen Mai verhaftet worden, nachdem Vergewaltigungsvorwürfe in dem Internat an die Öffentlichkeit gelangt waren. Während seines ersten Prozesses im Januar gab er sein Fehlverhalten zu und entschuldigte sich bei seinen Opfern. Der Fall ließ Forderungen laut werden, die Regierung des vorwiegend muslimischen Landes und das Parlament müssten Beratungen über ein Gesetz zur Verhinderung sexueller Gewalt beschleunigen. Einige konservative muslimische Gruppen lehnen den Gesetzentwurf ab, weil er ihrer Meinung nach Promiskuität fördere, da er außerehelichen Sex und gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht unter Strafe stelle. (dpa/tar)

 

03.08.2023 Focus - „Vollintegrierter Mohammad aus Afghanistan“ - Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichtes gab Mohammad M. zu, fünf jungen Frauen belästigt und befummelt zu haben, eine von ihnen vergewaltigte er. Dennoch darf der 23-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Ein Grund des Richters: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, so Verteidiger Christian Reiser zur „Bild“. Der zweite Anwalt Jörg Meyer: „Er ist im Prinzip voll integriert.“ 2015 kam der Mann nach Deutschland, machte seinen Hauptschulabschluss mit 1,0 und absolvierte darauf eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Er arbeitete bei einem örtlichen Heizungsbauer und spielte bei einem Fußballverein. Doch wenn er trank, war er ein anderer Mensch. Am 13. April 2019 küsste und befummelte er ein Mädchen unter der Kleidung auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofes, erst als sie ihn wegdrückte, hörte er auf. Er setzte sich dann zu einem anderen Mädchen, 16 Jahre alt, auch diese wies ihn mehrfach zurück. Sie vergewaltigte der damals 19-Jährige. Im Herbst desselben Jahres forderte er von einer Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, wurde er aggressiv und die Frau gab nach. Im Winter 2021 betatschte er eine Bekannte in seiner Wohnung, die gleiche Frau bedrängte und küsste er im Winter 2021 nochmal. Anfang 2022 berührte er eine betrunkene Bekannte, die bei ihm schlief, mehrfach mit seinem Penis. Eines der Opfer litt über Jahre an den Erfahrungen und musste in Therapie. Erst Jahre später traute sie sich, Mohammad M. anzuzeigen. Nachdem er im Januar 2023 von einem Heimat-Besuch in Afghanistan zurückkehrte, wurde er am Flughafen München festgenommen und saß seitdem in U-Haft. Vergewaltigungsopfer nahm Entschuldigung nicht an. Die sechs Monate, die er dort verbrachte, stimmten den Richter neben dem umfassenden Geständnis gnädig. Ein Opfer bestätigte zudem, dass er nüchtern ein ganz anderer Mensch sei. Mohammad A. schlug einen Täter-Opfer-Ausgleich von 2500 Euro vor und bekam eine Strafe von 22 Monaten auf Bewährung. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol haben. Sein Anwalt erklärte dazu: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“ Das Vergewaltigungsopfer hat die Zahlung übrigens zurückgewiesen und die Entschuldigung nicht angenommen.