Copyright © Gerhard Hess, Juni 2014
 

Rune Z = Ziu-Tiu
 
Abb. 1
 
 
HERRGOTT VON BENTHEIM
 
 
Der „Herrgott von Bentheim“ (Abb. 1) ist - wie oft irrig interpretiert - kein „Kruzifixus“, seine Hände sind nicht genagelt, er hängt nicht am Galgenkreuz, er steht lebend (!) vor dem gleichschenklig verstandenen Sonnenkreuz-Symbol. Der senkrechte Kreuzbalken endet mit Abschluss des Rocksaumes. Beim röm. Bestrafungskreuz und seinen Abbildungen in der Kunst sind die Proportionen sehr viel anders ! Seine gesamte Erscheinung ist geschaffen, die - Rune zu verkörpern und damit den altgermanischen-altsächsischen Himmelsgott Tiwaz-Tiu. Sein Haar ist schlicht, fällt gleichmäßig vom Mittelscheitel nach beiden Seiten bis zu den Schultern herab. Ringfinger, Zeigefinger und Daumen der linken Hand sind beringt. Die Symbolik der drei Ringe wäre zu deuten: Abgesehen davon, dass aller guten Dinge Dreie sind, würde der Ringfinger auf die Verbundenheit in Liebe zum Menschengeschlecht hinweisen, dessen Vater Ziu-Tyr nach altem Glauben ist -, der Zeigefinger hat die Deutungskraft des Erkennens von Recht und Unrecht -, und der Daumen trägt die Gewalt des Verurteilens oder Begnadigens, wie er das bei den römischen Cäsaren schon ausübte. Die Daumen der Bentheim-Figur sind betont nicht abgespreizt, vielmehr dem Zeigefinger angelegt, als Zeichen der absoluten Neutralität des Rechtssprechers. Keine Christusdarstellung hat jemals einen Ring getragen ! Der Oberkörper ist in ein eng anliegendes Wams gehüllt das oberhalb der Achseln bzw. im Delta-Muskeln-Bereich endet, über einem an den Armen eng anliegenden Hemd, dessen Abschussbündchen vor den Handgelenken zu erkennen sind. Die heidnische Priesterdarstellung der „Steinsäule von Wildberg“ (Landesmus. Stuttgart) zeigt eine ähnliche Gewandung mit dem in Front schließenden Rock und den beiden weit herabhängenden Gürtelbänderenden. Über der linken Brust, in Herzhöhe, scheint eine verwitterte Struktur sichtbar, bei der es sich um einen Sonnenwirbel oder eine fünfblättrige Hagrosenblüte gehandelt haben könnte ? Die Maße der aus Bentheimer Sandstein geschaffenen Großplastik aus vor- oder frühkarolingischer Zeit sind: Höhe ges. 2,80 m, Br. 1,39 m, T. 0,25. Es wird mitunter angegeben, die Arbeit sei frühromanisch, also dem 12. Jh. angehörend, doch dürften die reichspolitisch gesponserten Benediktinermönche des Klosters Werden, die in der Grafschaft Bentheim im 11./12. Jhs. begütert waren, kaum die Neuschaffung einer derart vom Schema abweichenden Gestaltung ihres „christlichen Heilands“ geduldet haben. Sie werden ihn aber geduldet haben müssen, wenn er aus alter Tradition herrührte. Ein Vergleichbares, noch synkretistisch-heidnisches Objekt, ist der Kreuz-Ingo-Fro-Christus (mit der Ing-Rune neben dem Kopf) vom Geisenheimer Tympanon und der tausendjährige Kreuz-Heilbringer, mit dem Sonnenwirbel über dem Kopf, von der Vorhalle des Merseburger Domes in Sachsen-Anhalt. Das Bentheimer Denkmal war im 16. Jh. noch sehr wohl bekannt, ist jedoch von unbekannter Hand vergraben worden und wurde 1828 in der südlich des Bentheimer Burgberges gelegenen Flur „Kreuzkamp“ wiederentdeckt. Seit 1868 befindet es sich etwa am heutigen Platz in der Nähe des Bergfrieds des Bentheimer Schlosses. 1945 wurde es von Banausen der eingerückten Besatzungsmächte (Kanadier / Polen) mittels Lastkraftwagen angefahren, zerbrach in zwei Teile und musste aufwendig restauriert werden. In der Literatur ist zu lesen, dass die Kanadier auch ihre Schießübungstollheiten an der Figur ausließen, wovon die rechtseitigen Einschusslöcher herrühren würden.
 
Abb. 2
 
Was es damit auf sich hat, konnte ich bisher nicht aufklären, doch es scheint, dass diese kreisrunden Vertiefungen bereits lange vor 1945 vorhanden waren, denn auf einer Postkarte, die am 11.03.1902 beschriftet wurde, sind sie schon zu erkennen (Abb. 2). Die Bewandtnis der kreisrunden Vertiefungen am Körper des Bentheim-Herrgotts erklären sich aus dem Vorhandensein der sogenannten Schalensteine, Näpfchensteine, die napfförmige Vertiefungen aufweisen und an megalithischen Anlagen sowie bronzezeitlichen Felsbildsteinen zu beobachten sind. Der schwedische Volksmund bezeichnet sie „älvkvarnar“ (Elfenmühlen). Es gilt als gesichert, dass gläubige Menschen dort Gesteinsmehl zu Heilzwecken entnommen haben. Es stellt sich die Frage, welche Beschädigungen am Bentheim-Herrgott nachweisbar durch Besatzerwillkür entstanden sind. Vielleicht vermag einer meiner Leser - möglicherweise ein Ortsansässiger - den Sachverhalt an Ort und Stelle aufzuklären und mir Mitteilung daüber zu machen ?
 
Es wurde vermutet, es sei ein Wegekreuz gewesen. Dass es im Freien stand, darf als gesichert gelten, wäre dem nicht so, hätte sich sein Ruf nicht bis nach Süddeutschland ausgeweitet. Doch von einem einfachen, stummen Wegekreuz können derartige, die Zeiten überdauernde Wirkungen schwerlich ausgehen. Erklärbar wären sie aber, würde der „Bentheimer Herrgott“ als Thing-Kreuz gedeutet. Die öffentlichen Thingladungen und Rechtsverhandlungen unter dem Mahnmal werden weithin Gesprächsstoff abgegeben und Aufsehen erregt haben, anders ist sein bis ins Schwäbische vorgedrungener Ruf nicht plausibel zu machen. Der Ausruf „Herrgott von Bentheim“ war einstmals ein verbreitetes Stoßgebet, also ein Zeichen für die Bekanntheit der alten Heilbringerfigur über die Bentheimer Grafschaft hinaus. Eine allemannische Redensart ist: „Herrgott von Bentheim, got's do zua“ (es geht sehr laut und ungeordnet zu - siehe: W. Unseld, „Der Herrgott in schwäbische Sprichwörter“, in „Alemannia“, 20 (1892), S. 291- 93) Es handelt sich demnach wohl kaum um ein schlichtes Wegekreuz zur Andacht, sondern um die spezielle Anfertigung eines Gerichtskreuzes aus einer Epoche in der das christenkirchliche Gedankengut, durch die zähe Umerziehungsarbeit staatlich geschützter Missionsmönche, langsam begann, Fuß zu fassen. Ein Hoheitsabzeichen also, an einer Thingstätte der irdischen Gerichtsbarkeit mit Darstellung des höchsten Richters, der nach altsächsischer bzw. altnordischer Tradition kein anderer als der Himmelsgott Tiu /Tyr war. Dass es unter und um ein Thingmal laut und zuweilen auch unbeherrscht zugegangen sein muss, liegt auf der Hand. Was von einigen Autoren zur Thingstätte  ausgeführt wurde, ist zu bestätigen, bei Abzug der üblicherweise überzogenen Verchristlichung, denn das Volk empfand und dachte in dieser frühen Zeit nicht kirchenchristlich wie die wenigen Einpeitscher der von den fränkischen Invasoren gewünschten neuen, fremd anmutenden „Römischen Religion“. (Carl Krumbein, „Bentheimer Jahrbuch“, 1993 - Bernhard Crossfeld, „Zeichen und Zahlen im Recht“, 1993, S. 61 ff)
 
Mit erhobenen, segnenden Händen in Gestalt der Ziu-Rune, der Rune des Himmels- und des Rechtsgottes, ist der Bentheim-Herrgott geschaffen. Diese Figur ist unverkennbar eines der alten Zeugnisse für die spätheidnische Volksreligion, welche integrierte christenbotschaftliche Impulse in ihrem eigenen Sinne verarbeitet hatte. Aus welcher heraushörbar religionsgeschichtlich labilen Phase der Bentheim-Herrgott stammt, geht aus einer tradierten Sage hervor, in der es heißt, ein Missionar mit Namen Alberich hätte hier versucht, das von zwei Priestern begonnene christliche Bekehrungswerk unter der Bevölkerung fortzusetzen. Nach Erbauung einer Kapelle soll er dann aber auf Anstiften heidnischer Priester auf dem „Kreuzkamp“ den Kreuzigungstod erlitten haben. Zur Erinnerung hätte man bald danach das Steinkreuz errichtet.
 
Abb. 3 4
 
Der Wiener Runen-Codex (Abb. 3) zeigt als letztes Zeichen die Ziu-Rune des germ. Himmelsvaters. Der Hrabanus-Codes (Abb. 4) zeigt in Tab. I. ein ähnliches Zeichen für Ziu und   -Zeichen für „halach“ = heilig, von altsächsisch hal = heil, gesund, ganz, rund, unverletzt, sicher, echt. Die anglosächsischen Runen-Listen „Hickes gr. anglosax.“ p. 135 und p. 136 nennt die Rune jeweils Tir. Auch die deutschen Runen des „St. Galler Codex, Nr. 270“ des Hrabanus Maurus erklären als Ziu. Für „Codex sangallens. 270. p.52“ I. und II. des 10. Jhs. sind es jeweils die Z-Runen. - (Beide Abb. aus Wilhelm Carl Grimm, „Über deutsche Runen“, 1821/1988) - Im „St. Galler Codex“ Nr. 270, sowie einer angelsächsischen Runenreihe, steht hinter der Rune der Begriff „aer“, das griech. Wort für Luft, womit sich ebenfall ein klarer Hinweis auf den Himmelsgott abzeichnet. Und in zweiter angelsächsischen Reihe erklären die Worte „cweorn“ und „mola“ dieses Zeichen, was Mühle bedeutet. (beides bei Grimm TAB. IV.) Hier ist bereits das mönchische Lektorat zu erkennen, jedoch spiegelt sich auch noch in diesem Begriff der Gedanken von den „langsam aber sicher malenden Gottesmühlen“ der himmlischen Gerechtigkeit. Unser Runenzeichen, mit nach oben oder nach unten abgewinkelten Armen, variiert erkennbar zwischen den Bedeutungen „Ziu“ („Tir“ / Tyr) und „heilig“.
 
DIENSTAG, TAG DES TIWAZ - TIU - ZIU - TYR
 
Der Name Dienstag, mittelniederdeutsch dingesdach, geht auf den belegten Namen Thingsus (Vorsitzender beim Thing), oder mit Einbeziehung des gleichgestellten lateinischen Gottes Mars, als „Mars Thingsus“, zurück. Die Friesen verehrten ihn unter der Namensgebung Fosite / Forseti, das bedeutet „Vorsitzender". Gemeint ist der germanische Himmels- und Rechtsgott Tiwaz, Teiwaz, Tiw, Tig, Tiu, Ziu (auch Eru geheißen), Tyr. Der lat. „Dies Martis“ entspricht dem germ. „Tiu-Tag“ bzw. Dienstag. Die althochdeutschen Formen Ziestag, Ziostag („Tag des Ziu“) beziehen sich auf den gleichen Gott und blieben im schwäbischen Zischtig, Zischdi erhalten. Die altnordische Form war Tysdagr, die dänische ist Tirsdag, norwegische Tirsdag, Tysdag, englische Tuesday. Die bayerische Mundart erhielt sich den Ertag, Erchtag -, möglicherweise aus dem belegten Runenbegriff „aer“, als dem Tag des göttlichen Himmels-Luft-Herrschers Ziu-Tiu.
 
Abb. 5   5a 
 
Wie präsent das Altheidentum - mit seinem Gott Tiu/Tyr - im 11./12. Jahrhundert noch war, bezeugt auch der Chronist Heinrich von Herford (um 1300-1370), wenn er vom Rückfall der Sachsen in ihren alten Glauben im Jahre 1114 berichtet, sie schlugen das kaiserliche Heer Heinrichs V., zerstören die Zwingfeste Harzburg und diktierten dem Kaiser das Friedensabkommen. Als Siegesmal errichteten sie den „Thiodut“, also das Standbild des alten Himmelsgottes in Gestalt eines Kriegers mit dem Schwerte auf einer Säule. Leider wurden sie im folgenden Jahr wieder von der Übermacht besiegt. -- Eines der ältesten Ausstattungsstücke des Doms zu Erfurt ist der bronzene sog. Wolfram-Leuchter der auf 1160 datiert wird (Abb. 5 + 5a). Wohl in einer Magdeburger Gießhütte entstanden, gehört er zu den ältesten freistehenden Bronzeskulpturen Deutschlands. Die Inschrift nennt als Stifter einen Wolfram mit Ehefrau Hiltiburc. Auch die Kerzenhaltergestalt gleicht in Haltung und Bekleidung dem Herrgott von Bentheim. Er trägt einen geflochtenen langen Bart nach Art altgläubiger Parawaris (ahd. paro = hl. Hain), langes Haar, langen Mantel und soll sicher einen heidnischen Priester darstellen, der nun die Kerzen halten muss, indem er der Kirche zu dienen hat. Bei seinen Stirnfransen handelt es sich um fünf gedrehte oder geflochtene Haarzöpfchen, wie sie, zusammen mit Haupthaar- und Bartzöpfchen, für heidnische Priester typisch gewesen sind, was durch weitere Zeugnissen belegbar ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Haartracht von antiken Apollo-Darstellungen, an welchen eben auch die Zopftracht zu beobachten ist, wie z.B. beim etruskischen Apollo von Veji (510-500 v.0). Das später angesetzte Postament ruht auf vier Drachenköpfen, denen Figürchen aufsitzen, welche auf die Sünden hinweisen könnten, von denen sich der büßende Betrachter abzuwenden hat. Bedeutsamer ist jedoch, dass die Gestalt wie eingekerkert in einer zinnenbewehrten Burganlage steht. Und an der linken Rockseite die kurze Scheide mit dem heidenpriesterlichen Opfermesser hängt. Wir haben mit dem „Wolfgang“ ganz außer Frage einen Vertreter des Altheidentums vor uns. Zu dieser Deutung kommt auch Siegfried Auermann (Germanenglaube im Christenglauben“, 2004)
 
DAS SCHWESTERKREUZ VON WÜLLEN
 
Abb. 6
Rest des „Steinernen Kreuzes“ von Wüllen-Unterortwick, Landesmuseum Münster
 
Um 30 km südlich von Bentheim liegt die Gemeinde Wüllen, unmittelbar westlich von Ottenstein/Ahaus, nahe der heutigen Niederländischen Grenze. Hier fand sich ein zweites Thing-Kreuz. Der ursprüngliche Standort war in der Bauernschaft Unterortwick der Gemeinde Wüllen, Kreis Ahaus -, auf östlicher Nordseite des Wegekreuzungspunktes der östlich-westlichen Verbindung Ahaus-Ottenstein und südlich-nördlichen Verbindung Wüllen-Wessum (Messtischblatt 3907 Ottenstein, Planquadrat 5772/2666 bei Höhe 47,1). Das Kreuz stand in der Flur namens „Flor", dem Quellgebiet der beiden Flörbäche, die in die Ahauser Aa fließen. Zusätzlich entspringt etwas weiter südlich der Sticktebach. Die Voraussetzungen dafür, dass hier ein altsächsischer Versammlungsplatz angenommen werden darf, sind einleuchtend. Um eine Vorstellung von der Einrichtung der einstigen Thing-Male und Thing-Kreuze zu bekommen, ist die historische Abhandlung des Wüllener Hauptlehrers Gerhard Funke im Ahauser Kreiskalender von 1927 lesenswert, wo es heißt: „Schon in grauer Vorzeit, als es hier noch keine Städte und Dörfer gab, sondern nur vereinzelt liegende Bauernhöfe, versammelten sich an diesem Platze unsere heidnischen Vorfahren, um dem Wodan zu opfern oder um Baldor (Gott des Lichts) Sterbetag zu begehen.“ Auf der Netzseite „Münsterland Zeitung.de“ wird weiter erklärt: Die Opferstätten waren zugleich auch Thingstätten: Hier versammelten sich die „Freien“ regelmäßig zum Volksgericht unter freiem Himmel. Der Ort war nicht zufällig gewählt. In der Heide zwischen Wüllen und Wessum kreuzten sich die alten Heerwege Münster-Vreden und Coesfeld-Deventer. Vor fast 900 Jahren übernahmen die Dynasten das Femegericht als Lehen. Später fand hier das Herrschaftsgericht der Edelherren von Ahaus und Ottenstein statt. Seit dem 15. Jahrhundert schließlich oblag das Gogericht am „Steenern Crüce“ den Fürstbischöfen von Münster. Zur Zeit der fürstbischöflichen Regierung sprachen von 1406 bis 1803 23 Richter Recht unter dem „Steenern Crüce“. Vor das Gericht, so Funke, gehörten Privatstreitigkeiten und Verbrechen. Die Richter nahmen auch Testamente und Verträge auf. Todesurteile durften nach der Gründung des Hofgerichts in Münster 1570 vom Gogericht nicht mehr selbstständig gefällt werden. Selbst als Ahaus 1811 unter Napoleon dem französischen Kaiserreich einverleibt wurde, blieb die Gerichtsbarkeit am „Steenern Crüce“ bestehen. Erst als Ahaus zu Preußen kam endete die mehr als 1.000 Jahre alte Gerichtstradition - am 1. April 1815 als Richter Greving „die letzte Verhandlung leitete und dem Gerichte ton Steenern Crüce die Grabrede hielt“, wie es in der Abhandlung Funkes heißt. Mit der Aufhebung des Gerichts verfiel auch das ursprünglich Sandsteinkreuz unter dem seit dem 11. Jahrhundert die Gerichtsverhandlungen stattgefunden hatten. Es handelte sich vermutlich um ein „Schwesternkreuz“ des bekannten „Herrgotts von Bentheim“. Die Reste des Ursprungskreuzes (Abb. 6) wurden 1908 in das Provinzialmuseum-Museum Münster, dem heutigen Landesmuseum, gebracht. Im Jahre darauf errichtete der Altertumsverein Ahaus das neue „Steernen Crüce“, welches wegen der neuen Straßenführung nicht mehr genau an der alten Thingstätte steht.
 
 
In sehr alter Zeit müssen beide Thingkreuze, das von Benthein und jenes von Wüllen, ihre Funktion ausgeübt haben, später wird das regierende gräfliche, später fürstliche Haus Bentheim, das dem Hochadel angehörte, die Rechtsprechung auf freiem Thingfeld unterbunden haben, um juristische Angelegenheiten der eigenen Befugnis zu unterstellen -, während das Wüllener Thing im ländlicheren Bezirk von Wüllen, Ottenstein und Ahaus bis in die Neuzeit fortbestand. Stadt Ahaus (Haus an der Aa) wird zwar 1030 erwähnt, doch erst zu Beginn 14. Jh. erhielt es die Stadtrechte. Ebenso wie das Bentheimer Ziu-Thingkreuz weist sich auch das Thingkreuz von Wüllen, mit seinen in Stein eingemeißelten germanischen Heilszeichen der Doppelspirale als Sonnensymbolik und der gabelförmigen Fußstütze als Abbild der Irminsul, im Wesentlichen als heidnisch-altsächsisch aus: Der solare Weltenherrscher und -richter   steht auf dem germanischen Urrechtsgedanken der welterhaltenden Säule, die ist seine Basis auf der er fußt -, wie vergleichsweise heutzutage das Recht des BRD-Staates auf dem Grundgesetz basiert.
 
Menschen - auch ansonsten befliessene Wissenschaftler - die das Repertoire der altheidnischen Sinnzeichen-Sprache nicht kennen, und deshalb auf den um so vieles leichter zugänglichen profanen Oberflächen christlicher Interpretation verharren, muss der Verständniszugang zur Wahrheit unserer alten deutschen Heiltümer auf Dauer verschlossen bzw. ein Buch mit sieben Siegeln bleiben.
 
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Abb. 7   8
 
In die gleiche Rubrik angeblich „frühchristlicher“ Denkmäler gehört das sogenannte „Merowinger-Kreuz von Moselkern“ (Abb. 8), eine Stele mit dem solaren heidnischen Heilbringer, welcher von - man muss es schon so hart ausdrücken - dösköpfigen Interpreten bedenkenlos als christensektierischer „Christos“ angesprochen wird. Mit gleicher oder größerer Berechtigung könnte man es als spätheidnisch bezeichnen. Die Idee der Zusammenschau von Kreuz, Radkreuz und Menschen- bzw. Götter-Gestalt ist urheidnisch und bestenfalls christlicherseits adoptiert worden ! Der Stein könnte aus Merowingerzeit vom Ende des 7. Jahrhunderts stammen, wurde auf dem Friedhof bei der Pfarrkirche St. Valerius der Gemeinde Moselkern im Erdreich gefunden und wird im Rheinischen Landesmuseum Bonn aufbewahrt. Die spätheidnische Grabstele ist 80 cm hoch, 44 cm breit und 14 cm stark. Sie hat eine rechteckige, sich nach oben leicht verjüngende Form mit giebelartigem Abschluss. Die Vorderseite der Stele hat zwei durchbrochene Felder, das untere ausgefüllt mit dem Malkreuz der   Gaben- bzw. gibor-Rune und das obere mit einem aufrechtstehenden Sonnen-Kreuz, dessen gleich lange Arme sich zu den Enden hin verbreitern zu einem sog. Tatzenkreuz. Etliche kleine Sonnenkreuzchen verzieren zusätzlich das Denkmal. Diese Kreuze - der Mal- und Gleichschenkel-Formen - haben formengeschichtlich mit dem Galgenkreuz, an welches der christliche Kunstgott gehängt worden sein soll, keinerlei Verwandtschaft. Das Giebelkreuz im oberen Feld zeigt das flache Relief einer bärtigen menschlichen Figur mit Armen und Beinen, deren Körperhaltung an das Kreuz und dessen Rahmen angepasst ist. Die Hände, mit abgespreizten Daumen, erfassen die Querbalken des Kreuzes. Kreuz und Menschengestalt werden als identisch aufgezeigt, aus einer uralten nordischen Tradition heraus, welche sich schon im Bestand skandinavischer Felsbilder der Bronzezeit wiederholt beobachten lässt (Abb. 7). Das Kreuz - auch das Tupfenkreuz - gehören zur Palette der steinzeitlichen und bronzezeitlichen bis in die Eisen- und Völkerwanderungszeit hineinreichenden nordischen Sonnensymbolik. Für die skandinavische Bronzezeit ist der ikonographische Typus des Sonnenläufers bzw. der andromorphen Sonne belegt. Bei der Abbildung Nr. 4 handelt es sich um einen von mir unmittelbar vom Felsbild abgenommenen Papier-Handabrieb. Es gibt eine ganze Menge weiterer menschengestaltiger Sonnen-Radkreuzkörper im Fundus der schwedischen Bohusläner-Felsbilder. -- Die Aussage des Moselkern-Males ist leicht zu deuten: Der unter dem Himmelsdach wirkende Sonnen-Soter möge nach unten hin, zur Menschenwelt - in Gestalt der Gaben-Rune verdeutlicht - seine gnädigen Geschenke der Fruchtbarkeit und des Wohlstandes ausschütten.
 
Abb. 9 10
 
Ebenso wird ein weiterer Fund ganz unausgelotet-unbedacht christlich gedeutet, weil sich vor dem Namenszug ein gleichschenkliges Kreuzchen eingemeißelt findet. Keinerlei Merkmale eines Klerikers sind an der Gestalt zu erkennen. Im Jahre 1900 wurde beim Abbruch der Binger Domkellerei, unmittelbar neben der Kirche und des Friedhofs „St. Martin“, drei Stücke einer mittelalterlichen Gedenkplatte aus grauem Sandstein entdeckt, welche eine laienhaft gemeißelte Gestalt zeigen, derer gedacht werden soll, ihren Namen weist der Schriftzug über dem Kopf als einen „Diederih“ aus (Abb. 9 + 10). Der Fund befindet sich heute im Mittelrheinischen Landesmuseum in Mainz. Sprachgeschichtliche Untersuchungen datieren den Stein ins 10./11. Jahrhundert. Der althochdeutsche Begriff „gehugi“ für „gedenke“ wurde verwendet. Die Inschrift lautet: „Gedenke des Dietrichs, des Go... und der Drulinda Sohn“. Der bärtige Mann übt die altheidnische Gebetshaltung mit emporgehobenen Händen, ähnlich der Bentheimer und Erfurter Gestalten. Er trägt nicht unbedingt eine Kappe, wie oft kolportiert, jedenfalls einen knielangen Rock, der um die Taille von einem Gürtel gehalten wird, darunter wadenlange Hosen und Wadenriemen bis zu den Sprunggelenken. Eine zottelige Felljacke könnte es sein was er oberhalb des Gürtels trägt und bei den beiden ovalen Brustschmuckstücken könnte es sich um Gewandnadeln bzw. Schalen-Fibeln handeln. Der Diederih wurde in Zusammenhang gebracht mit einem „Thidrich“, der von einer Urkunde, die auf 1006 datiert ist, eine Kirche zu Mergesbach (heute Möschbach) gestiftet hat, das 25 km nordwestlich von Bingen liegt. Falls die beiden Personen identisch sind, was durchaus der Fall sein kann, geht daraus hervor, dass ein profaner Grundherr namens Diedrich den Bau eines Kirchleins finanziert hatte. Er scheint auf dem Gedenkstein so dargestellt worden zu sein, wie er zu seinen heidnisch-christlichen Übergangszeiten aufgetreten ist, eben in altgläubiger Gebetshaltung. Möglicherweise war er ein frommer Heide, der - wie es nicht selten geschah - dem Lauf der Entwicklung folgend, sich mit der erstarkenden Kirchenmacht des Erzbischofs Willigis von Mainz (940-1011) arrangieren wollte. Der politisch mächtige Willigis gilt als Schlüsselfigur in der Geschichte des Erzbistums Mainz. Er ließ den megalomanischen Mainzer Dom erbauen, in dem alle Bürger der Stadt Platz gefunden hätten und der erste Bau dieser Größe nördlich der Alpen war. Papst Benedikt VII. hatte Willigis die Vormachtstellung über alle anderen Bischöfe in kirchlichen Dingen verliehen, was ihn zum zweiten Mann nach dem Papst machte. Mit dieser Machtfülle versehen, baute der Kirchenmann sein Erzbistum rigoros aus, so dass ein jeder Mensch innerhalb seines Machtbereichs gut daran tat, sich mit ihn gut zu stellen, wie es der kirchenchristlich eingeknickte und vereinnahmte Heide - vielleicht Vorsteher einer altgläubigen Gemeinschaft - Diedrich mit seiner dörflichen Kirchenfinanzierung getan hat (siehe auch: Heinrich Tiefenbach „Zur Binger Inschrift“, in „Rheinische Vierteljahrsblätter“, 41 (1977) S. 124-137).
 
11   12 12 a
 
Der bruchstückhafte Bildstein an der Außenmauer der St. Stephani-Kirche in Gatersleben (Abb. 11) zeigt ebenfalls den altgläubigen Heiland mit den großen Segenshänden und, als hinreichende Kenntlichmachung, die typischen zentrischen Sonnenzirkel. Die linke Reliefseite fehlt. In die Außenmauern und in die Bogenfelder der Kircheneingänge wurden zur Missionszeit die heidnischen Symbole und Kennzeichnungen bildhaft dargestellt, um den neu zu gewinnenden Menschen darzulegen, wen oder was sie „draußen zu lassen“ hatten. Gatersleben, ein Ortsteil der Stadt Seeland im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt, ist erstmals urkundlich erwähnt worden im Jahre 964, als Markgraf Gero dem von ihm gegründeten Kloster Gernrode drei Hufen in „antiquo Gatersleve“ schenkte. So beging die Gemeinde Jahre 2014 ihre 1050-Jahrfeier. Der Vorgängerbau der Dorfkirche muss mindestens aus gleicher romanischer Zeit stammen, denn ein an anderer Stelle eingearbeitetes romanisches Portal ist noch vorhanden. - Der „Sonnenstein“ (Abb. 12 + 12 a), heute an der Innenmauer der Tübinger Jakobuskirche angebracht, stammt von einem heidnischen Vorgängerbau. Die erstmals 1377 erwähnte Jakobuskirche, wurde um 1200 auf ca. 14 m langen Eichenpfählen als romanische Kapelle errichtet, damit gilt die Jakobuskirche als ältestes noch bewohntes Gebäude Tübingens. Da die im Ammertal errichtete Kirche häufigen Frühlingshochwässern ausgesetzt war, wurde sie 1500 um ca. 2,5 m aufgefüllt, auch die Umgebung wurde entsprechend angehoben. angesetzten und geknickt erhobenen Armen. Ob die Zusammenstellung der drei Steinplatten (Abb. 12), wie sie in Tübingen vorgenommen wurde, korrekt ist, sei dahingestellt. Warum anzunehmen ist, dass die konzentrischen Kreise insbesondere der großen Sonnenscheibe, mit angesetzten, geknickt erhobenen Armen und den Segenshänden, eine original heidnische Arbeit sein könnte, hängt mit ihrer sauberen Ausführung zusammen, der eine Verhöhnung und Herabsetzung des alten Sonnenglaubens nicht anzusehen ist. Aber selbst wenn es sich um eine sehr frühe christenkirchliche Auftragsarbeit handeln sollte, was nicht ausgeschlossen werden kann, haben wir mit ihr ein vortreffliches Anschauungsbild vor uns, aus dem der altgläubige Sonnenglauben aussagestark hervorgeht. Bei Abb. 12 a handelt es sich um meine eigene Abgussplatte.