IM „RAMADAN“
 
Im Fastenmonat „Ramadan“,
saß ein Muslim’ zu Haus,
versagt' sich streng, als frommer Mann,
das Trinken und den Schmaus.
 
Er saß nicht in Arabien,
auch nicht in der Türkei,
war Gast hier in Germanien,
das war ihm einerlei.
 
Er lebt zwar gut im deutschen Land,
kapiert doch kaum ein Wort,
mit fremdem Land ihn nichts verband,
als ein gemeiner Mord.
 
Mit seinem Nachbarn hat’ er Streit,
und den verstand er nicht,
da ging er hin, es war nicht weit,
und schoss ihm ins Gesicht.
 
Ein grauser Mordfall ohne Not,
im kranken Macho-Wahn -,
er macht’ den Deutschen einfach tot,
der hat’ ihm nichts getan.
 
Ist denn im „Ramadan“ es wahr,
wer streng an Allah glaubt -,
verboten ist das Essen zwar,
doch Morden ist erlaubt ?
 
Ein deutscher Richter krönt’ den Fall,
will neudeutsch reagieren:
„Im Ramadan und bei Krawall,
da kann das schon passieren !“
 
Im Anblick eines gemeinen Mordes, zu geheiligten Zeiten, vom Frommsein des Täters zu reden und das juristisch in Rechnung zu setzen, heißt das gesunde Rechtsempfinden zu pervertieren !
 
 
http://www.pi-news.net/2014/03/moerder-wegen-ramadan-vermindert-schuldfaehig/
 
Im Juli vergangenen Jahres erschoss ein 38-jähriger Türke im baden-württembergischen Wellendingen-Wilflingen nahe Rottweil seinen 43-jährigen deutschen Nachbarn. Grund hierfür waren permanente Nachbarschaftsstreitigkeiten. Der Türke, ein Sportschütze, gab den Mord zu. Die Familie des Opfers musste seinerzeit psychologisch betreut werden.
Im Prozess um den tödlichen Nachbarschaftskonflikt in Wellingen tobt nunmehr ein skurriler Streit: Der Mord geschah nämlich während des Ramadans. So betonte ein Gutachter jetzt vor Gericht, der gläubige Moslem habe an jenem Julitag trotz extremer Hitze 14 Stunden lang nichts gegessen oder getrunken. Dadurch sei er stark unterzuckert und dehydriert gewesen, als er mit einer Pistole neun Mal auf seinen ungläubigen Nachbarn schoss.
 
Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der 39-Jährige nur bedingt für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden könne. Die Angehörigen des Opfers wollen diese Sichtweise nun mit einem Gegengutachten entkräften.
 
Frage an Radio Eriwan: Wenn ein deutscher Gläubiger einen türkischen Ungläubigen während der Fastenzeit erschießt, ist dieser dann auch vermindert schuldfähig ? (VB)
 
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Mord an Nachbar: Sportschütze zu zwölf Jahren [bei guter Führung also ca. 7 Jahre] Haft verurteilt
Spiegel online - Dienstag, 08.04.2014 - 15:03 Uhr
 
Weil er seinen Nachbarn erschoss, muss ein 39-Jähriger für zwölf Jahre ins Gefängnis. Der Mann ging nach Auffassung des Landgerichts Rottweil besonders heimtückisch vor. Doch es sah auch mildernde Umstände - darunter körperliche Schwäche in der Fastenzeit.
 
Rottweil - Für die Ermordung seines Nachbarn kommt ein Sportschütze zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Rottweiler Landgericht verurteilte den 39 Jahre alten Täter wegen Mordes. Eigentlich stehe darauf eine lebenslange Haftstrafe, man sei bei dem Angeklagten aber von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann habe sich bei der Tat in einem Ausnahmezustand befunden und sei paranoid gewesen. Die Sprachbarriere zu seinem Nachbarn - der Täter spricht nur gebrochen Deutsch - habe zu weiteren Missverständnissen geführt.
 
Dass der Schütze nicht lebenslang ins Gefängnis kommt, hängt dem Urteil zufolge auch damit zusammen, dass der gläubige Muslim wegen seines Fastens im Ramadan bei der Tat im Juli vergangenen Jahres stark geschwächt war. Der Angeklagte hatte demnach an dem heißen Sommertag 14 Stunden lang nicht gegessen und getrunken, war unterzuckert und dehydriert.
 
Der Richter betonte, Fasten hätte bei einem gesunden Menschen keinen Einfluss auf das Verhalten. Der Täter aber ist depressiv. Im Prozess hat er sich für seine Tat entschuldigt.
Die Männer bewohnten die beiden Hälften eines Doppelhauses. Der Streit schwelte über Jahre. Auslöser sei ein Riss in der Wand gewesen, dann habe sich die Auseinandersetzung immer weiter hochgeschaukelt, sagte der Vorsitzende Richter. Im Juli 2013 eskalierte die Situation. Es kam zu einem Wortgefecht. Der 39-Jährige dachte, der Nachbar hätte ihn als Zuhälter beschimpft.
 
Nach Auffassung des Gerichts führte diese vermeintliche Ehrverletzung zu einer akuten Belastungssituation für den Mann. Der Hobbyschütze ging gedemütigt zu seinen Waffenschränken, nahm eine halbautomatische Pistole und Munition heraus und erschoss seinen 43 Jahre alten Nahbarn aus unmittelbarer Nähe. Er feuerte auf dessen Oberkörper und die Augen, bis das Magazin leer war.
 
Das Opfer konnte nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Angriff rechnen. Der Nachbar habe mit einem verbalen Streit gerechnet, wie es ihn schon unzählige Male zuvor gegeben habe. Dass der bis dahin unbescholtene 39-Jährige Mitglied im Schützenverein war und Waffen zu Hause hatte, habe der Nachbar nicht gewusst. Dass der Sportschütze bis zum letzten Moment seine Waffe versteckt gehalten habe, wertete das Gericht als besonders heimtückisch.