27.10.2025

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Der Hortfund von Nebra im Spiegel frühbronzezeitlicher Deponierungssitten (2013 - von Harald Meller)

Einige Textanteile seien hier wiedergegeben, weil sie interessante Informationen zum Nebra-Fund enthalten; geändert habe ich nur, das alberne, unwissenschaftliche „v./n. Chr.“ in „v./n. 0“.

Das im Zuge von Raubgrabungen entdeckte Fundensemble um die Himmelsscheibe von Nebra konnte zweifelsfrei als geschlossener Hortfund rekonstruiert werden. Selbst der ursprüngliche Ort der Deponierung auf dem Mittelberg bei Nebra konnte archäologisch und naturwissenschaftlich nachgewiesen werden. Die Zusammensetzung des Hortfundes weist einen deutlichen Bezug zu älteren mitteldeutschen Hortfundmustern, aber auch zu den mitteleuropäischen Schwerthorten des 17./16. Jh. v.0 auf. Besonders Parallelen zu den Horten von Trassem und Apa sind augenfällig. Diesen zwei kulturellen Strömungen sind auch die Nebraer Schwerter unterworfen: Ihre Klingen greifen regionale, die Griffe wiederum karpatenländische Einflüsse auf. Der Hortfund von Nebra steht mit seiner Deponierung um 16oo v.0 am Ende der frühbronzezeitlichen Hortsitte in Mitteldeutschland. Zu dieser Zeit wurden die Waffen in der Regel den Toten beigegeben. Am Beispiel des neu entdeckten Langhauses mit dem Beilhort von Dermsdorf wird für die mitteldeutsche Aunjetitzer Kultur die Hypothese einer stark hierarchisierten Gesellschaft mit effektiver Militärorganisation diskutiert. Die Waffen, vor allem Beile, werden »entindividualisiert«, an die Krieger verteilt, aber auch geopfert. Dieses hierarchische System kontrolliert für zumindest drei Jahrhunderte die Verkehrswege nördlich der Mittelgebirge, vom Harz bis nach Schlesien. Es zerfällt während der zweiten Hälfte des 17. Jh. v.0 in regionale Herrschaftsbereiche, deren Machthaber sich in den neuen Schwertgräbern repräsentieren. Um 16oo v.0 ist in Mitteldeutschland folglich kein Abbruch, sondern ein Umbruch des Sozialgefüges zu beobachten.

Einleitung - Obwohl es sich bei der Himmelsscheibe von Nebra, Burgenlandkreis, und ihren Beifunden um das Resultat einer Raubgrabung handelt, kennen wir heute aufgrund gründlicher Polizeiarbeit, detaillierter Prozessführung seitens der Staatsanwaltschaft und des vorsitzenden Richters, naturwissenschaftlicher Untersuchungen, sorgfältiger Nachgrabung und naturwissenschaftlicher Analysen sowohl Fundort als auch Fundgeschichte und den ehemaligen Fundzusammenhang dieses einmaligen Stückes 1 . Dabei zeigte sich, dass das Ensemble nicht – wie zuerst aufgrund der Zusammensetzung zu vermuten war – die Reste eines geplünderten Grabes darstellt, sondern, dass es sich vielmehr um einen Hortfund handelt. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass zur Zeit der Niederlegung am Ende der Früh- und Beginn dem Mittelbronzezeit (um 16oo bis 155o v.0) in Mitteldeutschland kaum noch Deponierungen vorgenommen wurden. Das gilt insbesondere für Schwerter.

Diese – meist sogenannte Sögelklingen – wurden auch hier wie im namengebenden, nördlich anschließenden Sögelkreis ausschließlich in Gräbern mitgegeben. Allerdings mag es sich bei den Einzelfunden dieser Klingen um solche aus zerstörten und unbeobachteten Gräbern oder auch vereinzelte Opferfunde, etwa in Gewässerzusammenhang, handeln. In diesem Kontext erscheint es sinnvoll, die Zusammensetzung des Nebraer Hortfundes näher im Hinblick auf Herkunft, Verbreitung und inneren Zusammenhang des Ensembles, aber auch auf die Entwicklung von der klassischen Aunjetitzer Kultur bis zur Zeit um 16oo v.0, also der endenden Frühbronzezeit, zu untersuchen.

Neben einer kurzen Betrachtung der Genese von Hortfundmustern in Mitteldeutschland sollen vor allem die wenigen Nebrazeitlichen Schwerthorte sowie regionale Verbreitungsmuster der mitteldeutschen Frühbronzezeit näher betrachtet werden. Voraussetzung für diese Untersuchungen ist ein zwingenderweise kritischer Blick auf die Fundumstände und den Zusammenhang. Um die Frage nach den Geschehnissen in Mitteldeutsch- land um 16oo v.0 beantworten zu können, ist eine Analyse des Umganges mit der Himmelsscheibe von Nebra in dieser Zeit wesentlich. Repräsentieren doch die Art der Deponierung, aber auch die Qualität und Auswahl der Beifunde im Nebraer Depot die letzten Besitzer und ihren Bezug zu den niedergelegten Gegenständen. Dabei ist zu beachten, dass die Himmelsscheibe, wie bereits andernorts geschildert (vgl. besonders Meller 2o1o, 59–7o), wohl mehrfach Eigentümer und Nutzer gewechselt hat. In diesem Zusammenhang erfuhr sie mindestens viermal in ihrem Bildinhalt und damit sicher auch in ihrer Funktion eine Änderung.

Aus der fast schon nüchternen Darstellung einer himmelsmechanischen Regel, mit der ein machtverleihender Lunisolarkalender herstellbar war, entstand durch Anbringen der seitlichen Horizontbögen ein Gegenstand, der altes bäuerliches, astronomisches Wissen über den Horizontdurchlauf der Sonne während des Jahres verkörperte, um schließlich mit der Montage eines goldenen Schiffes zum Träger einer neuen religiösen Idee zu werden 2 . In der vorletzten Nutzungsphase am Ende des 17. Jh. v.0 wurden alle früheren Applikationen, sowohl das Schiff als auch die Horizontbögen, rücksichtslos durchlocht, wohl um an einer organischen Halterung mit Schnüren befestigt eine Verwendung als Standarte zu ermöglichen. Während dieser Entwicklung wurde die Himmelsscheibe von einem rationalen Gegenstand persönlicher und verborgener Erinnerung sowie exklusiven, machtvollen Geheimwissens zu einem öffentlich präsentierten Kultbild, dessen Nutzern der eigentliche Sinn, nämlich die ursprüngliche kalendarische Bedeutung, nicht mehr bekannt war. In jeder Phase lag – auch das konnte plausibel gemacht werden – Besitz und Verwendung der Himmelsscheibe in den Händen der herausgehobenen, mitteldeutschen »Fürstenschicht« (Meller 2o1o, 61 f.; Meller 2o13). Zum Verständnis der Himmelsscheibe, als zentralem Teil des zu analysierenden Hortfundes, genügt es hier, darauf hinzuweisen, dass ihre letzte Funktion durch die niederlegenden Besitzer definiert wurde. Die Himmelsscheibe war zum Zeitpunkt der Deponierung eine Art Kultbild, das in Form einer Standarte präsentiert werden konnte. Die Himmelsscheibe fungierte jetzt als einfaches Symbol des Himmels, der Sonne oder des Mondes oder von allen drei Phänomenen, wie dies für zahllose Sonnendarstellungen der Frühbronzezeit, mehr aber noch der darauffolgenden Mittel- und Spätbronzezeit gilt 3. Zweifellos war sie auch ohne das alte Wissen nach wie vor ein äußerst kostbarer Gegenstand, der im Rahmen religiöser Zeremonien Verwendung fand, sicherlich aber auch ein Gegenstand der Macht. Es ist davon auszugehen, dass bei der Deponierung der Himmelsscheibe die organische Halterung, für die die Löcher in den Rand geschlagen wurden, entfernt worden war, genau wie die daran befestigte Halterung der Standarte. Zum einen hätte für eine vollständige Deponierung die Größe der Hortfundgrube selbst nicht ausgereicht, zum anderen aber fehlte bei der Niederlegung auf einer Seite ein Horizontbogen. Zwar kann dieser bereits früher verloren gegangen sein, doch wäre er durch die organische Ummantelung geschützt gewesen. Natürlich käme auch ein Verlust bei Entfernung der Halterung in Frage. Jedoch wären eine absichtliche Beschädigung der Himmelsscheibe und damit ein Brechen ihrer Macht im Hortungsgeschehen wahrscheinlicher.

Im Folgenden sollen der Hort, die Zusammensetzung seines Inventars und die Umstände der Deponierung auf dem Mittelberg betrachtet werden. Der Hortfund auf dem Mittelberg bei Nebra Bei allen Funden, die nicht aus wissenschaftlichen Grabungen stammen, ist eine detaillierte Fundkritik angebracht. Insbesondere wenn diese Funde Raubgrabungen entstammen und sowohl Fundort als auch Zusammenhang dadurch mit noch mehr Unsicherheiten behaftet sind als etwa der Zufallsfund eines Landarbeiters beim Pflügen. Es wurde deshalb besondere Sorgfalt auf die lückenlose Aufklärung der Fundgeschichte, die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Beteiligten sowie die naturwissenschaftlichen Analysen im Zusammenhang mit dem Fundort gelegt. Am Ende der Untersuchungen stand eine sichere Rekonstruktion des vollständigen Ensembles sowie von dessen Fundumständen. Dies sei in den folgenden Ausführungen kurz beleuchtet.

Polizeiliche Ermittlungen - Nachdem der Nebraer Fund durch Fotos und Schilderungen des Kollegen W. Menghin dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA) am 1o. Mai 2oo1 bekannt geworden war, gelang am 23. Februar des Folgejahres die Festnahme der letzten »Besitzer« und Hehler in einem Baseler Hotel. Dabei wurden die Himmelsscheibe sowie Teile des Fundes beschlagnahmt und der Rest des Gesamtfundes bei einer Hausdurchsuchung in Deutschland sichergestellt. Somit lag zwar das angeblich komplette Fundensemble vor, die Fundumstände, die Fundgeschichte und auch der Fundort blieben vorerst jedoch ungeklärt. Als – wie sich im Nachhinein herausstellte – falscher Fundort war Sangerhausen ins Spiel gebracht worden. Infolge polizeilicher Ermittlungen wurde das LDA von Seiten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt am 4. Juli 2oo2 auf den Mittelberg bei Nebra geladen, da sich dort Hinweise auf den tatsächlichen Fundort innerhalb einer vorgeschichtlichen Wallanlage ergeben hatten. Die exakte Fundstelle war den Ermittlern zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unbekannt. Am 12. Juli 2oo2 legte dann der erste Aufkäufer und Hehler des Fundes, Herr S., ein umfangreiches Geständnis ab. Er nannte nicht nur die Namen der beiden am Fund beteiligten Männer, sondern führte das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und Vertreter des LDA zum – nach seiner Aussage – exakten Fundplatz auf dem Mittelberg. Er schilderte dabei die Entdeckungsgeschichte vom 4. August 1999, so wie sie ihm von den Findern erzählt worden war. Da er später mit diesen zu einer Nachsuche vor Ort war, kannte er den Fundort. Am 26. August 2oo2 legten die beiden Finder in der Kanzlei ihres anwaltlichen Vertreters ein Geständnis ab, bei dem sie die Entdeckung des Fundes beschrieben. Dabei wurde der Fundort auf dem Mittelberg von ihnen bestätigt.

Die Himmelsscheibe von Nebra habe aufrecht im Boden gestanden und sei nur wenige Zentimeter von Humus bedeckt gewesen. Vor der Scheibe hätten die Schwerter nebeneinander mit der Spitze nach Westen gelegen und vor den Schwertspitzen hätten wiederum außen die Armspiralen sowie innen die Beile und der Meißel gelegen. Aus einem der Schwertgriffe sei ein Stück Holz oder ähnliches herausgefallen – dies habe man aber nicht weiter beachtet. Unmittelbar hinter der Scheibe habe sich ein großer, fast rechteckiger Stein befunden, den die beiden Finder den Berg hinuntergeworfen hätten. Abschließend sei das Grabungsloch von ihnen mit dem umliegenden Aushub und Laub verschlossen worden. Die Ausführungen stammten überwiegend vom Zweitfinder, Herrn R. Am 11. Mai 2oo5 erschien der Erstfinder, Herr W., im LDA, um selbst umfassend zur Entdeckungsgeschichte, den Fundumständen und der Fundlage auszusagen, da er sich am 28. August 2oo2 dazu nicht maßgeblich geäußert hätte. Er beschieb detailliert die Entdeckung und fertigte einen Lageplan der Funde an (Abb. 1). Dieser wich von der ersten Aussage insofern in Teilen ab, als die Schwerter, nach seiner jetzigen Schilderung, überkreuz mit der Spitze jeweils gegen den Griff des anderen Schwertes gelegen hätten, darauf die beiden Beile und dazwischen der Meißel. Vor den Schwertern hätten die Armringe gelegen.

Die Scheibe selbst sei an einen Stein gelehnt gewesen und habe – wie geschildert – aufrecht mit dem »Schiff« nach unten und den Horizont- bögen seitlich gestanden. Kurz darauf erfolgten zwei Fundortbegehungen mit Herrn W., von denen die umfangreichere am 29. Mai 2oo5 ausführlich filmisch und fotografisch dokumentiert wurde, um die Aussagen auch später nachvollziehen zu können. Bei diesem Anlass hat Herr W. mit Kunststoffkopien das Fundensemble in seiner Fundlage aus dem Gedächtnis arrangiert und im Folgenden die Bergung der Funde selbst nachvollzogen (Abb. 2). Die Aussagen erschienen bei mehrfacher Wiederholung vollkommen glaubhaft und nachvollziehbar. Dies wurde im Gerichtsurteil des Landesgerichtes Halle vom 13. März 2oo6 bestätigt; Herrn W. wurde eine besonders hohe Glaubwürdigkeit bescheinigt. Der Fundort der Himmelsscheibe wurde in diesem Urteil, unter Berücksichtigung aller Aussagen, aber auch naturwissenschaftlicher Gutachten, abschließend bestätigt – und zwar nicht nur in Bezug auf den Fundort, sondern auch in Bezug auf die Zusammengehörigkeit des Fundensembles. Damit ist eine glaubhafte Rekonstruktion des Fundkontextes der Himmelsscheibe von Nebra möglich (Abb. 3).

Die Ausgrabung des »Raublochs« auf dem Mittelberg Nach den Angaben des Entdeckers sowie des ersten Hehlers befand sich der Fundort der Himmelsscheibe nahe der Kuppe des Mittelberges, der mit 252,2 m ü. NN höchsten Erhebung der Ziegelrodaer Buntsandsteinplatte. Die Bergkuppe selbst ist erst seit dem Jahr 1987 durch die Begehung des ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegers H. Einecke als Fundstelle bekannt und wurde daraufhin als Denkmal in das Fundarchiv des Landesamtes eingetragen 5 . Er hatte bei der Erstbegehung im Juni 1987 die um die Kuppe verlaufende Wallanlage entdeckt, die später Aufnahme in eine Landkreiskarte fand. Möglicherweise war dies der Grund für die Nachsuche der späteren Raubgräber, da sie sich nach eigenen Angaben besonders auf die Suche im Bereich von Burgen konzentrierten. Die umfangreichen, gut erhaltenen Grabhügelfelder des Ziegelrodaer Forstes, vor allem entlang des »Langen Gestells«, waren allerdings bereits seit dem frühen 19. Jh. bekannt und sind immer wieder in kleinerem Umfang untersucht worden. Diese, aus heutiger Sicht meist nur unzureichend dokumentierten Ausgrabungen ergaben in der Regel schnurkeramische Gräber, doch sind seit den 196oer Jahren auch Aunjetitzer Funde bekannt geworden. 6 . In den Jahren 2oo2 bis 2oo4 wurden in drei jeweils vier- monatigen Ausgrabungskampagnen etwa 9 ooo m² rund um den Fundort auf der Kuppe des Mittelberges untersucht – ein Areal, das etwa 45 % der Innenfläche der Wallanlage ent- spricht 7 (Abb. 4). Dabei stellte die äußerst schlechte Erhaltung der prähistorischen Befunde das Hauptproblem dar. Diese ist zweifelsohne durch die ungünstigen Bodenverhältnisse bedingt: Unter einem geringmächtigen Waldboden aus podsoliger Braunerde steht äolischer Sandlöss über Sandstein an; dazwischen liegt ein Verbraunungshorizont. Die lang andauernde, kontinuierliche Waldnutzung hatte zudem einen Humusabbau zur Folge, so dass von den ehemals sicher besser erhaltenen Befunden heute meist nur noch Fundkonzentrationen überliefert sind. Dies war beim »Raubgrabungsbefund« naturgemäß anders, da es sich hier um einen jungen, erst wenige Jahre alten Eingriff handelte. […]

Wie bereits die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsprozesses nahe legten, untermauern auch die archäologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungen die Aussage des Raubgräbers zu den Fundumständen. Die Himmelsscheibe und ihre Beifunde stammen mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem angegebenen Befund auf dem Mittelberg bei Nebra. Es hat wohl kaum weitere dazugehörige Fundstücke gegeben. Der Fund selbst ist als zusammengehöriges, geschlossenes Ensemble aufgedeckt worden. Bezüglich der Lage der Artefakte zueinander kommt den Aussagen des Entdeckers trotz der unprofessionellen »Grabung« erheblicher Wert zu. Es handelt sich demnach mit höchster Wahrscheinlichkeit um einen ehemaligen Hort- und nicht um einen Grab- oder Siedlungsfund. Das Nebraer Fundensemble steht für weitere wissenschaftliche Arbeiten also vollumfänglich zur Verfügung und darf als geschlossener Fund gelten.

Zusammensetzung des Hortes von Nebra

Der Hortfund von Nebra setzt sich, wie bereits geschildert, neben der Himmelsscheibe selbst aus zwei Kurzschwertern, zwei Randleistenbeilen, zwei Armspiralen sowie einem Knickrandmeißel zusammen (Abb. 7). Die Himmelsscheibe ist wohl zumindest 15o–2oo Jahre älter als die übrigen Fundstücke, die einem Zeithorizont um 16oo/155o v.0 angehören (Meller 2o1o, 69 Abb. 35). Die Schwerter sind – obwohl einzelne Elemente auch in anderen Formenkreisen auftreten – in ihrer Gesamterscheinung, vor allem in Bezug auf die aufwändige Tauschierung und die Goldapplikation, singulär 11 . Einander sind sie dabei aber so ähnlich, dass man sie auf den ersten Blick für nahezu identische Stücke halten könnte. Dennoch gibt es kleinere, individuelle Unterschiede bei der Ausgestaltung der Verzierungen bzw. Tauschierungen (Meller 2o1o, 48–56). Beide Schwerter bilden aber ohne Zweifel ein Paar, das in der gleichen Werkstatt für einen besonderen Auftraggeber und nach genauen Vorgaben gefertigt wurde. Aufgrund ihrer Größe und Form könnte die Paarigkeit auch die Beile und Armspiralen betref- fen. Hier lässt sich – aufgrund der Einfachheit der Form – ein Zusammenhang jedoch nicht mit gleicher Sicherheit belegen. Ein möglicher Hintergrund für die Niederlegung des Hortfundes von Nebra war sicherlich, dass der bereits seit Jahrhunderten benutzten, aber nicht mehr in ihrem ursprünglichen Sinn verstandenen Himmelsscheibe auch jetzt noch ein erheblicher, vor allem symbolischer Wert zukam. Aus einem heute unbekannten Grund muss der Entschluss gefasst worden sein, den äußerst wertvollen Gegenstand an einem vermutlich rituell genutzten Platz, dem Mittelberg bei Nebra, zu deponieren. Dass dieser Platz für die Deponierung nicht zufällig gewählt worden war, belegt die Tatsache, dass er mit seiner Sichtachse zum Brocken eine zwingende Verbindung zur zweiten Phase der Himmelsscheibe (mit den hinzugefügten Horizontbögen) aufweist (Schlosser 2oo4, 44–46). Da die Himmelsscheibe offenbar nicht für sich alleine deponiert werden sollte, gab man ihr die hochwertigste Ausstattung der Zeit um 16oo v.0 mit, bestehend aus einer Doppelung von Schwert, Beil und Armring. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass die Beifunde im Rahmen von Kulthandlungen eine Bedeutung besaßen und sei es nur dergestalt, dass sie als Insignien des herausgehobenen »Bewahrers« oder »Besitzers« der Himmelsscheibe zu verstehen sind. Dass die Zusammensetzung des Inventars keinen Zufälligkeiten unterlag, zeigen auch die sorgfältig ausgewählte Lage der Objekte zueinander und ihre Paarigkeit. Nicht nur die Kostbarkeit der Schwerter, sondern auch deren Doppelung bezeugen die symbolische Macht der gewählten Objekte 12. Sie passen in ihrer Zeichenhaftigkeit und vor allem in der gekreuzten Lage 13 perfekt zur Himmelsscheibe und verweisen, wie auch sie selbst, in die Sphäre von Kult, Macht und Herrschaft. Es ist daher ohne Zweifel, dass diejenigen, die für die Entscheidung zur Deponierung verantwortlich sind, der herrschenden Elite der damaligen Gesellschaft angehörten. Dies zeigt sich auch beim nahe gelegenen Fürstengrab von Leubingen, Lkr. Sömmerda, deutlich. Die dortige Doppelung von Dolchen und Beilen, vor allem aber die Lage überkreuz wurde mehrfach und richtigerweise mit dem Hort von Nebra verglichen (Abb. 8). Dabei ist allerdings zu selten betont worden, dass das Leubinger Grab von der Deponierung und den Ausstattungselementen des Nebraer Hortes durch nahezu 35o Jahre getrennt ist. Bei den jüngeren, dazwischenliegenden Funden hingegen – etwa dem Fürstengrab von Helmsdorf, Lkr. Mansfeld-Südharz, oder dem fürstlichen Depot von Dieskau, Saalekreis, – ist die Doppelung und die Überkreuzlage nicht beobachtet worden. Ein, wenn auch nicht räumlicher, so doch zeitlicher Brückenschlag gelingt mit Vergleich des Inventars aus dem bretonischen Fürstengrab von Kernonen en Plouvorn. Auch dort liegt, wie in Leubingen, mit mindestens vier Dolchen und vier Beilen eine Überausstattung in Doppelung vor. Die dort ebenfalls auftretende Kreuzlage ist besonders bemerkenswert und zeigt eine innere Verbindung zum Fürstengrab von Leubingen, die in der räumlichen und zeitlichen Differenz erstaunt 14 (Abb. 9). Sie kann jedoch kaum zufällig sein, so dass sich hier über Raum- und Zeitgrenzen hinweg ein innerer kultureller Zusammenhang der herrschenden Schichten der frühbronzezeitlichen Gesellschaft zeigt, in dem sicherlich auch der Grund für die Doppelung von Dolchen und Beilen zu suchen ist. Der Zusammenhang zwischen Mitteldeutschland und der Bretagne ergibt sich schon über die Zinnlagerstätten in Cornwall, aus denen nicht nur das Zinn, sondern auch das Gold für die erste Phase der Himmelsscheibe von Nebra stammt 15 . Ganz wesentlich aber ist, dass nicht nur die 14 C-Daten (Gabillot 2o1o, 211 f.), sondern vor allem die einfachen Radnadeln das Grab von Kernonen en Plouvorn in einen zeitlichen Horizont mit der Ausstattung des Hortes von Nebra um 16oo v.0 stellen. Die Lage von Funden überkreuz oder gegenständig begegnet jedoch nicht nur in Gräbern, sondern auch bei der Anordnung der Artefakte in Horten, wie die Funde von Malchin, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, und Hajdúsámson zeigen. In Malchin lagen die beiden Dolche überkreuz (Abb. 1o). In dem etwas jüngeren Hort von Hajdúsámson, Ungarn, lagen alle zwölf Beile in Ost-West-Richtung auf dem Apa-Schwert (Abb. 11). Obwohl die Fundlage der meisten Hortfundinventare aufgrund der häufig unsachgemäßen Bergung nicht bekannt ist, handelt es sich hier in jedem Fall um Ausnahmefunde, da die meisten anderen frühbronzezeitlichen Hortfunde in Tongefäßen angetroffen wurden (s. u.), in denen eine entsprechende Kreuzlage nicht möglich gewesen wäre. Es konnte hinreichend belegt werden, dass die Deponierung von Nebra auf der frühbronzezeitlichen Hortsitte der klassischen Aunjetitzer Kultur fußt (Meller 2o1o, 57–59). Das Muster Kurzschwert – Beil – Meißel – Armschmuck ersetzt das altbekannte Muster Dolch – Beil – Meißel – Arm- schmuck. So bilden die älteren Dolchhorte mit Beilen auch den Ausgangspunkt für die Entwicklung der Schwerthorte 16 . Dass die Ausstattung des Schwerthortes von Apa, Rumänien, dem Nebraer Inventar außerordentlich nahe steht, wurde mit Verweis auf karpatenländische Befunde von S. Hansen zu Recht betont und herausgearbeitet (Hansen 2o1o, 79–82). Zum besseren Verständnis des Geschehens um 16oo v.0, das zur Niederlegung der Himmelsscheibe und des Nebraer Fundensembles führte, seien an dieser Stelle die Schwerthorte Mitteleuropas in ihrer Entwicklung und Zusammensetzung kurz beleuchtet. Die Schwerter von Nebra und die zeitgleichen mitteleuropäischen Schwerthorte Die Klingen der beiden Schwerter des Hortfundes von Nebra entsprechen jenen des Typs Sögel 17 (Abb. 12). Die Griffe der Nebraer Schwerter zeigen dagegen so enge Parallelen zu den Griffen der Schwerter des Typs Apa, dass sie zweifelsfrei als Imitationen gelten können (Meller 2o1o, 48–56). Wie fließend dabei der Übergang zwischen Original und Imitat und auch zu den Sögelklingen ist, zeigen die Schwerter von Eschwege und Rożnowo 18 (Abb. 13). Ihre Klingen sind den Nebraer Exemplaren äußerst ähnlich. Die Klinge des kürzeren der beiden Schwerter von Rożnowo verfügt zwar über eine schlankere Griffplatte und ist insgesamt etwas gedrungener, weist aber einen ganz ähnlichen Klingenschwung auf. Noch näher steht den Nebraer Klingen das Schwert von Eschwege. Legt man die Umrisse beider Schwerter übereinander, so sind die Klingen fast deckungsgleich. Das Eschweger Exemplar ist lediglich etwas länger, so dass es weniger gedrungen wirkt. ...

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Abb. 18 Gesamtverbreitung der Schwerter des Typs Apa nach Befundkategorie.