Mittelalter-Strafen bei Notzucht,
Richtplatz Lutzern, 15. Jhd.
 
VOR 500 JAHREN LEBTEN FRAUEN
ANGSTFREIER ALS HEUTE !
 
Keine Zeit ist in der Lage,
nüchtern sich zu hinterfragen,
diese Blindheit währt bis heute,
immer noch in unseren Tagen.
 
Kaum einer mag den Wahn erkennen,
der heut‘ die Justiz verblendet,
die Gesinnungs-Täter jaget,
dass die Meinungsfreiheit endet.
 
Schwere Strafen drohen „Tätern“,
die Verbotenes bedenken,
denen die Gerichts-Gewalten
wie man hofft, den Geist beschränken.
 
Nein, verbrannt wird heute keiner,
wie man Hus und Bruno brannte,
als der Päpste Kirchen-Terror
ebenso die Ketzer bannte.
 
Ketzerjagden gibt’s auch heute,
nicht anders als im Mittelalter;
immer weiß die Obrigkeit
den „richtigen“ und „falschen“ Psalter.
 
Doch war einstmals vieles besser,
vor fünfhundert deutschen Jahren,
als man Notzucht so bestrafte,
dass die Frauen angstfrei waren.
 
Keine Frau ist heut‘ mehr sicher,
was wir „Mutter Merkel“ danken,
mitsamt linkischen Trabanten
und geschützten Geisteskranken.
 
Angstfreier Geschlechterumgang vor 500 Jahren
 
In vielen Jahrhunderten lebten namentlich die deutschen Frauen angesehener und angstfreier als in unserem Jahrhundert. Es gab Huren, sie hatten ihre Rechte und wurden so geachtet wie andere Zünfte auch, deren die Gesellschaft bedurfte. Die totale Hinabwürdigung der Frau als rein fleischliches Lustobjekt, wie es heute im staatlich geduldeten Pornonetz geschieht, wäre undenkbar gewesen. Wer eine Frau im Mittelalter vergewaltigte bekam eine solche Strafe die eine Wiederholung so gut wie unmöglich machte. Der Schutz des Bürgers und der Bürgerinnen hatte Vorrang vor Täterschutz, „Resozialisierung“ und Verständnis wegen Alkoholmissbrauchs, Drogenkonsums und „schlimmer Kindheiten“. Zahllos sind heute die Fälle, dass grausamste Täter vorzeitig erneut auf die Gesellschaft losgelassen werden und erneut ihre Opfer fordern. Zahllose Mädchen und Frauen könnten noch leben, wenn die Justiz, mit ihrem Begleiterschwarm von Soziologen und Psychologen, den Gedanken des konsequenten Opferschutzes im Sinne hätten. Verständnis für die potentiellen Täter hat heute einen höheren Stellenwert als die Unversehrtheit und das Leben Unschuldiger. Ich halte diesen „modernen“ Grundsatz der Justiz für ebenso verkehrt wie es der kirchenchristliche Dogmenwahn war und die Lehre der Kirche, dass Unwürdigkeit eines Amtsträgers dessen Handlungen und Urteile nicht entwerten würde. Das waren und sind einfach unrichtige Leitvorstellungen von Institutionen und Zeitläufen.
 
Etliche Berichte aus dem Mittelalter zeigen auf welche Freiheiten die Frauen genossen. Die ursprünglich freie germanische und keltische Frau hat allein die Christenkirche durch ihre frauenfeindliche Predigt bis zu einem gewissen Grade erniedrigen können und durch sie niedermachende Schilderungen gekennzeichnet. Sie seien minderwertig, labil, zänkisch und herrisch. In der Bibel steht schon, dass sie für den Mann erschaffen worden sei und sich ihm deshalb unterwerfen müsse. Frauen seien zügellos, ungebändigt und widerspenstig; deshalb sollen sie erst vom Vater und später vom Ehemann erzogen werden. Trotzdem hatte sich die deutsche Frau einen größeren Freiraum bewahren können als er in vielen anderen verchristlichten und islamisierten Nationen denkbar war. Ein Beispiel für die Rechtssicherheit - auch gerade der Frauen - gibt das sog. „Konstanzer Konzil“. Der deutsche König Sigismund der Luxemburger lud zum Konzil nach Konstanz (November 1414 bis April 1418), um das Wirrwarr von drei sich bekämpfenden Päpsten zu beenden. Als Gastgeber betätigte sich Fürstbischof Otto III. von Hachberg. Während des Konzils stand Konstanz für vier Jahre im Mittelpunkt des kirchenpolitischen Interesses in Europa. König, Papst und Kirchenfürsten hielten sich mit ihrem jeweiligen Gefolge in Konstanz und den umliegenden Orten auf. Über 2.000 weltliche Doktoren, Vorsteher, Kardinäle, Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe, Mönche, Reitknechte, Soldaten versammelten sich in der kleinen Stadt am Bodensee, die nur um die 6.000 Bürger umfasste. Der Berichterstatter Ulrich von Richental gab 72.460 Besucher an. Richental führte Schreib- und Notariatsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Konzilsgeschehen aus, sammelte Abschriften zahlreicher Dokumente und stellte diese mit Berichten der Ereignisse, Teilnehmer- und Wappenlisten sowie einem umfangreichen Zyklus von Illustrationen zu einer der noch heute bedeutendsten Quellen der Geschichte des Konzils zusammen.
 
Um die Masse der Gäste zu bewältigen wurden moderne Maßnahmen ergriffen. Die Zunftordnung hob man auf, auswärtige Handwerksbetriebe wurden zugelassen. Es gab „fremde Bäcker“ und mobile Öfen: „Die fuhren sie auf Stoßkarren durch die Stadt und buken darin Pasteten, Ringe, Brezeln und ähnliches Brot.“ Wie Richentals Chronik illustriert, gab es sogar ein nach Teilnehmerländern abgestimmtes Angebot, etwa „Frösche und Schnecken, die vor allem von den Welschen gekauft wurden“. „Und in der ganzen Stadt wurden Hütten gebaut, wo immer man einen freien Winkel fand. Die Wirte, egal ob ehrbare oder Hurenwirte, bekamen Herbergen in der Stadt.“ Richental berichtet von 700 Huren und spart auch nicht mit dem Hinweis, dass es sich bei dieser Zahl ausschließlich um die Damen in den „hurenhüsern“ handelte, also diejenigen, „die selb hüser gemietet hattend und in den stälen lagen und was sy mochten“. Er weist seine Bezifferung der Freudendamen mit dem Zusatz aus: „ohne die haimlichen, die lass ich bleiben“. Der Chronist schreibt, dass trotz der nationalen und internationalen Masse von Menschen während des Konstanzer Konzils „niemand beraubt, ermordet oder überfallen“ wurde. Das vermag eine gute Rechtsordnung und Rechtspflege, die den Schutz des Bürgers als vorrangige Aufgabe begreift !
 
 
Die Liebesdienerinnen nannte man im Mittelalter „Hübschnerinnen“, auch „Fensterhennen“. Freiwild waren sie indes nicht. Die Grenzen des Erlaubten waren enger gezogen als heute. Die Vergewaltigung gehörte zu den Kardinalverbrechen, die zumeist mit dem Tode bestraft wurden. Im 16. Jahrhundert verklagte eine Hure aus Düren ihren Kunden, einen Pfaffen, weil er mit ihr den Beischlaf auf dem Fußboden ausüben wollte. Frauenschänder wurden mitunter in siedendem Öl gebraten. Historiker Stephan Rother: „Das Mittelalter konnte sehr exakt sein, die Tarife für sexuelle Übergriffe waren eindeutig festgelegt: Unerlaubtes Streicheln einer Frauenhand: 15 Kühe Strafe, Streicheln des Oberarms: 35 Kühe. Mittelalterliche Busengrabscher mussten mit 45 Kühen berappen.“ Und: „Die Lex Salica [des Merowinger-Reiches] aus dem Mittelalter [6. Jh.] listet ausdrücklich alle möglichen Fälle von Frauenschändung auf: ‚Wer eine Freigeborene im gebärfähigen Alter getötet hat, soll 600 Schillinge büßen. Ist sie aber nicht mehr gebärfähig, nur 200 Schillinge. Wer ein freigeborenes Mädchen geschändet hat, büße 62 Schillinge. Hat sich ein Unfreier an der Magd eines anderen Herrn vergangen, dass sie gestorben ist, büße er drei Schillinge oder werde entmannt.‘“ Zum Vergleich: Die Tötung eines Priesters sollte mit 600 Schillingen abgegolten sein, Tötung eines Bischofs mit 900 Schillingen.
 
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Badedame des 14. Jhs. in Kulmbach, ohne Angst vor Übergriffen
- wäre heute undenkbar !
 
Nacktbadende Frauen oder halbentblößt waschende Frauen im Rhein wären heute undenkbar -, da würden 1.000 Primitivlinge blöd und gierig  zum Gaffen kommen.
 
Der Florentiner Humanist Poggio Bracciolini (1380-1459) besuchte im Jahr 1416 die Thermen von Baden. Von dort schreibt er einem Freund: „In diesen einfachen Bädern geht ein promiskuitives Treiben vor sich: Männer und Frauen, Buben und Mädchen; zwar gibt es eine Trennwand zwischen den beiden Geschlechtern, doch mit Leichtigkeit lässt sich ins andere Lager schauen. Ob alte faltige oder junge Frauen, in aller Öffentlichkeit entblößen sie sich vollkommen nackt. Du kannst die Schenkel und den ganzen Rest sehen.“ In Deutschland - der germanisch-heidnischen Traditionen eingedenk - herrschte zwischen den Geschlechtern bei Spiel, Sport und Badefreuden der natürlichste Umgang, wie er in südlichen Ländern und im lüsternen Orient völlig undenkbar gewesen ist.
 
Francesco Petrarca (1304-1374) war ein italienischer Liebeslyriker, Gelehrte und Diplomat. Nach Reisen durch Frankreich, Belgien und Deutschland, zog er in ein Dorf bei Avignon, wo er von 1337-1349 lebte. Im Jahre 1333 genoss er in Aachen die heißen Quellen und gelangte im Hochsommer nach Köln, über dessen Besuch er in einem Brief an seinen Gönner, den römischen Kardinal Giovanni Colonna, berichtet hat. Köln hatte damals schon 40.000 Einwohner, mehr als 300 Kirchen und Kapellen, es war die wirtschaftliche Metropole des nordwestlichen Europas, ein Handelsplatz mit einem Binnenhafen, in dem Waren aus der ganzen bekannten Welt umgeschlagen wurde. Köln besaß damals noch eine mächtige Stadtbefestigung. Seinen tapferen Bürgern war es gelungen, die Stadtherrschaft dem Klerus zu entreißen. Noble Familien, wie z.B. die Geschlechter Overstolz, Hardefust, Kleingedank regierten die Handelsmetropole. Mit schönen Worten lobte der welterfahrene Italiener die Kölner: „Ein barbarisches Volk, doch erstaunlich welch große Zivilisation, welch Schönheit der Stadt mit Würdigkeit der Männer und Eleganz der Frauen !“ Zufälligerweise erlebte er am Johannistag, dem 24. Juni, dem Tag der Sommersonnenwende im Brauchtum, ein uraltes kölnisches Ritual - am Ufer des Rheins hatten sich Tausende Kölner Frauen und Mädchen versammelt, um sich jedwedes Unheil für das ganze Jahr abzuwaschen. Petrarca kommentierte das Geschaute voller Entzücken: „O überglücklich seid ihr, Anwohner des Rheins, wenn dieser euch euer Elend abwäscht; das unsere abzuwaschen hat weder der Po vermocht noch der Tiber !“ Der Brief des Schöngeistes Petrarcas lautet im Hauptstück so: „Cöln nahm mich auf, die agrippinische Colonie am linken Rheinufer, berühmt durch seine Lage und seinen Strom, berühmt durch seine Bevölkerung. Erstaunlich diese Gesittung im Barbarenlande, die Schönheit der Stadt, die gesetzte Haltung der Männer, das schmucke Benehmen der Frauen ! Es war gerade Johannisabend, als ich dort eintraf, und die Sonne neigte sich schon gen Westen. Sogleich bringt mich das Zureden der Freunde von der Herberge zum Strom, ein ganz herrliches Schauspiel zu sehen. Und ich ward nicht enttäuscht. Das ganze Ufer war bedeckt von einer unübersehbaren glänzenden Schar von Frauen. Ich stutzte. Gute Götter ! Welche Gestalten, welche Mienen, welche Haltung ! Wäre das Herz nicht schon gebunden gewesen, hier hätte es in Liebe entbrennen können. Ich trat auf einen erhöhten Platz, um dies Bild zu überblicken. Unglaublich so viel Zulauf bei so wenig Gedränge. Manche hatten sich mit Kräutern geschmückt und die Ärmel bis zum Ellbogen aufgestreift. So wuschen sie in fröhlichem Durcheinander die weißen Hände und Arme im reißenden Strom und plauderten dabei in ihrer fremdartigen einschmeichelnden Sprache. Als ich einen der Freunde, bewundernd und der Dinge unkundig, mit Vergils Worten fragte: „Was soll dieser Zulauf zum Strome ? Was ist dieser Seelen Begehr ?“ ward mir die Antwort: es sei uralter Brauch, und besonders die Frauen hielten dafür, dass jedes Unheil fürs ganze Jahr abgewaschen und weggespült werde vom Strome an eben diesem Tag, und es könne dann nur Erfreuliches eintreffen; und so werde denn alljährlich diese Läuterung mit nie erlahmendem Eifer vollzogen, und dies immer wieder aufs Neue. Da sagte ich lächelnd: O Ihr überglücklichen Anwohner des Rheins, dass Euch der Fluss alles Elend abwäscht ! Das unsre abzuwaschen, hat weder der Padus vermocht, noch der Tiber. Ihr schickt Eure Übel durch den Fährmann Rhein den Britanniern hinüber, wir würden das unsre gern Afrikanern und Illyriern schicken. Aber bei uns sind die Flüsse leider zu träge. Gelächter erhob sich. Es war spät geworden, und wir gingen heim. In den nächsten Tagen durchwanderte ich die Stadt von früh bis spät, und das war keineswegs unangenehm, weniger wegen alledem, was es hier noch zu sehen gab… Ich sah das Kapitol, ein Abbild des unsrigen - nur hält dort kein Senat Rat über Krieg und Frieden wie bei uns, sondern schöne Jünglinge und Jungfrauen singen in ewiger Eintracht nächtliche Lobeshymnen. Zu Rom hört man Waffenlärm und der Gefangenen Seufzen, hier ist es friedlich und heiter von Scherzreden; zu Rom zieht im Triumphe der Kriegsfürst einher, hier der Friedefürst. Ich sah mitten in der Stadt die überherrliche, wenn auch unvollendete Domkirche, mit gutem Grund die Allerhöchste genannt. …“
 
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23.01.2017 - Focus Online - Katja Burkard, RTL-Moderatorin spricht über die Sicherheit ihrer Kinder. Moderatorin Katja Burkhard lebt seit mittlerweile 25 Jahren in Köln. In einem Interview hat sie jetzt über den Image-Wandel ihrer Wahlheimat seit der Silvesternacht 2015/2016, über ihr Sicherheitsgefühl und über die Erziehung ihrer Kinder gesprochen. Für ihre älteste Tochter, die demnächst 16 Jahre alt wird, hat die 50-Jährige Regeln aufgestellt, nach denen sie sich verhalten soll. So erklärt die Moderatorin im Gespräch mit dem „Express“: „Ich sage immer wieder, dass sie nicht allein, sondern immer in der Gruppe gehen und abends die Ringe meiden soll.“ Wie Burkhard in dem Gespräch mit der Zeitung weiter erklärt, sei dies im Vergleich zu ihrer eigenen Kindheit ein starker Kontrast. Die Moderatorin wuchs in einem Westerwald-Dorf auf und erzählt, dass sie viel selbstbestimmter gewesen sei als ihre eigenen Kinder heute. Nach der Schule sei sie gleich wieder rausgegangen, um in der Natur zu spielen. Für sie als Mutter sei es heute unvorstellbar, ihre Kinder so aufwachsen zu lassen: „Als Mutter würde ich heute durchdrehen, wenn ich nicht wüsste, wo meine Kinder sind - oder wenn sie im Steinbruch oder Wald spielen. Man kann Kinder heute leider nicht mehr mit ruhigem Gewissen von der Leine lassen.“
 
Rigide Bestrafungsformen in alter Zeit
 
Die mittelalterlichen Bestrafungsformen sind heute selbstverständlich nicht mehr probat. Aber auch eine moderne Rechtsprechung, die ihren Namen verdient, hätte Mittel und Möglichkeiten in der Hand, die Frauen vor Notzucht besser zu schützen als es heute der Fall ist. Im langen Zeitraum des Mittelalters wurde das Delikt der Notzucht selbstverständlich nicht völlig gleichmäßig bestraft. Die Verbrechensahndung konnte sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Für Vergewaltigung konnte ein Mann ausgepeitscht, kastriert oder enthauptet werden. Bei Notzüchtigung einer Jungfrau erfolgte so gut wie immer die Todesstrafe. Der „Sachsenspiegel“, verfasst in der Zeit zwischen 1220 und 1230 von dem sächsischen Ritter Eike von Repgow, stellt den ältesten Versuch dar, germanisches Stammesrecht aus der mündlichen Überlieferung herauszulösen und schriftlich „widerzuspiegeln“. In strafrechtlicher Hinsicht schützte der Sachsenspiegel die Frau besonders gegen Sexualdelikte. Auf Notzucht stand die Todesstrafe, egal welchen Standes die Frau war. Bemerkenswert war die Rechtspraxis, dass bei Notzucht nicht nur eine Strafe gegen den Täter verhängt wurde, sondern auch gegen beteiligte Sachen und Tiere. So wurde ein Gebäude zerstört, wenn in ihm eine Notzucht stattgefunden hatte. Waren Tiere zugegen, wurden diese geköpft. Hinsichtlich einer Bestrafung machte dieses Rechtsbuch überwiegend keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern. Bei dem Delikt der Notzucht wurde der Täter zuweilen gebunden auf den Rücken gelegt und mit einem Schlegel oder einem Hammer ein Pfahl durch den Leib getrieben. Ausführender dieser Strafe waren der Scharfrichter oder sein Knecht. Es wird berichtet dass die genotzüchtigte Frau bei der Hinrichtung des Täters die ersten drei Schläge tun durfte oder sogar sollte. In Schwaben (Augsburg) wurden die Täter gepfählt, selbst wenn die Opfer der Brutalität öffentliche Dirnen waren. Die Gesetze des deutschen Staufer-Kaisers Friedrichs II. (1194-1250) in Sizilien, der als Vordenker von Aufklärung und Toleranz gilt, sahen generell vor, dass Vergewaltigung, auch einer Dirne, mit der Todesstrafe zu belegen sei. Der englische Benediktiner Matthaeus Paris (um 1200-1259) bezeichnete Friedrich in seinem Werk „Chronica Maiora“ als „stupor quoque mundi et immutator mirabilis“, also als das „Staunen der Welt und deren wunderbarer Verwandler“. Nach einigen Rechtsrichtlinien war Notzucht nur todeswürdig, sofern sie an ehrbaren Ehefrauen, Witwen oder Jungfrauen begangen worden war. Der Tatbestand des gewaltsamen Fortziehens und Erzwingens des Geschlechtsverkehrs war nach einigen Rechtsverständnis allein gegeben, wenn die Vergewaltigte Hilfegeschrei erhoben hatte und sofort, nachdem sie dem Täter entronnen war, „mit zerbrochenem Leib, mit flatterndem Haar und zerrissenem Gebend ihre Not klagt“. Wer bei einer Vergewaltigung auf das „Gerüfte“ der Frau nicht zur Hilfe eilte, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, dem sollte - als spiegelnde Strafe - wallendes Blei in die Ohren gegossen werden (Mühlhäuser Reichsrechtbuch); nach dem Schwabenspiegel waren alle Hilfeverweigerer zu enthaupten und dazu alles lebendige Getier „das in dem Hause gewesen ist“ zu töten. Aus dem Buch „Ritter, Mönche und Bauersleut“, erfahren wir, die Vergewaltigung einer Frau wurde unnachsichtig bestraft, wobei es völlig gleichgültig war, ob es sich um eine hochgestellte Dame handelt oder um eine fahrende Schaustellerin. Der Schutz der weiblichen Ehre lag nicht nur den Sachsen am Herzen, von Franken und Thüringern hört man Ähnliches. Der Historiker Hans-Jürgen Ferdinand schrieb u.a. das Buch „Kaiser Karl: Historischer Roman um Karl den Großen“, in dem er diese Details beschreibt: Die Vergewaltigung einer Frau wurde bei den Thüringern unnachsichtig bestraft, Gewalt gegen Frauen mit dem Abschneiden der Hoden, bei Rückfall verlor der Täter sein Glied, beim dritten Mal wurde er verbrannt. Schon das Streicheln einer Frauenhand, gegen den Willen der Dame, kostete 15 Kühe. Das Berühren des Oberarms wurde mit einer Strafe von 35 Kühen geahndet, und wer gar die Brust einer Frau unsittlich betastete, hatte 45 Kühe zu zahlen. Auch das wisigotische Gesetz war gnadenlos. Krass wurde auch gegen „buhlerische“ Frauen vorgegangen. Christen die mit Juden, Jüdinnen oder Moslems sexuellen Verkehr hatten, wurden lebendig begraben. Das gleiche galt für besonders abartige sexuelle Variationen. Die Täter konnten sich retten, wenn sie sich vor der Bestrafung mit eigener Hand kastrierten. Als im Schwäbischen des Jahres 1416 eine christliche Magd sich mit einem Juden eingelassen hatte, setzte man ihr zur Strafe ein „Judenhuetli“ auf und führte sie auf dem Schandkarren in die Verbannung. Schlimmer erging es dem Juden der eine Christin zum Ehebruch verführte. Er wurde noch 1422 mit Abschneiden der Genitalien, Augenausstechen und Stäupung (Auspeitschung) bestraft.
 
Auch heute bei den deutschen Nachbarländern: Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl, entweder sie gehen zu langen Haftstrafen hinter Gitter oder sie lassen sich „freiwillig“ kastrieren - und haben dadurch ihre Chance auf Freiheit. Auch ein Gesetz in Polen besagt, dass Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren missbraucht haben, sich nach ihrer Haftentlassung einer chemischen Zwangsbehandlung unterziehen müssen. Ebenso kann in Mazedonien der sexuelle wiederholte Missbrauch von Kindern mit Kastration bestraft werden. Dabei geht es um chemische Kastration - also die unumkehrbare Unterdrückung der Hormonproduktion durch Arzneistoffe.
 
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Kein Landkreis scheint mehr sicher
 
Beim Kirchweihfest von Hirschaid sind drei Mädchen von 13 und 17 Jahren von mehreren „jungen Flüchtlingen“ ins Dunkle gezogen worden, um an ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Frauen beschwerten sich, worauf einige Festbesucher die „Flüchtlinge“ zur Rede stellen wollen. Diese wurden aber sofort aggressiv, warfen mit Bierkrügen und schlugen mit Gürteln, worauf sich die Massenschlägerei mit den vielen aus dem Umkreis angereisten Asylanwärtern entwickelte. - 15.09.2017 - Pinews - Bereits letzten Samstag ereignete sich in der fränkischen Provinz nahe Nürnberg eine Massenschlägerei zwischen einheimischen Jugendlichen und jungen Asylbewerbern, die es bis ins Lokalfernsehen des Bayerischen Rundfunks geschafft hat. Laut BR-Fernsehbericht gerieten demnach rund 100 Menschen bei einem Kirchweihfest in Hirschaid aneinander, nachdem zuvor junge „Flüchtlinge“ drei einheimische Mädchen bedrängt und sexuell belästigt hatten. Ein Vorgehen, das bei der fränkischen Landjugend offenbar auf weniger Toleranz stieß als in mancher Großstadt. Laut Augenzeugenberichten haben die Asylbewerber dabei nicht nur mit Maßkrügen um sich geworfen, als sie wegen der sexuellen Übergriffe von Einheimischen zur Rede gestellt wurden. In einem Handyvideo  ist auch ein junger Orientale zu sehen, der mit einem Ledergürtel wie wild auf umstehende Festbesucher eindrischt. Offensichtlich ist diese Art von Peitschenakrobatik - neben Messerstechen und sexuellen Gruppenübergriffen - in Deutschland seit einiger Zeit stark im Kommen, wie auch auf einem im Frühjahr in Pforzheim aufgenommenen Video zu begutachten ist. Oder wie unsere allseits geliebte Bundeskanzlerin es auszudrücken pflegt: „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben !“
 
 
12.09.2017 - general-anzeiger-bonn.de - Oberdollendorf- Fünf junge Männer sollen am Montagabend eine 16-Jährige an der S-Bahn-Haltestelle in Königswinter-Oberdollendorf Nord geschlagen, beraubt und leicht verletzt haben. Bislang fehlt von den Tätern jede Spur. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, war die 16-Jährige aus der Stadtbahn 66 gestiegen und hatte den Bahnsteig verlassen. Nach bisherigen Erkenntnissen sprachen sie gegen 19.15 Uhr fünf junge Männer an den Fahrradständern an und forderten sie auf, ihre Handtasche herauszugeben.Als sich die 16-Jährige weigerte, schubsten sie die Unbekannten auf den Boden und schlugen sie mehrmals ins Gesicht. Die Männer entwendeten Bargeld und eine Powerbank, ein mobiles Ladegerät für Smartphones oder Tablets, aus der Handtasche der Jugendlichen. Danach entfernten sich die Unbekannten mit der Beute in Richtung einer nahegelegenen Tankstelle.Die 16-Jährige wurde bei der Tat verletzt. Ihre Blessuren mussten im Krankenhaus ambulant versorgt werden. Von dort aus erfuhr die Polizei gegen 20.30 Uhr von dem Tatgeschehen. Die Beamten nahmen unverzüglich die Ermittlungen auf.Bislang fehlt von den fünf Männern jede Spur. Zeugenangaben zufolge sollen sie zwischen 26 und 30 Jahren alt sein. Drei von ihnen sollen eine dunkle Hautfarbe haben.
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Tabuthema Sexualverbrechen von Zuwanderern  
 
15.09.2017 - Im TV: „Klartext Frau Merkel“ - 21.15 Uhr: Eine Frau aus Erfurt beklagt, dass unter der „enormen Menge an Zuwanderern 2015/2016“ fast nur Männer seien. „Wir haben mehrere 100.000 Männer im Land, zu denen das Pendant fehlt“, sagt sie. Das führe immer zu Problemen, wie sich auch in anderen Ländern zeige, so die Frau weiter. Sie beklagt ein „rückständiges Frauenproblem“ und eine „dramatische Zunahme bei sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen“. Die Frage: „Wie gedenken Sie, diese Schieflage zu beseitigen ?“
 
Merkel: Ein pauschales Urteil verbietet sie sich: „Wir verfolgen sehr genau die Kriminalstatistik inklusive der Sexualdelikte. Wir haben hier die Erkenntnis, dass es nicht generell so ist“, sagt Merkel - auch wenn es schlimme Einzelfälle gebe. „Strafdelikte sind bei uns nicht erlaubt und werden geahndet und wer sie begeht, muss unser Land wieder verlassen“. Aber pauschale Verurteilungen dürfe es nicht geben. Einen solchen habe die Frau jedoch angedeutet, kritisiert Merkel. [Mit diesem Verweis bedroht A. Merkel die besorgte Bürgerin !] Jeder, der nach Deutschland komme, habe den Einzelblick auf sich verdient, so Merkel. Die Frau ist mit der Antwort nicht zufrieden. Sie behauptet, dass man angesichts der Reaktion des applaudierenden Publikums ja schon sehe, dass man Themen totschweigen wolle. „Dass alle jetzt zu Tabuisierern ernannt werden, das lasse ich jetzt nicht zu“, sagt Merkel und weist die Frau in die Schranken. „Die Menschen haben lediglich geklatscht bei dem Thema, dass jeder als Einzelperson betrachtet werden muss. Weiter nichts.“ [Merkel bügelt die Frau also nieder und geht ernsthaft auf deren Ängste und Vorwürfe nicht ein.]