Caroline H. - eine optisch völlig unauffällig wirkende junge Frau - gab an, dass sie den bösen Drang verspüre, Brände zu legen und Frauen zu erstechen. In früheren Zeiten hätte man diese Frau als eine vom Teufel besessene Hexe bezeichnet, während man heute von unheilbaren „seelischen Störungen“ spricht.
 
GIBT ES HEXEN ?
 
Die Frage ist doch die im Leben,
kann es wahre Hexen geben ?
Altbekannt sind Hexen-Märchen,
von dem Grimme-Brüderpärchen.
 
Hans und Gretel, diese Zweie,
wollt‘ die Hexe nach der Reihe,
sich zum fiesen Fressen braten,
doch es fehlten alle Daten.
 
Somit blieb‘s im Nebulösen
und wir konnten weiterdösen,
denn wir hofften, ohne Frage,
es gäb' keine Hexenplage.
 
Wir meinen, Frauen wären grillig,
aber mehr doch liebeswillig,
weil die Gene sie erweichen,
weil sie unsren Müttern gleichen.
 
Das ist falsch, wie wir erfahren,
es gibt Frauen wie Barbaren.
Wahre Hexen gibt’s tatsächlich,
weder mitleidig noch schwächlich.
 
Wie vom Teufelsgeist besessen,
feiern sie die Schwarzen Messen.
Und sie zündeln, stechen, morden,
Bosheit ist zur Lust geworden.
 
Sie folgen ihren Hexentrieben,
ein Höllenfluch ist eingeschrieben,
tief in ihre schwarzen Seelen,
sie haben keine Chance zu wählen.
 
 
PURE LUST AM TÖTEN
 
Die Österreicherin Caroline H. gilt als sogenannte „Parkhaus-Mörderin“, weil sie als 18-jährige im Juni 1991 im Zürcher Urania-Parkhaus eine 29-jährige Frau erstochen hatte. Sechs Jahre später brachte sie im Chinagarten am Zürichsee eine 61-jährige Passantin um. Ein drittes 75-jähriges Opfer überlebte den schrecklichen Messerangriff. Sie wurde schon als Jugendliche straffällig, anfangs mit Zerstörungswutakten, um 50 schwere Brandstiftungen. Die ihr unbekannten Frauen waren ihr zufällig über den Weg gelaufen. Sie mordete aus purer Lust am Töten von Frauen. Ihre grausamen Vorgehen sind ohne erkennbare Motive und widerlegen die verbreitete Annahmen über Frauen als Täterinnen. Denn wenn Frauen töten, liegt ihr Motiv meist in einem Beziehungskonflikt. In allen drei Taten gab es jedoch kein klar erkennbares Motiv. Die Opfer seien zufällig „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen, sagte Caroline H. später. Die Lust am Erschrecken und Töten von Frauen habe sie getrieben - Frauen halte sie für schwach und verachtenswert. Sie erklärt ihre Mordgelüste als nicht steuerbare Anfälle von Aggressivität. Dieser unbezähmbare Wille zum Bösen ist ein Merkmal das schon den mittelalterlichen Hexen zugeschrieben worden ist. Es gibt ihn also ! Caroline H. gilt als die gefährlichste Frau der Schweiz. Als Begründung für ihre Taten gab sie an, dass sie „Frauen nicht besonders möge“. Die Täterin konnte erst vor Gericht gestellt werden, nachdem sie mit schweren Eisenketten an Händen und Füssen gefesselt, ruhig gestellt war. Das Obergericht verurteilte sie 2001 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Brandstiftung, Raub und anderer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit Verwahrung. Laut Urteil hatte sie ihre Opfer „aus Lust am Töten mit unzähligen Messerstichen abgeschlachtet“. In Luzern war sie wegen ihrer Brandstiftungen verurteilt und wegen Gemeingefährlichkeit für kurze Zeit verwahrt worden. Aufgrund positiver psychiatrischer Gutachten wurde die Verwahrung aufgehoben, ein falscher, verhängnisvoller Entscheid. Beim Prozess am Zürcher Obergericht 2001 sagt Caroline H., dass sie, würde man sie entlassen, weitermachen würde. Man solle die Öffentlichkeit vor ihr schützen. Wegen der langanhaltenden und nicht heilbaren psychischen Störung von Caroline H. sei zu erwarten, dass sie auch in Zukunft vergleichbare Taten begehe, schriebt das Gericht in seinem Urteil. Eine Therapie sei deshalb „nicht erfolgversprechend“. Die Parkhausmörderin, gab als Haftinsassin an, dass sie sich lebendig begraben fühle, sich die Haut ritze und den Kopf an die Wand schlage, um Schmerzen zu spüren. Sie selbst äußerte den Wunsch nach psychologischer Unterstützung. Heute darf sie mit anderen Frauen essen und manchmal auch mit ihnen arbeiten. Spazieren im Hof muss sie aber alleine. Sie ist als einzige mit einem Gitter von den anderen abgetrennt.
 
Das Besondere an dem Fall ist das Fehlen jeden üblichen Motivs, wie persönlicher Hass, Bereicherungsabsicht, sexuelle, sadistische, rassistische, ideologische, religiöse (Islam) Gründe, oder Frustrationen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen bzw. Entstellungen. Daraus ist zu folgern, dass die Taten nicht aus rationalen Gründen erfolgten, sondern wegen genetischer bzw. anlagebedingter Prägungen. Damit ist erwiesen, dass ein unbestimmbares Böse im Menschen wirksam werden kann, so dass man von einer mörderischen Besessenheit reden darf, wie sie in der Vergangenheit den sog. Hexen unterstellt worden ist.

Die Parkhausmörderin | Schweizer Kriminalfälle - Caroline H. ermordete in den 1990er-Jahren zwei Frauen und versuchte eine dritte Frau zu töten.