SCHIZOPHRENES LAND
 
Ich diagnostiziere frank,
dieses Land ist geisteskrank -,
ist im Selbstbetrug verstrickt,
sieht nicht wie verkehrt es tickt.
 
Widersprüche sind frappant,
„liberal“ hat sich’s benannt -;
volle Nachsicht für Verbrecher,
misanthroper Messerstecher.
 
Für Morde wenig Jährlein Knast,
erholungsfrohe Vorzugsrast -,
bei Notzucht folgen in der Regel
„Bewährungen“ für Sittenflegel.
 
„Freigang“-Wiederholungtäter,
morden früher oder später -;
ein linker Soziologe spricht:
„Sicherheit die gibt es nicht !“
 
Auch Häme gilt als denkbar frei,
wenn Mohammed das Opfer sei,
und lästert ein Jan Böhmermann
darf er das bei Herrn Erdogan.
 
Beleidigung nennt man Satire,
wär‘ es die gemeinste Schmiere,
gleichzeitig hagelt es Verbote -,
freilich nie für „Grün“ und „Rote“.
 
Zensur, Zensur wohin man blickt,
wenn Politik das Volk erschrickt,
dann brummt S. Gabriel saugrob:
„In den Knast mit rechtem Mob !“
 
Auf einer Seit’ Freiheit zu Hauf,
auf anderer Seit‘ spart man sie auf.
Ob man's nie spürt, oder auch doch,
Deutschland läuft im Lügen-Joch.
 
Darf das Satire noch ?
 
04.04.2016 - Die Beleidigungsfreiheit ist in der BRD extrem groß. Sie geht entschieden zu weit, wenn es um die Verletzung von Empfindlichkeiten ganzer Volks-und Religionsgruppen geht. Die geradezu mörderische Schmähung des Heidentums ist seit dem christlichen Mittelalter üblich und bis heute ungeschmälert beibehalten geworden. Die pauschale Entwürdigungspropaganda gegen patriotische Deutsche bleibt seit 1945 erlaubt und üblich. Das von den Weltkriegssiegern und deren Nutznießern in Sippenhaft genommene deutsche Volk darf pausenlos - auch inform von Lügen - ungestraft geschmäht und massiv beleidigt werden. Ebenso verhält es sich mit den Wählerkreisen die den Wortführern des BRD-Systems nicht gefallen. Entgleisungen wie die des SPD-Mannes und Vizekanzlers S. Gabriel gegenüber demonstrierenden Familien in Heidenau (Fokus Online - 24.08.2015 - verkürzt) „In den Knast mit rechtem Mob !“ sind nur ein Beispiel für zahllose weitere undemokratische Verbalinjurien der gleichen Art. Wir sind Attacken dieser Manier in der BRD seit langem gewohnt, doch die Beleidigungen ausländischer Regierungschefs und fremdkultureller Personen - wie Mohammed - solle aus Gründen des Anstandes und der Gefahr von politischen Verwicklungen tunlichst unterbleiben ! Sachlich und gemessen vorgetragene Kritik ist davon ganz natürlich ausgenommen.
 
(FOCUS-Online 12.04.2016 - Auszugsweise) - ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan hat hohe Wellen geschlagen. Jetzt hat der türkische Staatschef selbst Strafantrag gestellt. In dem Gedicht, dass Jan Böhmermann in der ZDF-Sendung „ZDF Neo Royal“ am 31. März vorgetragen hatte, nutzte er bewusst beleidigende Formulierungen. Durfte Böhmermann das, was er tat, tatsächlich nicht ? „Die Situation ist rechtlich gesehen brenzlig“, sagt Tobias Gostomzyk, Medienrechtsprofessor am Institut für Journalistik der TU Dortmund. Denn Satire darf zwar viel, sehr viel sogar: Per Definition ist sie eine künstlerische Darstellungsform, die stark übertreiben, Kritik üben und an den Pranger stellen darf. Damit dürfen satirische Werke, die nicht unter die Presse-und Meinungsfreiheit, sondern unter die Kunstfreiheit fallen, noch weiter gehen als die bloße Meinungsäußerung. Aber alles - so wie Kurt Tucholsky es einst meinte - darf Satire nach geltendem Recht auch wieder nicht. An ihre Grenzen stößt sie laut Gostomzyk etwa, wenn sie die Menschenwürde verletzt. Jan Böhmermann erklärte, dass er mit seinem Gedicht die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik klar machen wollte. Wenn es um eine Beurteilung der Satire geht, muss diese Absicht also mit einbezogen werden. „Äußerungen sind immer kontextbezogen einzuordnen“, sagt Medienrechtsexperte Gostomzyk. Böhmermanns Gedicht ist nicht einfach vom Himmel gefallen. Die Diskussion war insbesondere nach dem Satire-Beitrag von „extra3“, in dem unter anderem Kritik an Erdogans Umgang mit der Pressefreiheit geäußert wurde, bereits in vollem Gange. „Es gibt zwar kein Recht darauf, in der Öffentlichkeit immer so dargestellt zu werden, wie es einem selbst gefällt“, sagt Gostomzyk. Allerdings tritt die Kunstfreiheit zurück, wenn das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde verletzt ist. Gibt die Bundesregierung dem Wunsch der Türkei nach, kommt es zu einem Verfahren wegen Beleidigung eines Vertreters ausländischer Staaten.
 
Jan Böhmermanns primitive empörende Beleidigungen
und die richtige Entscheidung der Bundesregierung:
 
 
Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißts statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiß jeder, dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil -
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.
 
14.04.2016 - Die Bundesregierung hat heute ein Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zugelassen: „Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen“. Nach Angaben Merkels gab es „unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD“. Zugleich betonte sie, mit der Entscheidung sei keine Vorverurteilung oder Vorab-Entscheidung über die Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit verbunden.
 
An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann erklärt, dass die zuständigen SPD-Minister sich gegen die Entscheidung der Bundesregierung ausgesprochen hatten: „Ich persönlich finde das Schmähgedicht inhaltlich abstoßend, aber die Entscheidung der Regierung falsch.“ Er schrieb auf Twitter: „Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wegen ,Majestätsbeleidigung‘ passt nicht in moderne Demokratie.“
 
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Wohl hunderte Mordopfer Vorbestrafter könnten noch leben !
 
„Vergewaltiger tötet während seines Freigangs eine 23-jährige Frau“ - (Focus Online, 15.04.2016) „Ein Patient des Maßregelvollzugs aus Bad Rehburg in Niedersachsen soll während eines Freigangs im vergangenen September eine Frau getötet haben. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft. Darüber hat am Freitag Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) im niedersächsischen Landtag informiert. Der Mann sitze seit Donnerstag in Untersuchungshaft. Er war im Januar 2013 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden, wegen seiner Alkoholsucht kam er in den Maßregelvollzug nach Rehburg im Kreis Nienburg. Seit Ende 2014 durfte er den Maßregelvollzug auch unbegleitet immer wieder verlassen. Bei der Toten soll es sich laut "Bild"-Zeitung um eine 23-Jährige Frau handeln. Ihre nackte Leiche wurde am 20. September 2015 in einem Wald gefunden. Sie wurde offenbar erstickt.“