MORD AN NIKLAS UNGESÜHNT ?
 
Früher, in normalen Zeiten,
standen Feinde vor den Toren,
und sie kamen erst ins Land,
wenn wir einen Krieg verloren.
 
Dann erst kam die Not ins Lande,
Marodeure, Morden, Klauen -,
zum gehetzten Freiwild wurden
die „besiegten“ Beute-Frauen.
 
Heute führ‘n wir keine Kriege,
gegen Islams Reiter-Scharen,
heute kommen Bettler-Massen
in Millionen-Zahl gefahren.
 
Heute öffnen wir den Fremden
ganz freiwillig unsere Zäune,
Feinde, Freunde, wer soll‘s wissen ?
Nichts sagt der Gesichter Bräune.
 
Eines aber ist schon sicher,
jetzt steh’n Feinde allerorten,
mittendrin in Dörfern, Städten,
im Gewirre fremder Sorten.
 
Und nicht wenige machen Sorgen,
schlagen, stechen überhitzig,
ihr „Antanzen“ und ihr „Dealen“
sind auf Dauer auch nicht witzig.
 
Zu der Angst vor diesen Leuten -
sie durchzittert manche Nächte -
gesellt sich nunmehr eine Frage:
Haben Migranten Sonderrechte ?
 
Unfassbar seltsam: Ein polizeibekannter marokkanischer Schläger namens Walid S. hat an seiner Jacke Blut (bzw. DNA-Spuren) des zu Tode geschlagenen und getretenen Niklas. Trotzdem will er der Totschläger nicht gewesen sein. Es wird vom Jackentausch gefaselt. Und Polizei und Justiz sind nicht in der Lage herauszufinden, wer das Kleidungsstück in der Tatnacht getragen hat. Von welcher Art diese Jugendlichen sind, listete der Staatsanwalt zu Prozessbeginn anhand einiger Vorfälle auf, deretwegen die beiden ebenfalls angeklagt sind. Der mitangeklagte Roman W. kam im vergangenen Jahr aus der Untersuchungshaft frei, wurde aber wieder festgenommen, weil er einen Zeugen mit den Worten bedrohte: "Redest du schlecht über mich vor Gericht, töte ich dich." Die markierte Jacke kann nur Walid S. oder einer seiner Mittäter getragen haben. Wer ist es nun, der hier möglicherweise gar nicht aufklären will ? Würde der allzu „milde Vorsitzende“ bzw. aufklärungsunwillige Richter, den Walid tatsächlich zu Unrecht verknacken, käme innerhalb kürzester Frist heraus, wer die Jacke zur Tatzeit getragen hat ! Gesichert ist, der Marokkaner hat selbst Niklas geschlagen und als er am Boden lag noch gegen den Kopf getreten, oder er hat billigend daneben gestanden als sein Freund es tat. Steht diesem Rüpel - nach dem dubiosen Freispruch - obendrein eine finanzielle „Entschädigung zu ? Ob Ja oder Nein, er bekommt sie !
 
03.05.2017 - Focus - Prozess um Prügel-Tod Freispruch im Fall Niklas: Walid S., angeblich „der Falsche“ saß auf der Anklagebank. Der Vorsitzende Richter Volker Kunkel spricht den Marokko-Schläger frei. Nach Ansicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass der Angeklagte nicht den Tod des 17-jährigen Schülers Niklas P. im Mai 2016 in Bonn-Bad Godesberg verursacht hatte. Es gebe viele Anhaltspunkte dafür, so Kunkel, dass der 21-jährige gebürtige Marokkaner gar nicht am Tatort gewesen sei. [Wenn er nicht am Tatort war, wie kommt das Blut Niklas an seine Jacke ?]
 
Zu viele Ungereimtheiten in der Beweisführung und Schlampereien bei den Ermittlungen ließen die Anklage im Laufe der Verhandlung in sich zusammenfallen. Am Ende sah sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gezwungen, einen Freispruch für den Angeklagten zu fordern. Außerdem steht dem Schläger jetzt sogar eine Entschädigung zu. [Freispruch trotz But des Opfers auf der Jacke des Angeklagten, darf man von Begünstigung im Amt sprechen, oder wie kann das erklärt werden ?]
 
Der Schüler Niklas war mit einem Freund und zwei Freundinnen unterwegs, als er im Rondell am Bahnhof in einstigen Vorzeigeviertel Bad-Godesberg auf drei junge Männer trafen. Nach einem Wortwechsel hat einer aus dem Trio Niklas niedergeschlagen und ihm einen Fußtritt gegen den Kopf versetzt. Das Opfer starb. Die Suche nach dem Täter-Trio geriet zu einer großen Jagd in den sozialen Netzwerken. Freunde von Niklas, allen voran ein Augenzeuge, forschten bei Facebook nach den Schlägern. Bald schon stießen sie auf Walid S. und zwei andere Verdächtige. Der Freund des Opfers, der an jenem verhängnisvollen Abend dabei war, schien sich bei allen dreien „zu 100 Prozent“ sicher zu sein, dass es sich um die gesuchten Täter handelte. Zwei von ihnen warteten mit einem angeblich „unumstößlichen Alibi“ auf. Der dritte, Walid S., wurde hingegen festgenommen. Im Verhör gab er an, zunächst mit Freunden am Ententeich in Godesberg gechillt und mächtig gezecht zu haben. Zur Tatzeit zwischen Mitternacht und 0.30 Uhr will er Zigaretten an einer Tankstelle besorgt haben. Da aber hatte der Verdächtige sich „getäuscht“. [Das ist nett formuliert, in Wahrheit hat er dreist gelogen !]
 
Erst gut eine Stunde später erwarb er die besagte Packung Zigaretten. Das vermeintliche Alibi zerplatzte. Überdies fand sich bei einer Dursuchung seines Zimmers in der Wohnung seiner Mutter eine Jacke mit einer Blutspur des Opfers. Obschon Walid S. beteuerte, das Kleidungsstück in jener Nacht erst Stunden nach Niklas‘ Tod von einem Kumpel am Ententeich erhalten zu haben, schien der Fall für die Bonner Justiz aufgeklärt: der Haupttäter war gefasst, ein zweiter Verdächtiger wanderte kurze Zeit später in Untersuchungshaft.
 
In seiner Urteilsbegründung hielt es das Gericht für wahrscheinlich, dass der Augenzeuge womöglich den Angeschuldigten mit einem anderen Verdächtigen verwechselt hatte: nämlich mit dem eigentlichen Besitzer der Jacke, an dem sich die DNA des Opfers fand. Beide sehen sich sehr ähnlich. Zudem befand der Gutachter des Landeskriminalamts, dass die gefundene Blutspur an dem Blouson keinen eindeutigen Hinweis auf den Täter gebe. [Welch ein Unsinn, natürlich gibt die Blutspur alleine keinen Hinweis auf den Täter, aber der Besitz der Blutjacke tut es !] Nach und nach zerbröckelte die Beweiskette der Staatsanwaltschaft. Viele Bekannte, die mit dem Angeklagten in jener Tatnacht am Ententeich gefeiert hatten, konnten sich nicht mehr an Details erinnern oder ergingen sich in Widersprüchen. Kein Wunder, wenn man reichlich Alkohol und Joints konsumiert hatte.
 
Am Ende blieb nur noch das fehlende Alibi als belastender Moment, dies aber allein könne nicht für „eine Täterschaft sprechen“, führte der Vorsitzende Kunkel aus. Vielmehr gebe es viele Anzeichen dafür, dass jemand „anderer der Täter ist“.
 
Letztlich verhängte die Kammer gegen Walid S. acht Monate auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung in einem anderen Fall. Sein Verteidiger Kretschmer zeigte sich „höchst zufrieden über das Urteil.“ Zugleich kritisierte der Anwalt das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Causa. Er habe Verständnis dafür, dass die Ermittler unter großem öffentlichen Druck gestanden hätten, „aber die Art und Weise, mit welchen rüden Methoden Entlastungszeugen vernommen wurden, zeigt, dass man auf Biegen und Brechen das Verfahren beenden wollte.“ Als die Nachforschungen stockten, habe man sich einfach auf seinen Klienten und einen weiteren Beschuldigten festgelegt: „Das hat der Wahrheitsfindung entschieden geschadet.“
 
Somit bleibt unklar, wer nun tatsächlich für Niklas‘ Tod in Frage kommt. [Das klingt wie die „Rechtsprechung“ einer Bananenrepublik !] Seine Mutter zeigte sich fassungslos: Sie trat in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt Thomas Düber zog denn auch vor dem Urteilsspruch ein bitteres Resümee: Seine Mandantin sei in den vergangenen Monaten „durch die Hölle gegangen“, erklärte der Jurist. Das Verfahren habe die „Grenzen des Ertragbaren“ für die Hinterbliebenen aufgezeigt. Dies läge einerseits am Tod ihres Sohnes, erläuterte der Anwalt. Andererseits daran, dass weder der Angeklagte Walid S. noch einige Zeugen aus seinem Umfeld etwas zur Aufklärung der Tat beigetragen hätten. Manche von ihnen hätten stattdessen „in sicherer Kenntnis des Täters geschwiegen“. Dies sei „für jeden aufrecht Denkenden ein Schlag in das Gesicht.“ [Und der armen „Rechtsprechung“ fällt dazu nicht mehr ein, sie weiß sich nicht zu helfen. Die Täter schweigen, die „Rechtsprechung“ wäscht ihre Hände in Unschuld -, Armes Deutschland !]
 
.o.o.o.o.o.o.o.
 
20.05.2017 - Bonn „General-Anzeiger“ (Rüdiger Franz) „Die Großmutter von Niklas Pöhler beschreibt in einem Brief ihre Trauer und erhebt Vorwürfe gegen Ermittler und Justiz. Der Schmerz über seinen Verlust werde wohl nie vergehen.
 
Der Tod von Niklas Pöhler ist ungesühnt. Jetzt hat sich die Großmutter des 17-Jährigen, der vor einem Jahr in Bad Godesberg zum Todesopfer einer Prügelattacke wurde, an den General-Anzeiger gewandt. In einem handschriftlichen Brief schildert die 77-Jährige ihre Gemütslage angesichts des zurückliegenden Strafprozesses. Der endete bekanntlich vor zwei Wochen damit, dass der 21-jährige Hauptverdächtige freigesprochen wurde, weil das Gericht seine Schuld nicht zweifelsfrei feststellen konnte.
 
Dass auch die Unschuld des ehemals Angeklagten damit nicht zweifelsfrei erwiesen ist, fasst Waltraud Pöhler so in Worte: „Als Oma meines Enkels Niklas, der im vergangenen Jahr einen so grauenhaften und sinnlosen Tod fand (völlig unverschuldet), stehen wir Angehörigen und Freunde voller Schmerz und hilflos der Rechtsfindung gegenüber“, schreibt sie und übt dabei offene Kritik an der Arbeit der Juristen: „Wie würdelos ist man in der Urteilsfindung mit seinem Tod umgegangen“, schreibt die in Aachen lebende Seniorin.
 
Wie berichtet, hatte der Vorsitzende Richter in einem Vorwort vor seiner Urteilsbegründung Kritik an all jenen geäußert, die den Fall seiner Meinung nach für ihre Zwecke instrumentalisiert und etwas daraus gemacht hätten, „was er nicht sei“. Wörtlich nannte der Richter Politik, Medien und Kirchenvertreter. Auch relativierte er den Fall, indem er bemerkte, Niklas Tötung sei nicht die „brutalste Tat“ gewesen, als die sie in der Öffentlichkeit dargestellt worden sei. Vielmehr habe die Kammer „weitaus schlimmere Fälle zu verhandeln“, sagte der Richter wörtlich. Und nicht zuletzt stellte er die Hypothese in den Raum, dass sich ohne den öffentlichen Druck womöglich doch Zeugen getraut hätten, die Wahrheit zu sagen. Dass der Vorsitzende damit implizit einen wesentlichen Teil der Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens von seiner Kammer auf die Öffentlichkeit lenkte, ließ einen Teil der Reaktionen ebenso kritisch ausfallen wie seine subjektive Klage über eine „Instrumentalisierung“.
 
Doch Waltraud Pöhler bewegt etwas anderes. Sie hegt erhebliche Zweifel an der Art der Beweisaufnahme, die sie für nachlässig hält. „Wo sind die DNA-Abgleiche der Schuhe, die Niklas nach dem fürchterlichen Faustschlag fast tot am Boden liegend noch ins Gesicht getreten haben, wo sind DNA-Proben der Jacke mit Niklas Blutspuren, die in einem Schrank der Burschen lag, aber niemandem gehörte. Also Akte zu…“, schreibt die gelernte Medizinisch-Technische Assistentin, die ihren Beruf einst in Bonn erlernte. Auch sei ihrer Ansicht nach die Möglichkeit nur unzureichend erörtert worden, dass Niklas' Freund den Täter deshalb nicht identifizieren konnte, weil er zur Tatzeit unter Schock stand und es zudem dunkel war. „Ich habe einen Kloß im Hals und weiß nicht, wie ich es benennen soll“, sagt Waltraud Pöhler am Telefon. Für sie selbst ist der Tod des Enkelkindes nicht der erste Schicksalsschlag. Ihr Sohn, Niklas' Vater, starb vor dreieinhalb Jahren; er wurde 49 Jahre alt. In der vergangenen Woche besuchte sie das Rondell in Bad Godesberg, an dem Niklas erschlagen wurde. Die vielen Blumen und Karten am Tatort - ein Jahr danach - hätten sie sehr berührt und ihr die Gewissheit gegeben, dass Niklas nicht vergessen ist. Und doch werde sie eine Sorge nicht los: Dass Niklas' Tod ohne Konsequenzen bleiben könnte und die ganze Sache irgendwann im Sande verläuft. „Es darf nicht sein, dass Niklas 'für nichts' gestorben ist. Ich habe das Bedürfnis, etwas für ihn zu tun“, sagt sie. Im Brief an den General-Anzeiger hatte sie es so ausgedrückt: „Der Schmerz über seinen Verlust wird wohl nie vergehen, er war ein allseits beliebter Sohn, Bruder, Enkel, Vetter und Freund. Jeder mochte ihn.“ Auch Pfarrer Wolfgang Picken hatte in seiner Trauerrede das Bild eines liebenswerten und ernsthaften Jugendlichen mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn gezeichnet und gefordert: „Wir schulden als Staat, Kirche und Gesellschaft Niklas das Versprechen, dass so etwas nie wieder passiert !“
 
Die Befürchtung, dass genau das aber geschehen könnte, habe sie zu ihrem Brief veranlasst, erklärt Waltraud Pöhler: „Mein Enkel ist tot, die anderen sind frei. So etwas könnte Schule machen.“ Im Trauergottesdienst sei Niklas' Schwester von ihrer Freundin aus der Kirche geführt worden, weil sie so nach ihrem Bruder rief. Dazu die Großmutter: „Und jetzt der Freispruch. Wie geht man damit um ?“
 
Das offizielle Jahresgedenken an Niklas findet am Donnerstag, 15. Juni, mit dem Fronleichnamsgottesdienst in Bad Godesberg statt. Beginn im Rüngsdorfer Panoramapark an der Bastei ist um 10 Uhr."