Unter diesem Schutt wurde Andreas Leiche gefunden.
 
JUGEND-STRAFRECHT ?
 
Als käm‘ es je aufs Alter an,
zur Jugend nicht und nicht im Alter,
Kalender-Zahlen zählen kaum
als Charakter Art-Gestalter !
 
Ist er ein Knab‘, ist er ein Mann ?
Wer Mord und Notzucht leisten kann,
der ist kein Kind mehr, ist kein Fant,
ist hundsgemeine Menschen-Schand‘ !
 
Begeht wer planvoll einen Mord,
dann war Verzeihung nicht am Ort,
dann wäre Nachsicht nicht gerecht -;
Justiz sei nie des Unrechts Knecht !
 
Wer Mord vergibt, Schändung verzeiht,
der bricht des Ur-Rechts Heiligkeit.
Denn „Aug‘ um Auge, Zahn um Zahn“,
nur das hält neue Untat an !
 
Wenn einer mordet, ungestraft
und Ihr das Rechtsprinzip verschlaft,
dann nimmt die Unbill ihren Lauf
und keiner hält die „Wolfszeit“ auf.
 
Lustmord, Notzucht, Mord mit Raub,
die machten das Erbarmen taub,
und wer sich dann erbarmen lässt,
der bahnt den Weg der Geistes-Pest.
 
Ist nicht der Tod des Todes Lohn,
spricht das dem toten Opfer Hohn !
Wer Tod nicht mit dem Tod bedroht,
bewirkt, dass die Moral verroht.
 
Ob „jugendlich“, ob Mann, ob Greis,
ein Mord bleibt Mord in gleicher Weis‘,
wer in sich Trieb zur Notzucht spürt,
dem Kinder-Status nicht gebührt !
 
So lautet das Natur-Gesetz,
zuwider törichtem Geschwätz.
Rechtsprechung hat so manche Pflicht,
Gefährdung fördern, sicher nicht !
 
Wenn sogenannte „Kinder“ morden, sind das dann noch „Kinder“ ?
Wenn Jugendliche vergewaltigen, gehören sie dann noch ins Jugend-Strafrecht ?
 
 
Mord nach 23 Jahren aufgeklärt - Kinder töteten die 16-jährige Andrea Lohagen
 
 
16.11.2016 - Ein mehr als 20 Jahre alter Mord ist nun offenbar endlich aufgeklärt. Zwei Kinder hätten die damals 16-jährige Andrea Lohagen im Jahr 1993 getötet. Die zur Tatzeit 13- und 14-Jährigen waren früh in die Ermittlungen geraten. Der entscheidende Hinweis kam erst 23 Jahre später. Vor mehr als 20 Jahren verschwand am 7. Oktober 1993 die damals 16-jährige Andrea Lohagen auf dem Weg zu einem Jugendtreff in Belzig (heute: Bad Belzig) spurlos. Fast sieben Jahre später, im Sommer 2000, wurde ihr Leichnam auf einem verwilderten Grundstück in der Nähe des Jugendtreffs aufgefunden. Nun sind sich sowohl die Polizei als auch Staatsanwaltschaft sicher, dass dieses Verbrechen weitestgehend aufgeklärt erscheint. Bereits damals hätten sich Verdachtsmomente gegen zwei zur Tatzeit 13- und 14-Jährige ergeben, Andrea Lohagen getötet zu haben. Sie waren bereits 1993, unmittelbar nach dem Verschwinden von Andrea und nochmals im Jahr 2000 nach dem Auffinden ihrer Leiche in das Visier der Ermittler geraten. Den Ermittlungen zufolge haben sie als letzte Personen gegolten, die Lohagen am Tag ihres Verschwindens gesehen haben mussten. Zudem hätten sie unmittelbare Bezüge zum späteren Leichenfundort gehabt. Die damaligen Ermittlungen waren jedoch mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Im Jahr 2012 wurden die Ermittlungen durch die Mordkommission des Landeskriminalamtes wieder neu eröffnet. Seitdem wurden nochmals intensive Überprüfungen im Umfeld des Opfers und der damaligen Tatverdächtigen durchgeführt. Erst im Mai 2016 gab es dann allerdings den entscheidenden Hinweis. Nachdem der zur Tatzeit 14-jährige Tatverdächtige gestorben war, offenbarten sich Zeugen der Polizei und berichteten, dass er mit ihnen über eine Tatbeteiligung an der Tötung der Andrea Lohagen gesprochen hatte. In diesen Gesprächen habe er auch seinen damals 13-jährigen besten Freund als Mittäter belastet. Dieser wurde im Oktober durch zu den Tatvorwürfen als Zeuge verhört. Er bestritt die Tatbeteiligung seines verstorbenen Freundes nicht. Zu seiner eigenen Tatbeteiligung und den Details des Geschehens wollte er erst Aussagen treffen, nachdem er sich im Gespräch mit nahen Angehörigen des familiären Rückhalts sicher sei. Da er im Hinblick auf sein Alter zur Tatzeit als strafunmündig galt war auch zu diesem Zeitpunkt gegen ihn keine strafrechtliche Verfolgung möglich gewesen.
 
 
 Eltern vermuten dritten Täter
 
 
Staatsanwältin schlug Aussage eines Verdächtigen aus - Was die Eltern ebenfalls noch beschäftigt: Einer der beiden mutmaßlichen Mörder – David S. – hatte den Lohagens zufolge kurz nach der Tat gegenüber der Staatsanwaltschaft Aussagen zu dem Fall machen wollen. Die zuständige Staatsanwältin habe die Aussage aber nicht entgegen nehmen wollen, weil der damals Minderjährige seine Einlassungen an die Forderung nach einem Strafrabatt in einem anderen Verfahren gekoppelt hatte. Das heißt: Unter Umständen hätte die Tote schon deutlich früher gefunden werden können. Der Potsdamer Staatsanwaltschaftssprecher Christoph Lange erläuterte auf MAZ-Nachfrage jedoch, einen solchen „Handel“ dürfe die Behörde gar nicht annehmen. Ein Geständnis könne nur innerhalb des selben Verfahrens strafmildernd gewertet werden. Von Erleichterung ist bei den Lohagens nichts zu spüren. „Bad Belzig ist klein“, sagt der Vater. „Und viele sind hier verwandt. Deshalb schweigen sie.“ Die Angehörigen der anderen Toten wohnen noch in der Nachbarschaft. „Man wechselt die Straßenseite, wenn man sich trifft“, sagt Lohagen. - In einem ordentlichen Staat - dem der Bürgerschutz über alles geht - hätte der aussagewillige Jugendliche zur Aussage genötigt werden müssen.