Motto:
 
Morde kann keine Gesellschaft ganz vermeiden, doch kann ihre Häufung durch zum Guten motivierende Sinnstiftungen und echte Abstrafungen der gefassten Täter minimiert werden. Die Mordtaten durch nichtaufenthaltsberechtigte Personen wären zu unterbinden gewesen, sie gehen mithin auf das Konto einer falschen Politik oder versagender Behörden.
 
19.10.2017 - TV-Kolumne „Maybrit Illner“ - Der bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Markus Söder sagte:
 
„Deutschland ist das einzige Land auf der Welt,
wo man ohne Pass rein- aber nicht rauskommt !“
 
 
KAMPF
UM JEDE EINZELNE SEELE
 
So wie der Teufel um jede Seele ringt
und sich teuflisch freut wenn es ihm gelingt,
eine Seele dauerhaft zu fassen,
so können’s auch die Kirchen nicht lassen.
 
Die Christen umschleichen uns permanent,
der Seelenfang ist ihr Haupt-Element,
beim Missionieren da blühen sie auf,
jedes Mittel ist recht, sogar der Kauf.
 
Funktionieren Ausländerbehörden auch
nach ebensolchem kirchlichen Brauch ?
Ist es die fromme Behörden-Seele,
oder Gleichgültigkeit, oder „rote Kehle“ ?
 
„Rotkehlchen“ oder „Schwarze Drosseln“,
in diesem Land die Gesetze bosseln.
Und es scheint, sie ringen in ihrem Job,
um den effektivstes Abschiebe-Stopp.
  
 
Der Eindruck ist nicht zu weit hergeholt,
die Politik ist ersichtlich so gepolt,
dass um jede Seele gerungen wird,
die sich nach Deutschland hat verirrt.
 
Und sei er ein Killer und Tunichtgut,
man hält ihn hier in deutscher Hut,
man riskiert leichthin eine neue Tat;
wie viele starben durch solchen Rat ?
 
Wie viele erlitten an Leben und Leib
Schäden nur wegen der Täter Verbleib ?
Die Opfer schweigen nach alter Manier
und schuldig fühlt sich nie einer hier !
 
DAS NICHTABSCHIEBEVERBRECHEN DER WIEDERHOLUNGSTÄTER
 
Nicht „eine Verkettung von unglücklichen Zufällen“, vielmehr Dauerversagen der BRD-Behörden.
 
18.10.2017 - Focus/Ulf Lüdeke - Das Attentat vom Breitscheidplatz, der Studentenmord in Freiburg, das Messerattentat in Hamburg: Es mangelt nicht mehr an Beispielen von Behördenversagen bei Abschiebungen, die diese Verbrechen überhaupt erst möglich machten. Und das gilt, so wie es scheint, auch für den Raubmord im Berliner Tiergarten.
 
Das Drama geschah am 5. September. Als Susanne F. sich von einer Gaststätte im Berliner Tiergarten zu Fuß auf den Nachhauseweg machte, wurde die 60 Jahre alte Frau erwürgt und ausgeraubt. Beute: 50 Euro und ein Handy. Die Polizei kam dem mutmaßlichen Täter Ilyas A. über das Handy der Toten auf die Spur. Zudem belasten den 18 Jahre jungen Russen DNA-Spuren, die auf dem Körper der Toten gefunden wurden. Wenige Tage nach dem Mord war er in Polen aufgespürt worden. Seit Oktober sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft.
 
Mutmaßlicher Täter von Ausländerbehörde schon vor zwei Jahren als „Gefahr“ eingestuft
 
Nun zeigt sich jedoch, dass dieser Mord vermutlich hätte verhindert werden können, wenn sich die Berliner Ausländerbehörde an die eigene Gefahreneinschätzung gehalten hätten. Denn bei dem mutmaßlichen Täter Ilyas A. handelt es sich um einen Russen, der aufgrund mehrerer in Deutschland begangener Straftaten schon längst hätte abgeschoben werden müssen, wie „Bild“ berichtete.
 
Noch minderjährig, hatte der Russe 2015 mehrere zum Teil sogar behinderte ältere Menschen brutal ausgeraubt und teils schwer verletzt. Im September 2015 war er dafür zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Ausländerbehörde hatte den verurteilten Jugendlichen nur zwei Monate später zudem als „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ eingestuft und beschlossen, ihn nach Verbüßung der Haftstrafe umgehend nach Russland abzuschieben. Dies bestätigte Martin Pallgen, Sprecher von Berlins SPD-Innensenator Andreas Geisel, auf Anfrage von FOCUS Online. Eine vorherige Abschiebung nach Russland soll dann gescheitert sein, da Russland „überhaupt nicht“ mit den deutschen Behörden kooperiert habe, so Pallgen. "Wir haben bis zum heutigen Tag noch keine Antwort erhalten."
 
Ausländerbehörde erwog sogar, Ilyas A. vorsorglich in Haft zu nehmen
 
Über die Gefahr, die von Ilyas A. seit seiner Freilassung am 21. Dezember 2016 ausgehe, sei sich die Ausländerbehörde „durchaus bewusst“ gewesen, erklärte der Sprecher des Innensenators. Dazu zähle auch die Tatsache, dass der damals noch 17-Jährige sofort aus dem Blickfeld der Behörden verschwunden sei, keinen festen Wohnsitz angegeben habe und „nie pünktlich“ zu vereinbarten Terminen mit der Behörde aufgetaucht sei, sondern stets erst Tage später. „Die Ausländerbehörde hat sogar darüber beraten, ihn vorsorglich in Haft zu nehmen, falls er auftauchen sollte, um weiteren Schaden zu verhindern.“
 
Doch selbst, nachdem Ilyas A. Ende August einen weiteren Termin wegen seiner Abschiebung verstreichen ließ und ohne feste Meldeadresse untergetaucht war, hat die Ausländerbehörde den mutmaßlichen Täter unbehelligt wieder laufen lassen, als er genau einen Tag vor dem Mord an Susanne F. dort auftauchte, bestätigte Pallgen gegenüber FOCUS Online. Und dies sogar, obwohl Ilyas A. seit dem 10. August 2017 volljährig ist – und demzufolge ohne weitere Einschränkungen sofort hätte abgeschoben werden können.
 
Sprecher des Innensenats: Mord an Susanne F. „eine Verkettung von unglücklichen Zufällen“
 
Auf die Frage, warum die Ausländerbehörde nicht sofort um Amtshilfe bei der Polizei ersucht habe, um Ilyas A. vorläufig festnehmen zu lassen, antwortete der Sprecher des Innensenators: „Theoretisch wäre das sicher möglich gewesen. Aber in der Praxis sieht das doch alles ganz anders aus.“
 
Auf Nachfrage von FOCUS Online, was denn genau dagegen sprach, sagte Pallgen, dass er die Gründe der Ausländerbehörde im Detail nicht kenne. Er wies jedoch darauf hin, dass dort „niemand mit dem Auftauchen von Ilyas A. bei der Behörde hätte rechnen können“. Ebenso sei es unwahrscheinlich, dass Ilyas A. sofort hätte abgeschoben werden können, „weil an den Flughäfen ja meines Erachtens nicht immer Maschinen für Abschiebeflüge nach Russland bereitstehen“. Zudem verwies er auf die stark begrenzte Dauer einer vorläufigen Festnahme, die in Deutschland maximal 24 Stunden beträgt. Der junge Russe hätte danach dem Haftrichter vorgeführt werden müsse, der dann über eine Abschiebehaft zu entscheiden hätte.
 
Warum die Ausländerbehörde dies alles nicht im Voraus geklärt hat, obgleich sie selbst den jungen Russen als gefährlich eingestuft und schon eine Verhaftung durch die Polizei erwogen hatte, konnte Pallgen hingegen nicht erklären. Und bezeichnete die Umstände, die zu dem Mord an der 60-jährigen Susanne F. „eine Verkettung von unglücklichen Zufällen“.
 
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19.10.2017 - Focus - Rückführung abgelehnter Asylbewerber - „Abschiebung künftig noch schwerer“: CDU-Mann Bosbach warnt vor Jamaika-Koalition. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach, Vorsitzender der Bosbach-Baum-Kommission für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen, warnt nach dem Tod einer Berlinerin durch die Hand eines abgelehnten Asylbewerbers davor, dass die Bevölkerung das Vertrauen in den Rechtsstaat verliert. Auf eine entsprechende Frage sagte Bosbach der „Passauer Neuen Presse“: „Ja, und dieses Problem sollten wir ernst nehmen.“ Dass auch zukünftig ausreisepflichtige Personen Straftaten begehen, werde sich nie ganz verhindern lassen. „Aber wir könnten das Risiko deutlich verringern, indem wir das geltende Recht bundesweit konsequent anwenden. Auch zentrale Rückreisezentren könnten helfen, aber die werden die Grünen wohl kaum akzeptieren“, sagte Bosbach. Der CDU-Politiker kritisierte die unterschiedliche Abschiebepraxis in den Bundesländern. „Eine nationale Kraftanstrengung würde voraussetzen, dass alle zuständigen Bundesländer die Rückführung von Ausreisepflichtigen mit gleicher Energie und Konsequenz betreiben. Hier gibt es aber große Unterschiede. Wenn der politische Wille fehlt, nützen Paragrafen wenig“, sagte Bosbach. Er befürchtet, dass die Rückführung abgelehnter Asylbewerber noch schwieriger wird, wenn die Grünen Teil der Bundesregierung werden. „Wenn die Grünen ihre bisherige Haltung in diesen Fragen nicht ändern, wird es zukünftig noch schwerer, als das ohnehin schon jetzt der Fall ist", erklärte der CDU-Politiker.
 
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Das alte traurige Lied........ Es hört nicht auf !
 
Tragischer Mordfall in Hamburg - Rumänischer Vater schneidet zweijähriger Tochter den Hals durch.
Der Mann hätte gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen ! (25.10.2017)
 
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Leichtfertig nimmt man Innland-Opfer in Kauf
und lässt Angehörige mit ihrem Schmerz allein
 
26.10.2017 - Die Leiche der 60-jährigen Joggerin Susanne F. wurde einen Tag nach dem Mord am 8. September in der Nähe des Tatorts an einem Bahndamm gefunden. Der Ehemann der im Berliner Tiergarten von einem Russen ermordeten Frau hat der Polizei und den Berliner Regierungsbehörden schwere Vorwürfe gemacht: „Ich finde, dass in dieser Geschichte allen Behörden ein Versagen auf ganzer Linie konstatiert werden muss“, sagte der 66-jährige Klaus Rasch dem „Tagesspiegel“. Die Polizei wisse viel über Täter, aber nichts über Opfer und Angehörige. „Ich habe mich bei der Kripo überhaupt nicht aufgehoben gefühlt.“ Als er am Morgen nach dem Verschwinden die Vermisstenmeldung aufgab, habe die Polizei ihn wohl „für einen überängstlichen Kontrollfreak“ gehalten, sagte Rasch. Dabei habe er seine Frau seit 40 Jahren gekannt. „Den offiziellen Obduktionsbericht kenne ich bis heute nicht. Dass die Leiche gefunden wurde, habe ich aus den Medien erfahren.“
 
Die 60-jährige Frau war Anfang September am Rand des Tiergartens ermordet worden. Erst nach Tagen wurde ihre Leiche gefunden. Mutmaßlicher Täter war ein 18-jähriger Russe, der vorbestraft war und hätte abgeschoben werden können. Rasch betonte: „Ich finde es geradezu fahrlässig, wie die Innenverwaltung hier mit dem ganzen Thema Abschiebung und Abschiebehaft umgegangen ist.“ Auch habe sich bis heute niemand um den unübersichtlichen und düsteren Weg zwischen dem Bahnhof Zoo und dem Biergarten „Schleusenkrug“ gekümmert. Er habe auf einige Sofortmaßnahmen gehofft. „Die bringen meine Frau nicht zurück, verhindern aber vielleicht weitere Überfälle.“ Nach der Festnahme des Verdächtigen habe sich niemand von der Stadt bei ihm gemeldet, kritisierte Rasch: „Ein Wort des Bedauerns hätte gezeigt, dass man dieses Schicksal in der Politik wahrnimmt. Es hätte ja nicht der Bürgermeister anrufen müssen, aber vielleicht ein Stadtrat aus Charlottenburg. Ich glaube, dass unsere Politiker oft nicht mehr wissen, was die Sorgen und Nöte der eigenen Bevölkerung sind.“
 
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29.10.2017 - Der 33-jährige Mörder eines zweijährigen Mädchens ist in Spanien festgenommen worden. Das Kind war am 23.10. an einer Schnittverletzung am Hals gestorben. Polizisten hatten das Kind tot in der Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbeck gefunden. Die 32 Jahre alte Mutter war zuvor zur Polizeiwache gegangen, um ihren Mann wegen Bedrohung anzuzeigen. Als die Beamten die Wohnung betraten, entdeckten sie die Zweijährige. Noch in der Nacht begann die Fahndung nach dem Vater. Der Mörder ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan. Sein Asylantrag aus Hessen war Anfang 2012 abgelehnt worden, er wurde aber weiter geduldet. Nach der Geburt des Mädchens durfte der Pakistaner im Januar 2016 nach Hamburg ziehen. Hier stellte er einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, der den Angaben zufolge jedoch abgelehnt wurde. Dagegen legte der Vater Widerspruch ein. Sein Anwalt erreichte mit einem Eilantrag einen sogenannten Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts - das heißt, der Mann durfte aufgrund der familiären Bindung vorerst nicht abgeschoben werden. Bereits vor der Tat waren Ermittlungsverfahren wegen anderer Vorwürfe gegen den Mann eingeleitet worden, hatte Oberstaatsanwältin Nana Frombach gesagt. Dabei gehe es um eine Körperverletzung, die sich gegen einen Sohn der Mutter aus einer früheren Beziehung richtete. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Bedrohung, die sich gegen die Ehefrau gerichtet habe. Das Jugendamt im Bezirk Harburg betreute die Familie. Eine erste Aktendurchsicht ergab, dass zweimal das Wort „Kindeswohlgefährdung“ gefallen sei, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts. Die Polizei war nach Angaben eines Sprechers mehrfach wegen häuslicher Gewalt gerufen worden. Eine Nachbarin hatte den 33-Jährigen als „hochaggressiv“ bezeichnet.
 
Das offene Tollhaus
 
November 2017: Der Verbleib von rund 30.000 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland ist offenbar ungeklärt. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung hat das Ausländerzentralregister keine Informationen darüber, ob diese Personen wieder ausgereist oder aber untergetaucht sind. Betroffen waren demnach 30.820 der 54.437 Ausreisepflichtigen zum Ende des Jahres 2016. Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber „Bild“: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind.“