„Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“ sagte Wolfgang Schäuble auf dem „European Banking Congress 2011“ vor den Vertretern des Geldes, am 18.11.2011.
 
 „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden“ sagte Horst Seehofer in der Sendung „Aufgemerkt ! Pelzig unterhält sich - ARD HD“, am 20.05.2010
 
Wie lange noch Justiz-Terror aus der Besatzungszeit
gegen besorgte deutsche Bürger ?
 
 
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24.03.2018 - nach Focus - Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion bereiten laut einem Medienbericht einen Antrag zur Änderung oder Abschaffung des Volksverhetzungs-Paragrafen vor. Initiiert hat das Vorhaben nach Informationen von „BuzzFeed News“ der Dresdner Jurist Jens Maier. Er sagte den Angaben zufolge, das Strafrecht dürfe kein politisches Kampfmittel sein. „Vor diesem Hintergrund wäre es an und für sich konsequent, den Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 zu streichen, um nicht große Teile der Gesamtbevölkerung zu kriminalisieren“, zitierte das Portal Maier. Der Antrag sei „in Arbeit“ bestätigte der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner. Der Volksverhetzung im Sinne des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches macht sich unter anderem schuldig, wer zum Hass gegen eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe aufstachelt. - Aber dieser Terror-Paragraph - der die vielbeschworene bundesdeutsche Rechtgleichheit aufhebt - richtet sich allein gegen deutsche Menschen die angeblich Nichtdeutsche „beleidigen“ (z.B. Asylanten, sog. Flüchtlinge, Muslime, Juden). Die genannten geschützten Gruppen haben aber ihrerseits ungezügelte Beleidigungsfreiheit gegenüber deutschen Menschen, Einrichtungen, Gruppierungen und Institutionen. So blieben in der Vergangenheit die krassesten lügenhaften Unterstellungen, Beleidigungen und Rufschädigungen seitens nichtdeutscher Täter ungesühnt. Der AfD-Vorstoß von Jurist Jens Maier, diesen Skandal endlich auf die Tagesordnung zu setzen, ist löblich und längst überfällig. Der Terrorparagraph 130 StGB ist meines Wissens nach aus dem Nachkriegs-Kontrollratsgesetz 190 hervorgegangen, welches jede kritische - noch so korrekte - Verlautbarung gegen die Herren Sieger unter Strafe stellte, ebenso wie jede noch so korrekte Darlegung politiven Charakters bezüglich des Dritten-Reichs und seiner Repräsentanten. 
 
Jens Maier wuchs in Bremen auf. Gemäß den biographischen Angaben auf den Seiten des Deutschen Bundestages studierte er Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen, legte 1986 das erste Staatsexamen ab und absolvierte das Referendariat in Niedersachsen (zweites Staatsexamen 1991), zog im selben Jahr nach Dresden, war kurzzeitig Referent im Staatsministerium für Kultus in Sachsen, dann Staatsanwalt in Dresden, gefolgt von einer Dozententätigkeit an der Hochschule Meißen (FH). 1997 wurde Maier Richter am Landgericht Dresden und blieb dort bis 2017 zuständig für Zivilsachen. Bekannt wurde er in der Auseinandersetzung mit dem halbnegroiden Sohn von Boris Becker, welcher durch „rassistische“ Äußerungen von sich reden machte: Berlin sei eher als London und Paris eine „weiße Stadt“ in der er angeblich „rassistischen“ Angriffen ausgesetzt gewesen sein soll. - Die Vorstellung des honorigen AfD-Mannes auf seiner Netzseite lautet: Mein Name ist Jens Maier, ich bin 55 Jahre alt und seit 1992 verheiratet. Meine zwei in Dresden geborenen Kinder sind 15 und 19 Jahre alt, ich selbst bin in der Hansestadt Bremen geboren und aufgewachsen. Seit 1991 lebe ich in meiner neuen Heimat Dresden und wurde dort im November letzten Jahres zum Direktkandidaten im Wahlkreis Dresden 1 für den Deutschen Bundestag gewählt. Zusätzlich stehe ich auf Platz 2 der sächsischen Landesliste zur Bundestagswahl. Von Beruf bin ich seit fast 20 Jahren Zivilrichter am Dresdner Landgericht. Davor war ich als Dozent an einer Fachhochschule, als Staatsanwalt und als Referent am Staatsministerium für Kultus tätig.
 
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In der BRD war eine echte deutsche Rechtshoheit zu keiner Sekunde gegeben !
 
 
Der geheime Staatsvertrag vom 21.05.1949 zwischen den alliierten Mächten und der provisorischen Regierung Westdeutschlands sieht u.a. vor, die Medienhoheit der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahre 2099 -, auch die sog. „Kanzlerakte“, die jeder deutsche Bundeskanzler, vor Ablegung des Amtseides zu unterzeichnen hat -, sowie die Pfändung der Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten.