PRÄAMBEL

Das Recht auf „Freie Meinungsäußerung“ ist abgeschafft ! Eine gewisse eingegrenzte Variante von Schimpfreden bzw. „Beleidigungen“ gegen einen besonders geschützten Personenkreis - welche zur „Volksverhetzung“ hochstilisierbar sind - wird mit hohen Geldstrafen belegt, welche dem Staat ungeheure Summen in die Kassen spült. Schon aus fiskalischen Beweggründen wird der BRD-Staat auf diese Einnahmequellen nicht verzichten und mithin eine wahre Meinungs- und Redefreiheit nie gewähren können.
 
WARNUNG AN ALLE ALTERATIVEN ZUKUNFTSBESORGTEN
UND RECHTLICHEN
 
24.10.2017 - Info Focus - Die Zahl der Straftaten von Migranten: Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte im ersten Quartal 2017 rund 64.700 Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer, in den letzten drei Monaten des Vorjahres waren es 66.000 Fälle. Das geht aus einer aktuellen BKA-Statistik hervor. Über entsprechende Zahlen hatte zuvor bereits die „Passauer Neue Presse“ berichtet und sich auf eine Unterrichtung des Innenministeriums im Bundestag bezogen. Die BKA-Daten zeigen auch, dass bestimmte Nationalitäten bezogen auf die Gesamtzahl der Zuwanderer überdurchschnittlich häufig durch Straftaten auffallen: Das betrifft etwa Menschen aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien, aus den afrikanischen Ländern Gambia, Nigeria und Somalia sowie aus der Balkan-Region und aus Georgien. Der Anteil von Syrern, Afghanen und Irakern an den Tatverdächtigen ist hingegen vergleichsweise niedrig. Zu den Zuwanderern zählen in der Statistik Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete und Illegale. Dass dieser Personenkreis überdurchschnittlich häufig durch Straftaten auffällt, ist lange bekannt.
 
Die Focus-Nachricht unterstreicht, dass die Fälle der Ausländerkriminalität „leicht zurückgegangen“ wären, das würde „Mut machen“. Svenja Striezel kommentiert dazu: „Was uns Mut macht ? ... die Aussicht auf Jamaika ganz bestimmt nicht. Diese Tagträumer werden Deutschland an die Wand fahren. Und dann noch die Gerichte, die Abgeschobene zurückholen lassen ! Wer zahlt das eigentlich ? Richtig, wir zahlen das und lesen dann von Tipps der Polizei, wie diese [Frauen] sich beim Joggen schützen können. Natürlich ist Pfefferspray verboten. Ja für die Zukunft werden wir viel Mut und Gottvertrauen brauchen. Die Zahl ist leicht zurückgegangen. Toll es werden trotzdem täglich mehr !“
 
Wichtig: Jede formulierte Kritik an Asylanten-Verbrechen unbedingt relativieren ! 
 
Wer die Verbrechen der Asylanten in unserem deutschen Gastland thematisiert, läuft Gefahr von der BRD-Justiz mit sehr hohen Geldstrafen niedergeknüppelt zu werden, denn eine eindeutige Kritik an Frau Merkels desaströser Flüchtlingspolitik ist nicht gewünscht bzw. nicht erlaubt. Es ist ratsam, jeder noch so berechtigten Rüge an dem kriminellen Verhalten der sogenannten „Flüchtlinge“ die Einschränkung beizufügen, dass es sich „nur“ um einen kleinen Anteil der kostenintensiven Zuwanderer handele. Es handelt sich zwar um Zehntausende die ihr gewährtes Gastrecht missbrauchen, aber gemessen an der gigantischen Zahl der fremdländischen Neubürger sind es natürlich prozentual nur Wenige. Jeder einzelne Mord und jede einzelne der fürchterlichen Brutalvergewaltigungen junger Frauen und Mädchen ist ein Fall zuviel, welcher nicht geschehen wäre ohne Kanzlerin Merkels bedenkenlose unkontrollierte Grenzöffnung für Jedermann im Herbst 2015.
 
Des Spezialparagraphen „130 StGB Volksverhetzung“ bedienen sich BRD-Richter, um jede unliebsame Rede oder Schrift - also die von ihnen als „falsch“ definierte Gesinnung - zu „bestrafen“ und zwar zwischen 3 Monaten bis zu 5 Jahren Gefängnis. Es heißt zu Beginn des Wortlautes in diesem Paragraphen: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische...“ Das klingt zunächst wenig anstößig, doch wird diese Keule - soweit ich recherchierte - ganz allein gegen deutsche Bürger angewendet. Auch die gröbsten Diffamierungen von Deutschen seitens Nichtdeutscher kamen, soweit ich sehe, nie zur Anklage bzw. zu einer Verurteilung wegen „Volksverhetzung“. Es scheint sich also um ein Gesetzeswerk zu handeln das zur Niederhaltung der Deutschen, nach dem alliierten Sieg und der sich anschließenden geistig-seelischen Unterjochung seit 1945, geschaffen worden ist. Wenn sich diese Vermutung definitiv bestätigen ließe, würde es sich bei § 130 StGB um ein rassistisches Gesetz handeln
  
 
Ein Mitglied des Frankfurter Unternehmens „Seniorenforum-Feierabend.de“ setzte am 28.12.2015 - in der Zeit der heftigst diskutierten „Flüchtlings“-Invasion in Deutschland - einen Diskussionsbeitrag in das „FA.de-Tagebuch“ seiner Gesprächspartnerin, die sich vehement für die bedingungslose Aufnahme von „Flüchtlingen aus Syrien“ aussprach, denn Deutschland hätte ja auch 1945 die Ostflüchtlinge aufgenommen. Der Seniorenforums-Teilnehmer antwortete: „Ja, das waren ECHTE Flüchtlinge, Menschen von unserer Art, die das gleiche böse Schicksal erlitten hatten, wie alle Deutschen. Denen musste geholfen werden --, ganz im Gegensatz zu den heutigen Schnorrern und Schmarotzern und Dreckskerlen, die zu feige sind in ihrer orientalischen Heimat für bessere Zustände zu kämpfen, sich lieber in Deutschland auf die faule Haut zu legen.“
 
Diese Auslassung gilt als justiziabel weil sie unzulässsig pauschalisiert !
 
Die „FA.de-Tagebucheinträge“ sind nur für die nicht ignorierten Mitglieder des Seniorenforums sichtbar, also einer ganz geringen begrenzten Anzahl, denn alle die Tausenden FA.de-Mitglieder werden der einzelnen „Tagebuch“-Texte nur dann gewahr, falls sie sich rein zufällig auf den jeweiligen „Tagebuch“-Text einklinken, oder weil sie mit dem betreffenden „Tagebuch“-Besitzer bekannt sind. Der Bekanntschaftskreis, der „FA.de-Freundeskreis“, ist der Kreis derer die die „FA.de-Tagebuch“-Texte lesen können - innerhalb des begrenzten Mitglieder-Forums - ist extrem klein. Um die Texte lesen zu können muss man den „Tagebuch“-Besitzer persönlich virtuell besuchen und sich zu erkennen geben in Gestalt seines „FA.de-Profils“. Von einer echten Öffentlichkeit kann also keine Rede sein. Bewusste Erreichung der allgemeinen Öffentlichkeit war nie gegeben und nie beabsichtigt. Trotzdem erhob die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage - nach Anzeige der Berlinerin Ursula W. - gegen den Autor des o.a. Textes wegen „Volksverhetzung nach § 130 StGB“. Die Frau hatte nachts um 23.01 Uhr die Anzeige bei der Berliner Polizei getätigt, weil der Textverfasser die stundenlangen nächtigen Telefonate mit ihr nicht weiter führen wollte. Eine eifersüchtige Frau war also die Anzeigenerstatterin, für die Polizei (Dienststelle „Propagandadelikte“) und Staatsanwaltschaft zu willigen „Rächern“ wurden.
 
Das Amtsgericht Idstein entschied am 26.10.2017, dass dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu folgen sei und der o.a. Text „volksverhetzenden Charakter“ habe und somit zu betrafen sei (gemindertes Strafmaß um 2.000 Euro, ohne Anwaltskosten, weil dem betreffenden Kleinrentner - bei einer Rente von monatlich 1.000 Euro, nach Abzug von Versicherungen, Steuern, Energiekosten usw. - kaum 100 Euro zur Verfügung stehen). Die drei Bezeichnungen „Schnorrer, Schmarotzer, Dreckskerle“, bezüglich der „Flüchtlinge“, kosten nach der Rechnungstellung heutiger Justiz also einen in aller Regel vierstelligen Strafbetrag. Dass fiskalische Erwägungen dabei eine nicht unerhebliche Rolle spielen werden, versteht sich von selbst, damit hilft der Justiz-Apparat sich selbst zu finanzieren. - Der Sinn meiner Darlegungen aber soll eine Warnung an alle sein, dass die heutige Gesinnungs-Polizei und Gesinnungs-Justiz in der BRD gnadenlos agieren, wenn es sich um Deutsche handelt, denen ein Unmutswort in gesagter oder geschriebener Weise entgleitet. 
 
BEURTEILUNGEN GANZ KLAR MIT ZWEIERLEI MASS
 
Völlig anders reagiert die BRD-Justiz nachweisbar, wenn es sich um Mitglieder der System-Parteien und nichtdeutscher potentieller Gesinnungstäter handelt. Bezüglich dieser Klientel bleibt die BRD-Justiz weitherzig und „freiheitlich-tolerant“, so wie sie sich auch außerhalb der deutschen Grenzen gern als „Vorbilddemokratie“ ins propagandistische Rampenlicht setzt.
 
Von „Grüner Jugend“ und Ausländern erklingt täglich „Scheiß Deutscher“, „Scheiß Bullen“ usw. 08.10.2017 - Der linke Sprayer-Terror im Münchner Stadtteil Obermenzing nimmt kein Ende. Münchner Polizei bittet um Hilfe - Linke unbekannte Sprayer sprühen seit Wochen Hassparolen auf Autos und Hauswände. Sie ziehen umher und sprühen ihre Hassparolen. In der Nacht von Freitag auf Samstag schlugen sie in der Waldhornstraße in Obermenzing zu. Laut Münchner Polizei sind dieses Mal nach derzeitigem Ermittlungsstand insgesamt 94 Objekte mit linksmotivierten Texten und Symbolen besprüht worden. Aufgrund von Übereinstimmungen wird von derselben Tätergruppe ausgegangen. Bislang entstand ein Gesamtschaden von mehreren 100.000 Euro. Auf den Autos, Garagentoren und Wänden stehen nun laut „Bayrischem Rundfunk“ Parolen wie „Tod allen Yuppies“, „Die Bonzen, die !“ und „Kapitalisten Köpfen“.
 
26.09.2017 - SPD-Politiker Johannes Kahrs ist ein Freund deutlicher Worte - in einem TV-Interview vergriff sich der Vorsitzende des konservativen Seeheimer Kreises im Ton: Die Mitglieder der AfD diffamierte er pauschal als „rechtsradikale Arschlöcher“.
 
Ende November 2015 lief die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth bei einer Anti-AfD-Demonstration in Hannover mit, bei der unter anderem die Parolen „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“, „Nie wieder Deutschland“ und „Deutschland verrecke“ skandiert wurden. Obwohl Roth das gehört hat (es wurde auch unmittelbar hinter ihr skandiert), distanzierte sie sich nicht davon. Dies brachte ihr u.a. Kritik vom bayerischen CSU-Landtagsabgeordneten Florian Herrmann ein. Er sagte: „Ich halte das für einen unhaltbaren Zustand, wenn die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags hinter Parolen wie ‚Deutschland, Du mieses Stück Scheiße‘ herläuft. Sie trägt damit zur Radikalisierung der Gesellschaft bei und macht sich mitschuldig, wenn sich das Klima in Deutschland hochschaukelt.“
Deutsche Bürger dürfen türkischerseits pauschal ungestraft als „Köterrasse“ bzw. „Hundeclan beschimpft werden. „Möge Gott ihren Lebensraum zerstören“, wünschte Herr R. Ali Karabulut, der türkische Elternbund-Chef in Hamburg, auf Facebook, den Deutschen. „Die Ausdrucksweise des, dass dies durch den moslemischen Gott geschieht, also Allah, spiegelt exakt die Ideologie von Terrorislamisten“. Ein dt. Gericht hielt die Hetztexte indes für unbedenklich. „Volksverhetzung“ kam gar nicht in Betracht. Vielmehr führte das Gericht aus: Der § 185 (Beleidigung) schützt nur einzelne Personen und nicht ganze Personengruppen, kommt es bei Kollektivbeleidigungen stets darauf an, ob sämtliche Mitglieder des Kollektivs als Individuen gemeint seien, und ob die Beleidigung auf sie persönlich durchschlage. Daran fehle es, wenn eine unüberschaubar große und nicht eindeutig bestimmbare Gruppe beleidigt werde.
 
Mit dieser Argumentation hob das Bundesverfassungsgericht 2015 erneut eine Verurteilung wegen „Beleidigung“ auf, diesmal wegen eines Ansteckers mit der Aufschrift „FCK CPS“ (Fuck Cops) - nichts anderes gilt für die Parole „ACAB“ („All Cops Are Bastards“). So stellte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2016 fest, das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination „ACAB“ als Abkürzung für „All Cops Are Bastards“ bzw. „Alle Polizisten sind Bastarde stelle nicht zwingend eine Beleidigung dar.“ Das Gericht führte aus: „Es sind nicht pauschal alle Polizeibeamten, alle Soldaten, alle Hamburger [zu] beleidigen“, sagte Frombach. „Alle Deutschen“ sind nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft demnach keine solche Gruppe die beleidigt werden kann.
 
Der Ökonom und Politiker Bernd Lucke behauptete in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ Ende August 2013, Meinungsumfrageinstitute würden Umfragen zu Ungunsten der AfD manipulieren, indem sie den Spielraum der statistischen Analyse nutzten, um die Partei kleinzurechnen. Es gebe „eindeutige Hinweise von Mitarbeitern der Wahlforscher“, dass „in den Rohdaten von Allensbach und Forsa“ die AfD „deutlich über fünf Prozent“ liegen würde. Das Umfrageinstitut Forsa erwirkte daraufhin vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Lucke. Das Gericht untersagte Lucke unter Androhung von Ordnungsgeld, seine Behauptungen zu wiederholen. Der Geschäftsführer des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, kündigte daraufhin an, Lucke künftig „Lügen-Lucke“ zu nennen. Eine dagegen gerichtete Unterlassungsklage Luckes beim Landgericht Hamburg blieb erfolglos, da Güllners Äußerung vom Gericht als zulässige Meinungsäußerung bewertet wurde.
 
Ungeahndet und ungestraft darf US-Präsident Donald Tramp so gut wie täglich von der Journaille beschimpft, verunglimpft und beleidigt werden. Beispielsweise bezeichnete die Sprecherin von Spiegel-Online bei ihrer Kommentierung der „G20“-Tagung, ohne jede aktuelle Begründung den US-Präsidenten als „Trampeltier“.
 
Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig bezeichnete unliebsame Bürger als „Ratten“. Das gilt nicht als „Volksverhetzung“
 
Cem Özdemir, der sich nachhaltig für die Islamisierung einsetzt, nennt Bürger die Angst vor einer Islamisierung haben: „Diese Mischpoke“.
 
26.12.2015 - Im „BamS“-Interview: Wolfgang Schäuble bezeichnet seine politische Opposition, die AfD, als „Dumpfbacken“.
 
Ein Moderator der „Öffentlich-Rechtlichen“ Christian Ehring hatte Frau Dr. Alice Weidel von der AfD in der Sendung „extra 3“ als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. (Az. 324 O 217/17) Das Gericht entschied, dass es sich dabei um Satire handle, „die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“.
 
Der damalige Vizekanzler Sigmar Gabriel hat in Heidenau Bürger, welche ihre Ängste vor der islamischen Welle kundtaten, als „Pack“ bezeichnet, wörtlich (24.08.2015): „Das ist wirklich Pack, das man einsperren muss“. Wer falsch wählt soll also weggesperrt werden, seltsame Auffassung für einen Demokraten Kernaussage des ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ vom 13.07.2016 war: „Die Menschenwürde dreister Schwerstkrimineller im Libanon ist wichtiger als der Schutz Tausender verängstigter Familien in Deutschland.“
 
Jan Böhmermanns Beleidigungs-Gedicht im „ARD-Magazin extra3“ vom 31.03.2016 in seiner Show „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und in der ZDF-Sendung auf „ZDFneo“ ausgestrahlt, gilt als juristisch unbedenklich. Böhmermann beleidigte massiv in niederträchtigster Weise das türkische Staatsoberhaupt, den Präsidenten R. T. Erdogan, in Form eines sexistischen, geradezu perversen Schmähgedichts. Er wurde als „Ziegenficker“, „Kinderpornogucker“, mit „kleinem Schwanz“ und „Schrumpelklöten“ bezeichnet. Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass das Strafverfahren gegen Böhmermann eingestellt wurde. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, es sei keine „ernsthafte Herabwürdigung der Person“ festzustellen.
 
Die täglichen Beleidigungen der deutschen Ordnungskräfte während ihrer Einsätze werden geflissentlich überhört, da gibt es keine Klägerund keine Richter. Haben wir zweierlei Rechtsnormen in der BRD ? 09.05.2017 - Focus - NRW-Problemviertel Nr. 1 - Marxloh - Das Stadtviertel Duisburg-Marxloh gilt als Prototyp einer deutschen No-Go-Area. Die Polizei fährt dort nur mit mindestens zwei Streifenwagen rein. Immer wieder kommt es zu Gewalt gegen die Beamten. Ein Polizist packte in der Sendung aus: „Aber was wir dort erleben, ist trotzdem heftig. Leute, die drohen, Schusswaffen auch in der Öffentlichkeit einzusetzen, das ist krass. Man muss sich über das hohe Gewaltpotential vor Ort im Klaren sein, wir werden vor Ort aufs Übelste beschimpft und beleidigt
 
23.02.1017 - Focus - Auf Facebook hetzen Ditib-Anhänger offen gegen Deutschland - Seit bekannt wurde, dass Imame von Ditib in Deutschland für die Erdogan-Regierung spionieren, steht der türkisch-islamische Moscheenverband in der Kritik. Wie nun ein Bericht zeigt, wird der Verband aber auch immer mehr zum Nährboden für religiöse Intoleranz und Demokratiefeindlichkeit. Besorgniserregende Äußerungen hat das Magazin „Panorama 3“ des NDR im Umfeld der Ditib in Hamburg gefunden. Auf Facebook machten Funktionäre und Anhänger aus ihrer Gesinnung keinen Hehl. So veröffentlichte beispielsweise Ishak Kocaman, Vorsitzender des Ditib-Moscheevereins in Hamburg-Wilhelmsburg, immer wieder Zitate von radikalen Predigern auf seiner Seite. „Demokratie ist für uns nicht bindend“, ist dort als türkisches Zitat unter anderem zu lesen. „Uns bindet Allahs Buch, der Koran.“ Die Ditib-Strukturen seien programmatisch gegen die Integration ausgerichtet, sagte der Religionswissenschaftler Friedmann Eißler dem Magazin. „Panorama 3“ fand Impressionen zu einer von Ditib organisierten Pilgerreise nach Mekka. In einem Video werden kriegerische Parolen skandiert. Ein Teilnehmer überschrieb später ein Propaganda-Bild des türkischen Präsidenten Recep Tayyib Erdogan mit: „Mein Führer, gib uns den Befehl und wir zerschlagen Deutschland.“ Auf einem anderen Bild prangt die Aussage: „Ich spucke auf das Gesicht der Türken und Kurden, die nicht islamisch leben. Was für einen Wert haben sie schon, wenn sie keine Muslime sind.“
 
All das wird ohne Anstand geduldet, aber ein Schimpfwort in einem privaten FA-Tagebuch ist für die Staatsanwaltschaft Grund genug ein Verfahren wegen „Volksverhetzung“ anzustrengen. Ich vermisse die gepriesene demokratische Gleichheit vor dem Gesetz ! Ich frage mich: Haben wir in der neuen BRD eine Justiz die mit zweierlei Maßen misst ? Und haben wir nun eine Gesinnungsjustiz, welche Gedanken und Worte selektiert und tendenziös übersieht, überhört oder ahndet und verurteilt ?
 
Man fragt sich, wie verzerrt sich die derzeitige BRD-Rechtsprechung gebärdet, wenn eine „Anti-G20“-Demonstration unter dem Titel „Welcome to hell“ - „Willkommen in der Hölle“ - von politischer Seite erlaubt wird ?! Wer zur Hölle einlädt, will die Hölle entfachen. Auf dem großen Transparent dieser Terroristen war das zu lesen: „WELCOME TO HELL“, unter dem Bild von vermummten Stadtguerillas die Worte: „BLOCKIEREN SABOTIEREN DEMONTIEREN G20", neben einer riesengroßen geballten Faust der Spruch: „HALTSMAUL“. Ist das keine „Volksverhetzung“ ? Die Hauswände der linksautonomen Kommandozentrale „Roten Flora“ trugen bezeichnende Sprüche in riesigen Lettern, z.B.: „Es ist Zeit für einen Aufschrei - AfD Bundesparteitag blockieren - gemeinsame Busanreise aus Hamburg“ - Und das kommunistische Zeichen der „Geballten Faust“. Es soll eine demokratisch gewählte Partei plattgemacht werden, mittels schlimmen Gewalttagen, wie es mittlerweile oft und oft durch die „Antifa“-Schlägertruppen geschehen ist. Weiter steht in großen Lettern an der „Roten Flora“: „Liebe Nachbarinnen, geht nicht mehr zur Arbeit, klaut im Supermarkt, fahrt schwarz, besetzt eure Wohnungen, versteckt Flüchtlinge, bildet Banden !“ - „Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen und der herrschen Klasse weltweit“. All das macht Stimmung aufs Zerstören, Niederschlagen, Kaputtmachen. Alles kein Indiz für Volksverhetzung ? „Stilllegung“ heißt Ausschaltung, also Aufruf zum Bürgerkrieg. „Stilllegung der herrschenden Klasse“, ist das keine Volksverhetzung ? Und zwar eine Volksverhetzung die in unzähligen linkslastigen Schriften ins Volk hineinposaunt wird, ohne dass sich darum ein Staatsanwalt kümmert. Man darf konstatieren: Linksgedrallte Hetze - auch plakativ veröffentlichte - gilt nicht als Volksverhetzung !