UN-General-Comment -34 
Rede-Freiheit, seit 21. Juli 2011 
 
Am Anfang der Vereinten Nationen (UN) standen die berühmten vier Freiheiten für jeden Menschen; darunter die Freiheit, daß jeder sich frei informieren und seine Meinung frei äußern kann; und durch niemanden, auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf. 
  
      Um das sicherzustellen wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das ua. den Mitglieds-Staaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall. Diese Vorschriften heißen „General Comments“. „Comments“ weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung „kommentieren“. 
 
      In dieser Hinsicht wurde  in der 102. Sitzungsperiode der Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr 10 ersetzt  durch den General Comment Nr 34. Amtliche Ausfertigungen sind erhältlich in englisch, französisch, spanisch, russisch, chinesisch usw. Deutsch ist nicht Amtssprache. Der GC Nr 34 ist in 52 Teile gegliedert, Paragraphen genannt. Besonders wichtig ist für Deutsche ist der Paragraph 49, weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen §130 StGB eigentlich nicht zuläßt.
 
         Wegen Artikel 25 GG gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes; sofort und ohne dass Einführungsbestimmungen erforderlich wären.
 
         Die Bundesrepublik gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also über die beschlossenen General Comments informiert.
 
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben den General Comment 34 vorliegen.
 
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20.11.2009 – Medienkommentar:
Migrantenschelte - Staatsanwaltschaft stoppt Ermittlungen gegen Sarrazin
 
Bundesbanker Thilo Sarrazin kommt nicht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzsenator von Berlin eingestellt. Dessen Äußerungen über Türken und „Kopftuchmädchen“ hatten für große Empörung gesorgt.
 
Berlin - Ermittlungen eingestellt: Thilo Sarrazins umstrittene Äußerungen zum angeblich fehlenden Integrationswillen von Migranten haben für den Bundesbank-Vorstand kein gerichtliches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren am Freitag ein. Es seien in dem entsprechenden „Lettre International“-Interview keine strafbaren Inhalte festgestellt worden, hieß es zur Begründung.
 
Das Ende September veröffentlichte Interview Sarrazins hatte für Empörung gesorgt. Vor allem zwei Sätze wurden kritisiert: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate." Und: „Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.“ Bereits als Berliner Finanzsenator hatte er mit provokanten Äußerungen polarisiert.
 
Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehreren Strafanzeigen das Interview daraufhin überprüft, ob durch einzelne Äußerungen die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen überschritten worden seien. Die Vorwürfe der Volksverhetzung, Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung „haben sich nach der staatsanwaltschaftlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt“, erklärte der Sprecher der Ermittler.
 
Der Beschuldigte habe die von ihm in dem Beitrag aufgezeigten sozio-ökonomischen Probleme Berlins anhand einzelner Bevölkerungsgruppen, in erster Linie den in Berlin lebenden Türken und Arabern sowie der Berliner Unterschicht, „in plakativer und teilweise polemischer Form hervorgehoben“.
 
„Je niedriger die Schicht, umso mehr Geburten“

Weder werde in dem Interview hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen noch werde die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft erklärte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, „dass die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit jedem das Recht gibt, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern“. ore/AP/ddp
 
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Nach einer Allensbach-Feldforschung sind 45 % der deutschen Bevölkerung der Auffassung, man müsse in Deutschland vorsichtig sein, seine Meinung zur Flüchtlingsfrage zu äußern. Um die 70 % waren es bei privat-klingenden Nachfragen. Fast die Hälfte der Bevölkerung hält also offiziell die Meinungsfreiheit derzeit für nicht gewährleistet - ein katastrophaler Befund für Medien, die vielfältige Meinungen eigentlich sichtbar machen sollten, und auch für den Zustand unserer Justiz und letztlich für unsere Demokratie. Eine große Anzahl von kritischen Stimmen im In- und Ausland erhoben sich in der Vergangenheit gegen die Flüchtlingspolitik von A. Merkel. Aktuell hat der SPD-Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Merkel scharf kritisierte: „Tut so, als kämen Sorgen von Dummköpfen.“
 
Es ist ein Unterschied, ob Sigmar Gabriel protestierende Ostdeutsche als „Pack“ beschimpft, oder ob der „kleine Max von nebenan“ seinem Unmut über die Flüchtlingspolitik freien Lauf lässt. Beleidigungen der Politiker in Richtung Wahlvolk hingegen gelten hingegen juristisch als unbedenklich. Die Verbalinjurien des SPD-Chefs und Vizekanzlers Sigmar Gabriel fallen zuweilen derb aus. In der Bundesregierung sitzen - so Gabriel - „Brandstifter und Sozialbetrüger”. Er spricht In der Flüchtlingsdebatte von „rechtem Pack“ („Das ist wirklich Pack und Mob, und was man da machen muss, man muss sie einsperren.”) oder von „Arschlöchern“. Mit „Pack“ meinte Gabriel Menschen, die gegen Asylbewerber eingestellt sind, mit „Arschlöcher“ meinte er die Täter, die in Köln auf ungehörige Weise Frauen misshandelten. Die Kernaussage einer Sendung des ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ war: „Die Menschenwürde dreister Schwerstkrimineller im Libanon ist wichtiger als der Schutz Tausender verängstigter Familien in Deutschland.“ Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig bezeichnet unliebsame Bürger als „Ratten“, Grünen-Chef Cem Özdemir als „Mischpoke“.
 
Da der § 185 (Beleidigung) nur einzelne Personen und nicht ganze Personengruppen schützt, kommt es bei Kollektivbeleidigungen stets darauf an, ob sämtliche Mitglieder des Kollektivs als Individuen gemeint seien, und ob die Beleidigung auf sie persönlich durchschlage. Daran fehle es, wenn eine unüberschaubar große und nicht eindeutig bestimmbare Gruppe beleidigt werde. Mit dieser Argumentation hob das Bundesverfassungsgericht 2015 erneut eine Verurteilung wegen „Beleidigung“ auf, diesmal wegen eines Ansteckers mit der Aufschrift „FCK CPS“ (Fuck Cops) - nichts anderes gilt für die Parole „ACAB“ (All Cops Are Bastards).