Massenmörderin Katholische Kirche

Das römische Recht erkannte die Gültigkeit von durch Folter oder Gewalt erwirkte Geständnisse nicht an. Ebenso wenig das kanonische Recht – zumindest bis Mitte des 13. Jahrhunderts. Die Folter ist in der 1252 von Papst Innozenz IV. publizierten Bulle „Ad extirpendam“ ausdrücklich als Mittel vorgesehen, um in Fällen von Häresie (Kirchenfeindlichkeit) die „Wahrheit“ ans Licht zu bringen. Er schrieb ihren Einsatz vor und kodifizierte zugleich die konkreten Formen der Anwendung. Papst Clemens IV. bestätigte 1265 diese Bulle (Kirchengesetz); im Jahre 1311 befahl Papst Clemens V. die Templer dort, wo diese noch nicht geschehen war, der Folter zu unterziehen.
 
(Alain Demurger „Die Templer - Aufstieg und Untergang“, S. 280)