Die Todesstrafe in den Germanenrechten
 
Der Merowinger- bzw. Frankenkönig Chlodwig I. (466-511), der erst ab dem Jahre 496, während der Schlacht bei Zülpich, sich dem Chritianismus zu nähern begann, ließ die „Lex Salica“ („Pactus Legis Salicae“, dt. „Salisches Recht“) in den Jahren 507-511 aufzeichnen, die zu den Germanenrechten gezählt wird. Es handelt sich dabei um eines der ältesten Rechtsbücher überhaupt. Der österreichische Historiker Karl Ubl datiert den Kern der Texte um die Mitte des 5. Jhs. Die Artikel befassen sich mit diversen Rechtsfragen, wobei der Schuldige - wenn er freien Standes war - fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Die Geldbußen waren hoch veranschlagt, so beispielsweise bei Diebstahl. Sie betrugen bei den Franken ein Mehr- bis Vielfaches gegenüber anderen Volksrechten, wie jenen der Friesen, Burgunden, Alamannen. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft. Auf die Ermordung eines sog. „Römers“ bzw. Galloromanen stand eine Geldstrafe in Höhe von 100 Goldmünzen (solidi), was etwa dem Wert von 100 Rindern entsprach. Die Tötung eines freien Franken war doppelt so teuer. 600 solidi waren für die Tötung von Kriegern des unmittelbaren Königsgefolges zu entrichten. Ebenso waren hohe Geldbußen für Ehrverletzungen vorgesehen, die Beschimpfung mit dem Wort „Hure“ kostete 45 solidi. In der „Lex Salicia“ ist zwar keine Rede davon, gleichwohl wurde daneben bereits staatliches Strafrecht angewandt. Mörder konnten zum Tode verurteilt, Verräter enthauptet, Diebe gehängt und Sklaven kastriert werden, wenn letztere stahlen. In den allerdings stark bibelchristlich beeinflussten „karolingischen Kapitularien“ wurden derartige Sanktionen schließlich aufgeführt (Cap. 10. 23.). Nach germanischem Rechtsbrauch war der Mord in aller Regel durch ein Sühnegeld auszugleichen, wenn es denn zu Verhandlungen zwischen den betroffenen Sippen kam, ansonsten galt das Recht der Blutrache, im Sinne von
„Wie Du mir, so ich Dir !“.
 
Die Todesstrafe nach jüdisch-christlicher Auffassung
 
Die Bibel ist in Sachen Todesstrafe eindeutig. Im Alten Testament findet sich das Prinzip „Auge um Auge“ ! Der Bibel-Gott ist kein Gegner der Todesstrafe. In zahllosen Gesetzen schreibt er klar und deutlich den Tod als einzige Strafe vor. Einen Prozess, eine Anhörung des Beschuldigten, eine Beweisaufnahme oder gar die Einsetzung eines Fürsprechers hält der jüdisch-christliche Gott an keiner Stelle überhaupt nur für erwähnenswert. Es fällt auf, dass sich fast alle todeswürdigen Vergehen um die falsche Ausübung der Ehrerbietung zu Gott, um den Umgang mit anderen Göttern und um sexuelle Belange (im Sinne der Unterordnung des Mannes vor Gott oder der Reinhaltung der Rasse) drehen. Hier einige Belege für die biblisch-göttlichen Todesgebote:
 
(1. Mose 2,17): „Aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen sollst du nicht essen; denn an dem Tage, da du von ihm issest, musst du des Todes sterben.“
(1. Mose 17,14): „Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden.“
(2. Mose 12,15): „Wer gesäuertes Brot isst, vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll ausgerottet werden.“
(2. Mose 21,12): „Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.“
(2. Mose 21,14): „Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.“
(2.Mose 21,15): „Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.“
(2. Mose 21,16): „Wer einen Menschen raubt, (…) der soll des Todes sterben.“
(2. Mose 21,17): „Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.“
(2. Mos/Ex. 22,17) „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.“(kath. Einheitsübersetzung)
(2. Mose 30,33): „Wer solche Salbe(heiliges Salböl, nur für Priester bestimmt) macht, (…) der soll aus seinem Volk ausgerottet werden.“
(2. Mose 30,38): „Wer es (Räucherwerk) macht, (…) der soll ausgerottet werden.“
(2. Mose 31,15): „Wer eine Arbeit tut am Sabbattag, soll des Todes sterben.“
(3. Mose 7,20): „Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, (…) der wird ausgerottet werden.“
(3. Mose 7,21): „Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, (…) der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.“
(3. Mose 7,25): „Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem Herrn Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden.“
(3. Mose 7,27): „Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden.“
(3 Mose 17,3-4): „Wer aus dem Haus Israel einen Stier (…) schlachtet (…) und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, (…) ein solcher Mensch soll ausgerottet werden.“
(3. Mose 17,8-9): „Wer aus dem Hause Israel (…) ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt und bringt es nicht vor die Tür der Stiftshütte, um es dem Herrn zu opfern, der wird ausgerottet.“
(3. Mose 19,8): „Wer davon (Brandopfer) isst, (…) ein solcher Mensch wird ausgerottet werden.“
(3. Mose 20,2): „Wer unter den Israeliten oder den Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch(Ein fremder Gott) gibt, der soll des Todes sterben.“
(3. Mose 20,10): „Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben.“
(3. Mose 20,11): „Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt, (…) so sollen beide des Todes sterben.“
(3. Mose 20,12): „Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben.“
(3. Mose 20,13): „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so (…) sollen beide des Todes sterben.“
(3. Mose 20,14): „Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu; (…) man soll ihn mit Feuer verbrennen.“
(3. Mose 20,15): „Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben.“
(3. Mose 20,16): „Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten.“
(3. Mose 20,17): „Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, (…) sie sollen ausgerottet werden.“
(3. Mose 20,18): "Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage, (…) so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden."
(3. Mose 20,20): „Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, (…) ohne Kinder sollen sie sterben.“
(3. Mose 20,27): „Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben.“
(3. Mose 22,3): „Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, (…) und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der Herr.“
(3. Mose 23,29): „Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden.“
(3 Mose 24,16): „Wer des Herrn Namen lästert, der soll des Todes sterben.“
(3. Mose 27,29): „Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben.“
(4. Mose 9,13): „Wer aber rein ist und wer nicht auf einer Reise ist und unterlässt es, das Passa zu halten, der soll ausgerottet werden.“
(4. Mose 15,30): „Wenn aber ein Einzelner aus Vorsatz frevelt, (…) so hat der den Herrn geschmäht. Er soll ausgerottet werden.“
(4. Mose 15,35): „Der Herr aber sprach zu Mose: Der Mann soll des Todes sterben.“
(4. Mose 19,13): „Wenn aber jemand irgendeinen toten Menschen anrührt, (…) so macht er die Wohnung des Herrn unrein, und solch ein Mensch soll ausgerottet werden.“
(4. Mose 19,20): „Wer aber unrein wird, (…) der soll ausgerottet werden.“
(4. Mose 35,16): „Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben.“
(4. Mose 35,17): „Wirft er ihn mit einem Stein, (…) so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.“
(4. Mose 35,18): „Schlägt er ihn mit einem Holz, (…) so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben."
(4. Mose 35,21): „Stößt er jemand aus Hass (…) so soll der des Todes sterben.“
(4. Mose 35,31): „Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben.“
(2. Chr 23,7): „Und wer in das Haus des Herrn geht, der sei des Todes !“
(Hiob 36,12): „Gehorchen sie nicht, so werden sie dahinfahren durch des Todes Geschoss.“
(Jer 26,11): „Dieser Mann ist des Todes schuldig; denn er hat geweissagt gegen diese Stadt.“
(Hese 18,13): „Er soll nicht leben, sondern weil er alle diese Gräuel getan hat, soll er des Todes sterben.“
(Ps 7,22): „Denn die Gesegneten des Herrn erben das Land; aber die er verflucht, werden ausgerottet.“
 
Die streng christliche Sicht: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bild Gottes hat er den Menschen gemacht“ (1. Mo 9,5.6). Das zeigt, dass Gott sogar will, dass selbst Tiere getötet werden, wenn sie Menschen getötet haben. Das zeigt Er später in entsprechenden Vorschriften im Gesetz erneut. Besonders aber ging es Gott auch damals schon um Menschen, die andere umbringen. Diese Verantwortung des Richtens hat Gott seit diesem Zeitpunkt menschlichen Regierungen übertragen. Das betrifft sowohl die Zeit des Alten als auch die des Neuen Testaments, denn zur Zeit Noahs gab es das Gesetz vom Sinai noch nicht, unter dem wir als Christen heute nicht stehen. Hätte Gott uns im Neuen Testament nicht eine Änderung seines Prinzips offenbart ? Er hat das Gegenteil getan und in den genannten Stellen diesen Grundsatz bestätigt. Gott hat den Regierungen nach Römer 13 auch in der christlichen Zeit „das Schwert" übertragen. Wofür diente zur Zeit des Apostels Paulus das Schwert ? Es war eine Waffe, mit der jemand getötet wurde. Daher liegt es nahe, beim Erwähnen des Schwertes in Römer 13,4 die Todesstrafe als staatliche Handlungsmöglichkeit mit einzubeziehen: „Sie [die Regenten, die Obrigkeit, die Regierung] ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber Böses verübst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe [wörtlich: zum Zorn] für den, der das Böse tut" (Röm 13,4).“
 
Herausragende Denker von Platon bis Kant, Hegel und Goethe haben die Notwendigkeit der Todesstrafe als selbstverständlich erachtet. Immanuel Kant war ein überzeugter Todesstrafenbefürworter. Ihm ging es darum, dass die Strafe der Tat angemessen sein muss und Mord sei eine so ungeheuerliche Sache, dass allein der Tod des Mörders sie sühnen könne. Bei ihm heißt es in „Metaphysik der Sitten“: „Hat er aber gemordet, so muss er sterben.“ Indessen dürfe es bei der Vollstreckung, so Kant, keine „Misshandlung“ geben, durch die „die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal“ gemacht würde. „Wie kann eine Gesellschaft solchen Untieren gegenüber von der Todesstrafe absehen ? Hier ist der Verzicht auf sie die Äußerung einer falsch verstandenen Humanität.“ So Hermann Etzel am 27.03.1950 im deutschen Bundestag bei der Begründung des Gesetzesentwurfes seiner Bayernpartei für die Wiedereinführung der Todesstrafe.
 
Warum ich für die Todesstrafe bin
 
(Gary S. Becker - Der Autor ist Wirtschaftsnobelpreisträger (1992) und Professor für Ökonomie und Soziologie an der University of Chicago.)
 
Die Diskussion um die Todesstrafe ist im Wesentlichen eine Debatte über Abschreckung, sagt der Wirtschaftsnobelpreisträger Gary S. Becker. Er spricht sich für die Hinrichtung von Mördern aus - und zwar, um weitere Straftaten zu verhindern. Nicht aus Rache.
 
Die europäischen Regierungen sind strikt gegen die Todesstrafe, und manche Europäer betrachten den Einsatz der Todesstrafe in den USA als barbarisch. Zahlreiche europäische Intellektuelle argumentieren gar, dass Strafe generell keine abschreckende Wirkung auf Kriminelle hat. In den letzten 20 Jahren erlebte Europa nach Jahrzehnten der Milde einen drastischen Anstieg der Verbrechensraten. Diese Zahlen sind in Amerika teilweise aufgrund härterer Strafen gefallen. Dazu gehört auch die Todesstrafe. Ich bin für die Hinrichtung von als Mörder verurteilten Personen, weil - und nur weil - ich glaube, dass damit andere abgeschreckt werden, zum Mörder zu werden. Wäre ich davon nicht überzeugt, würde ich mich gegen die Todesstrafe aussprechen, denn Rache oder andere Motive sollten nicht als Grundlage staatlicher Politik dienen.
 
„Todesstrafe hat eine abschreckende Wirkung“
 
Die empirische Forschung über die Todesstrafe nahm in den USA mit einer bahnbrechenden Studie Isaac Ehrlichs ihren Ausgang, die 1975 veröffentlicht wurde. Die vorhandenen Daten sind ziemlich begrenzt, doch auch sie geben Grund zur Annahme, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Die meisten Menschen, vor allem Mörder, fürchten den Tod, besonders wenn er rasch und mit einiger Gewissheit nach der Verübung eines Mordes eintritt. Schopenhauer schrieb zum Selbstmord: „Wenn es dahin gekommen ist, dass die Schrecknisse des Lebens die Schrecknisse des Todes überwiegen, wird der Mensch seinem Leben ein Ende setzen. Aber die Schrecknisse des Todes leisten erheblichen Widerstand.“
 
Die Gegner der Todesstrafe behaupten oft, der Staat hätte kein moralisches Recht, jemandem das Leben zu nehmen, auch nicht einem noch so abscheulichen Mörder. Da ich an die abschreckende Wirkung der Todesstrafe glaube, ist das jedoch eine absolut falsche Schlussfolgerung. Um den Grund dafür zu verstehen, nehmen wir an, dass für jeden hingerichteten Mörder drei Morde verhindert werden können, wobei es sich dabei um eine viel kleinere Zahl handelt als in den Abhandlungen Ehrlichs. Daraus folgt, dass für jeden nicht hingerichteten Mörder drei unschuldige Opfer ihr Leben lassen müssten. Die Rettung dreier unschuldiger Leben für jede hingerichtete Person scheint ein durchaus interessanter Gegenwert zu sein, und selbst wenn pro Hinrichtung zwei Leben gerettet werden, erscheint das als überzeugendes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Selbst wenn pro Hinrichtung nur ein Leben gerettet werden könnte, wäre das noch immer ein erstrebenswerter Gegenwert.
 
„Das Leben des Opfers zu retten, hat mehr Gewicht“
 
Viele Menschen wehren sich gegen eine Abwägung zwischen der Qualität des geretteten und des genommenen Lebens. Ich sehe jedoch keinen Grund, einen derartigen Vergleich nicht anzustellen. Man denke an einen Berufsverbrecher, der einen Menschen beraubt und tötet. Das Opfer führte ein respektables Leben und hinterlässt mehrere Kinder und einen Ehepartner. Nehmen wir an, es wäre möglich, das Leben eines unschuldigen Opfers durch die Hinrichtung eines derartigen Verbrechers zu schützen. Für mich ist klar, dass es mehr Gewicht haben muss, das Leben des Opfers zu retten als einem Kriminellen das Leben zu nehmen. Nicht alle Fälle sind so eindeutig, aber der Vergleich im Hinblick auf die Qualität der beiden Leben muss Teil jeder vernünftigen Gesellschaftspolitik sein. Natürlich bereitet mir das Risiko, womöglich Unschuldige hinzurichten, Kopfzerbrechen. Meine Zustimmung zur Todesstrafe würde stark geschwächt, wenn die Zahl der unschuldig Hingerichteten tatsächlich so groß wäre wie oftmals behauptet. Ich glaube allerdings, dass die Berufungsverfahren in den USA einen außergewöhnlich großen Schutz bieten, zwar nicht so sehr gegen ungerechtfertigte Verurteilungen, aber sehr wohl gegen ungerechtfertigte Hinrichtungen. Mit der DNA-Identifikation wurde dieser Schutz noch enorm ausgeweitet.
 
 
Nochmals: Die Diskussion um die Todesstrafe ist im Wesentlichen eine Debatte über Abschreckung. Ich verstehe: Der Gedanke einem Menschen, selbst einem Mörder, das Leben zu nehmen, ist beunruhigend. Aber manchmal sind höchst unangenehme Maßnahmen notwendig, um noch schlimmere Verhaltensweisen zu verhindern, die das Leben unschuldiger Opfer kosten.