Germanische Priester und Tempel
 
Von unseren germ. Ahnen schrieb der röm. Historiker Publius Cornelius Tacitus (58-120 n.0) in seiner „Germania“ (um 90 n.0), 3. Satz des Kap. 9: „Im übrigen entspricht es nicht ihrer Anschauung von der Größe der Himmlischen, die Götter in Wände einzuschließen oder sie irgendwie menschen­ähn­lich nach­zu­bilden. Sie weihen Haine und Wälder und benennen mit den Götternamen jenes Ge­heimnisvolle, das man nur in frommer Andacht schaut.“ Wahrlich, eine erhabenere Um­schrei­­bung der Religion ließe sich kaum denken. Von der Forschung wird diese Einschätzung weitge­hend bestätigt: Die Ger­manen kannten Opfer und geheiligte Opferplätze, vereinzelt auch Götterbilder, „Tempel“ erst in den Spätzei­ten -, denn diese waren in der Frühphase Steinschichtungen und Steinhegungen im Freien. Sie besaßen keinen Be­rufs-Prie­sterstand, vielmehr wählten sie ihre Priester wie Stammes­führer aus bestimmten Adels­geschlechtern nach einer Mischung aus aristokratischem Erb- (Ge­blüts­-) und demokrati­schem Wahlrecht.
 
PRIESTER
 
Von germ. god, got. guð (Gott) ist abgeleitet guð(i)ja = der Gott dienende fromme Mann sowie sinista für den ältesten oder Oberpriester. Entsprechend ist goði im norweg. Mut­terland der Prie­ster, in Island mehr der Bezirkshauptmann. Tempeldienst pflegende Priester hei­ßen z.B. hof(s)goði (Tempelgode), freysgoði (Gode des Gottes Freyr). Weibliche Entsprech­ungen sind: gyðja, hofgyðja, blotgyðja (Opferpriesterin). Altnord. þulr ist der Kultredner, den besonderes Wissen um mythische und magische Dinge auszeichnete, welches er vom hohen þula­stoll vor­trug. Die þulir waren die ältesten Pfleger dichterischer Überlieferungen bei Nordleuten und An­gelsachsen. Während also der altisl. Gode nicht die Personalunion von weltlicher und religiöser Macht repräsentierte, war der altdeutsche é(o)wart, Pfleger des êwa, êa (weltliches und göttli­ches Gesetz) oder in etymologischer Übereinstimmung: der Wart, Wahrer des ewigen Gesetzes. Daneben gab es den é(o)sago als Rechtsprecher, bei dem mehr der juristische Aspekt im Vor­dergrund stand. Außer Priester- und Richteramt unterstand ihnen - nicht den Feld­her­ren / Kö­ni­gen - bei Heerzügen auch die Zucht der Truppe, da der ganze Krieg gleichsam in Ge­genwart der Gottheit geführt wurde (Tacitus, Germ. Kap. 7). Im „Heliand“ finden wir wi­h­es­ward für Tem­pelaufseher. Weitere altdt. Bezeichnungen: harugari und parawari, beide aus Tem­pelbenennun­gen harug und paro hergeleitet; pluostrari (Opferpriester); wizzo, got. wita (Wis­sender), wiz­zago, ags. wit(e)ga (Weis­sager); der Begriff gotinc erscheint im Zusammen­hang, wenn priesterli­ches Richteramt auf­gezeigt werden soll. Von der Wortwurzel walus / völr (Stab) leiten sich die Namen germ. Priesterinnen ab: Weleda, Waluburg, Wala, Völva (Stabträgerin­nen).
 
TEMPEL
 
Der Halbgote Wulfila, der die Bibel ins Gotische übersetzte, nutzte den altgläubigen Begriff alhs oder gudhus (Got­tes­haus). Auch der sächsische Heliand-Dichter verwendete alhs, auch godes hûs oder hêlaga hûs (heiliges Haus), wih, fridu wih für gottgeweihte Stätte. Dem letzteren entspricht ags. vih, viges oder veoh, veos; altn. vé; nord. Vi. Ein weiteres alt­germ. Wort ist ahd. haruc, harug, ags. hearg, altn. hörgr, dessen Bedeutung zwischen heiligem Hain und Haus schwankt, zuweilen auch den aus Steinen gebauten Altar meint. Der ursprüngliche Sinn ist aber ein von Steinen um­zäun­ter heiliger Bezirk - wobei sich durch Erhö­hung der Mauern schließlich der Tempelbau ent­wic­kelt hat. Gleiches bedeutete ahd. paro, ags. bearo. Wurden zur Umzäunung anstelle von Steinen Pfähle verwendet, war es der staf­gardr. In altnordisch-norwegischer Skaldendichtung, der Edda und Gesetzesliteratur erscheint allein der Ausdruck altn. hof. Das ahd. Wort loh meinte das hei­lige Gehölz.
 
GOTTESDIENST
 
Heilige Stätten sind die Orte und Priester die Leiter des Gottesdienstes, dessen Hauptbestand­teile Gebet / Opfer / Gedenken sind. Folgende altgerm. Ausdrücke wurden dafür benutzt: Wulfila übersetzte „anbetend sich niederwerfen“ mit inveita, dem altn. vita. Für bitten, beten steht gotisch bidjan, bida, ahd. pittan, peta, alts. bedan. Für Opfer(n) war verbreitet blo­tan, ahd. pluozan, altn. blóta, was etymologisch nicht mit Blut verwandt ist. Im Altschwed. ist blot­karl der heidn. Priester; überhaupt galt blóta als Begriff für die Religionsausübung. Das Ge­den­ken eines Gottes oder der Verstorbenen heißt got. gaman, altn. muna, minni; ahd. Minna. Ein we­sent­licher Bestandteil des heidnischen Kultes war das feierlich segnende Umtragen, Um­füh­ren der Götterbilder bzw. ihrer Sinnzeichen, was bereits in den bronzezeitlichen schwedischen Felsritzbildern demonstriert wird. Das religiöse Gesetz(-Buch) nannte man ahd. wizzod, got. wi­toð.
 
Bild: Der historische Thingplatz in Gulde (Kreis Flensburg) trägt den Namen Guly-Thing. Er wurde von der Gemeinde 2003 etwas abseits der historischen Stelle rekonstruiert. Es handelt sich um einen Steinkreis aus Findlingen. Der Dorfthing regelte die Gerichtsbarkeit und alle Streitfragen in dem Ort. Dieser Dorfthing bestand bis ins 19.Jahrhundert.