Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentierte die Polizei
ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske.
 
MACHT und MORAL
 
Allzeit, nicht nur „kurz vor Zwölfe“,
gibt's die Hasen und gibt’s Wölfe !
Das weiß zunächst kein Hasenkind,
drum ist's zumeist naiv gesinnt.
 
Drum finden Wölfe ihre Beute,
was Schurkenherzen arg erfreute,
was bis zum Weltprinzip gedieh:
Die Schwachen trifft es stets zu früh !
 
Das Böse frisst zuerst die Braven,
so will die Welt die Torheit strafen.
Des „Satans Wille“ triumphiert,
allein die Braven sind schockiert !
 
Sie träumen sich so gern Geschichten,
vom Lohn der Güte woll'n sie dichten.
Wer meint, dass Liebe Lieb‘ erzeugt,
sich einem frommen Irrtum beugt.
 
Die Mutter Erde liebt die Stärke,
der besseren wie der bösen Werke.
Wo Stärke fehlt ist jedes Recht genullt,
Machtlosigkeit gereicht zur Schuld.
 
Erst Himmelsgötters Geisteslehren,
begannen die Moral zu ehren.
So paart sich Erd- und Himmelsplan,
wer ihnen folgt, folgt bester Bahn.
 
Moral und Macht gehör‘n zusammen !
Dass sie dem Gegensatz entstammen
ist gleich, denn existent sind Hoch und Tief,
und wo eins fehlt geht‘s immer schief !
 
 
Von den Lehren aus der Mythologie
 
Meine gereimte Darlegung hat die griechische Mythologie vorweggenommen. Dort gebiert die Erdmutter Gäa die ungezügelten titanischen Urkräfte, in personifizierter Gestalt, eben die 12 Titanen (Riesen), die sie ohne männliche Begattung, allein durch Eros (den Liebeswillen) im Schlafe gebar. Die Liebe ist an sich etwas Holdes, doch durch sie wird wahllos Böses und Gutes hervorgebracht. Gäas Erstgeborener, Uranus, stellte das erste männliche Element, das Befruchtungsprinzip, dar. Mit ihm erzeugt dann Gäa den Zeus, dessen ethymologischer indogermanische Grundbegriff „ti/di“ ist, nämlich das „Licht“. Erst das Licht bzw. der Lichtvater scheidet das Helle vom Dunklen und bringt damit auch die geistigen Werte „Gut und Böse“ oder besser „Nützlich und Unnütz“ in die Welt. Weil sich das Nützliche/Gute nicht ohne Kraft und Macht, zum Heile der Welt, durchsetzen kann, ist es eng gebunden an die Vorbedingung der Macht. Ohne Macht ist das Beste unnütz und ohne Moralvorstellungen von „Gut und Böse“ ist die Machtausübung - weil vom „Willen zum Guten/Nützlichen“ ungezügelt - verhängnisvoll. Ein Staat der das Gute nicht mit Macht durchzusetzen gewillt und befähigt ist, also auch die gutgewillten Bürger vor den Übelwilligen (Nihilisten, Anarchisten, Misanthropen, Chaoten, Volkshassern, Betrügern, Dieben, Räubern, Vergewaltigern) schützt, der taugt nichts !
 
Seit Jahrzehnten ändert sich nichts
 
Immer aufs neue überfallen, vergewaltigen und morden Wiederholungstäter willkürlich Frauen und Mädchen aus der Gesellschaft. Im Juni 2019 war es ein Täter mit der Wolfsmaske. Am 22. Februar 2010 wurde er wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte damals bereits acht Vorstrafen. Unter anderem wegen 17 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern. Wieso wird ein solcher Mann trotzdem unverdrossen auf die Gesellschaft losgelassen ? Schon in der S-Bahn fotografierte er sein bislang letztes Opfer. Am hellichten Tag zerrte er in München dann das elfjährige Mädchen in ein Gebüsch und missbrauchte es. Der 45-Jährige stand im März 2021 wieder vor Gericht. Diese Fälle werfen immer die gleiche Frage auf, warum mehrfach vorbestrafte Männer die Möglichkeiten zu ihren Wiederholungstaten bekommen. Es heißt im vorliegenden Fall, das Kind habe versucht, sich auch mit Schreien zur Wehr zu setzen. Bei der Tat trug der Beschuldigte eine Wolfsmaske. Nach Angaben der Ermittler drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen. Auch beim Prozess spielte wieder einmal eine Nebenrolle, warum der bereits wegen Kindesmissbrauchs mehrfach vorbestrafte Mann, die Gelegenheit zu der Tat hatte. Der 45-Jährige war nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen. Auch wegen Körperverletzung sei er bereits verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Tat befand sich der Angeklagte in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. An dem Tag des Juni 2019 durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg fiel er über das Kind her. Das übliche Blahblahblah war zu hören: „Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden“, sagte sein Anwalt, „welche Kontrollmaßnahmen gab es ? Welche Fachgespräche gab es ?“ Nach den aktuellsten Daten des bayerischen Sozialministeriums befanden sich Ende 2019 insgesamt 2.884 Menschen in Bayern im Maßregelvollzug. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre. Und immer wieder auch das Geschwätz, ungeklärt sei bisher noch, ob der Angeklagte am Tattag bereits mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte. Als würde das für ein vergewaltigtes Kind einen Unterschied machen ! Der Anwalt des Vergewaltigers räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen bereits vor der Tat in der S-Bahn beobachtet und fotografiert hatte. Der Angeklagte bestreitet allerdings einen Vorsatz im Vornherein. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. Dass man solche Schutzbehauptungen von Tätern überhaupt nur ernsthaft registriert und kolportiert zeigt den üblichen, geradezu sträflichen Naivitätsgrad der (Un)Verantwortlichen auf, welche diese Taten erst ermöglichen. Man kann derartiges Juristengeschwätz kaum noch ertragen; man hört ein Gleiches seit Jahrzehnten, ohne, dass sich im Lande etwas bessert, im Gegenteil !
 
BRD-Politikerin Alice Weidel zu den Mädchenmorden