30.08.2022

„Überfall auf die Sowjetunion“ ?

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Wehrmachts-Landser und sowjetisches Stalin-Plakat das die unüberwindliche Macht der Roten-Angriffsarmee demonstrieren sollte

Längst sind die Quellen gesichert aus denen hervorgeht, dass die Sowjetunion, unter Diktator Josef Stalin, unmittelbar vor dem Angriffssignal auf das Deutsche Reich stand, mit Codewort „Apparazije graza“ (Grausen, Gewitter). Warum man offiziell an der Verleumdung festhält, die deutsche Wehrmacht hätte die „friedliebende Sowjetunion überfallen“, liegt allein an der Person Adolf Hitler, dem man aus politisch-ideologischen Gründen grundsätzlich kein Zugeständnis machen will, diesbezüglich vernünftig und folgerichtig gehandelt zu haben. Der gewaltigste Zerstörungsmechanismus aller Zeiten, die Rote-Armee, war im Begriff, ins Rollen zu kommen, als rechtzeitig die deutsche Wehrmacht ab dem 22.06.1941 zuschlug und den Untergang europäischer Kultur vereitelte, denn Adolf Hitler hatte sich vom roten Außenministers Vjačeslav Molotov, während dessen Berlin-Besuches (12./13.11.1940) nicht täuschen lassen, zu unerfüllbar hatte der Besucher seinen erpresserischen Forderungskatalog gestaltet. In Deutschland wusste man zwar nicht, dass sich Stalin, nach dem Grenz- und Freundschaftsvertrag mit Deutschland vom 28.9.1939 und dem Wirtschaftsvertrag vom Februar 1940, durch einem Geheimvertrag vom 15.10.1939 mit Churchill-England rückversichert und sich zu einem Vier-Fronten-Krieg gegen Deutschland verabredet hatte, aber man erlebte den mörderischen Aggressionswillen der Sowjetunion, die nach der Besetzung Ostpolens, am 30.11.1939 bis zum 13.03.1940 Finnland angriff, von Anfang April bis Mitte Mai 1940 Zehntausende Polen mittels Genickschuss-Massaker eliminierte, dann die drei baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen annektierte und wenig später Stalin dem Königreich Rumänien die Provinzen Bessarabien und die Nordbukowina entriss. Dass das gefräßige sowjetische Raubtier nach allen diesen Bluttaten sich in keiner Weise gesättigt fühlen konnte, war Hitler klar und er reagierte richtig, durch den Angriffsbefehl auf die waffenstarrende Sowjetunion, in allerletzter Minute.

Doch der sowjetische Angriff gegen Deutschland bzw. das deutsche Volk begann viel früher, konkret am 25.07.1937. Das „Volkskommissariat des Inneren“ (NKWD) der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), das aus der Geheimpolizei „Vereinigte staatliche politische Verwaltung“ (OGPU) hervorgegangen war, erließ am 25.07.1937, also noch vor der „Kulaken-Operation“, den stalinistischen ZK-Befehl mit der Nummer 00439. Der Befehl leitete eine rassistische Aktion ein, die „Operation zur Ergreifung von Repressivmaßnahmen an deutschen Staatsangehörigen, die der Spionage gegen die UdSSR verdächtig sind“ ein. Es sollte die erste von einer ganzen Reihe „nationaler Operationen“ werden, die faktisch politisch-ethnische Säuberungsaktionen des kommunistischen Regimes waren. Denn die meisten der Inhaftierten wurden ergriffen und unmittelbar danach erschossen. Die Deutsche Operation war die erste NKWD-Aktion im Rahmen der sogenannten „nationalen Operationen“ während der Zeit des sowjetischen „Großen Terrors“ 1937/38. Betroffen von dieser „Säuberungswelle“ waren Menschen deutscher Herkunft sowie Politemigranten aus Deutschland, Österreich und Deutsche ohne Pass, die sich aus unterschiedlichen Gründen in Russland aufhielten. Dieser Geheimbefehl hatte den offiziellen Titel: „Operation zur Ergreifung von Repressivmaßnahmen an deutschen Staatsangehörigen, die der Spionage gegen die UdSSR verdächtig sind“. Tatsächlich jedoch betrafen die Maßnahmen sämtliche Sowjetbürger deutscher Abstammung, deutsche Spezialisten, die Anfang der 1930er-Jahre in die Sowjetunion gekommen waren, um beim sozialistischen Aufbau zu helfen, Emigranten aus Deutschland - auch zahllose Mitglieder der KPD - sowie jeden, der berufliche oder persönliche Beziehungen zu Deutschland oder deutschen Personen unterhielt. Das Deutsche Reich, also potenziell alle Deutschen wurden in der Terminologie der die Massenoperationen begründenden NKWD-Befehle zum „Hauptfeind“ der Sowjetunion erklärt, weil Adolf Hitlers NS-Bewegung die Wühlarbeit der KPD für Moskau innerhalb deutscher Grenzen unterbunden hatte, sowie der bolschewistischen Weltrevolutionierung („Komintern“) ablehnend gegenüber stand. Grundlage für die Verfolgung, per se Verurteilung und Massenermordung im Zuge der „Deutschen Operation“ bildete der berüchtigte Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR, der 14 Paragraphen für die Verfolgung von Feinden der Sowjetmacht enthielt. In vielen Fällen geschah jedoch die Verurteilung nicht durch „ordentliche Gerichte“ der Justiz, sondern durch sog. „Dwoikas“ und „Troikas“, Militärtribunale, Sonderkommissionen (OSO; russ. Abk. für „Ossoboe Sowestschanie“) des NKWD, die befugt waren, außergerichtliche Urteile auszusprechen sowie völlig unkontrolliert Strafen von Verbannung nach Sibirien bis zur sofortigen Erschießung zu verhängen. Der ursprünglich auf die Zielgruppe der Auslandsdeutschen in der Sowjetunion begrenzte Befehl wurde wenig später auf Sowjetdeutsche ausgedehnt; maßgebend war nunmehr allein die Nationalität, also die Ethnie. Sage mithin keiner, die Bolschewiken seien Antirassisten gewesen. Streng genommen ist im Verlauf der Aktion zu unterscheiden zwischen einer „Deutschen Operation“ im engeren (gegen deutsche Staatsangehörige) und im erweiterten Sinne (gegen Deutsche im Sinne der Nationalität bzw. der ethnischen Volkszugehörigkeit - Sowjetdeutsche und Deutschstämmige). Dabei war der Übergang von der ersten zur zweiten Phase fließend. Wie alle „nationalen Operationen“ wurde auch die Deutsche Operation mehrmals verlängert - im Januar 1938 bis zum Mai, im Mai bis zum 1. August 1938. Mit Beschluss des Politbüros vom 16.11.1938 wurde die Tätigkeit der „außergerichtlichen Organe“ eingestellt, womit man die „Große Säuberung“ offiziell für beendet erklärte (gleichzeitig mit dem „Rücktritt“ von Nikolai Jeschow als „Volkskommissar für das Innere“. Er war, bei knapp 1,50 m Körpergröße, der „blutrünstige Zwerg“, der für die Anwendung des von Stalin angeordneten „Großen Terror“ verantwortlich zeichnete und zu ca. 800.000 dokumentierten Todesopfern führte. In Wirklichkeit wurden bis zum Jahresende 1938 in den Sonderlagern des „Gulag“ nach wie vor Todesurteile auch an Deutschen verhängt und vollzogen. Inklusive der Dunkelziffer wird von 950.000 bis 1,2 Millionen Todesopfern ausgegangen. Verhaftet wurden insgesamt etwa 2,5 Millionen. Die Zahl der Opfer der in Jeschows Amtszeit ist umstritten. Nach anderen Angaben schwankt sie zwischen 1.575.259 verhafteten und 681.692 umgebrachten echten und vermeintlichen Oppositionellen und 767.000 Personen, von denen 387.000 hingerichtet wurden. 

Die russischen Historiker N. Ochotin und A. Roginskij kamen in ihren Untersuchungen zum Schluss, dass 1937-1938 ca. 69-73.000 Deutsche verurteilt wurden, weil sie Deutsche waren, davon nach dem „Deutschen Befehl“ 76,17% zum Tod durch Erschießen. In der Region Krasnodar lag dieser Anteil bei 96,1 %, im Gebiet Nowosibirsk bei 96,3 %, im Gebiet Orenburg bei 96,8 %.

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Beschluss des Politbüros des ZK der KPdSU vom 31.01.1938 die sogenannten „Nationalen Operationen“ betreffend, signiert von Stalin, Molotow, Kaganowitsch, Woroschilow, Mikojan, Tschubar.

Schon im Verlauf des Ersten Weltkriegs war die deutsche Bevölkerung des Russischen Reiches zahlreichen Repressionen der Regierung und der militärischen Führung ausgesetzt. Diese reichten vom Verbot der deutschen Sprache und der Umbenennung deutscher Ortschaften über die Sequestrierung und Zwangsversteigerung von Wirtschaftsunternehmen und bäuerlichen Besitzes bis zur Deportation von ca. 500.000 deutschen Untertanen des Russischen Reiches aus den polnischen Gouvernements, aus Wolhynien, Podolien, den Ostseeprovinzen und anderen Gouvernements an der Westgrenze Russlands. Repräsentanten der deutschen Bevölkerung (Abgeordnete der Russischen Staatsduma, Funktionsträger politischer Parteien, Vertreter auf kommunaler und regionaler Verwaltungsebene, Intellektuelle, Geistliche, Unternehmer, Vertreter freier Berufe) haben sich schon während des Ersten Weltkrieges, erst recht aber nach dem Sturz der Monarchie und der Ausrufung einer Republik, gegen die Diskriminierung der Deutschen und für deren gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben der noch zu schaffenden demokratischen und rechtstaatlichen Republik Russland eingesetzt. Allgemeines Wahlrecht, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ungeachtet ihrer Religion und Volkszugehörigkeit, Bürgerrechte und Schutz des Eigentums waren die zentralen Forderungen, auf die sich deutsche Lutheraner, Katholiken und Mennoniten im Frühjahr und Sommer 1917 verständigt hatten.

Die Machtergreifung der Bolschewiki in der Hauptstadt Petrograd und deren Ausweitung auf weite Teile des Landes im Verlauf eines mehrjährigen Bürgerkrieges führten zum Abbruch des Demokratisierungsprozesses. Das Russische Reich verwandelte sich nicht vom Zarenreich zur Demokratie, sondern zu einer „Diktatur des Proletariats“ mit der Bolschewistischen Partei als Avantgarde. Das Endziel sollte die Weltrevolution sein. Die Sowjetmacht wurde in den deutschen Siedlungen gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt. Aus Mitgliedern der bolschewistischen Partei bestehende bewaffnete Sonderabteilungen (Tschasti osobogo naznatschenija, TschON) und territoriale Einheiten der Roten-Armee sorgten für die Durchsetzung der Beschlüsse des Rats der Volkskommissare und unterdrückten aufkommenden Widerstand. Loyalität oder Unterstützung des Regimes konnte damit jedoch nicht erreicht werden. Auf Seiten der Sowjetmacht gab es zwar deutsche und österreichische Kriegsgefangene, die freiwillig in Sowjetrussland zurückblieben und sich für den Aufbau des Sozialismus einsetzten. Die Agitation dieser „Internationalisten“, die der deutschen Bevölkerung des Landes fremd waren, erwies sich jedoch als wenig wirkungsvoll. Am 5. April 1922 wurde auf Betreiben des Zentralbüros der deutschen Sektionen beim Zentralkomitee der Kommunistischen Allunions-Partei (Bolschewiki) - wie sich die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) von 1925-1952 nannte, abgekürzt: ZK WKP(B) - in Moskau eine „Deutsche Kultur- und Wirtschaftsgesellschaft“ gegründet, unter deren Dach an verschiedenen Orten gegründete Hilfsvereine zusammengeführt werden sollten. (1917 wurde in Moskau am 20.-22. April und 10.-12. September auf Initiative von Prof. Karl Lindemann Kongresse von Vertretern der deutschen Bevölkerung des Russischen Reiches durchgeführt, auf denen Zukunftsperspektiven diskutiert und Programme beschlossen wurden.) Als das ZK der WKP(B) sah, dass es diese Vereine, vor allem die in der Ukraine, nicht unter seine Kontrolle bringen konnte, wurde die Idee aufgegeben, einen III. Kolonistenkongress durchzuführen. Stattdessen wurden lokale und regionale Konferenzen parteiloser deutscher Bauern durchgeführt, die von den Bolschewiki vorbereitet und geleitet wurden.

Mit dem Rundbrief Nr. 7/37 „Über den deutschen Aufklärungsdienst und dessen Bekämpfung“ vom 9. Juli 1924 hat die Geheimpolizei OGPU reichsdeutsche Firmen und Bürger der Spionage bezichtigt. Gleichzeitig wurde die Behauptung aufgestellt, die deutsche Bevölkerung sei die wichtigste Quelle zum Abschöpfen von nachrichtendienstlichen Informationen. Deshalb wurde eine genaue Beobachtung „aller deutschländischen (germanischen) Kolonistenvereine, Schulen, Klubs, Wohlfahrtsgesellschaften zwecks Aufdeckung ihrer Verbindungen mit Vertretungen im Ausland, dem Deutschen Roten Kreuz u.a. angeordnet“. Auffallend an dieser Anordnung ist, dass Vereine deutscher Sowjetbürger als „deutschländische“, d.h. ausländische bezeichnet wurden. Damit wurde auf deutschfeindliche Unterstellungen aus der Zeit kurz vor und während des Ersten Weltkrieges zurückgegriffen. Ein Jahr später hieß es in einem Bericht „Über die deutsche konterrevolutionäre Tätigkeit in der UdSSR“ bereits, die Deutschen seien als dem Kommunismus und der UdSSR feindselige Bevölkerungsschicht die größte Gefahr. „Die deutschen Kolonien sind die Basis für die antisowjetische Politik der Deutschen und der Politik der Sprengung von innen heraus“. Eine Bestätigung dafür sah man darin, dass in den 1920er - Anfang der 1930er Jahre der deutsche Anteil an Mitgliedern der kommunistischen Partei, des Jugendverbandes Komsomol und anderen sowjetischen Organisationen sehr niedrig war, unter der Lehrerschaft Träger der kommunistischen Ideologie fehlten, die Gemeinden zusammenhielten und die Geistlichen unterstützten, die deutschen und mennonitischen Bauern sich der Kollektivierung der Landwirtschaft widersetzen und während der Hungersnot 1932-1933 Unterstützung aus Deutschland bekamen.

Stalin baute den Terrorapparat zu einer Vernichtungsmaschine um. In immer neuen Säuberungswellen ließ er unzählige Bauern, Parteikader, große Teile der Roten-Armee, ethnische Minderheiten, Juden und Geistliche zu Abertausenden verhaften und liquidieren. „Säuberung“ nannten die Stalinisten diesen Vorgang. Doch die Säuberung (auf Russisch: „Tschistka“) hatte bereits unter Lenin und Trotzki existiert. Sie war ein parteiinterner Vorgang, der unzuverlässige Genossen wieder auf Linie bringen sollte. Nichtkonforme Mitglieder wurden denunziert, sie mussten sich für Abweichungen rechtfertigen, öffentlich Selbstkritik üben und wurden im Zweifelsfall aus der Partei ausgestoßen. Unter Stalin mutierte die Säuberung jedoch zur immer perfekter geölten Tötungsmaschine. Eine Säuberung bedeutete jetzt nicht nur Absetzung, sondern die physische Vernichtung. Und es war Stalin, der entschied und befahl, wer Freund war oder Feind, wer als Verräter verhaftet und hingerichtet wurde und wer der Erschießung entging.

Die Repressionen erfolgten, wie ausgeführt, gegen die deutschen Sowjetbürger aufgrund der „Deutschen Linie“ (Befehl Nr. 00439). Berücksichtigt man die Einstellung der Parteiführung und der Sicherheitsorgane den Deutschen gegenüber seit 1922, insbesondere die Befehle und „Orientierungen“ des NKWD betreffend der Bekämpfung der angeblichen deutschen Konterrevolution und Spionage, die Kriterien für die karteimäßige Erfassung, so bleibt für Zweifel kein Raum. In den Protokollen der „Dwojka“ (Volkskommissar des Innern der UdSSR und der Generalstaatsanwalt der UdSSR) über die Bestätigung des von Gebiets-Trojkas (NKWD-Chef, Gebietsparteisekretär, Staatsanwalt des Gebiets) vorgeschlagenen Strafmaßes (Tod durch Erschießen, Lagerhaft) wurde die jeweilige „Linie“ genannt. Dies trifft auch auf die Korrespondenz der 8. Abteilung des NKWD der UdSSR mit den NKWD-Verwaltungen in den Republiken, Regionen und Gebieten zu. Fest steht auch, dass Deutsche nicht nur nach der „Deutschen Linie", sondern auch als Kulaken und nach anderen nationalen Linien verfolgt wurden. Nach der „Deutschen Linie“ wiederum, wurden auch Russen, Ukrainer, Polen, Juden u.a. unterdrückt. Die Massaker an NKWD-Gefangenen waren eine Reihe von Massenexekutionen politischer Gefangener, die vom NKWD, dem Volkskommissariat für innere Angelegenheiten der Sowjetunion, in Osteuropa, vor allem in Polen, der Ukraine, den baltischen Staaten und Bessarabien durchgeführt wurden, in quasi allen russisch besetzen Gebieten. Nach dem Beginn des deutschen Präventivschlages gegen die angriffsbereite Sowjetunion am 22.06.1941 sollten die NKWD-Truppen politische Gefangene in das Innere der Sowjetunion evakuieren, aber der hastige Rückzug der Roten-Armee, der Mangel an Transportmitteln und anderen Hilfsgütern, wie z.B. Lebensmittel, und die allgemeine völlige Missachtung von Gerichtsverfahren, bedeutete oft bzw. in der Regel, dass die Gefangenen ermordet wurden. Schätzungen der Zahl der Todesopfer variieren zwischen den Standorten; Fast 9.000 in der ukrainischen SSR, 20.000 bis 30.000 in Ostpolen (Westukraine) wobei die Gesamtzahl innerhalb weniger Wochen etwa 100.000 Opfer willkürlicher Hinrichtungen erreichte. Ab 1954 fand die Überprüfung aller Verfahren gegen die wegen konterrevolutionärer Verbrechen verurteilten Lagerinsassen statt. In den 1960er Jahren setzten sich Angehörige von zum Tode Verurteilten für deren Rehabilitierung ein. Bei erneuter Prüfung der Akten und der Zeugenbefragung kam die Justiz zur Feststellung, dass die Verfahren der Jahre 1937-1938 unter grober Verletzung der geltenden Rechtsnormen und ohne Nachweis der Schuld durchgeführt wurden. Solche Verfahren wurden mangels eines Straftatbestands eingestellt und die Opfer postum rehabilitiert, was die Hundertausenden von Opfern und ihren Angehörigen auch nicht half.