25.11.2018
 
© Burkhard Heidenberger
 
 
„Reichsbürger“ ? = Schnappatmung !
 
 
Wer keine Lebenslust empfindet,
um seinen Lebenszweck sich schindet,
der forscht nach einer neuen Kraft,
der sucht sich die Intim-Feindschaft.
 
Feindschaft als Lebenselement -,
Feindschaft gibt Sinn, Feindschaft erhält.
Nur sei die Feindmacht eher spärlich,
möglichst gänzlich ungefährlich !
 
Wer käm‘ da gleich spontan in Frage,
bei heutiger links-verfranzten Lage ?
Doch nur die „Rechten“ und die „AfD“,
„Reichsbürger“ eh, die tuen niemand weh !
 
An solche darf man sich leicht trauen,
weil sie die Feinde nicht verhauen.
Die „AfD“ darf man gefahrlos schlagen,
„Reichsbürgern“ geht‘s an den Kragen !
 
Was sagen und was wollen diese Leute,
warum nur tobt die linke Meute ?
„Reichsbürger“ scheint etwas zu stören,
im Gegensatz zu roten-grünen Möhren.
 
Sie sagen - das gilt als „rechtsextrem“ -
„Die BRD war niemals souverän“ !
Natürlich ist das so, ganz ohne Zweifel,
doch albern, der „Reichsbürger“ Gekeifel !
 
Macht geht vor Recht zu allen Zeiten,
ein jeder Sieger will Besiegte leiten.
Wenn ein Verlierer sich nicht selbst verliert,
bleibt eine Chance, dass er triumphiert.
 
Vortrag über das Phänomen der „Reichsbürger“ >>
 
Ausgangspunkt meiner Recherche war der Vortrag des Titels „Wer aber sind diese „Reichsbürger ?“ von Oliver Gottwald aus Heusenstamm vom 19.11.2018. Herr Gottwald, so heißt es, ist „Diplom-Rechtspfleger und Experte für die sogenannte Reichsbürgerbewegung. Er beobachtet diese heterogene Szene aus Esoterikern, Rechtsextremisten und sonstigen Verschwörungstheoretikern seit über 10 Jahren.“ Ich begann mich nach Anhörung des weitschweifigen Referats mit den „Reichsbürgern“ zu befassen. Für O. Oswald wurde aus der Hobbyrecherche eine Art Lebensinhalt, er hat sich daran festgebissen, ich verstehe das. Er kann als Detailinformierter und -besessener den großen historischen Überblick nicht mehr begreifen, der aber lässt seine Ausführungen - bei aller Achtung der Person - als albern erscheinen. Wer hat von den beiden Parteien nun Recht ? Ich versuche als Neutraler, der weder dem Herrn Oswald noch den mir unbekannten „Reichsbürgern“ nahe steht, Verständnis zu gewinnen.
 
Die zentrale Frage strittiger Auffassungen der Kontrahenten ist diese: Ist die Bundesrepublik Deutschland als ein souveräner Staat zu betrachten oder nicht ? Aus dieser Verständnisdifferenz ergeben sich die Probleme. Aus der Meinung, dass sie es nicht ist, leiten die „Reichsbürger“ ihre total überzogenen antibundesrepublikanischen Organisationsformen ab, ohne zu begreifen, dass die Grundlage jeden Rechtes die dahinter stehende Macht ist, welche „ihr“ Recht - auch mit brachialem Polizeieinsatz - durchsetzen kann, wie es die BRD-Ordnungsbehörden wiederholt demonstriert haben. Daran ist jeder Versuch der „Reichsbürger“ gescheitert irgendwelche Parallelstrukturen aufzurichten. Sie hätten sich das denken können; ihre eigengesetzlichen Versuche entsprangen also kindhaft naiven Hoffnungen. Auf der anderen Seite stehen den verführten und gutgläubigen Mitläufern der „Reichsbürger“ propagandistisch geschulte Personen gegenüber, die versuchen, mittels ihrer Rabulistik, die „Reichsbürger“ als „unwissende Deppen“ zu brandmarken. Beide Seiten erachten sich im Besitz eines höheren Rechts, die einen weil sie am geschriebenen Wortlaut kleben und die Letzteren aus Staatsraison. Dass der Staat die „Reichsbürger“ nicht gewähren lassen kann, ist nachvollziehbar, doch zu beobachten ist, dass bei diesem Thema manche BRD-Enthusiasten von einem ähnlichen Affekt erfasst werden wie ihn die verbohrtesten „Reichsbürger“ entwickeln, nämlich einer Art Schnappatmung. Mehr Gelassenheit, bei dieser, derzeit nunmal nicht lebensbedrohlichen Causa Souveränität, wäre anzuraten. Und zu mehr Toleranz mahnte die Bundeskanzlerin A. Merkel während ihrer Neujahrsansprache für 2019.
 
Keine große Nation, die einen Gegner niedergeworfen hat, wie die USA es vermochten, zieht sich nach Zerstörung des Gegners freiwillig wieder zurück, um eine Reconquista zuzulassen, ohne gewisse Mechanismen im überwundenen Volks- bzw. Gesellschaftskörpers eingebaut zu haben, die seine Erholung zur Stärke verhindern sollen. Konkret geht es zentral bei den „Reichsbürgern“ und bei Oliver Oswald um die Gretchenfrage, ob das heutige Deutschland „souverän“ - also ohne bestimmende Einflussnahme der Hauptsiegernation USA - ist oder nicht. Vergleicht man die wirtschaftlichen und militärischen Machtverhältnisse von BRD und USA muss es nicht weniger als abstrus erscheinen, glauben zu wollen, dass dieser Nachkriegszwerg Deutschland gegenüber der US-Weltmacht „souverän“ sein könne. Dass das nicht so ist beweist nicht allein die deutscherseits ungewollte Lagerung von Atombomben auf deutschem Gebiet, über deren Lagerort und Stückzahl kein BRD-Politiker Informationsrecht besitzt. Das beweist der Abhörskandal des US-Geheimdienstes, welcher selbst zu Barack Obamas Zeiten vor dem Handy der Kanzlerin A. Merkel nicht Halt machte. Das gigantische neue NSA-Abhörzentrum der USA in Wiesbaden wäre ohne Souveränitätseinschränkung der BRD gar nicht denkbar („SPIEGEL“ 18.07.2013). Die Spionage-Aktivitäten in Deutschland werden ständig ausgebaut. In der Nähe von Darmstadt betreibt die US-Armee einen Horchposten mit fünf Mega-Antennen. Die NSA unterstützt die dortigen Analysten dabei, Informationen für die Streitkräfte in Europa auszuwerten. Von der US-Militärbasis Ramstein in der Pfalz aus wurden die todbringenden weltweiten US-Drohneneinsätze des Barak Obama gesteuert („SPIEGEL 17.04.2014). Über diese Militärbasis, so berichtete ein ehemaliger Pilot, würden die Daten für alle Drohneneinsätze geschickt. Das Hauptquartier der USAFE in der Pfalz ist fast immer involviert. Zwar hat der Bund den USA per Vertrag die Nutzung der Liegenschaften zugesichert - allerdings mit der Auflage, dass sie auf dem mit Stacheldraht gesicherten Areal nichts unternehmen, was gegen deutsches Recht verstößt. Das ist lachhaft ! Ramstein ist mit 47.081 US-Staatsbürgern, davon 15.633 Militärs, die größte US-Militärgemeinde außerhalb den USA. Von hier aus wurden von Ende 2003 bis August 2005 mehr als 30.000 Fahrzeuge und über 45.000 US-Soldaten mit ihrer Ausrüstung für den US-Angriffskrieg in den Irak transportiert. Ein Kommandeur des in Ramstein stationierten 86th „Airlift Wing“ nannte die Air Base Ramstein die „größte, verkehrsreichste, beste und eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Militärbasis der Welt.“ („Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein LP 054/07 - 08.02.07“) Wer angesichts solcher Fakten, dessen was sich durch eine fremde Macht auf eingeschränkt ehemals deutschem Territorium abspielt, von „deutscher Souveränität“ zu sprechen wagt, muss es sich gefallen lassen nicht sehr ernst genommen zu werden. Man muss kein Gegner der USA sein und sie als „Schutzmacht“ begreifen, aber wer eine Fremdmacht als Schutz bedarf ist eben nicht mehr „souverän“ ! Zum Nachweis einer fehlenden deutschen Souveränität gehört sicherlich jenes lang zurückliegende US-Verbot das „Röhrengeschäft“ mit Russland abzuwickeln und auch das neue Diktat der USA, dass Deutschland und Europa bei den Russland-Sanktionen mitmachen mussten, auch wenn diese der deutschen und europäischen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen.
 
Dass die BRD offiziell als angeblich „souverän“ eingestuft wird, hat auch damit zu tun, dass die diversen erzwungenen Nachkriegsverträge zwischen inszenierten deutschen Nachkriegsregierungen und den Besatzungsmächten bzw. ihren Kontrollratsweisungen formal in sog. „deutsches Recht“ übertragen wurden. Dass Deutschland niemals nach Ende des Weltkrieg II. „souverän“ war, ist jedem halbwegs ehrlichen Historiker ohne viele Fragen und Worte klar, doch wurde dieser Zustand auch von kompetenter Seite deutlich formuliert ? Darüber wird kontrovers diskutiert. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte am Freitag dem 18.11.2011, auf dem Frankfurter „European Banking Congress“, vor 300 Gästen, Deutschland sei kein souveräner Staat und sei es auch seit Kriegsende nie gewesen, obwohl er offiziell seit 1955 beziehungsweise seit 1990 als solcher gilt. Schäuble wörtlich: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Diese Aussage stammt aus dem Jahre 2011 und nicht aus einer Zeit vor der sog. „Wende“. Als Beleg führte er unter anderem das Grundgesetz heran, in dem das Staatsziel so definiert sei: „gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa sein“. Souveränität erhielte, nach Schäubles Verständnis, Deutschland erst, wenn es als dessen Bestandteil in Europa aufgegangen ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang, was Kanzler (1969 bis 1974) Willy Brandt, der ja alles andere als ein deutscher Patriot war, vom „Grundgesetz“ hielt: „Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.“ („BUNTE“, 14.2.1991. S. 94) Die Zeitung „Welt“ berichtete am 10.11.2001, S.9: „Mit dem 3. Oktober 1990 war die Bundesrepublik Deutschland souverän - für die Dauer einer gedachten Sekunde. Danach trat wieder der Verzicht auf ABC-Waffen ein, es galt wieder der Souveränitätstransfair auf Nato und EU. Im Mastrichtvertrag von 1991/92 verzichtete Deutschland auf die monetäre Souveränität. Dies geschah aus politischen Gründen.“ Daniele Ganser, der weltweit anerkannte Schweizer Historiker, Energie- und Friedensforscher, sagte dazu in einem Interview, dass er den „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ gegeben hat: „Deutschland ist in der Nato ein Juniorpartner, weil die USA die Nato anführen. Aus Sicht der USA ist Deutschland ein besetztes Land. Das schmerzt natürlich, wenn man das so liest als deutscher Leser, ist aber trotzdem die derzeitige Situation. Sie haben amerikanische Stützpunkte in Deutschland und das Handy von Kanzlerin Merkel wird vom US-Militärgeheimdienst NSA abgehört. Und wenn die Amerikaner sagen: Wir gehen an den Hindukusch, dann müssen die deutschen Soldaten losziehen und Afghanen erschießen, obschon sie mit denen zuvor noch nie ein Problem hatten. Das heißt, Deutschland hat hier leider die Position des Vasallen übernommen. Und man hat Mühe in Deutschland sich aus dieser Position zu befreien.“ Dazu besitze ich persönliche Erfahrungen. Der Bruder meiner Frau, welcher in Fresno, Kalifornien lebte, berichtete, während der Amtszeit des US-Präsidenten George Walker Bush, dass in den US-Nachrichten, wenn über die BRD die Rede ist, „von uns [den USA] kontrollierten Land“ gesprochen wurde. Der US-Bevölkerung wird also definitiv der Eindruck vermittelt, dass Deutschland keineswegs souverän sei. Damit bestätigt sich die Beurteilung des Historikers Ganser und weiterer Fachgelehrten. General William Odom, West-Point-Absolvent, Mitglied im Nationalen Sicherheitsrat unter Präsident Jimmy Carter und Generalstabschef für Spionage unter Ronald Reagan, erklärte in der damals berühmten Fernsehsendung ONE ON ONE am 25. April 1999 die Lobbypolitik am Beispiel von Deutschland, Japan und Korea: „Wir sind in Korea, Japan und in Deutschland - für immer, und es zahlt sich aus. Wenn Sie zurückschauen und sehen, was über die Jahre alles geschah, dann sehen Sie, dass wir immer reicher, reicher und reicher werden.“
 
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel irritierte in Dortmund am 27.02.2010: „Ich sage Euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben - Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen - Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Dass ist das, was sie ist.“ Und beim Landesparteitag der NRW-SPD am 05.03.2010: „Genauso wenig wie es eine gültige Rechtordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat ,Bundesrepublik Deutschland‘“. Verneinte Gabriel damit als hochrangiger BRD-Politiker die souveräne staatliche Existenz der BRD, die ja in Wahrheit tatsächlich nicht vorhanden ist ? Er hätte das nicht sagen müssen. Mit solchen Sätzen werden die Deutschen unnötig verwirrt und es nimmt kein Wunder, dass sie den kuriosen Ausführungen der „Reichsbürger“ - hinsichtlich einer neuen Währung und eines Passrechtes - Glauben schenken mögen. Auch O. Gottwald ist nicht fähig, derartige Ausführungen plausibel zu widerlegen. Noch komplizierter ist es, die Wahrheit hinsichtlich eines angeblichen Zitates des US-Präsidenten Barack Obama herauszufinden. Er soll am 5. Juni 2009, während eines Besuchs auf dem US-Stützpunkt Ramstein, zu seinen Soldaten gesagt haben: „Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben“. Es gibt Dementis die behaupten, das habe er nicht gesagt, andere behaupten sogar, dass Obama zur fraglichen Zeit gar nicht in Ramstein gewesen sei. Dass er den fraglichen Ramstein-Besuch abstattete ist aber nachweisbar. Das angebliche Obama-Zitat wird im Buch „Das Schweigen der glücklichen Sklaven”, 2010, S. 274 als authentisch gebracht. Autor istder Österreicher Richard Melisch (1934-2017), der sich als seriöser Nahostexperte und Globalisierungskritiker einen Namen machte. Er gibt den Obama-O-Ton der Ramstein-Rede, Juni 2009 an: „Germany is an occupied country and it will stay that way…”. Ausschnitte der Rede kamen angeblich im „brd-FS und in 3SAT“. Papier ist bekanntlich geduldig, das kann stimmen, oder auch nicht ?

 
Prof. Dr. Josef Foschepoth, Zeithistoriker an der Universität Freiburg und Autor des Buches „Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik“, 2013, sagte in einem Interview: „1955 ist das Besatzungsstatut abgeschafft worden. In einem Deutschland-Vertrag wurden neue Regelungen aufgegriffen, aber darin enthalten waren interessanterweise Vorbehaltsrechte und unter anderem wurde da den Alliierten vorbehalten, dass sie in Zukunft weiterhin den Post- und Fernmeldeverkehr überwachen dürfen und sich als Geheimdienst in Deutschland frei bewegen können. Daneben gab es jetzt eine ganze Reihe anderer Verträge. Ich will nur sagen, dass Recht zur Stationierung von Truppen in Deutschland wurde damals auch in einem sogenannten Aufenthaltsrecht geregelt. Ein weiterer Vertrag kam mit dazu, dass war der Nato -Vertrag, und da machten wir einen speziellen Zusatzvertrag mit den Alliierten, wo wiederum das Recht auf Durchführung von Überwachungsmaßnahmen garantiert werden. Und das geht so weiter, die ganze Geschichte. Dass spannende ist nun, dass bei den 2+4 Verhandlungen, also 1990, als es um die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands ging, der Deutschland-Vertrag obwohl wir jetzt frei und souverän geworden sind, eben durch Noten, im Austausch von Noten, beibehalten worden ist. Und zum Zweiten auch der Aufenthaltsvertrag. Und seitdem befinden sie sich also die Amerikaner in unserem Land. Nach wie vor, ich sage es salopp, auf Besatzungsgrundlage. Das heißt, es ist kein Vertrag zwischen Gleichberechtigten Staaten gewesen, sondern der Bundeskanzler Kohl hat mit den Alliierten, weil er natürlich, die Wiedervereinigung gerne wollte, deren Wunsch erfüllt, und sagt, wir machen keinen Vertrag über die Stationierung der Truppen hier, sondern der alte Vertrag gilt fort. Und seitdem haben wir auch hier in der Bundesrepublik gewissermaßen die Militärbasen der USA als exterritoriales Gebiet. Das heißt, sie haben die Lufthoheit, die können von dort aus auch abhören, sie können vor allem, amerikanisches Recht anwenden. Sie haben Bewegungsfreiheit in ganz Deutschland, sie können ihr Material über die ReinMein-Air-Base in die USA schaffen, und so wieder. Also hier hat das enorme Konsequenzen, dass ist das Wichtige an der NSA Affäre, für die Frage der Souveränität der Bundesrepublik und zweitens über die Rechtsstaatlichkeit.“ Josef Foschepoth sagte am 9. Juli 2013 der „Süddeutsche.de“: „Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses.“ Am 7. Juli 2014 sagte J. Foschepoth, der „tagesschau.de“ gegenüber: „Es existiere längst ein deutsch-amerikanischer Geheimdienstkomplex. Der BND [Bundes-Nachrichtendienst] ist ein Ziehkind der USA.“ J. Foschenpoth, zur „NSA Abhöraffäre“: „Wir müssen weiter zurückgehen, bis in unmittelbar in die Nachkriegszeit als die Alliierten nach Deutschland kamen, dass Land besetzten und natürlich ein Interesse daran hatten, dass von Deutschland nie wieder eine Gefahr für Europa und die Welt ausgehen. Und die Amerikaner entwickeln eine Strategie der doppelten Eindämmung. Und ein wesentliches Instrument der Strategie war die Überwachung Deutschlands, aber auch natürlich der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten. So ist im Laufe der Zeit ein umfassendes System entstanden, dass sehr stark auf die Mitwirkung der Deutschen angewiesen war. So sind in gewisser Weise der NSA in Deutschland die Nachrichtendienste in Westdeutschland BND und Verfassungsschutz im gegenseitigem Tandem dermaßen gewachsen und größer geworden. Beide waren aufeinander angewiesen. Die Bundesregierung ist verpflichtet seit den frühen Jahren, zunächst natürlich unter dem Besatzungsstatut dann unter den Vorbehaltsrechten der Alliierten, die dann in den Nato Truppenstatut beschrieben wurden und schließlich ins G10 Gesetz von 1968 eingeflossen sind. Also es gibt eine Rechtliche und Völkerrechtliche Grundlage engster Zusammenarbeit, nicht nur für die Nachrichten und Geheimdienste, sondern selbstverständlich auch für diese Bundesregierung welche die Dienste schließlich steuern müssen. Ein Vorbehaltsrecht ist ein fortleben des Besatzungsrechtes der Alliierten. Diese Vorbehaltsrechte im Bereich des Notstandes und der Überwachung müssten im G 10 Gesetz von 1968 beseitigt worden sein. Dieses ist formal richtig, faktisch aber nicht. Inhaltlich waren sie schon im Nato Truppenvertrag fortgeschrieben waren, durch weitere Geheimvereinbarungen fest im Detail ausgearbeitet wurden, und schließlich auch in entsprechenden Noten zwischen der amerikanischen und der Bundesregierung vereinbart worden. Darin legten beide Seiten fest, dass auch nach Aufhebung der Vorbehaltsrechte alle Überwachungsrechte der Alliierten weiterhin erhalten bleiben in Deutschland.“ Foschepoth: „Da müssen wir jetzt ans Eingemachte gehen, wir müssen, dass was wir versäumt haben also in den verschiedenen Phasen unserer Geschichten kritisch aufarbeiten. Denn die alliierten Rechte sind schon richtig in deutschem Recht drinnen. Wenn die Bundeskanzlerin sagt in Deutschland gilt deutsches Recht, dann heißt das, die Alliierten Interessen sind im deutschen Recht verankert. Wir müssen zum Beispiel den Deutschlandvertrag neu verhandeln beziehungsweise ganz abschaffen. Das ist ja ein Relikt aus der Besatzungszeit. Den Aufenthaltsvertrag neu verhandeln, dass heißt es kann nicht sein, dass die amerikanischen Truppen hier gewissermaßen im rechtsfreien Raum in Deutschland weiterhin agieren dürfen.“
 
Deutschland erhielt ja bisher keinen völkerrechtlich anerkannten Friedensvertrag. Dazu Ulrich Maurer, die LINKE: „Das ist richtig, Deutschland ist kein souveränes Land, sondern befindet sich immer noch eigentlich im Nachkriegszustand.“ Und U. Maurer: Nun ja gut, wir haben eine staatliche Ordnung, das ist keine Frage und die funktioniert recht und schlecht, aber keinen Staat, wir sind kein Land wie Frankreich.“ Prof. Dr. Josef Foschepoth, äußert sich in einem Interview mit dem Magazin „Hintergrund” folgendermaßen: „Die alte Bundesrepublik ist nie ein wirklich souveräner Staat gewesen. Die Besatzungsmächte behielten sich bis 1990 bestimmte Rechte vor. Dies betraf nicht nur die Berlin- und Deutschland-Frage, sondern auch die Frage der Truppenstationierung. Und - wie ich erstmals herausgefunden habe - es kamen noch drei weitere Vorbehaltsrechte, der Notstands-, Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalt, hinzu. Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag verloren lediglich die vorbehaltenen Rechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung. Sonderrechte, die hinsichtlich der Truppenstationierung, des Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalts längst in deutschen Gesetzen verankert waren, blieben erhalten. Während solche Sonderrechte mit der Sowjetunion in einem Separatvertrag ausdrücklich geregelt und abgelöst wurden, blieben sie gegenüber dem Westen unangetastet. So gingen diese alliierten Rechte als Erbmasse in die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein. Dies erklärt, warum heute nicht Russland etwa in der Nähe von Leipzig, sondern die USA in Wiesbaden ein großes Überwachungs- und Spionagezentrum - mit Einwilligung der Bundesregierung oder vielleicht auch ohne - errichten darf.” Alexej Fenenko, Russischer Sicherheitsexperte, sagte im Jahr 2010 in einem RIA Novosti Interview, zum 20. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung: „Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der von den zwei deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, wurden alle Probleme geregelt. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wurde die vollständige Souveränität Deutschlands wiederhergestellt: Die Siegermächte verzichteten auf ihre territorialen Ansprüche in Deutschland. Deutschland garantierte seinerseits, dass seine Grenzen endgültig seien. Dennoch blieben zwei Probleme ungelöst. Erstens ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.
 
DAS DEUTSCHE GRUNDGESETZ
 
Da mitunter die Existenz des sog. „Deutschen Grundgesetzes“ bereits als ein Beweis für die Eigenstaatlichkeit der BRD bezeichnet wird, sollte man die Äußerungen dazu, seitens relevanter Personen, zur Kenntnis nehmen. Der Artikel 146 besagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese Volksbefragung und mithin freie Entscheidung ist bisher nicht erfolgt. Der Abgeordnete Carlo Schmid, einer der Gründerväter der BRD, sagte im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948: „Wir haben unter Bestätigung der Alliierten Vorbehalte, dass Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben hier etwas zu tun, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Notstände Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit. Und wenn man nun fragt, wo dann die Grenzen gegenüber dem Vollstaat gegenüber der Vollverfassung seien, nun das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden; 1. Das Grundgesetz für dieses Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus, seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragment entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten. Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube das über diesen Tag kein Zweifel besteht, an dem Tage an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung und beschlossene Verfassung in Kraft tritt. 2. Für ein Gebiet eines echten vollen Staates ist charakteristisch, dass dieses Gebiet geschlossen ist. Das also nichts hineinragen kann über die Grenzen und nichts aus diesen Grenzen hinausragen kann, an hoheitlicher Möglichkeiten. Beim Staatsfragment ist das anders, und mag es anders sein. Hier ist räumliches offensein nicht durch sich selber ausgeschlossen.“ Horst Karl August Lummert, jüdischer Publizist (1931-2010) erklärte: „[…] da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere unter Missachtung von Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO), aufgezwungen worden ist; das Grundgesetz aus diesem Grunde lediglich ein Besatzungsstatut ist, das als der Herrschaftswille der Siegermächte für Bürger des Deutschen Reichs ohne Rechtsverbindlichkeit ist; […] da die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF) über das Deutsche Volk, mithin ein Organ der Besatzungsmacht; das Verhältnis der OMF-Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich kein innerstaatsrechtliches, sondern ein völkerrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Besatzungsmacht und besiegtem Kriegsgegner ist; die in Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion als Kriegsziel Nr. 1 festgeschriebene Abschaffung der völkischen Geschlossenheit des Deutschen Volkes gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts […]“
 
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 07.12.2022 - Ein zahlenmäßig lächerlich geringes Grüppchen von nicht ernstzunehmenden Spinnern - keinen  „Rechten“ - wird vorgeworfen, einen Staatsstreich geplant zu haben. Mit den wenigen dafür zur Verfügung stehenden Chaoten geht so etwas selbstredend nicht. Man liest dazu: „Die Polizei durchsucht rund 150 Objekte in mehreren Bundesländern. Eine Gruppe soll einen gewaltsamen Umsturz geplant haben und wollte offenbar mit Waffen in den Reichstag eindringen. Auch eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und ein Ex-KSK-Mitglied der Bundeswehr sollen darin verwickelt sein. Die gefährlichen Fantastereien von einem gewaltsamen Umsturz und die spinnerten Träume von einem neuen Fürstentum auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland endeten am Mittwochmorgen mit dem Einsatz einer Ramme eines Spezialeinsatzkommandos der Berliner Polizei. Als die Beamten in dem noblen Villenviertel im Berliner Ortsteil Wannsee anrücken, ist es noch dunkel. „Was ist denn hier los?“, fragt eine vom Schein der Taschenlampen geweckte Anwohnerin. Ein SEK-Beamter antwortet ihr: „Dies ist ein Polizeieinsatz. Bitte schließen Sie das Fenster.“ Der Beamte hätte auch sagen können: Wir führen gerade den bisher größten Schlag gegen die Reichsbürger-Szene durch. Bitte passen Sie auf. Ein Teil der Gruppierung ist bewaffnet und schreckt auch nicht vor Todesopfern zurück. Was der SEK-Beamte aus nachvollziehbaren Gründen nicht sagte, brachte am frühen Mittwochnachmittag der Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde auf den Punkt. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte, die Aktion der Sicherheitsbehörden in der Reichsbürger-Szene habe sich gegen eine Gruppierung gerichtet, die sich das Ziel gesetzt habe, das politische System der Bundesrepublik „unter Einsetzung von Gewalt und militärischen Mitteln zu beseitigen“ [Es darf laut gelacht werden ! Dieser Gruppe fehlt die Truppe und die nötigen Waffen, der Polizei und Bundeswehr auch nur im minimalsten Ansatz gefährlich zu werden.] Die Gruppe habe eine „neue deutsche Armee“ aufbauen und gewaltsam in das Reichstagsgebäude eindringen wollen. Die vom Bundeskriminalamt koordinierte Razzia gegen die Reichsbürger-Szene markiert in der Tat einen Wendepunkt. Denn Reichsbürger galten noch bis vor wenigen Jahren als harmlose Spinner. Eine Fehleinschätzung. Davon zeugen die im Zuge der Razzia bekannt gewordenen Ermittlungsergebnisse des Generalbundesanwaltes.“

BKA erfindet Reichsbürger-Putsch ? >> https://www.youtube.com/watch?v=P_6x9w9xt90