Sturmbannführer Generalmajor „Panzermeyer“
 
KURT MEYER - „PANZERMEYER“
 
Das Reich rundum von Feinden bedroht,
die Deutschen kämpfen auf Leben und Tod.
Ihre Handelsmacht wurde wieder zu groß,
vier Weltmächte planten den Todesstoß.
 
Eine Bomberflotte bauten die Briten auf,
die Sowjets schmiedeten Panzer zuhauf;
USA fördert Russland ganz unverhohlen,  
Franzosen halten zu Tschechen und Polen.
 
Das Dritte-Reich, nur sechs Jahre Zeit,
nie war es für einen Großkrieg bereit.
Dann war er da, von W. Churchill gewollt,
der hofft, dass die russische Walze rollt.
 
Die Wehrmacht kam dem Russ‘ zuvor,
ihre Helden schützten Europas Tor -,
sie störten den Angriff der Roten-Armee,
sonst stünden die Russen am Zuiderzee.
 
Dass für diesmal Europa gerettet ward
verdankt es deutscher Soldaten-Art.
Trotz der Westalliierten Verräterei
blieb zumindest der Westen sowjetfrei.
 
Nicht helfen im Kriege Gebete und Kerzen,
ohne harter Männer Fäuste und Herzen,
Soldaten allein sind der Freiheit Garant,
trotz Unsieg hat doch noch die Ehre Bestand.
 
Selbst wenn das Kriegsglück verloren sei,
bleibt den Tapferen ewiger Nachruhm treu.
Nie verblasst der Helden mythischer Glanz,
nie welkt Kurt Meyers ehrender Kranz !
 
PANZERMEYER - SICH TREU BIS ZUM TOD
 
Wer diesen ganz fürchterlichen europäischen großen Krieg unter Brudernationen angestrebt hatte, ist für einen sachlich korrekten Historiker keine Frage. Winston Churchills Zitate sind entlarvend und grauenerregend: „Dieser Krieg ist ein englischer Krieg, sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands.“ - „Ich führe keinen Krieg gegen Hitler, sondern ich führe einen Krieg gegen Deutschland.“ - „Das Deutsche Volk besteht aus 60 Millionen Verbrechern und Banditen.“ - „Sie müssen sich darüber im klaren sein, dass dieser Krieg nicht gegen Hitler oder den Nationalsozialismus geht, sondern gegen die Kraft des deutschen Volkes, die man für immer zerschlagen will, gleichgültig, ob sie in den Händen Hitlers oder eines Jesuitenpaters liegt.“ - „Wir werden Hitler den Krieg aufzwingen, ob er will oder nicht.“ - „Deutschland muss wieder besiegt werden und dieses mal endgültig.“ - „Wir werden Deutschland zu einer Wüste machen, ja, zu einer Wüste.” - „Wir hätten, wenn wir gewollt hätten, ohne einen Schuss zu tun, verhindern können, dass der Krieg ausbrach. Aber wir wollten nicht.“- „Ich möchte keine Vorschläge haben, wie wir kriegswichtige Ziele im Umland von Dresden zerstören können, ich möchte Vorschläge haben, wie wir 600.000 Flüchtlinge aus Breslau in Dresden braten (!) können.“
 
 
Kurt Meyer (1910-1961), im Krieg mit dem Kampfnamen „Panzermeyer“ ausgezeichnet, war einer der bekanntesten deutschen Kriegshelden des Weltkrieg II.. Nach einer kaufmännischen Lehre wurde er zunächst Polizist, trat der Nationalsozialistischen Bewegung bei und durchlief in ihr seinen Werdegang von der „Hitlerjugend“, über den „SS-Obersturmführer“, bis zum Zugführer bei der „Leibstandarte SS Adolf Hitler“, dem Chef der „14. Panzerabwehr-Kompanie der SS-Standarte“ und Generalmajor der „Waffen-SS“. Im Dezember 1934 heiratete Kurt Meyer; aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Nach Krieg und Gefangenschaft wurde er Bundessprecher der „Hilfsgemeinschaft der Waffen-SS“. Er setzte sich bis zum Lebensende für die Rehabilitation der „Waffen-SS“ ein, die im Nürnberger Schau- und Racheprozess der Kriegssieger als „verbrecherische Organisation“ betitelt worden war. Meyer wurden von alliierten Heuchlern Gefangenentötungen vorgeworfen, welche ungeahndet auf alliierter Seite vom Beginn der Invasion in der Normandie gang und gäbe waren. Dass bei den US-Truppen selbst - eigentlich unbewaffnete (!) - „Kriegsberichterstatter“, wie der Nobelpreisträger Ernest Hemingway, problemlos deutsche Gefangene während der Verhöre niederschießen durften und sich sogar rühmte, einen deutschen Minderjährigen umgebracht zu haben, der mit seinem Fahrrad vor ihm zu fliehen versuchte, relativiert die diversen Anklagen gegen Panzermeyer. Es ist schauerlich, aber im Kriege wird getötet und nicht immer nur in fairer Art und Weise, wie es anhand der alliierten  Bombenteppiche auf deutsche und japanische Innenstädte dramatisch demonstriert wurde. Der in mehreren alliierten Schriften bekundete Plan, die Deutschen nach ihrer „Bedingungslosen Kapitulation“ auszurotten, was an mehreren Millionen dt. Kriegsverlierer (Kriegsgefangenen wie Zivilisten) tatsächlich vollzogen worden ist, war auch Panzermeyer bekannt. 1957 verfasste er das Erfolgsbuch „Grenadiere“, in dem er seine Kriegs- und Hafterlebnisse schilderte. Sowohl die Verurteilung der „Waffen-SS“ insgesamt, wie auch seine Verurteilung vor einem Sieger-Gericht der Kandier galten ihm als Unrecht. Wie leichtfertig und verlogen die Sieger nach dem Kriege ihre eigenen Massenmorde damit zu ummänteln suchten, indem sie unbelegte und erfundene Schuldzuweisungen den Unterlegenen aufbürdeten, wird allein am Beispiel der dreisten Katyn-Lügen ersichtlich. Das sowjetrussische Massaker vom Jahr 1940 an Zehntausenden Polen wurde - wider besseren Wissens - bis in die 90er Jahre den Deutschen angelastet, wofür auch deutsche Militärangehörige erschossen wurden. Es mag sich jeder selbst sein Urteil bilden, was Fakt und was der Siegerrache entstammte. Sollte Panzermayer wie seine Gegner gehandelt haben, sollte er diesbezüglich „schuldig“ im Sinne der Sieger-Anklage geworden sein, so wäre das tief zu bedauern.
 
Den deutschen Soldaten konnte es natürlich nicht entgangen sein, dass die Ost- und Westfront-Sieger auf ihren Vormärschen Männer, die sich ergaben und die Hände hochreckten, bedenkenlos über den Haufen schossen. Und mancher Landser und Waffen-SS-Sturmmann, die ihre Lieben in den Zivilistenmassenmorde der Stadtbombardierungen verloren hatten, mag seine preußisch-soldatische Zurückhaltung verloren haben ? Panzermeyer kämpfte im Westfeldzug, Balkanfeldzug, dem Präventivschlag gegen die Sowjetunion. Schließlich übernahm er die Führung der Division „Hitlerjugend“ und kämpfte gegen die Angreifer in der Normandie und in Nordfrankreich. Die 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“ war eine 1943 aufgestellte Panzerdivision der „Waffen-SS“. Die meisten Soldaten der Division gehörten zum Jahrgang 1926 und waren demnach 1943 mit 17 Jahren aus der „Hitlerjugend“ freiwillig zu den Waffen gegangen, oder wurden „gezogen“. Erst im März 1944 war die Truppe einsatzbereit und wurde in Richtung Normandie in Marsch gesetzt. Es ging um Sein oder Nichtsein, wie es sich im Untergangsjahr 1945 bewahrheitete. Ohne Fanatismus war das Reich nicht zu retten. So forderte der bedingungslose Soldat Meyer im Juli 1944 in einem Tagesbefehl seine Division auf, als „Glaubens- und Angriffsträger“, „fanatische Soldaten“ zu sein. Noch im Dezember 1944, im Londoner „Trent Park“, einem Kriegsgefangenenlager, trat Meyer für ein Weiterkämpfen der deutschen Truppen ein, da die Sieger die Deutschen „ausrotten“ wollten, was ja bekanntlich alles andere als einem Hirngespinst entsprang. SS-Division „Hitlerjugend“ war getragen von hartem Kampfwillen. Nach einer englischen Beurteilung, konnten kaum Gefangene gemacht werden, weil sich die  Männer lieber totschlagen ließen, als sich zu ergeben. Die Verluste auch unter den höchsten dieser Truppenführer war groß. Von allen sechs SS-Divisionen im Westen führte nur der Kommandeur der „Frundsberg“, Heinz Harmel, durchgehend während der Sommermonate 1944, alle anderen Kommandeure wurden schwer verwundet oder fielen vor dem Feind.
 
Ende 1945 wurde Meyer in Aurich vor ein kanadisches Kriegsgericht gestellt. Die Ankläger beschuldigten ihn, 1944 in Belgien und Frankreich als Kommandeur des SS-Panzergrenadierregimentes 25 seinen Soldaten befohlen zu haben, alliierte Gefangene zu erschießen. Der für diese Zeit typisch bedenkenlose Hauruck-Prozess wurde nicht nach rechtstaatlicher Ordnung durchgeführt, man ließ „Beweise nach Hörensagen“ zu. Ein deutsches Gefangenenleben stand nicht hoch im Wert. Meyer wurde zum Tode durch Erschießen verurteilt. Meyer betonte immer, dass es sich um Verleumdungen handeln würde. Auch eine Reihe von Persönlichkeiten setzte sich für Meyers Begnadigung ein, darunter der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen. Die Todesstrafe wurde im Januar 1946 auf Anordnung des kanadischen Generalmajors Christopher Vokes in lebenslange Haft geändert. Bereits im Gerichtsverfahren gab es auch anständige gegnerische Offiziere die Sympathien für Meyer hegten und mit ihm einen gemeinsamen soldatischen Verhaltenskodex teilten. Ihnen war es sicherlich sehr bewusst, wie viele Gefangenenmorde ihre eigenen Truppen an Deutschen verübt hatten. 1951 wurde Meyer in die deutsche Haftanstalt Werl überstellt. Im Juli 1953 besuchte Bundeskanzler Konrad Adenauer den Panzermeyer, den er offensichtlich für ehrenwert genug  hielt, ihn derart auszuzeichnen. Im September 1954, nach insgesamt neun Jahren Haft, wurde Meyer aus dem Gefängnis entlassen. Bei seiner Ankunft in Niederkrüchten, seit Kriegsende Wohnort seiner Familie, wurde ihm ein Triumphzug gewährt, man begrüßte ihn mit einem freudigen Fackelzug der Bürger, ebenso traten der Kirchenchor und eine Feuerwehrkapelle zu seiner Ehrerweisung auf.
 
Meyer unterhielt zahlreiche Kontakte zu Politikern wie Fritz Erler (SPD) und Will Rasner (CDU) mit deren Einfluss auf Versorgungsregelungen genommen und die absolut unverzichtbare Rehabilitierung der heldenhaften „Waffen-SS“-Männer angestrebt wurden, die mit ihrer Hingabe zur Vaterlandsverteidigung und Europas Rettung vor dem Gulag-Bolschewismus einen enorm hohen Blutzoll gezahlt hatten. Es waren Soldaten wie andere auch, mit allen den Vorzügen und Fehlern die mannhaften jungen Kriegern im Felde anhaften. Die von Panzermeyer geführte Division der Waffen-SS bestand keineswegs nur aus Freiwilligen, sondern großenteils aus zwangseingezogenen jungen Männern und unterschied sich in ihrer Sozialstruktur kaum von einem vergleichbaren Verband der Wehrmacht. Im Juni 1961 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Versorgung von Veteranen der Waffen-SS als sogenannte „131er“ verbesserte. Wer um die schier endlose Kette der bekanntgewordenen Schurkereien von z.B. US-Soldaten - weltweit - bis in unsere Tage hinein, weiß, der muss sich angewidert fühlen von den heuchlerischen Anwürfen gegen diese tapferen Grenadiere des Weltkrieges, die nicht zu verwechseln sind mit den SS-Wachmannschaften im mörderischen Weltanschauungskampfgeschehen von 1939 bis 1945.  
      
Kampfauszeichnungen des Panzermeyer:
Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938
Eisernes Kreuz II. und I. Klasse (1939)
Deutsches Kreuz in Gold (1942)
Medaille Winterschlacht im Osten (1941/42)
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern
Nennung im Wehrmachtsbericht (29. Juni 1944)
 
Kurt Meyers Sohn, Kurt Junior, schrieb ein Buch über seinen Vater des Titels Geweint wird, wenn der Kopf ab ist“. Er zeichnete das Bild eines in seiner „glorreichen Vergangenheit“ unbeirrbar verhafteten soldatischen Mannes von schier unerschöpflicher Energie. Wer kommt schon von seiner Jugend weg, wer kann sie verraten ?! Er müsste seine beste Zeit schmähen. Kaum 35 Jahre alt, war Meyer bereits Generalmajor und damit der jüngste General der „Waffen-SS“. Der schneidige Draufgänger, der sich persönlich rücksichtlos einsetzte und keine Gefahr scheute, seine Truppe „hart, aber gerecht“ führte, galt uneingeschränkt als Vorbildsoldat. Er war von der Notwendigkeit des Verteidigungskrieges überzeugt, hatte doch nicht Deutschland die Westmächte herausgefordert, sondern sie hatten aus reiner Willkür dem Reich den Krieg erklärt. Überzeugt war er von der Führer- und Vaterfigur Adolf Hitler, an die er bedingungslos glaubte. Er sah sich als wagemutiger Mustersoldat in einer Welt des ewigen Kampfes, so lautete seine Kriegerphilosophie. An der Richtigkeit seines Tuns kamen ihm während des Krieges niemals Zweifel. Auch später nicht. So ist wohl der Titel dieses Buches zu verstehen, meint ein Kommentator: Geweint wird, wenn der Kopf ab ist. Was wohl heißen soll: Geweint - getrauert - wird nicht zu Lebzeiten, also nie ! Seine kriegerische Leistung sah er als deutsche Tugend an: „Wir haben nichts zu bereuen.“ Der Sohn schildert den Meyer’schen Heimschmuck: Ein Hitlerbild im Wohnzimmer neben einem Bild Friedrichs II. von Preußen, das Ritterkreuz, ein Ring mit SS-Runen. Des Meyer-Sohnes Buch legt Zeugnis ab von seiner Anstrengung, sich auf dem Weg über den Vater-Sohn-Konflikt intensiv mit der NS-Zeit auseinanderzusetzen. Als der 1945 geborene Sohn 16 Jahre alt war, starb plötzlich der übermächtige Vater. Die gedankliche Auseinandersetzung mit dem verstummten Vater begann, der bis zu seinem Tode geradlinig, sprich unverbiegbar geblieben war, wie der Sohn schildert.
 
Üblich gewordene Verlogenheit tendenziöser Beurteilungen von Kriegsgeschehnissen
 
Die kanadischen Mordbefehle: Der Bataillonskommandeur, SS-Obersturmbannführer Bernhard Siebken wurde noch 1949 gehenkt. Seine Verteidigerin Dr. A. Oehlert wandte sich am 27. November 1948, weil alle ihre Bemühungen vergebens blieben, an den Oberkirchenrat Herntrich und schrieb: „Ich habe in dem letzten Kriegsverbrecherprozeß im Guriohaus in Hamburg den früheren Bataillonskommandeur der 12. SS-Panzerdivision ‚HJ‘ Bernhard Siebken verteidigt. Herr Siebken ist angeklagt gewesen, an der Erschießung dreier kanadischer Soldaten am 9. Juni 1944 in seinem Bataillonsabschnitt teilgenommen zu haben. Am 9. November 1948 hat das britische Militärgericht im Curiohaus Herrn Siebken zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Fall läuft in den britischen Akten unter der Bezeichnung ‚Le Mesnil Patry-Oase‘. Ich habe schon des öfteren im Curiohaus verteidigt, aber noch niemals ein derart krasses Fehlurteil erlebt, als in diesem Falle. Der Schuldspruch und das Urteil stehen im klaren Widerspruch zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Gericht. Während ich in den früheren Curiohaus-Prozessen, in denen ich als Verteidigerin mitgewirkt habe, eine Fairneß bezüglich der Beweisaufnahme und der offiziellen Zusammenfassung des Rechtsbeisitzers des Gerichtes feststellen konnte, mußte ich in diesem Fall erschüttert feststellen, daß die Zusammenfassung des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch den Rechtsbeisitzer des Militärgerichts auch die primitivsten Anforderungen an Objektivität nicht erfüllte. Sämtliche Entlastungszeugen, die sehr zahlreich waren, sind in der Zusammenfassung nicht einmal erwähnt, geschweige denn gewertet worden. Es ist Tatsache, daß die drei kanadischen Soldaten am Morgen des 9. Juni 1944 in Le Mesnil Patry (Raum Bayeux-Caen) von Soldaten des Bataillons meines Mandanten erschossen worden sind. Ich habe jedoch in der Beweisaufnahme durch Zeugen nicht nur der Waffen-SS, sondern auch durch Generalstabsoffiziere des Heeres nicht mehr wegleugbar in öffentlicher Verhandlung bewiesen, daß in diesem Frontabschnitt der Invasionsfront bereits am 7. Juni 1944 kanadische Divisionsbefehle gefunden wurden, wonach diese kanadischen Truppen den Befehl hatten, keine Gefangenen zu machen. Ich habe weiter durch diese Zeugen bewiesen, daß die kanadischen Einheiten diesem Befehl gemäß gehandelt haben. Ein Hauptmann des deutschen Heeres, der mit seinen Kommandeuren und einigen Mannschaften am 8. Juni 1944 in dem Bataillonsabschnitt meines Mandanten in Kriegsgefangenschaft geraten war, wurde zusammen mit diesen nach der Entwaffnung unter übelsten Umständen niedergeschossen. Er ist durch Zufall lebend geblieben und wurde von Angehörigen des Bataillons meines Mandanten gerettet. Dieser Hauptmann, der jetzige österreichische Staatsbürger Graf Clary-Aldringen hat im Zeugenstand diesen ungeheuerlichen Vorfall exakt geschildert. Auf Grund seiner damaligen Meldung an den Regimentskommandeur meines Mandanten hat dieser die Erschießung der unmittelbar nach diesem Vorfall gefangenen drei kanadischen Soldaten angeordnet, um durch derartige Gegenmaßnahmen das völkerrechtswidrige Verhalten des Feindes zu stoppen. Mein Einwand, daß es sich bei der Erschießung der drei Kanadier also um eine völkerrechtsmäßige Repressalie gehandelt hat, ist vom Gericht als rechtsunerheblich abgetan worden.
 
Desgleichen ist mein Einwand, daß gemäß der Doktrin tu quoque eine Partei die andere Partei wegen Rechtsverletzungen nicht verfolgen kann, wenn sie sich gleicher Rechtsverletzungen, noch dazu in größerem Ausmaße, schuldig gemacht haben, abgewiesen worden. Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme habe ich durch vielfache Zeugen m. E. unzweideutig unter Beweis gestellt, daß mein Mandant den Erschießungsbefehl seines Regimentskommandeurs nicht nur verweigert hat, sondern darüber hinaus alles getan hat, um die Durchführung eines solchen Befehls zu verhindern. Alle diese Entlastungsbeweise wurden durch den Rechtsbeisitzer des Gerichts überhaupt nicht erwähnt.“
 
Wie hat man sich über dieses sog. deutsche Kriegsverbrechen während der „Ardennenoffensive“ aufgeregt, wo bei der belgischen Kleinstadt Malmédy einige Dutzend gefangene US-Soldaten erschossen worden waren, aber nie geklärt werden konnte, ob das grundlos oder bei Gegenwehr oder beim Fluchtversuch geschah. Dass Derartiges von Anbeginn des Eingreifens der US-Truppen auf dem Kriegsschauplatz ganz üblich war, hat man geflissentlich ausgeblendet. Im unüberbietbaren heuchlerischen Zynismus urteilten die schizoiden juristischen Vertreter jener Nationen, die über Jahre hinweg gezielt Frauen und Kinder in Dörfern und Städten mit ihren Bombengeschwadern und Jagdbombern hinschlachten ließen. Zahllos sind die Morde der US-Armee an Gefangenen und ebenso zahllos sind die Fälle wo deutsche Soldaten, die sich ergeben wollten, waffenlos die Arme erhoben hatten, zusammengeschossen worden sind. „Es hat Gewaltexzesse und auch Fälle von Blutrausch gegeben“, sagte die ZDF-Redakteurin Annette Harlfinger. Besonders während der Landung in der Normandie im Sommer 1944 kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen gegen Wehrmachtssoldaten. „Allein am D-Day hat fast jeder zweite deutsche Kriegsgefangene am Landungsabschnitt Omaha den Tag nicht überlebt“, betont Co-Autor Michael Renz. Sehr viele Beispiele wären zu nennen: Wehrmachtsoldaten wurden im April 1945 gefangen genommen und in mehreren hohenlohischen Dörfern von US-Einheiten erschossen, vor allem Angehörige der Waffen-SS, obwohl sie sich bereits ergeben haben. Es waren reine Racheakte an einem zähen gegnerischen Heimatverteidiger ! Wenige Tage vor dem Massaker in Jungholzhausen wüteten am 11. April 1945 Soldaten der 63. US-Infanteriedivision in dem Dorf Hermersberg bei Niedernhall (Hohenlohekreis). Hier kam es erneut zu furchtbareren Exzessen von US-Soldaten: Angehörige der Waffen-SS wurden nach den Kämpfen mit zugezogenen Drahtschlingen um den Hals tot aufgefunden. Augenzeugen aus Hermersberg sahen zudem, wie Gefangene ihre eigenen Gräber ausheben mussten und dann mit Klappspaten erschlagen wurden. Bei Jungholzhausen lieferten sich junge Waffen-SS-Soldaten heftige Gefechte mit Einheiten des 254. US-Infanterieregiments, die Dorfbewohner zählten nach den Kämpfen die Leichen von 63 deutschen Soldaten, die in mindestens 13 Fällen wahllos von US-Soldaten erschossen wurden, obwohl sie sich bereits ergeben und ihre Waffen abgelegt hatten. Andere Quellen nennen bis zu 30 ermordete junge Männer. Wie schon erwähnt, prahlte ein einziger berühmter US-amerikanischer Zivilist, der Nobelpreisträger und Kriegsberichterstatter Hemingway, um die 122 Deutsche ermordet zu haben. Keiner der US-Mörder ist jemals zur Rechenschaft gezogen worden.