Die ermordete Susanna Maria Feldmann soll unvergessen bleiben als Opfer einer Toleranz gegenüber der verfehlten Flüchtlingspolitik, welche frauenverachtende Männer in unser Land holt, die als Flüchtlinge bezeichnet werden, aber keine echten Flüchtlinge sind. 
 
„WAR NUR EIN MÄDCHEN !“
 
Da bringt ein Lump ein Mädchen um,
er wird gefasst und meint:
„Was wollt Ihr denn, was soll das nur,
Ihr übertreibt, wie‘s scheint.
 
Es war doch nur ein Mädchen !
Ein Mädchen war‘s, das war mein Pech,
sie drohte mir,
sie war so frech.“
 
Nur dieses „nur“ macht fassungslos,
selbst wär‘ ein Mord banal,
das „nur“ aus eines Mörders Mund,
bleibt wie ein Mal der Qual !
 
Ein „Flüchtling“ macht‘ Maria tot,
aus dummer, geiler Gier.
Von fern her aus Afghanistan
fand er den Weg nach hier.
 
Denn Deutschland lockt als Paradies,
Schmarotzertypen an,
wo man ohn‘ Arbeit leben
und Mädchen vögeln kann.
 
Sein „nur“ hat diesen Kerl entlarvt,
wertlos gilt ihm die Frau,
des Islams Wahnvorstellung prägt
in seinem Hirn die Schau.
 
Frau Merkel, Frau Merkel,
was hast Du uns getan,
wie hast Du Deutschland uns verhunzt,
mit dem Umvolkungs-Plan.
 
Wir kennen unser Land nicht mehr,
die Fremdheit wächst und wächst,
der Islam droht, die Angst geht um,
die Zukunft scheint verhext.
 
 
10.07.2019 - Erstmals hört man aus dem Mund der Medien keinerlei Beschönigungen des Mordes an dem 14jährigen jüdischen Mädchen Susanna Maria Feldmann aus Mainz, die in Wi.-Erbenheim von dem 22-jährigen afghanischen „Flüchtling“ Ali Bashar genotzüchtigt und anschließend erwürgt worden ist. Ali B. war im Oktober 2015 als Flüchtling über die Balkanroute nach Deutschland gekommen und hatte um Asyl ersucht. Die Anträge von ihm und mehreren Familienmitgliedern wurden abgelehnt, trotzdem durften die Iraker in der Bundesrepublik verbleiben; schließlich kam es zur Mordtat. Danach gelang es Ali B. und dessen Familie, problemlos mit gefälschten Papiere in den Nordirak zurück zu fliehen. Die Mutter der Ermordeten, Frau Feldmann, gab vor Gericht an, Susanna sei in den jüngeren Bruder des Ali B. verliebt gewesen, aber dieser habe ihre Gefühle nicht erwidert. Darüber sei sie sehr traurig gewesen und habe das auch zu Hause erzählt. Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt, in der auch Ali B. untergebracht ist, hat berichtet, Ali B. habe ihm im Gefängnis erzählt, dass er Susanna vergewaltigte. Verschiedene Zeugen belasteten den Angeklagten zusätzlich schwer. So sagte ein Jugendlicher beispielsweise, dass Bashar den Mord an Susanna angekündigt habe. Außerdem sei Bashar sehr aggressiv gewesen und habe mehrere Waffen besessen. Das Landgericht Wiesbaden hat nun sein Urteil im „Susanna-Prozess“ gefällt: Der Iraker muss lebenslang ins Gefängnis. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung ist damit praktisch ausgeschlossen. Mit seinem Urteil entsprach die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hatte die Vertreterin der Anklagebehörde von einer „kaltblütigen Tat“ gesprochen. Ali B. habe Susanna vergewaltigt und danach „zielgerichtet getötet“, um zu verhindern, dass die Schülerin zur Polizei gehe. Der Mann habe ein Verbrechen begangen, das an Abscheulichkeit kaum zu überbieten sei. Er habe ein Leben ausgelöscht, das in seinen Augen „keinen Wert“ gehabt habe. Die in einem Loch verscharrte Leiche des Mädchens wurde zwei Wochen nach der Tat, am 6. Juni, in einem Wiesbadener Gewerbegebiet gefunden. Am 22.05.2018 nahm Ali B. die Schülerin Susanna, die er kurz zuvor kennengelernt hatte, mit in seine Flüchtlingsunterkunft, wo sie zu Abend aßen. Gegen ein Uhr ging er mit ihr auf eine parkähnliche Wiese nahe des Asylbewerberheims. Er grapschte sie an, forderte Sex und drohte: „Mach keinen Scheiß, dann mache ich auch keinen Scheiß.“ Das Mädchen sagte Nein. Bereits im Heim hatte Susanna einer Freundin eine WhatsApp-Nachricht geschickt, die einem Hilferuf entsprach: „Werde angefasst und habe Angst.“ Ali B. duldete keinen Widerspruch. Er griff einen Ast und schlug der Schülerin damit ins Gesicht. Aus Furcht vor weiteren Gewalttaten ließ Susanna den vom Täter geforderten Geschlechtsverkehr über sich ergehen. Danach sagte sie zu ihm, sie werde den Übergriff der Polizei melden. Das wollte er unbedingt vermeiden. Der Iraker legte Susanna von hinten den Arm um den Hals und drückte fest zu. Sie versuchte verzweifelt, sich aus seinem Würgegriff zu befreien. Ali B. drückte noch kräftiger zu - laut Staatsanwaltschaft „mehrere Minuten“. Er hörte erst auf, als bei Susanna „Schaum aus dem Mund“ trat. Anschließend buddelte er ein Loch in die Erde, 1,80 Meter lang, einen Meter breit, 35 Zentimeter tief. Er schleifte die Leiche hinein, schmiss Erde und Zweige darauf. - In einem weiteren Verfahren muss sich Ali B. mit einem mitangeklagten Jugendlichen wegen der Vergewaltigung und Misshandlung einer Elfjährigen Wiesbadenerin verantworten. Er soll das Mädchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach vergewaltigt haben - alleine und zusammen mit einem 14-jährigen Afghanen. Laut Anklage wurde das Mädchen in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft und ein zweites Mal in der Nähe eines Wiesbadener Supermarktes missbraucht. Darüber hinaus erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 14-Jährigen, weil er die Elfjährige zusammen mit dem strafunmündigen Bruder von Ali Bashar zweimal vergewaltigt und sexuell schwer missbraucht haben soll. In der dritten Anklage geht es um schweren Raub, Körperverletzung und Nötigung. Ali Bashar soll mit einem unbekannten Mittäter einen Mann in Wiesbaden in ein Gebüsch gezogen, ihn geschlagen und gewürgt zu haben. Anschließend soll er den Mann ausgeraubt haben.
 
Die Staatsanwältin fasste detailreich die Tat zusammen, sie betonte, dass Ali B. das Mädchen schon zuvor begrabscht und einiges in die Wege geleitet habe, um das Mädchen an jenem fatalen Abend alleine in die Felder zu führen. „Wenn sie nicht mit mir schläft, dann bringe ich sie um“, soll Bashar zu Mansoor Q. gesagt haben, ihm gegenüber danach auch gestanden haben, dass er „die Schlampe“ getötet habe. Psychiaterin Dr. Hildegard Müller hatte dargelegt, dass der Iraker als voll schuldfähig zu betrachten sei. Dr. Müller erkennt in dem Angeklagten eine „Dissoziale Persönlichkeitsstörung mit starken psychopathischen Zügen“ und schädlichen Alkoholmissbrauch. Das Rückfallrisiko im Fall einer Entlassung sei im mittleren bis hohen Bereich, besonders für Sexualstraftaten: „Es sind schwere und schwerste Sexualdelikte zu erwarten. Opfer kann jedes Mädchen werden, das Herrn Bashar gefällt.“ Dass er Unlust auf Arbeit und Integration geäußert habe, zur Durchsetzung seiner Interessen hoch manipulativ und empathielos vorgehe, verstärke das Risiko für Straftaten allgemein. „Herr Bashar hat letztendlich in Deutschland gelernt, dass er Regeln nicht einhalten muss und Straftaten folgenlos bleiben. Das hat er selbst mehrfach formuliert.“ Das Verbrechen sei an Abscheulichkeit kaum zu überbieten, Anzeichen von Reue, Mitgefühl oder Reflexion dessen, was Bashar getan hat, wären bis dato nicht erkennbar: „Er hat ein Leben ausgelöscht, das in seinen Augen keinen Wert hatte. ‚Ich habe doch nur ein Mädchen getötet‘ - das hat er gegenüber der Gutachterin geäußert. ‚Nur ein Mädchen‘ !“