Damit Heloten geduckt und unterwürfig bleiben, hauen ihnen die Herren mit ihrem Heloten-Knüppel so lange ins Rückgrat bis sich die gewünschte Dauer-Skoliose manifestiert.
Als „Heloten-Knüppel aus dem Sack“ für die Nachkriegsdeutschen ist § 130 StGB erfunden worden.
 
DER HELOTEN-KNÜPPEL
 
Zweierlei „Recht“ in diesem Land,
Deutsche sind nur zweite Klasse,
das System ist klar geschaffen,
zur Vernichtung deutscher Rasse.
 
Mit „Volksverhetzung“ fängt es an,
damit will man Deutsche jagen,
Paragraph 130 StGB garantiert,
keiner darf die Wahrheit sagen.
 
Nicht Lug und Trug wird abgestraft,
das ist der Justiz nicht wichtig.
Nur wer Fremde wagt zu schmähen,
wird betraft, ganz folgerichtig.
 
Ein Sieger-Paragraph nach Maß,
ein Besatzungs-Schutz-Vehikel,
das Ausländer schützt im Lande,
nur dazu dient der Schand-Artikel.
 
Der Staat der Kollaborateure
schuf sich die Heloten-Keule
mit der man jeden niederschlägt,
der bespuckt der Sieger Säule.
 
Als Sieger gilt seit Krieges End‘
all das was nicht deutsch geartet.
Um deutsches Wesen auszumerzen
wurd‘ ja die „BRD“ gestartet.
 
In Potsdam hat man‘s ausgedacht,
die Sieger saßen froh zusammen
und planten was zu tun wohl sei
deutsches Wesen wegzuschrammen.
 
Seitdem gibt es keinen Schutz
für der Deutschen Ehr‘ und Würde,
auch die dickste Lügen-Schmähung
gilt als hinnehmbare Bürde.
 
Beleidigungsfreiheit gegen Deutsche,
so hat man das Gesetz gehäkelt.
„Rechtsgleichheit für alle Bürger“
heißt der Trug vor dem's uns ekelt !
 
 
„DIE LINKE“ Martina Renner hetzt unerträglich und beleidigt AfD pauschal
 
§ 130 StGB - der Knechtungs- oder Heloten-Paragraph
 
Bundestagsterror gegen die AfD. - Frau Göring-Eckardt von den „Grünen“ hat die Unverfrorenheit - ohne vom Sitzungspräsidenten W. Schäuble dafür gerügt zu werden - Alexander Gauland als „Wolf im Schafspelz“ zu beschimpfen, während der Debatte über „Antisemitismus in Deutschland“ (26.04.2018). Bei dem vernünftigen Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag, mit dem einseitig gegen Deutsche ausgerichteten „Volksverhetzungsparagraph“ 130 StGB auch Hetze gegen Deutsche unter Strafe zu stellen, entstanden im „Hohen Hause“ Turbulenzen. Während der provokativen Rede der Linken-Politikerin Martina Renner kommt es zu verständlichen Protesten aus den Reihen der AfD Fraktion; der Ruf „Hetzerin“ ist zu hören. Jetzt wird Herr W. Schäuble plötzlich kleinlich, er „rügt“ den AfD-Zwischenruf. Sofort greift Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ein: „Ich habe eben den Zwischenruf 'Hetzerin' gehört. Den rüge ich. Ich weiß nicht genau, wer es war. Das wird das Protokoll feststellen. Ich rufe Sie damit zur Ordnung.“ Wenn aber der Saal, während AfD-Redner ihre Vorträge halten, mitunter voller Störrufe ist, darf das geschehen, dann wird kein „Ordnungsruf“ ausgesprochen. So einseitig, grob linkstendenziös verhält sich das Sitzungspräsidium des heutigen „Deutschen Bundestages“. Als AfD-Geschäftsführer Baumann in Richtung Sitzungspräsidium geht, um eine Richtigstellung anzumerken, blockt W. Schäuble erneut ab und bemerkt mit zynischem Grinsen: „Versuchen sie nicht mit dem Sitzungspräsidenten zu diskutieren. Das ist absolut hoffnungslos.“
 
28.04.2018 - Die AfD will Gesetz zur Volksverhetzung umschreiben und stellte den entsprechenden Antrag. Die Partei will den seit mehr als 50 Jahren bestehenden Paragrafen zur Volksverhetzung in gerechterer Art und Weise umschreiben lassen. Der Paragraf (§ 130 StGB) „regelt den Schutz von Minderheiten in Deutschland. Wer gegen andere aufgrund ihrer nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Herkunft hetzt, kann bestraft werden, von 5 Monaten bis zu 5 Jahren Gefängnis. Die AfD stört sich zurecht an der Formulierung im Paragrafen. Das „deutsche Volk“ wird nicht geschützt, argumentieren die Alternativen in ihrem höchst verständlichen Antrag, diesen einseitigen Terror gegen deutsche Bürger zu beenden. Der Volljurist und AfD-Abgeordnete Jens Maier beklagte in seiner Rede, Deutsche werden fremd im eigenen Land: „Es werden jährlich über 100 Millionen Euro für den Kampf gegen Rechts ausgegeben. Für den Schutz der eigenen Bevölkerung vor rassistischer Hetze oder Gewalt wird nichts oder so gut wie nichts getan. Das ist ein Skandal.“ In ihren Gegenreden stellten sich alle Blockparteien gegen die AfD-Forderung und entlarvten damit ihre antideutsche Grundeinstellung. Am schärfsten war die Rede von Martina Renner von der Linken. Sie war es, die aus den Reihen der AfD als „Hetzerin“ zurecht betitelt wurde. Renner hatte die unfassliche Frechheit  dem AfD-Politiker Maier vorzuwerfen, er wolle den Paragrafen 130 eigentlich gar nicht umschreiben, sondern „am liebsten komplett abschaffen, um Hass und Hetze zu ermöglichen“. Die Linke listete zwei Interviews auf, in denen der Ex-Richter Maier vor wenigen Wochen angeblich genau das gefordert hätte. Sie hetzte: „Was hätten wir anderes von notorischen Rassisten erwarten können.“ Und solche Unterstellungen „Rassisten“ sollen keine „Hetze“ sein ? Man sieht einmal mehr, wie blind und taub sich der gesamte Bundestag - und voran Herr Wolfgang Schäuble - gegenüber linken Hetzern gebärdet. 
 
Gegen Deutsche drakonische Strafen - Schwarze (Neger) lässt Polizei laufen !
 
 
02.05.2018 - nach Focus - Rund 200 Migranten haben die Abschiebung eines Kongolesen aus einer Flüchtlingsunterkunft in Baden-Württemberg mit Gewalt verhindert. Die Polizei musste die Aktion in Ellwangen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Nacht zum Montag abbrechen, weil die Situation für die drei Streifenwagenbesetzungen zu gefährlich war. Unterstützung durch andere Polizeikräfte war nicht in Sicht, da die Organisation und Anfahrt dafür mehrere Stunden gedauert hätte. Demnach umringten die Afrikaner die Streifenwagen und bedrängten die Polizisten. Ein Security-Mitarbeiter wurde von den Migranten als Mittelsmann beauftragt, den Beamten ein Ultimatum zu unterbreiten: Die Polizei müsse dem 23 Jahre alten Kongolesen binnen zwei Minuten die Handschellen abnehmen, andernfalls würden sie die Pforte stürmen. Er wurde daraufhin von den Handschellen befreit. Der 23-Jährige ist nun untergetaucht.