AUCH BLONDE DEUTSCHE …
 
 Auch blonde Männer metzeln,
auch Deutsche können morden,
wie man es von Muslimen kennt,
wie’s „Alltag“ heut‘ geworden.
 
Marc-Michael H. in Hamburg,
ein blonder deutscher Recke
erdolchte wie im Rausch ein Weib,
zum grauenhaften Zwecke.
 
Sie hatte sich von ihm gewandt,
sie wollt‘ ihn nicht mehr lieben,
es folgt‘ die schlimme Eifersucht -,
ein Drama ist geblieben.
 
Man ist erschreckt, verwundert,
ob der „Beziehungstaten“;
es kann ein Deutscher geradeso
in Hass und Wut geraten.
 
Er tötete seine schwarze Frau
nach einem Seelenbrenner:
„Du bist mir ja kein richtiger Mann,
nur Schwarze sind richtige Männer.“
 
Sie kam von Ghana, aus Afrika,
war Mutter von vier Kindern -,
zwei hatte sie in Ghana schon,
wollt‘ ihre Armut mindern.
 
Für Morde gibt es kein Verzeih‘n
die harte Straf‘ ist richtig -,
doch „Lebenslang“ für diesen Mord,
erscheint uns links-gewichtig !
 
Das Urteil sieht rassistisch aus,
wär der kein deutscher Blonder,
dann säh‘ sein Strafmaß anders aus;
ich bin kein Hypochonder.  
 
Ich jammere nicht, um jeden Preis,
doch weiß ich Vergleichsfälle -,
da gab es, wenn’s ein Schwarzer war,
schon starke Strafgefälle !
 
Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes versucht im Schnitt jeden Tag ein Mann in Deutschland, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Im vergangenen Jahr starben dabei deutschlandweit 147 Frauen. Hinzu kommen Tausende Fälle von Vergewaltigung, Körperverletzung, Stalking und sexueller Nötigung. Um 140.000 Fälle von Gewalt in der Partnerschaft wurden 2017 angezeigt. Die Dunkelziffer ist natürlich noch weitaus höher.
 
Was zwischen verliebten Leuten abläuft, bis aus Liebe Hass wird, bleibt muss Außenstehenden zum Großteil verborgen bleiben, nur die mechanischen Handlungsabläufe sind möglicherweise rekonstruierbar, nicht aber die seelisch-geistigen. Der Mordprozess gegen den Hamburger Marc Michael H., der seine schwarze Frau aus Ghana getötet hat, warf etliche Schlaglichter auf das grundsätzliche Problem solcher „Multikult-Beziehungen“, die auf Dauer wohl nie funktionieren können, denn es sind die Unterschiede, welche Menschen interessant werden lassen, aber die Gleichartigkeit ist das Ferment der Dauererhaltung von Menschenbündnissen. Zehn Jahre nach ihrem ersten Kennenlernen war die Beziehung an ihrem Endpunkt angelangt. „Die Mordtat [05.12.2018] markiert den grausigen Höhepunkt einer Wut-Kaskade, die sich bei Marc H. über Jahre aufgebaut hat.“, las ich dazu. Wer durchdreht und mordet, ist immer der Schuldige, da gibt s keinen Zweifel, aber zur Eskalation der Wutgefühle können auch die Opfer beitragen; was in der BRD-Rechtsprechung normalerweise eine bedeutende Rolle spielt; nicht so im Urteil gegen Marc. H.. „Lebenslänglich“ für einen Messermord, von denen wir seit wenigen Jahren jährlich mehrere Male hören und lesen müssen. Wie kam es zu dem schrecklichen Geschehen ? Nach zehn Jahren der Bekanntschaft, heirateten die beiden im November 2016, seit Sommer 2017 lebten sie wieder in Trennung. Seine aus Ghana stammende Ehefrau Juliete H. gebar dem blonden Hamburger zwei Kinder, dass sie in ihrer Heimat ebenso zwei Kinder hinterlassen hatte, verschwieg sie ihm wohlweislich. Als Marc H. dahinter kam, dass sie, ohne sein Wissen, Geld nach Afrika schickte, was den gemeinsamen Haushalt finanziell belastete, schürte dieser Vertrauensbruch den Zorn ihres Mannes. Die chronologischen Abläufe einer Eskalation kann kein Gericht beurteilen, eben nur die faktischen Taten; es registrierte Aggressivitäten seitens des Marc H. gegen die Frau, auch im Umgang mit den Kindern, bei deren schlechtem Lernverhalten. Alle vier Kinder der Frau lebten schließlich in Hamburg. Wie schwierig sich ein Zusammenleben gestalten kann, in Anbetracht der Kinder - eigenen und fremden - im Alter von 7, 11, 14, 18 Jahren, lässt sich unschwer ausmalen. Ihr Streit schwelte vor sich hin, im Herbst 2017 hatten sich beide um das Sorgerecht für die gemeinsamen Söhne geeinigt. Marc H. erklärte sich bereit, auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern zu verzichten. Sie bekam zunächst das alleinige Sorgerecht. Als Marc „seiner“ Juliete dahinter kam, eine heimliche Affäre mit einem Schwarzen zu führen, der verharmlosend als „Onkel Steve“ in die Familie integriert war, kochten wohl zusätzliche Rachegedanken auf. Aus den Presseberichten ist in Andeutungen zu entnehmen, dass „Onkel Steve“ der Vater der beiden rein ghanaesischen Kinder ist, der als „neuer Lebensgefährte“ häufig ins Hochhaus zu Besuch kam. Nach der Trennung ein Jahr zuvor habe Marc die Trennung von seinen beiden gemeinsamen Kindern (7, 11) nicht verwinden können, ist deshalb auch wiederholt in psychiatrischer Behandlung gewesen. „Am Morgen des 5. Dezember 2018 beschloss er, die Geschädigte zu töten“, führte das Gericht aus. Völlig arglos kann die 42-jährige Ghanaerin nicht gewesen sein, seine Wutgefühle und Übergriffe hatte sie kennengelernt. Trotzdem goss sie, wie der Angeklagte darlegte, Öl ins Feuer, um ihn zu verletzen, äußerte sie: „Du bist gar kein richtiger Mann -, nur Schwarze sind richtige Männer !“ In der Wohnung sei es erst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen und dann „körperlich“ geworden. Er schlug Juliete mit einem Hammer bewusstlos, dann stach er auf ihren Kopf ein: „Meine Arme haben sich von alleine bewegt. Es war eine Ausnahmesituation.“ Der 50-jährige Rasende stach 40 bis 50 Mal zu.
 
Dieser Akt, trotz der Eindeutigkeit der schrecklichen Tat, ist juristisch kein klarer Fall. Die Frage nach der richterlichen Beurteilung bleibt diffus. „Bis unmittelbar vor dem Richterspruch sah es so aus, als würde Marc-Michael H. wegen Totschlags verurteilt, womöglich sogar in einem minder schweren Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn nicht wegen Mordes angeklagt, weil das Merkmal der Heimtücke nicht erfüllt sei, wie es zu Prozessbeginn hieß. Juliet H., 42 Jahre alt, sei nicht arglos gewesen, als sie ihren Mann an diesem Morgen in ihre Wohnung ließ.“ „Mörder“ können theoretisch lebenslang in Haft kommen, „Totschläger“ aber nur zeitlich begrenzt. Ob jemand Mörder oder Totschläger ist, hängt von sogenannten Mordmerkmalen ab. Die sog. „Mordmerkmale“, die zu der einen oder anderen Strafe führen, werden - so zeigt es die Gerichtspraxis - für den außergerichtlichen Beobachter absolut willkürlich bewertet. Ob z.B. „Heimtücke“, oder z.B. „Totschlag“ vorliegen könnte, ist oftmals reine Ermessenssache. In Anbetracht des inländerfeindlichen und gleichzeitig ausländerfreundlichen Klimas der BRD, verstärkt seit der Amtszeit von Kanzlerin A. Merkel -; wäre es denkbar, dass das „Lebenslänglich“ gegen den typisch deutschen, blonden Marc-Michael H. aus einem unterschwellig antiarisch-rassistischen Grundton zustande kam ? Mir steht als Nichtjurist ein kompetentes Urteil nicht zu, ich vermittele lediglich meinen emotionellen Eindruck. Wir kennen vergleichsweise eine Vielzahl von ähnlichen Messermorden, ausgeführt von Nichtdeutschen, wo zeitlich begrenzte Strafen ausgesprochen wurden. Der 33-jährige Farbige Mado M. aus Niger, der am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg im 12. April 2018 seine 34-jährige Ex-Freundin, Mariam P. niedersäbelte und seinem 21-monatigem Töchterchen, Sandra P., den Kopf abschnitt, ist auch auf lebenslänglich verurteilt worden, doch es heißt schon, dass er nach einiger Zeit in seine schwarzafrikanische Heimat abgeschoben werden soll; „lebenslänglich“ ist das nicht. Ebenso darf der verurteilte türkische Mörder der seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib in Berlin verbrannte,in die Türkei ausgewiesen werden, wie am 04.07.2019 zu erfahren war. Der Chilene welcher im Juni 2015 seine 36-jährige norwegische Freundin erdolchte und die zierliche Leiche in einen Koffer zwängte und in die Spree kippte,wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 27-jährige schwarzafrikanisch-nigerianische Gast/Asylant Anthony I., im münsterländischen Ahaus, ermordete am 11. Februar 2017, kurz nach Mitternacht, die 22-jährige indische Studentin und Flüchtlingshelferin Soopika P. mit 22 Messerstichen, von hinten in Hals und Rücken, aus Eifersucht, weil sie die kurze Beziehung beenden wollte. Der Nigerianer führte einen großen Koffer mit sich, um die Leiche der 1,53 Meter kleinen Frau - nach Tatausführung - vom Tatort wegzuschaffen. Der „heimtückische Mordvorsatz“ geht daraus einwandfrei hervor. Anwohner hatten die Hilfeschreie der jungen Frau gehört und liefen auf die Straße, der Mann entkam. Laut Staatsanwaltschaft hat er das Mädchen nach kurzer Beziehung für sich beansprucht, nachdemer wochenlang Kontakt zum Opfer gesucht hatte. Er wurde dann in der Schweiz gefasst. Das Schwurgericht Münster verurteilte ihn - lediglich wegenTotschlags - zu 13 Jahren Haft; die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.